[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=8pbea9htu2rzlxh.png[/img] Mitte Mai dieses Jahres postete das Regionalfernsehen Osterzgebirge-Sächsische Schweiz auf Facebook einen Beitrag, in dem es um zwei Rumänen ging, bei denen umfangreiches Diebesgut gefunden und sichergestellt wurde. Darunter befanden sich Fahrräder, Navigationsgeräte und Autoradios. Ein Nutzer kommentierte diesen Beitrag mit den Worten "gleich erschießen dieses dreckspack", woraufhin ein Leser Anzeige wegen Volksverhetzung erstattete.
Die Ermittlungen in diesem Verfahren wurden nun jedoch eingestellt, da dem Beschuldigten kein konkreter Tatverdacht nachgewiesen werden kann. Die Aussage in dem Kommentar sei zu "unbestimmt", da es keinerlei Hinweise auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Ort gebe, außerdem wurden keine konkreten Opfer der Tötung genannt. Seitens des Beschuldigten wurden hier nach Meinung der zuständigen Staatsanwaltschaft die Aufforderung gegen zwei mutmaßliche Straftäter und nicht gegen Ausländer gerichtet, weshalb der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei.
Möglich wäre nun nur noch eine Anzeige wegen Beleidigung, allerdings müssten die beiden betroffenen Rumänen hierzu einen Strafantrag stellen.
Bild: Pixabay
Quelle: sz-online.de
Die Ermittlungen in diesem Verfahren wurden nun jedoch eingestellt, da dem Beschuldigten kein konkreter Tatverdacht nachgewiesen werden kann. Die Aussage in dem Kommentar sei zu "unbestimmt", da es keinerlei Hinweise auf eine bestimmte Zeit oder einen bestimmten Ort gebe, außerdem wurden keine konkreten Opfer der Tötung genannt. Seitens des Beschuldigten wurden hier nach Meinung der zuständigen Staatsanwaltschaft die Aufforderung gegen zwei mutmaßliche Straftäter und nicht gegen Ausländer gerichtet, weshalb der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt sei.
Möglich wäre nun nur noch eine Anzeige wegen Beleidigung, allerdings müssten die beiden betroffenen Rumänen hierzu einen Strafantrag stellen.
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