• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] PayPal wurde zur Offenlegung der Kontendaten von Produktfälschern verpflichtet


PayPal muss bei Marken-, Patent- oder Urheberrechtsverletzungen den Kontoinhaber nennen. Rechteinhaber können vor deutschen Gerichten die Auskunft verlangen.


Das Landgericht Hamburg fordert im Urteil 308 O 126/16 vom 07.07.2016 von PayPal eine künftige Preisgabe der Namen seiner Kontoinhaber, wenn geschädigte Rechteinhaber in Deutschland auf Auskunft klagen. Da PayPal europaweit tätig ist, dürfe es von Geschädigten nicht verlangen, nur am Sitz der Bank – in PayPals Fall also Luxemburg – zu klagen. Produktfälscher, die im Internet ohne Erlaubnis geschützte Waren verkaufen, lassen sich häufig anonym über den US-Dienstleister PayPal bezahlen. Der sicherte bisher seinen Kunden in Europa den Schutz des luxemburgischen Bankgeheimnisses zu.

Seinen Ursprung hatte der Streit mit raubkopierten Hörspielen, die auf einer Website zu Dumpingpreisen illegal zum Kauf angeboten wurden. Die Bezahlung wurde über PayPal abgewickelt. Der Betreiber der Webseite ließ sich weder über seinen Provider noch über das Impressum ermitteln. Der geschädigte Hörspielverlag wandte sich schließlich mithilfe der Kanzlei Rasch an PayPal und verlangte, Namen und Anschrift des Kontoinhabers offenzulegen. Der Zahlungsdienstleister, der in Europa mit Sitz in Luxemburg auftritt, verlangte dazu ein Urteil eines luxemburgischen Gerichts, denn PayPal unterliegt den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis. Danach dürfe eine Bank nur auf Grund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen Ausnahmen vom Bankgeheimnis machen und die persönlichen Daten eines ihrer Kunden offenlegen. In einer Stellungnahme gegenüber heise online erklärt PayPal, dass es in dem Verfahren um die Frage ging, in welcher Form PayPal die gewünschten Auskünfte erteilen kann ohne gegen luxemburgisches Recht zu verstoßen, aber dennoch mit deutschem Recht im Einklang zu bleiben. Zudem sei die Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da die Begründung noch ausstehe. «PayPal nimmt die Rechtsauffassung des LG Hamburg zur Kenntnis und wird sie nach Erhalt der schriftlichen Begründung der Verfügung gemeinsam mit den deutschen und luxemburgischen Rechtsberatern und den zuständigen Behörden diskutieren, um einen rechtskonformen Weg der Auskunftserteilung zu finden, der nach Luxemburger Recht nicht strafbar ist.»

„Paypal hat keinerlei Absicht oder auch nur Interesse, die Verletzer geistiger Eigentumsrechte in irgendeiner Weise zu unterstützen oder vor der gebotenen Rechtsverfolgung zu schützen“, zitiert Golem.de eine PayPal-Sprecherin zu dem Urteil. „Allerdings unterliegen Paypal und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den luxemburgischen Gesetzen zum Bankgeheimnis, die sich vom deutschen Recht erheblich unterscheiden.“ Luxemburger Juristen seien ihrer Aussage nach der Auffassung, dass eine Bank nur aufgrund von Luxemburger Gesetzen oder Luxemburger Gerichtsentscheidungen von dem Bankgeheimnis abweichen dürfe.

Fazit:

„Da PayPal im Online-Zahlungsverkehr inzwischen fast Standard ist, kommt dem Urteil erhebliche Bedeutung zu“, sagt Mirko Brüß, Rechtsanwalt bei der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, die das Urteil erstritten hat: „Produktfälscher sollten sich nicht darauf verlassen, dass sie sich hinter PayPal verstecken können.“

Bildquelle: CopyrightFreePictures, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/paypal-wurde...en-von-produnktfaelschern-verpflichtet/Quelle
Autor: Antonia
Quelle
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Interessant. Da ist man dann echt in den A... gekniffen. Entweder kriegt man Zoff mit luxemburger, oder mit deutschen Gesetzen.
 
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