• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Flickr Fotos: Abmahnungen drohen bei CC-lizenzierten Bildern!


Abmahnung der Kanzlei Schroeder. Foto: Christoph Langner, CC0.

In jüngster Zeit werden wieder vermehrt Abmahnungen an Webseitenbetreiber verschickt, die CC-lizenzierte Bilder des Foto-Portals Flickr (u.a. vom Fotografen Dennis Skley) benutzt haben. Die Lizenz-Angaben sind nicht zu 100% korrekt, was Abmahnungen mit einem Volumen von über 2.000 Euro nach sich ziehen kann.

Im Jahr 2001 wurde die gemeinnützige Organisation Creative Commons gegründet, die dabei helfen soll, im Internet seine eigenen Inhalte zu veröffentlichen. Erfinder Lawrence Lessig wollte damit das Urheberrecht eines jeden Landes verfeinern und dabei helfen, das Recht den heutigen Gegebenheiten anzupassen. Als das Copyright beziehungsweise Urheberrecht erschaffen wurde, gab es noch keine Digitalkameras, Smartphones oder Tablet-PCs, mit denen man heute kostengünstig eigene Fotos erstellen kann. Auch die Aufnahme von Musik war vergleichsweise wenigen Personen vorbehalten. Die CC-Lizenzen sollten für Macher, Remixer und Nutzer alles im Umgang mit den Rechten vereinfachen. Leider ist dies bis heute nicht vollständig gelungen.

Das komplizierte System der Creative Commons ist auch der Grund, warum es überhaupt zu den Flickr Abmahnungen kommen konnte. In den Schreiben wird kritisiert, dass die Webmaster die Bilder nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet haben. Wer juristischen Ärger vermeiden will, muss in unmittelbarer Nähe des Bildes je nach Lizenz angeben, wer der Urheber ist, wie das Foto ganz genau heißt, und welche CC-Lizenz dabei inklusive Link verwendet wurde. Außerdem verlangt der Berliner Fotograf Dennis Skley häufiger auf einer Unterseite seines Flickr-Profils, dass die Quelle des Fotos mit Link zur Bildseite angegeben werden muss. Einige Anwälte, die Abgemahnte vertreten, schreiben, dass bei ihren Mandanten lediglich der Link zur CC-Lizenz und/oder zum Flickr Profil von Dennis Skley fehlte. Diese Ungenauigkeit war schon ausreichend für den Versand der Abmahnungen. Das Ganze klingt ungeheuer kompliziert, leider kann man bei der Angabe der Daten des Urhebers schnell fatale Fehler machen. Fehler, die den Webmastern teuer zu stehen kommen können. Die Kollegen von iRights gehen von einer dreistelligen Empfängerzahl aus.


Fotografen: lieber ein paar Euro als gar nichts?


Fair Use im Sinne von Lawrence Lessig würde bedeuten, dass der Urheber den Webseitenbetreiber zunächst einmal darüber in Kenntnis setzt, dass bei seinen Fotos etwas falsch läuft. Damit sollte jeder die Möglichkeit bekommen, seine Fehler zeitnah und ohne Kostennote zu korrigieren. E-Mails oder Briefe von Herrn Skley an die im Impressum vermerkte Adresse sind aber nicht bekannt. So wie berichtet wird, wurde offenbar ohne Ausnahme ohne jede Vorwarnung abgemahnt. Und auch nicht von einem Juristen, der vom Urheber selbst beauftragt wurde. Nein, es handelt sich um einen Anwalt, der im Auftrag vom Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) handelt. Der Berliner Fotograf Skley hatte seine Rechte zuvor an die VSGE abgetreten. Der Verband wirbt auf der eigenen Webseite dafür, dass er pro „Verletzer“ 40 Euro für das erste unrechtmäßig verwendete Bild und 10 Euro für jedes weitere bezahlt. Manche Fotografen werden sich gedacht haben: lieber 40 Euro als gar nichts. Der VSGE wirbt für die angebotenen Dienstleistungen auf der eigenen Webseite mit den Worten: „Das Kostenrisiko und den Zeitaufwand können wir Ihnen abnehmen. Wir arbeiten mit im Urheberrecht erfahrenen Anwälten zusammen. Wir können Ihre Rechte durchsetzen. Wir tun dies im eigenen Namen und allein auf unser eigenes Risiko.

Das Problem: CC-Lizenzen sind vom Grundsatz her nicht dafür geeignet, den Urheber finanziell zu entlohnen. Allerdings wurden sie auch nicht dafür entworfen, dass man sie dafür einsetzt, um Abmahnungen zu verschicken. Schon im März 2014 warb der VSGE auf der eigenen Facebookseite dafür, dass die hauseigene Bildersuch-Software auf www.bilderdiebstahl.de ihren Betrieb aufgenommen habe. „Die ersten Ergebnisse sind absolut top! Wir durchsuchen so permanent tausende eBay-Seiten und spüren Bilderklau zuverlässig auf.“ Beim Schutz der Fotos von Online-Händlern bei eBay & Co. ist es aber wohl nicht geblieben.


ein neues Geschäftsmodell?


Das Vorgehen der Kanzlei Lutz Schroeder, die für den VSGE aktiv wurde, wird unter anderem sehr kritisch von Rechtsanwalt Plutte kritisiert. Doch das ist bei weitem nicht der einzige Bericht, das Internet wimmelt vor Beiträgen, die von Flickr Abmahnungen berichten. Plutte bemängelt, dass in mehrfacher Hinsicht Zweifel an der Berechtigung der bei ihm eingegangenen Abmahnungen als auch der Höhe der geltend gemachten Zahlungsforderungen bestehen sollen. Auf seinem Kanzleiblog heißt es im O.-Ton: „Dass hier versucht wird, auf die Schnelle Geld zu machen, liegt auf der Hand. Abgemahnte sollten die Forderungen keinesfalls ohne anwaltliche Prüfung erfüllen.“ Dass auch die von den Opfern beauftragten Juristen von der Existenz der vielen verschickten Abmahnungen und der Komplexität des Urheberrechts profitieren, wird bei Plutte natürlich nicht erwähnt. Warum auch?

Wer weitere Hintergründe über diese neue Abmahnwelle wissen möchte, sollte sich den interessanten Artikel bei unseren Kollegen bei Netzpolitik.org anschauen. Dort wird die so genannte Cider Connection eingehend beleuchtet. Manche Teilnehmer hatten in der Vergangenheit sogar Kontakt zu Personen, die 2013 und 2014 in die Redtube-Affaire verstrickt waren.


Flickr Abmahnung angekommen: was tun?


Interessant ist auch der Artikel von Christoph Langner, der mit seiner Webseite LinuxUndIch.de kürzlich selbst zum Opfer wurde. Langner kritisiert die vielen Stolperfallen, die die unterschiedlichen CC-Lizenzen beinhalten. Er rät dazu, ausschließlich nur noch gemeinfreie Fotos, die unter einer CC0 Lizenz veröffentlicht wurden, zu verwenden. Alternativ kann man die Fotos auch einfach selbst machen. Ganz ohne Schaden kommt man als Abgemahnter leider nicht davon.


Forderung der Abmahnung an C. Langner: 2.271,30 Euro

Fest steht: Es nützt nichts, nach Empfang des Schreibens die entsprechenden Beiträge oder Fotos zu löschen, dann ist es einfach schon zu spät, die Gegenseite hat längst die Beweise gesichert. Wer eine Abmahnung wegen falscher CC-Attribute erhalten hat, kann aber mit kompetenter Unterstützung eines Fachanwalts für Medienrecht darauf hoffen, dass dieser die Höhe der Forderungen der VSGE nach unten drückt. Der Fachanwalt klärt auch, ob alle Passagen in der Abmahnung bzw. der Unterlassungserklärung auf gültigen Urheberrecht basieren.

Fazit: Jeder sollte in Ruhe überlegen, ob sie/er einen Urheber unterstützt, der eben nicht im Sinne der Allgemeinheit handelt. Sollte man auf seiner Webseite wirklich Bilder eines Fotografen verwenden, der seine Rechte an Dritte abgetreten hat? Der lieber ein paar Euro kassiert, sollte jemand einen Fehler bei den Angaben machen? Ich finde nicht. Die CC-Lizenzen und die so lizenzierten Werke sollen nämlich der Popularität des Urhebers und last, but not least der Allgemeinheit dienen. Professor Lessig ging es nie darum, dass man mithilfe seines Systems Kasse macht.

Obwohl die Lizenzierung so sperrig wie ihr Name ist, wurden vor einem halben Jahr schon schätzungsweise über eine Milliarde CC-lizenzierte Werke weltweit verkündet. Bleibt zu hoffen, dass die neue Abmahnwelle schon bald wieder abebben wird, weil alle Webseitenbetreiber ihre CC-Atribute überprüft oder die entsprechenden Fotos gelöscht haben.

P.S.: Bitte in diesem Zusammenhang unbedingt lesen: „Wenn ich mal groß bin“ von Halina Wawzyniak, die zur Abwechslung nicht von der Vertretung Abgemahnter lebt. Sehr amüsant!



https://tarnkappe.info/vorsicht-bei...gen-drohen-bei-cc-lizenzierten-bildern/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Quelle
 

Ghandy

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Und das soll jetzt der Beweis dafür sein, dass die Angabe der Lizenzen grundsätzlich einfach wäre? Sorry, das sehe ich anders. Und die ganzen Abgemahnten (mindestens 300 Stück) sicher auch.
 

Liam

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Bielefeld-gibts das?
Die Angabe der Lizenz ist grundsätzlich einfach. Dir ist sie zum Beispiel ja auch möglich. Und 300 Menschen eben nicht. Das tut mir leid.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Es ist nicht schwer, es richtig zu machen.
Soviel ist so einfach und trotzdem lebt eine ganze Branche recht gut von diesen einfachen Dingen, die die Menschen falsch machen.

Ein österreichischer Hotelier hält sich nicht auf seiner Homepage an deutsches Impressumsrecht. Wer meint als österreichishcer Gewerbetreibender hält man sich an österreichisches Recht, der ist eben schief gewickelt. Tja, wer sich nicht an die ganz einfachstenen Sachen hält, der bekommt eben ne Abhmahnung aus Deutschland und muss löhnen. Als deutscher Gewerbetreibende ist man ja hoffentlich auch über das österreichische und schweizerische Wettbewerbsrecht informiert und hält sich an diese. Lesen ist einfach, wers nicht tut, der löhnt eben. Alle freuen sich. Der Abgemahnte, weil er etwas gelernt hat und der Abmahner, weil er sein Recht durchsetzen konnte.
 
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TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TBow:

Nicht, wenn der österreichische Hotelier in Österreich sein Gewerber betreibt. :p
Eine internationale Domain zB und/oder die Angabe der internationalen Vorwahl (+43) genügt, um eine Gewerbe in Österreich nach deutschem Recht abmahnfähig zu machen.
Das trifft wohl auf die Mehrheit der Gewerbetreibenden zu. Natürlich gilt das auch für deutsche Gewerbetreibende, die sich dann an das schweizer und österreichische Wettbewerbsrecht zu halten haben. Gibt es dann noch eine englische Version, dann wird es noch umfangreicher. Liam würde aber wohl meinen, das wär doch alles gar nicht so schwer.

Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist eine Tätigkeit auf ein fremdes Land dann "ausgerichtet", wenn auf der Website beispielsweise eine Telefon-/Faxnummer mit internationaler Vorwahl oder eine neutrale, also nicht nationale Top-Level-Domain (wie .com, .info, .net, .eu) enthält.

http://derstandard.at/2000020240594/Korrekte-Deutsche-jagen-schlampige-Oesterreicher
 
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Liam

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Ort
Bielefeld-gibts das?
Es geht hier um Abmahnungen wegen Missachtung der Creative Commons Lizenz, nicht ums Wettbewerbsrecht.

Der User Dennis Skley hat aktuell 3.859 Fotos online auf Flickr. Du kannst fast jedes seiner vielen Fotos kostenlos in deinem Blog verwenden, wenn du VIER simple Regeln befolgst:
  1. verändere das Foto nicht, skalieren ist okay
  2. nenne das Bild (z.B. "Creative Commons") und den Namen des Fotografen im Impressum (z.B. "Dennis Skley")
  3. setze einen Link zum Originalfoto
  4. setze einen Link zur gültigen CC
Ich sehe das Problem, diese vier einfachen Regeln zu befolgen, wirklich nicht!
 
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