• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] USA: Ein Monat Haft für Vergewaltigung einer 14-Jährigen

In den USA wurde ein Lehrer zu einem Monat Haft verurteilt, da er im Jahr 2008 eine damals 14-Jährige vergewaltigt hat.

Dieses milde Urteil löste einen Sturm der Entrüstung aus. So wurde unter anderem gefordert, Todd Baugh, den verantwortlichen Bezirksrichter von Yellow Stone County im US-Bundesstaat Montana, zu entlassen.

Dessen Begründung für das milde Urteil: Das Mädchen soll älter ausgesehen haben, als es war und habe die Situation "genauso unter Kontrolle gehabt" wie der Lehrer. Sie beging nach der Tat Suizid.


Quelle: Ad Hoc News
 

Schwarzhut

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Da muss ich alter_Bekannter wohl Recht geben was dies Betrifft.

Nebenbei erwähnt: Ist euch schon mal aufgefallen das die Strafen für Sach- und Finanzdelikte astronomisch höher liegen als die für Personenschaden?
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Ich bin mir nicht sicher ob du meinen Beitrag auch nur Ansatzweise richtig verstanden hast, denn ich bin wirklich der Meinung das der einzige Unterschied zwischen Führer und Papst darin besteht das die Organisation des Papstes ihre Kriege gewonnen hat. Dabei gings bestenfalls ganz am Rande ums Rechtssystem. Alle Pro Argumente für die Kirche kann man auch 1:1 auf den Nationalsozialismus unter Hitler übertragen, er hat das Volk geeint, den Leuten Halt gegeben und für Unterhaltung gesorgt, sogar an die Armen hat er Gedacht, dadurch ist er ja überhaupt erst groß geworden(Arbeitsplätze, Sparmaßnahmen für den Haushalt, Gemeinschaftliche Tätigkeiten).

Mehr um den Na..- ich meine Fa........- ich meine Lynchmob der sich bei solchen Sachen immer unabhängig von der Klärung der Rechtsfrage zusammenrottet(da gabs ja erst kürzlich so einen Fall wo die Irren beinahe einen gelyncht hätten der nachher dann doch unschuldig war, das sind echt gute Christen! Eifriger als der Richter!), Und ich sag eeeeeeh, ab ins Mittelalter, der Steinigung hinterher, eyo was geht?

tl;dr:
Es geht bei beiden Institutionen nur darum einer höheren Autorität zu folgen und dadurch Streitigkeiten untereinander zu vermeiden, das ist deren gemeinsame Definition von Frieden und Glückseligkeit.
Gemeinsam auf andere eindreschen.

In Psycho Pass wird das auch aufgegriffen Makishima hält darüber einen hervorragenden Vortrag von fast 10 Minuten Länge.
 

Ruby

Just add Sun

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Ich seh hier nichts bezüglich Lynchmob. Das Urteil ist dennoch skandalös. 1 Monat Haft und dann solch eine abscheuliche Begründung, die sich in die Reihe abscheulicher Begründungen einreiht, welche Vergewaltigungen verharmlosen wollen: Rock war zu kurz, Mädel sah älter aus, Mann dachte dass Nein bei dem Mädel JA bedeutet... Ihr könnt auch gerne Kind/Jugendliche/Mädel mit Frau austauschen, da ist es genauso.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Und das kannst du ohne irgendwelche Fakten zur Sachlage oder persönlicher Kenntnis der betroffenen Personen warum so genau sagen? Wenn du wirklich so gut bist kannst du viele Richter und Psychologen arbeitslos machen.
 

Trolling Stone

Troll Landa
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@Destiny666: Das Wort Missbrauch steht nicht zwingend für eine Vergewaltigung. Dass er sie verführt hat oder meinetwegen sich hat verführen lassen, stellt bei einer 14jährigen in den Staaten bereits einen Missbrauch dar. Bzw rein juristisch betrachtet sogar eine Vergewaltigung. Das heißt aber nicht, dass er sie tatsächlich vergewaltigt hat.
 

Schwarzhut

Guest

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@Destiny666: Das Wort Missbrauch steht nicht zwingend für eine Vergewaltigung. Dass er sie verführt hat oder meinetwegen sich hat verführen lassen, stellt bei einer 14jährigen in den Staaten bereits einen Missbrauch dar. Bzw rein juristisch betrachtet sogar eine Vergewaltigung. Das heißt aber nicht, dass er sie tatsächlich vergewaltigt hat.

Verführung Minderjähriger nach deutschem Gesetz:

§ 182 StGB

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.

Glaubst du ernsthaft das es anders ist als in den Vereinigsten Staaten?

Ich denke eher nicht.
 

Munro

NGBler

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Es handelt sich hier nach unserer Rechtsauffassung um einen Missbrauch, aber keinesfalls um eine Vergewaltigung. Greifen würde in Deutschland nicht §182 STGB, sondern §174 STGB (Missbrauch Schutzbefohlener). Die Strafandrohung liegt bei 3 Monaten bis 3 Jahren und wird meistens eher im unteren Bereich umgesetzt und zur Bewährung ausgesetzt.

Ich verstehe auch die Aufregung nicht, zumindest hier in Deutschland. In diesem Fall in deutscher Sprache von Vergewaltigung zu sprechen ist einfach falsch, das haben hier ja glücklicherweise schon viele festgestellt. Dass große deutsche Zeitungen die Begriffe Missbrauch und Vergewaltigung unreflektiert in einen Topf werfen und beliebig verwenden, ist ein anderes Thema.
 

VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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Ich verstehe auch die Aufregung nicht, zumindest hier in Deutschland.

Naja, ich würde nicht behaupten, dass man von Aufregung in Deutschland sprechen kann. Das ist dann auch wieder so ein klein wenig Bild-Niveau ("Ganz Deutschland ist im Dschungelfieber" :m :m :m :m ) ;)

Wie du siehst, wurde ja direkt im 2. Beitrag vermutet, dass man hier mit der Begrifflichkeit aufpassen muss und entsprechende Skepsis geäußert. Ich denke, so geht es auch vielen Lesern der großen Zeitungen wie Welt usw.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TBow: Allerdings ist ein 14jähriger nicht (be)strafbar, wenn er seine 13jährige Freundin küsst.
Strafbar ist es erst, wenn ein 18jähriger z.B. Sex mit einer 13jährigen hat.
Das ist nicht korrekt. Es gibt keine Einschränkung in Bezug auf das Alter des Sexualstraftäters. So hat es auch schon bevoller erklärt.
Sogar eine 13 jährige Person begeht eine Sexualstraftat, wenn sie zB eine andere 13 jährige Person küsst, sie ist jedoch noch nicht strafmündig. Genau das ist das Problem, in Deutschland laufen hunderttausende Sexualstraftäter herum, die nicht einmal wissen, dass sie derartige Delikte begehen bzw begangen haben. Wären sie sich dessen bewusst, dann würde ein derartiger Druck auf die Legislative entstehen, dass sich die Lebensrealität der Kinder und Jugendlichen auch im deutschen Strafgesetzbuch niederschlagen würde. In Österreich sind zb sexuelle Hanlfungen ab 12 erlaubt, wenn der Partner nicht mehr als 4 Jahre Älter ist und kein Zwang und/oder Unreife der Person ausgenutzt wird. Ab 14 gelten ähnliche Bestimmungen wie in Deutschland.
 

accC

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Aber war klar, dass bei angeblichen Pädo-Befürwortern
Befürwortern? Liest du eigentlich Zusammenhänge oder nur einzelne Wörter?

Auch hier stellst du deine argumentative Fachkompetenz unter Beweis.
Allerdings gibt es zwischen den Fällen nicht unerhebliche Unterschiede: 14 und 17 sowie Küssen und Sex und zudem Deutschland, USA und Türkei
Dazwischen liegen eben mal ein paar kleine Welten, wenn auch scheinbar nicht für dich. Den Fall Marco Weiss, dazu brauche ich einen eigenen Absatz..

Da der 14-Jährige strafmündig ist und (weitläufig) Sex aka Küssen mit unter 14-Jährigen = Kindern verboten ist, kann er selbstverständlich bestraft werden.
Dieser lächerliche Eklat um Marco Weiss (zum Tatzeitpunkt 17) beweist das eindeutig.
TheBow sprach von Deutschland, einer 13 jährigen und einem 14 Jährigen, die sich in beiderseitigem Einverständnis küssen.
Deinen Beitrag hast er in der Zwischenzeit noch mal verändert, daher ist kein Zitat mehr möglich.
Um deine Aussage zu untermauern und mir Inkompetenz zu unterstellen, führst du jetzt einen Fall an, mit folgenden Parametern:
13jährige wird von 17jähriger (mutmaßlich) zum Sex gezwungen und es spielt sich in der Türkei ab.
Eventuell merkst du selbst leichte Diskrepanzen zwinschen den beiden Fällen. Falls nicht, gebe ich dir mal ein paar Schlagworte: Alter, Rechtssystem, Vorwurf

Entschuldige bitte, dass ich das nicht extra erwähnt habe. Ich gehe normalerweise und wenn nicht anders vermerkt von deutschen Gesetzen, mitteleuropäischen Werten, Moralvorstellungen etc. aus. Achso und ja, von der heutigen Zeit und nicht von der Antike, dem Mittelalter oder der Steinzeit! Außerdem gehe ich natürlich von unserem Universum und nicht von irgendwelchen abstrusen Paralleluniversen aus. Ich hoffe ich habe meine Aussage jetzt hinreichend spezifiziert. Falls nicht, nenne mir bitte die nötigen Parameter und ich gebe dir die entsprechende Besetzung an, auf die ich mich berufen habe.
Ich lasse mich gerne überzeugen, von Leuten, die mehr Ahnung auf einem Gebiet haben, als ich, dann sollte deren Argumentation aber zumindest schlüssig sein. Wenn zwischen These und Beweis aber derart viele Diskrepanzen in den Vorraussetzungen sind, dass die Fälle absolut nicht mehr vergleichbar sind, dann sicherlich nicht.


@TheBow:
Wie du selbst sagst und wie du mich auch schon zitiert hast:
Allerdings ist (...) nicht (be)strafbar
sie ist jedoch noch nicht strafmündig.
Vielleicht habe ich mich nicht mit dem Fachterminus dazu ausgedrückt, allerdings mit denken für 1ct sollte man doch erkennen, dass ich auf das gleiche hinaus wollte. ;)
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@TheBow:
Vielleicht habe ich mich nicht mit dem Fachterminus dazu ausgedrückt, allerdings mit denken für 1ct sollte man doch erkennen, dass ich auf das gleiche hinaus wollte. ;)
Ich beog mich auf deine Aussage
Allerdings ist ein 14jähriger nicht (be)strafbar, wenn er seine 13jährige Freundin küsst.
Das ist nicht korrekt. Er verstösst damit gegen das Strafgesetzbuch und er ist auch strafmündig. Er kann für diese Sexualstraftat angeklagt und auch verurteilt werden.
Das ganze ist hier nachzulesen. http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
kopfschüttel, wenigstens hat sich jetzt der richter öffentlich entschuldigt.
 

Ruby

Just add Sun

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Nur leider lässt sich an dem Urteil nichts mehr ändern und wenn der dann nach 1 Monat wieder raus ist, kann er sich die nächste Minderjährige suchen. :dozey:
 

VacuumCleaner

Board-Staubsauger

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Ich würde sagen, dann muss er sich erstmal eine neue Bude, einen neuen Job und etwas Geld suchen ;)
 
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