• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Technik] Unitymedia: Kunden sollen zu Hotspot-Betreibern werden

716px-Vienna_International_Airport_20091011_19.JPG Nach dem geplanten Wegfall der Störerhaftung erhofft sich Unitymedia zukünftig mehr Nachfrage nach Hotspots durch Geschäftskunden, beispielsweise durch Restaurants oder Cafés. Eine freie Nutzung der Hotspots sei aber auch ohne die Störerhaftung nicht möglich, da Betreiber großer öffentlicher WLAN-Netzwerke weiterhin dazu verpflichtet sind, sämtliche Nutzer zu registrieren. Unitymedia wünscht sich daher, dass dieses Gesetz ebenfalls noch überarbeitet und auch diese Hürde gelockert wird.

Auch die Kunden von Unitymedia können möglicherweise von einem flächendeckenden WLAN-Netz profitieren. Mit entsprechend konfigurierten Routern soll zukünftig ein jeder Unitymedia-Kunde ein eigenes Hotspot-Netzwerk -sogenannte "WiFiSpots"- zur Verfügung stellen, welche aber nur von registrierten Unitymedia-Kunden benutzt werden können. Bis zum Jahresende soll so ein Netzwerk mit bis zu 1,5 Millionen Hotspots entstehen.

Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Hotspot-Einrichtung widersprechen. Eine gesonderte Zustimmung wird nicht eingeholt. Im Kundencenter kann laut Unitymedia auch nach Ablauf der Frist der Hotspot weiterhin jederzeit deaktiviert und wieder aktiviert werden. Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, erhalten auch keinen Zugriff auf die Hotspots anderer Kunden.

Die Bandbreite der Kunden soll durch den Hotspot-Betrieb nicht beeinträchtigt werden. Dem Kabelmodem wird ein zusätzlicher Down- und Upstream von 10 bzw. 1 MBit/s zugewiesen, welcher ausschließlich dem Hotspot zur Verfügung steht. Auch seien Heim- und Gastnetzwerk komplett voneinander getrennt.


Quelle: Heise/Onlinekosten
Bild: Wikpedia
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Das ist doch auch eine Art Zwang, wenn man nicht gefragt wird, ob man das überhaupt will und einfach bestimmt wird, dass es so zu sein hat.
Nein, es ist kein Zwang. Ein Zwang hieße, dass die Kunden die Maßnahme hinnehmen müssen und keine Chance haben, sich dieser zu verweigern. Der Kunde hat aber effektiv die Möglichkeit der Maßnahme zu widersprechen.

Schon gegen Steuerabgaben geklagt? Und gegen die Rundfunkabgabe? Und...

Unitymedia ist ja auch so was von eine staatliche Organisation...
Alfred Tetzlaff wollte damit wohl auch den Unterschied zwischen Opt-Out und Zwang verdeutlichen. Gegen einen Zwang (Steuern/ Rundfunkbeitrag) kann man sich nicht wehren, man kann nicht widersprechen, es gibt kein Opt-Out. Sie sind ein Zwang. Dem Vorhaben von UM kann man widersprechen, es ist somit kein Zwang.

Wohl aber ist das Vorhaben als Opt-Out-Option geplant. D.h. dass es, solange man nicht aktiv widerspricht, durchgeführt wird. Im deutschen Vertragsrecht ist Opt-Out allerdings problematisch und dürfen nur in wenigen Situationen rechtlich so umgesetzt werden. UM sieht eine solche Ausnahmesituation als gegeben, die Verbraucherschützer nicht. Meine durchaus subjektive Meinung ist, dass die Verbraucherschützer richtig liegen. Da sich allerdings die beiden Streitparteien nicht einigen können, wird das nun wohl auch vor Gericht getragen.

Ich hoffe damit sind die Unklarheiten Zwang - kein Zwang, staatliche Organisation - keine staatliche Organisation geklärt.
Abgesehen davon kann auch nicht jede staatliche Organisation über Steuern bestimmen, aber das ist ein anderes Fass.

--- [2016-06-10 14:52 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Ich finde das nicht klasse, verstehe das aber schon. Das ganze kann ja nur funktionieren, wenn das flächendeckend verfügbar ist, Wenn das nur wenige technikinteressierte einschalten und der Rest überliest die Infos, dann ist das ganze natürlich eine Totgeburt, es sei denn, man haut zig Millionen für Werbung raus.
Es mag sein dass die meisten Kunden nicht mitziehen würden. Aber nur weil es die Kunden nicht interessiert oder weil sie es nicht freiwillig und von sich aus machen, resultiert daraus nicht das Recht es ohne deren Zustimmung durchzuführen.

WLAN-Hotspots: Nur 1 Prozent nutzt Widerspruchsmöglichkeit
Vermutlich würde auch nur 1% aktiv die Opt-In-Option nutzen.
"Keine Reaktion" sehen und daraus eine Zustimmung zu folgern ist genauso sinnbefreit wie aus keiner Reaktion auf eine Opt-In-Option Ablehnung zu folgern.
Viele Kunden dürften einfach prinzipiell kein Interesse an der Technik haben. Solange man Bild Online konsumieren kann interessiert diese komisch-blinkende Box doch nicht, die irgendwo im Keller zu staubt.

Unternehmenschef Lutz Schüler erklärte im Rahmen eines Hintergrundgesprächs auf der Fachmesse Anga Com in Köln gegenüber inside-handy.de, dass bislang nur ein Prozent der Nutzer widersprochen habe. Es sei somit davon auszugehen, dass sich die überwiegende Mehrheit nicht an der neuen Funktion störe. Um eine ausreichend große Zahl von Hotspots aktiv zu haben, sei daher die Opt-Out-Lösung praktikabler als der Opt-In.
Ein unfassbares Arschloch. Er ist bestimmt nicht so dämlich sich selbst diese Schlussfolgerung zu glauben..

In der schriftlichen Unitymedia-Mitteilung heißt es weiter: "Wir haben alle Vorkehrungen getroffen, dass die Freischaltung keinerlei Nachteile für die Kunden mit sich bringt.
Okay, also für WLAN ist nur ein bestimmter Frequenzbereich reserviert. Befinden sich viele verschiedene WLAN-Netze in eng zusammen liegenden Bereichen, müssen sich die einzelnen Sender die Frequenzbereiche teilen. Zusätzliche Netze, daraus resultieren zusätzlich belegte Frequenzbereiche. In der Gesamtheit müssten die von UM belegten Frequenzen sich also außerhalb des üblichen WLAN-Sendebereichs aufhalten, damit tatsächlich für keinen Kunden (oder Dritten) Einschränkungen entstehen.
Selbst wenn UM das schon Jahre im Voraus geplant hat und spezielle Sender/ Empfänger in der Hardware implementiert hat, könnte das kein Kunde nutzen, weil Endgeräte diese Modifikationen nicht unterstützen. Abgesehen davon müsste UM dann auch spezielle Sendefrequenzen ersteigert haben.
Von wegen "alle Vorkehrungen getroffen".
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
In der Debatte um die WLAN-Hotspots von Unitymedia kämpft die Verbraucherzentrale NRW jetzt mit härteren Bandagen: Weil Unitymedia an der automatischen Aktivierung der Hotspots festhalten will, werden die Verbraucherschützer gegen den Kabelnetzbetreiber jetzt Klage beim Landgericht Köln einreichen.
Und ich hoffe, dass die VZ mit der Klage auf die Schnauze fällt.
Generell ist es natürlich richtig, dass die VZs (einfacher Plural ;)) sich auf die Seite der Verbraucher stellen, das ist wohl deren Aufgabe. Ich wüsste allerdings keine Rechtsvorschrift außer vielleicht UWG § 7, die ein Opt-Out generell verbietet, so wie es hier behauptet wird.
Erfolgreich ist die VZ (einfacher Singular ;)) bisher wohl bei Reiseportalen vorgegangen, wenn zu einer normalen Buchung automatisch zusätzliche kostenpflichtige Leistungen bereits angehakt waren.
Da unsere Gesellschaft mittlerweile zu verblöden scheint und selbst beim kleinsten Furz an die Hand genommen werden muss, kann man vermuten, dass der durchschnittliche Verbraucher mittlerweile überfordert ist, Texte auf einer Website zu lesen und nachzusehen, ob und wo welche Haken gesetzt sind.

Interessanterweise konterkariert die Rechtsprechung sich und die Verbraucherschutzorganisationen hier selbst.
Darin wurde von jedem Verbraucher verlangt, dass er ein Kästchen ankreuzt, wenn er mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten einverstanden ist ("Opt-Out"). Hierdurch werde dem Kunden entgegen datenschutzrechtlicher Vorgaben suggeriert, dass er von einer Regel abweiche, wenn er nicht einwillige, monierten die Richter (Az.: 12 O 12679/05).
http://www.handelsblatt.com/unterne...chung-opt-out-regel-ist-verboten/2643716.html

Denn gerade dieses ankreuzen müssen ist doch das, was ständig gefordert wird (und nach einhelliger Meinung ein Opt-In darstellt, kein Opt-Out). Im entsprechenden Urteil führt aber gerade das Opt-In-Verfahren (nämlich sich ausdrücklich mit etwas einverstanden zu erklären) zu einem Verbot. :rolleyes:

Für mich ist die Sachlage realtiv eindeutig aber auf jeden Fall vollkommen in Ordnung. Es besteht keinerlei Zwang zur Teilnahme und wenn ich mir den Threadopener noch mal durchlese, besteht als einziger Grund für Gemaule nur die Tatsache, dass man als Kunde selbst aktiv werden und max. 5 Minuten seiner wertvollen Lebenszeit opfern muss, um der Aktivierung zu widersprechen.
Kunden, die keinen Hotspot zur Verfügung stellen möchten, können innerhalb von vier Wochen nach Ankündigung der Hotspot-Einrichtung widersprechen.
Für mich liest sich das so, als wenn UM erst ankündigt und erst danach das 2. WLAN aktiviert. Es wird also noch nicht mal eigenmächtig einfach so die Funktion aktiviert.

In dem Sinne ist es also nichts anderes als eine der allgemein üblichen Änderungen der AGB (einfacher und doppelter Plural :p), wie sie was-weiß-ich-wie-oft täglich in Deutschland vorgenommen werden.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
In dem Sinne ist es also nichts anderes als eine der allgemein üblichen Änderungen der AGB (einfacher und doppelter Plural :p), wie sie was-weiß-ich-wie-oft täglich in Deutschland vorgenommen werden.

Nein, das ist nicht vergleichbar. AGB darfst du gerne und zu jeder Zeit ändern. Die AGB haben jedoch keinen Einfluss auf bestehende Verträge. Bestehende Verträge beziehen sich stets auf die bei Vertragsschluss vereinbarten Vertragsbedingungen. AGB dienen nur als Rahmenwerk für einen bevorstehenden Vertragsschluss und können teilweise als Vertragsbedingungen in einen neuen Vertrag mit einbezogen werden.

Ein Beispiel:

Zur Situation:
6.01.2016 UM verfügt über AGB - Fassung 1 ohne Hotspot
7.01.2016 Kunde 1 schließt mit UM einen Vertrag die AGB werden 1:1 zu Vertragsbedingungen
8.01.2016 UM ändert die AGB - Fassung 2 mit Hotspot
9.01.2016 Kunde 2 schließt mit UM einen Vertrag die AGB werden 1:1 zu Vertragsbedingungen

Fragestellung: Für wen gelten welche Vertragsbedingungen?

Lösung:
Für Kunde 1 gelten die AGB in der Fassung 1 ohne Hotspot.
Für Kunde 2 gelten die AGB in der Fassung 2 mit Hotspot.
UM muss gegenüber Kunde 1 die AGB in der Fassung 1 ohne Hotspot erfüllen.
UM muss gegenüber Kunde 2 die AGB in der Fassung 2 mit Hotspot erfüllen.

In der Regel werden AGB jedoch nicht vollständig in Verträge übernommen. Häufig kommt es beim Vertragsschluss zu weiteren schriftlichen und/oder mündlichen Vereinbarungen, die die von den AGB vorgesehenen Regelungen aufheben, abändern, erweitern oder allgemein modifizieren.


Was du meinst sind Änderungen am Vertrag selbst. Hier gilt jedoch zu beachten, dass Änderungen an Verträgen problematisch sind.
Eine Änderung an bestehenden Verträgen bedarf in der Regel die Zustimmung aller Vertragsparteien. Einseitige Modifikationen bestehender Verträge sind nur in streng regulierten Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich gilt, dass bei einer einseitigen Vertragsmodifikation das Vertragsverhältnis keinenfalls zu Ungunsten einer Vertragspartei modifiziert werden darf.

Resultat: Ein Vertrag kann im Regelfall nur durch beiderseitige Willenserklärung modifiziert werden.


Kommen wir also zur Vertragsmodifikation mit beiderseitiger Willenserklärung bzw. um genauer zu sein zur Willenserklärung.
Eine Willenserklärung kann sicherlich auf unterschiedliche Weise erfolgen (schriftlich, mündlich, durch konkludentes Verhalten), nicht jedoch durch Schweigen. Hier mache ich es mir einfach und verweise dich einfach auf den entsprechenden Artikel zu Schweigen im rechtlichen Sinne: Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung.

Hierin liegt auch Begründet, dass Opt-Out nicht zulässig ist, denn Opt-Out interpretiert gerade das "Schweigen" als Zustimmung, was im Rechtssinne eben nicht der Fall ist.



Es gibt sicherlich einige Unterschiede und wenn man den größeren Kontext betrachtet noch viele Feinheiten zu beachten, die ich der Einfachheit halber und weil sie hier kaum zum Tragen kommen außen vor gelassen habe.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Ich sehe gerade, daß die Telekom bei neuen Verträgen ihr "WLAN TO GO" als vorbereitet als Leistung markiert. Es steht dabei, daß das jederzeit deaktivierbar ist, ob man es aktivieren muß, geht hier nicht hervor.
Interessant ist aber , daß von ungenutzter Bandbreite die Rede ist, während UM ja zusätzliche Bandbreite bereitstellen will.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Nein, das ist nicht vergleichbar. AGB darfst du gerne und zu jeder Zeit ändern. Die AGB haben jedoch keinen Einfluss auf bestehende Verträge
In manchen Belangen magst du durchaus so etwas wie Kompetenz vorzuweisen haben, im kaufmännischen und juristischen Bereich sehe ich da allerdings schwarz.

AGB wirken sich durchaus auch auf bestehende Verträge aus, nämlich dann, wenn sie geändert werden. Das ist absolut legitim, führt im Fall eines Nichteinverständnisses meistens dazu, dass ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis beendet wird.
(Wenn das keine Auswirkung auf bestehende Verträge sein soll, was dann?)
Muss es aber nicht, was genau hier der Fall ist. Ein Vertragsbestandteil wird nachträglich, einseitig geändert bzw. ergänzt - was nach aktueller Rechtslage zustimmungspflichtig ist und dementsprechend auch von UM so kommuniziert wird.
Stimmt der Kunde zu, indem er nicht widerspricht (konkludentes Handeln), muss er eine zusätzliche Leistung erbringen (Bereitstellung des Routers als WLAN-Hotspot) und erhält im Gegenzug eine zusätzliche Leistung von UM, nämlich kostenloses "WLAN-Togo".
Widerspricht der Kunde, stimmt er der Vertragsänderung also nicht zu, bleibt alles beim Alten.
Die Verbraucherzentrale NRW klagt folgerichtig auch nicht gegen die AGB-Änderung generell, sondern gegen die Durchführung - wie auf manchen News-Sites zu lesen ist - Zitat: "nach Gutsherrenart".

Darüber streiten kann man sich, ob die Form in Ordnung ist, also der Verbraucher aktiv werden und widersprechen muss, wenn er die Freigabe nicht will. Meiner Ansicht nach ja, weil es bei AGB-Änderungen durchaus ein übliches Vorgehen ist. Ein konkretes Beispiel dafür habe ich schon gebracht, nämlich die "Anpassung" der Kontoführungsgebühren und Preislisten.

Weiterhin beklagt die VZ, dass die Kunden unangemessen benachteiligt wären, weil sie die Hotspot-Nutzung nicht beeinträchtigen oder unterbinden dürfen, was natürlich auch die Abschaltung des Routers für eine längere zeit mit einschließt.
Wer als Kunde erwartet, dass er rund um die Uhr Zugang zu kostenlosen WLAN-Hotspots hat, der muss in der bestehenden Vertragskonstellation auch in Kauf nehmen, dass er dieses auch für andere Kunden rund um die Uhr bereitstellt.
Eine unangemessene Benachteiligung sehe ich dort nicht. Sehr wohl aber die ätzende Alles-für-umme-Mentalität in unserer Gesellschaft.

Übrigens:
Wenn die Abmahnung und die darauf basierende Klage tatsächlich so begründet werden, wie in dem Video der VZ-NRW, verlieren sie die Klage garantiert.
https://www.verbraucherzentrale.nrw/unitymedia-wifispot

Zitat: "... ohne das die Kunden zuvor gefragt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben." Das ist nachweislich falsch! Denn die Einrichtung des zusätzlichen WLANs erfolgt ja nur, wenn der Kunde nicht widerspricht. Das ist ganz offensichtlich selbst hier im Thread mittlerweile angekommen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt sein Einverständnis, wie bereits oben geschrieben, als vorausgesetzt.

Interessant ist aber , daß von ungenutzter Bandbreite die Rede ist, während UM ja zusätzliche Bandbreite bereitstellen will.
Sehe ich minimal kritisch, weil man befürchten könnte, dass die eigene Bandbreite dabei eingeschränkt wird. Krüppelt man mit Entertain 16k herum, könnte sich die Mitnutzung negativ bemerkbar machen.
Bei ordentlicher Priorisierung sehe ich da aber kein wirkliches Problem, insbesondere weil selbst mit 16k die Leitung selten komplett ausgereizt ist. Kundenfreundlicher wäre natürlich zusätzliche Extra-Bandbreite wie bei UM, schon allein um etwaige Bedenken von vornherein zu zerstreuen.
Ich finde es aber vom Grundsatz her sowieso gut, wenn man quasi im Leerlauf befindliche Router nutzt, um die Bandbreite anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise als Tor-Node oder für den Freifunk.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
AGB wirken sich durchaus auch auf bestehende Verträge aus, nämlich dann, wenn sie geändert werden.
Größter Bullshit ever. Sorry, aber wenn du keine Ahnung hast, laber bitte keine Scheiße.
Was du annimmst, würde das Vertragsrecht vollkommen ad absurdum führen.
Bitte BGB §305 (2) lesen.


Das ist absolut legitim, führt im Fall eines Nichteinverständnisses meistens dazu, dass ein bisher bestehendes Vertragsverhältnis beendet wird.
Auch das ist vollkommener Unfug. Du kannst ein abgeschlossenes Verpflichtungsgeschäft nicht auflösen, wenn du nachträglich Vertragsveränderungen durchführen möchtest und die andere Partei nicht mit den Änderungen einverstanden ist. Verträge sind bindend. ;)

(Wenn das keine Auswirkung auf bestehende Verträge sein soll, was dann?)
Der ISP kann dir eine Änderung der AGB antragen und kann dich bitten, diese Änderung anzunehmen. Bist du damit einverstanden, so wird der Vertrag entsprechend modifiziert. Bist du nicht einverstanden, dann muss der ISP dem Vertrag, so wie er geschlossen wurde, nachkommen und kann den Vertrag dann zum Ende der Laufzeit kündigen.
Es gibt einige wenige Ausnahmefälle, beispielsweise wenn die Erfüllung durch Gesetzesänderungen unmöglich wird, aber das ist hier ja nicht der Fall.
Um deine Frage zu beantworten: Einfach so ist es nicht möglich einen bestehenden Vertrag zu verändern.

Muss es aber nicht, was genau hier der Fall ist. Ein Vertragsbestandteil wird nachträglich, einseitig geändert bzw. ergänzt - was nach aktueller Rechtslage zustimmungspflichtig ist und dementsprechend auch von UM so kommuniziert wird.
Fällt dir etwas auf? Es ist zustimmungspflichtig! Rate mal, was bei einem Opt-Out gerade nicht eingeholt wird!

Stimmt der Kunde zu, indem er nicht widerspricht (konkludentes Handeln), muss er eine zusätzliche Leistung erbringen (Bereitstellung des Routers als WLAN-Hotspot) und erhält im Gegenzug eine zusätzliche Leistung von UM, nämlich kostenloses "WLAN-Togo".
Noch mal: Schweigen ist keine Willenserklärung. Aus Schweigen kannst du kein konkludentes Handeln und schon drei mal keine Zustimmung ableiten.

Widerspricht der Kunde, stimmt er der Vertragsänderung also nicht zu, bleibt alles beim Alten.
Die Verbraucherzentrale NRW klagt folgerichtig auch nicht gegen die AGB-Änderung generell, sondern gegen die Durchführung - wie auf manchen News-Sites zu lesen ist - Zitat: "nach Gutsherrenart".
Auch das ist eine Fehlinterpretation. Die AGB können für Neukunden Geltung erlangen. Da UM dies als einen Punkt im Neukundenvertrag festhält. Neue Verträge kann es so schließen. Bei bestehenden Verträgen kann man diese Modifikation nicht einfach durchführen, was UM aber tut und dagegen klagt die Verbraucherzentrale.

Weiterhin beklagt die VZ, dass die Kunden unangemessen benachteiligt wären, weil sie die Hotspot-Nutzung nicht beeinträchtigen oder unterbinden dürfen, was natürlich auch die Abschaltung des Routers für eine längere zeit mit einschließt.
Wer als Kunde erwartet, dass er rund um die Uhr Zugang zu kostenlosen WLAN-Hotspots hat, der muss in der bestehenden Vertragskonstellation auch in Kauf nehmen, dass er dieses auch für andere Kunden rund um die Uhr bereitstellt.
Eine unangemessene Benachteiligung sehe ich dort nicht. Sehr wohl aber die ätzende Alles-für-umme-Mentalität in unserer Gesellschaft.
Dass die VZ die unangemessene Benachteiligung anführt hängt mit der oben genannten Tatsache zusammen, dass man Verträge nicht einfach so modifizieren darf. Da habe ich nämlich einen kleinen Teil verschwiegen: Verträge dürfen etwa dann (einseitig) modifiziert werden, wenn für die andere Vertragspartei kein Nachteil entsteht. UM könnte also einseitig festlegen, dass sie ab sofort jedem Kunden die doppelte Bandbreite (zum gleichen Preis und gleichen Konditionen) zur Verfügung stellen. Hierbei käme es nicht zur Benachteiligung des Kunden und somit wäre eine so lautende Vertragsveränderung auch einseitig zulässig.

Zitat: "... ohne das die Kunden zuvor gefragt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben." Das ist nachweislich falsch! Denn die Einrichtung des zusätzlichen WLANs erfolgt ja nur, wenn der Kunde nicht widerspricht. Das ist ganz offensichtlich selbst hier im Thread mittlerweile angekommen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt sein Einverständnis, wie bereits oben geschrieben, als vorausgesetzt.
Zum trölften mal: Im Deutschen Vertragsrecht ist dem nicht so. Schweigen ist keine Willenserklärung. Nicht zu widersprechen kann damit nicht als Zustimmung gewertet werden.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Größter Bullshit ever. Sorry, aber wenn du keine Ahnung hast, laber bitte keine Scheiße.
Was du annimmst, würde das Vertragsrecht vollkommen ad absurdum führen.
Bitte BGB §305 (2) lesen.
Und was willst du jetzt damit sagen? Dass nicht jeder Vertrag automatisch AGB beinhaltet? Das ist hier für die bestehenden Verträge absolut irrelevant, weil sie rechtskräftig AGB beinhalten, die auch in ausreichendem Maße den Kunden zur Kenntnis gebracht werden.
Wenn man als mündiger Bürger die AGB auch mal liest, stellt man sogar fest, dass z.B. in 8.1 und 8.2 festgelegt wird, dass der Dienstanbieter Vertragsbestandteile ändern darf und dass kein Widerspruch gleichbedeutend mit Zustimmung ist.

Auch das ist vollkommener Unfug. Du kannst ein abgeschlossenes Verpflichtungsgeschäft nicht auflösen, wenn du nachträglich Vertragsveränderungen durchführen möchtest und die andere Partei nicht mit den Änderungen einverstanden ist. Verträge sind bindend.
Da du nicht lesen kannst, sollten wir uns mal persönlich treffen. Dann könnte ich dir die Bedeutung von "meistens" einprügeln oder vortanzen. ;)
Ich ziehe meine Aussage aber dahingehend zurück, dass ich den Begriff "meistens" durch "eventuell" ersetze. "Meistens" bedeutet zwar nach wie vor nicht "immer", es könnte aber der Eindruck entstehen, Vertragsauflösungen wären die Regel.
Sind sie vom Grundsatz her natürlich nicht, denn das Vertragsverhältnis kann entweder aufgelöst werden oder aber wie bisher weitergeführt werden. Wie z.B. im konkreten Fall bei UM.
Du bist in dieser Angelegenheit hoffentlich zufriedengestellt. :rolleyes:

Das Einzige, was in deinem Roman tatsächlich korrekt ist, ist die Aussage, dass Schweigen nicht automatisch einen rechtskräftigen Vertrag begründet. Entscheidend ist hier das Wort "automatisch".
Das ist aber nicht der Fall, weil die "Zustimmung durch Schweigen" vertraglich geregelt ist. Widerspricht ein Bestandskunde einer Vertragsänderung also nicht fristgerecht, ist die Vertragsänderung zulässig und rechtskräftig.
Wenn der Kunde zusätzlich sogar noch jederzeit seine Zustimmung zurückziehen kann, darf er sogar das tun, was du für nicht legitim hältst, nämlich eine einseitige Vertragsänderung zum Nachteil eines Anderen vornehmen.
Ist doch nett von UM, dass man sogar ein zusätzliches Recht einräumt.

Natürlich hast du Recht und erzählst im Übrigen auch nichts Neues über benachteiligende Vertragsänderungen. Da der Kunde aber durch sein Schweigen zustimmt, ist das hier wieder (oder immer noch) nicht von Belang.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Und was willst du jetzt damit sagen? Dass nicht jeder Vertrag automatisch AGB beinhaltet? Das ist hier für die bestehenden Verträge absolut irrelevant, weil sie rechtskräftig AGB beinhalten, die auch in ausreichendem Maße den Kunden zur Kenntnis gebracht werden.
Richtig, nicht jeder Vertrag enthält stets AGB und AGB werden gewöhnlich nicht 1:1 in Verträge übernommen. Wollte ich damit jedoch nicht sagen. Lies bitte meine Beiträge noch mal und versuch sie zu verstehen oder versuch es damit: Eine Änderung von AGB kann sich nicht nachträglich auf im Voraus bestehende Verträge auswirken.

Wenn man als mündiger Bürger die AGB auch mal liest, stellt man sogar fest, dass z.B. in 8.1 und 8.2 festgelegt wird, dass der Dienstanbieter Vertragsbestandteile ändern darf und dass kein Widerspruch gleichbedeutend mit Zustimmung ist.
Achso stimmt und weil facebook in seinen AGB stehn hat, dass sie alle deine Daten nach belieben verhuren dürfen, ist das ja auch legal. Deshalb gab es seit jeher nie Klagen irgendwelcher Art gegen Facebook und deswegen steht Facebook in Deutschland mit seinem Deutschen Sitz auch stets für seine Handlungen ein und hat sich noch nie darauf berufen, dass ja eigentlich der US Mutterkonzern für alles verantwortlich ist und sich Kläger deshalb an diesen und nicht an Facebook Deutschland wenden sollen.
Falls das nicht ganz klar ist: Könnte man Facebook Deutschland für den Plattformbetrieb in Deutschland verantwortlich machen, würden sie mit Datenschutzklagen nicht nur überzogen, sondern diese könnten auch problemlos vollstreckt werden. Facebook kommt mit seinem Vorgehen nur deshalb durch, weil zwar Klagen gegen den US Konzern möglich sind, eine Vollstreckung allerdings unmöglich ist. Deutschland verfügt ja über keine Weltenpolizei und kann US Bürger in den USA verhaften. ;)
Oder auch eine kurze Merkregel: AGB stehen über dem Gesetz, weil wegen bevoller sagt das so. :rolleyes:

Das ist aber nicht der Fall, weil die "Zustimmung durch Schweigen" vertraglich geregelt ist. Widerspricht ein Bestandskunde einer Vertragsänderung also nicht fristgerecht, ist die Vertragsänderung zulässig und rechtskräftig.
Wie gesagt, AGB können/ Vertragsrecht kann keine gesetzlichen Bestimmungen überschreiben.
Das sieht man auch an den Haftungsausschlüssen, die einige Website-Betreiber innerhalb ihrer "AGB" einbauen, mit denen sie glauben die Haftung für Inhalt verlinkter Seiten ausschließen zu können. Und nein, auch das funktioniert nicht.

Wenn der Kunde zusätzlich sogar noch jederzeit seine Zustimmung zurückziehen kann, darf er sogar das tun, was du für nicht legitim hältst, nämlich eine einseitige Vertragsänderung zum Nachteil eines Anderen vornehmen.
Ist doch nett von UM, dass man sogar ein zusätzliches Recht einräumt.
Redest du eigentlich bewusst Scheiße? Ist das deine Form von Trolling?

Da der Kunde aber durch sein Schweigen zustimmt, ist das hier wieder (oder immer noch) nicht von Belang.
Schweigen im rechtlichen Sinne: Es ist grundsätzlich keine Willenserklärung.
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.505
Genau wie bei google maps damals. Total schrecklich wenn die Hausfassade abfotografiert wird... wie groß da der aufschrei war, oje.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Redest du eigentlich bewusst Scheiße? Ist das deine Form von Trolling?
Das solltest du dich besser selbst fragen.
Geh mal raus ins reale Leben. Vielleicht kriegst du dann auch mal mit, dass es durchaus Beispiele gibt, die meine Ausführungen bestätigen.

Genau wie bei google maps damals. Total schrecklich wenn die Hausfassade abfotografiert wird... wie groß da der aufschrei war, oje.
Jepp - so sehe ich das auch. Aber andererseits ist es in Deutschland ja eh üblich, dass erst mal gemault und/oder geheult wird und danach schaut man dann mal, wie schlimm etwas wirklich ist.
Und vermutlich sind die größten Schreihälse am Ende die, die die Vorzüge der freien Hotspots am meisten nutzen. ;)
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.505
Die nutzen dann Street View per VPN :beer:. Wenn sie so schlechte Einbrecher sind dass sie sich kein Auto leisten können um mal kurz vorbei zu fahren hat man sowieso nichts zu befürchten :beer:.
Badum ts.

Logische Trennung von Netzen ist ja erstmal nichts gefährliches soweit sauber umgesetzt. Was mir daher fehlt ist eine entsprechende Transparenz.
 

virtus

Gehasst

Registriert
24 Apr. 2015
Beiträge
1.689
Ort
AUF DEM MOND
Die nutzen dann Street View per VPN :beer:. Wenn sie so schlechte Einbrecher sind dass sie sich kein Auto leisten können um mal kurz vorbei zu fahren hat man sowieso nichts zu befürchten
Ist zwar nicht das Thema, aber: Wenn du selbst durch einen Ort fahren und auskundschaften musst, dann fällt das, besonders bei kleinen Ortschaften auf.
Google Streetview ermöglicht das Auskundschaften auch ohne dass du vor Ort sein musst und Gefahr läufst, gesehen zu werden.

Was mir daher fehlt ist eine entsprechende Transparenz.
Wort
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.505
Ok, damit kann ich leben, zumal das hier nicht das Thema ist und ich das Fass aufgemacht habe :D.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
29.138
Google Streetview ermöglicht das Auskundschaften auch ohne dass du vor Ort sein musst und Gefahr läufst, gesehen zu werden.

Dann sieht man die Fassade mit hoher Auflösung, aber halt auch nur die Fassade. Bei Bing.maps hat man eine 4 Seiten Schrägansicht.
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Außerdem sollte man nicht vergesen, dass die Bilder durchaus mal ein paar Jahre alt sein können. Bei Google z.B. auch gerne mal 7-8 Jahre.
Da kann sich das eine oder andere Detail auch mal geändert haben.
 

thom53281

SYS64738
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
6.918
  • Thread Starter Thread Starter
  • #97
Da die Telekom ja mittlerweile auf dem selben Trip ist, ein interessanter Artikel dazu:

https://www.zyantific.com/blog/bypassing-telekom-fon-hotspot-authentication/

Ganz interessanter "Bug", der hier gefunden wurde. Dass man den Proxy und die damit verbundene Authentifizierung umgehen kann, ist ja ganz nett. Viel gefährlicher finde ich aber, dass laut dieser Whitelist etliche Seiten nicht über den Proxy geführt und somit anscheinend direkt über $IP von $Kunde angesurft werden. Man stelle sich vor, jemand würde über den Hotspot Paypal hacken (in welcher Form auch immer) bzw. gehackte Accounts benutzen, weil es ja offensichtlich auf der Whitelist ist?
 

bevoller

Neu angemeldet

Registriert
4 Aug. 2013
Beiträge
1.481
Die Telekom ist dabei allerdings ziemlich unintelligent vorgegangen. Das Ganze funktioniert nämlich nur mit dem Speedport W 724, andere oder gar frei erhältliche Router funktionieren nicht. So kann man den Hotspot-Ausbau auch selbst versauen. ;)
 

Snake Pilsken

Neu angemeldet

Registriert
30 Apr. 2016
Beiträge
1.745
Ort
Point Nemo
Das ist doch bei Unitymedia nicht großartig anders. Die haben noch genug 6360er Fritten im Umlauf, mit denen der Hotspot ebenfalls nicht funktioniert.
 

thom53281

SYS64738
Teammitglied

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
6.918
  • Thread Starter Thread Starter
  • #100
Unitymedia hatte den Vorteil des Routerzwangs früher auf seiner Seite. Mittlerweile sollte ja jeder sein bevorzugtes Endgerät benutzen dürfen, weswegen der "Heimvorteil" nun auch etwas kleiner geworden ist.
 
Oben