• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Frage zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit

godlike

Warp drölf
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Ich hab letztens ja eine selbständige Tätigkeit eintragen lassen. Gebühr ist bezahlt, dachte es wäre alles durch. Nun war gestern ein Wisch im Briefkasten der mich mal wieder an unsere Bürokratischen Grenzen bringt. Alleine das ich nun schon wieder 8 Seiten PDF ausfüllen muss, zum Teil mit den selben Informationen wie schon zur Anmeldung, geht mir tierisch auf den Sack - nein, diesmal gehts auch echt ins Detail. Das Meiste ergibt sich ja von alleine, auch wenn man etwas grübeln muss, hier hab ich aber echt keinen Plan mehr. Genau genommen geht es um diesen Abschnitt:





Nichtselbständige Arbeit ist so weit klar. Das sind meine Einkünfte aus meinem weiterhin bestehenden Angestelltenverhältnis. Muss ich da schon die Brutto Angabe machen oder? Und bei Selbständiger Arbeit erfinde ich halt was. Nicht zu hoch damit ich nicht zu viel Steuern im Voraus zahlen muss oder? Vermietung ist auch klar. Was ist "Angaben zur Gewinnermittlung"? Ein Feld "geraten" gibt es da ja nicht.

Habe noch bis zum 06.05. Zeit - sollte ich das einem Steuerberater (den ich natürlich noch nicht habe) geben?

Andere die ebenfalls Selbständig sind mussten das nicht ausfüllen - wieso gerade ich?

Jemand Ratschläge? Selber machen oder Steuerberater?

Viele Grüße

genervter godlike
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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@godlike: Den Shice brauchst Du doch nur bei Vorsteuerabzugsberechtigung... Kleinstgewerbe macht mehr Sinn ohne : /
Wir reden doch von Dienstleistungen, oder?

Gruß, J.
 

godlike

Warp drölf
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  • #3
Du, ich hab kein Plan wieso die mir das geschickt haben. Hab gerade aber mit der Tante telefoniert da mir das so auf die Nerven ging und ich muss das angeben weil eben nicht klar ist (zumindest für das Finanzamt) ob ich eben über 17.500€ Umsatz erziele. Nur seltsam wieso das kein Anderer machen musste :dozey:

Edit: Ich dreh noch nur durch. Jetzt wollte ich gerade die Einverständnis für das SEPA Lastschriftverfahren drucken und da ist ne doofe Steuernummer vorgegeben die ich vervollständigen soll. Aber die hat ja nix mit meiner zu tun :mad:



Mist. Sehe gerade das es das falsche Formular war. Irgendwas mit Feuerschutzsteuer. Leider finde ich auf der drecks Seite kein normales Formular für das SEPA Lastschriftverfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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@godlike: Wenn Du ein Gewerbe anmeldest, bekommst Du iirc eine neue Steuernummer, die für nichtselbständig und für selbständig gilt.
 

godlike

Warp drölf
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  • #5
Zumindest in meinem Schreiben war nichts angegeben. Ich dachte bei meinem Kleingewerbe, was es am Anfang auf jeden Fall noch ist, nutze ich die alte Steuernummer meiner Privatperson :unknown: Da die Hilfe zum PDF für den Arsch ist weil nur die hälfte der Felder erklärt werden ist das so ne Sache. Wird wie bei der Gewerbeanmeldung sein und ich muss den Dreck mehrmals hin schicken :confused:

Das auszufüllende Formular bezieht sich auch auf natürliche Personen. Denke schon das dann meine Steuernummer verlangt wird. Mit wundert nur das gerade ich sowas ausfüllen muss. Wie gesagt kenne ich einige die eine Selbständigkeit begonnen haben. Die mussten am Anfang nie so was ausfüllen :unknown:
 

engel_gabriel

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Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Das Gewerberechtliche klärst du mit dem Gewerbeamt, das Steuerrechtliche mit dem Finanzamt. Und von denen kommt dieser Bogen.

Punkt 4 fragt, wie du zukünftig deinen Gewinn ermittelst. Entweder per Einnahmenüberschussrechnung oder per Bilanz. Wenn du nicht verpflichtet bist, Bücher zu führen, was du meines Erachtens nicht bist, wenn du Kleinunternehmer bist, solltest du auch keine Bücher führen, sondern deinen Gewinn per Einnahmenüberschussrechnung machen.

Steuernummer kannst du so lange deine Alte angeben, bis das Finanzamt dir eine neue schickt.

Die mussten am Anfang nie so was ausfüllen :unknown:

Wenn die nicht schwarz arbeiten, mussten die das auch machen, haben dir das nur nicht erzählt.
 

godlike

Warp drölf
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  • #7
Oder der Steuerberater hat das für die gemacht. Kann natürlich auch sein. Die meisten haben nämlich so was. Und ich werde mir auch einen suchen. Das wird mir alles zu wild :coffee:

Das sind ja zwei verschiedene Sachen. Das Gewerberechtliche klärst du mit dem Gewerbeamt, das Steuerrechtliche mit dem Finanzamt.

Sprich ich hab das Gewerbe nun erfolgreich angemeldet und darf Rechnungen schreiben? Wäre nämlich langsam mal an der Zeit :D
 

keinbenutzername

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ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das wenn du ein Kleingewerbe nach § 19 UStG betreibst du das ausfüllen musst.

Oder besser gesagt, du musst das ausfüllen und halt nur das mit dem Kleingewerbe angeben und alles andere fällt ja weg.

Eine Voranmeldung (wenn du kein Kleingewerbe hast) brauchst du auch nur ab einem gewissen Umsatz.

Im Endeffekt musst du sowieso eine Jahresendabrechnung machen, alles was du jetzt in dem Wisch einträgst sind Schätzungen.
Auf Basis dieser Schätzungen musst du aber deine monatliche Umsatzsteuervorrauszahlung machen wenn du keine Kleinunternehmerregelung hast oder nicht unter einem gewissen Umsatz kommst.
Daher einfach niedrige Umsätze angeben, Kleinunternehmerregelung ankreuzen, und du solltest bis zur Jahresabrechnung eigentlich keine Probleme mehr haben.
 

godlike

Warp drölf
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  • #9
Ja, so hab ich das jetzt auch gemacht. Hab die Frau vom Finanzamt ja noch angerufen. Finde es halt ne Frechheit einem so was zu schicken, ohne Kommentare WAS man ausfüllen muss und man soll das dann selber entscheiden. Das mit der Kleinunternehmerregelung beim Umsätzen unter 17,5k € war mir klar. Die Schätzung habe ich auch entsprechend gering angegeben. Mich hat nur gewundert das andere Selbständige, die ich gefragt habe, gemeint haben das die nicht sowas ausfüllen mussten. Schätze aber das die das eben dem Steuerberater gegen haben da die eh über die 17,5k gekommen sind.

Ich schicke es morgen mal raus und hoffe nix mehr von denen zu hören :coffee:
 

keinbenutzername

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ich denke die erste Anmeldung wird jeder ausfüllen müssen.
Wenn du da aber dann entweder Kleinunternehmer oder halt recht wenig Umsatz hast, musst du keine Voranmeldungen abgeben.
 

godlike

Warp drölf
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  • #11
Das mit der Anmeldung ist mir schon klar - die habe ich in einem anderen Schreiben aber ja schon abgegeben, die ist auch durch und die Gebühr dafür hab ich auch schon gezahlt. Darum wundert es mich um so mehr das ich ein zweites Schreiben eben noch mal ausfüllen musste. Seltsam so was.
 

engel_gabriel

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Du musst dich halt bei zwei Stellen melden, wenn du dich selbstständig machst. Einmal beim Gewerbeamt, das hast du bereits getan, und einmal beim Finanzamt. Rechnungen wirst du vermutlich jetzt schon ohne Probleme schreiben können. Dem Finanzamt wird es relativ egal sein, sofern du in deiner Steuererklärung alle Einkünfte korrekt angibst.

Hast du eigentlich eher private oder eher gewerbliche Kunden? Denn eigentlich lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nur für Leute, die Dienstleister ohne viele Ausgaben sind und mit überwiegend privaten Kunden arbeiten.
 

godlike

Warp drölf
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  • #13
Hast du eigentlich eher private oder eher gewerbliche Kunden? Denn eigentlich lohnt sich die Kleinunternehmerregelung nur für Leute, die Dienstleister ohne viele Ausgaben sind und mit überwiegend privaten Kunden arbeiten.
Wenn dann schon eher gewerblich. Da ich aber erst starte, nebenher eh noch arbeite und meine zusätzliche Zeit durch den jetzigen 60% Job nicht nur noch durch andere Arbeit verplempern will, kann es die erste Zeig gerne auch weit unter den 17,5k bleiben. Über die Runden komme ich nämlich auch locker ohne einen einzigen Auftrag im Jahr ;) Ab und an kann es halt sein das doch was rein kommt und ich die Urlaubskasse aufbessern kann. Hab jetzt halt ein paar Rechnungen auf Halde die ich dann gerne rauschicken wollte bzw. jetzt auch mache. Sind aber eher mini Beträge von paar hundert Euro.
 

engel_gabriel

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Die Kleinunternehmerregelung bezeichnet ja die Wahlmöglichkeit, bei einem Umsatz von weniger als 17500 € p.a., auf Ausweisung und Abführung von Umsatzsteuer zu verzichten, deshalb aber selbst auch nicht zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer berechtigt zu sein.

Das heißt, bei unternehmerischen Ausgaben zahlst du immer den vollen Brutto-Betrag, brauchst aber auf den Betrag, den du in Rechnung stellst, keine Umsatzsteuer aufschlagen.

Jetzt zu meinem Beispiel:

Bist du für Endverbraucher tätig und setzt im überwiegenden Teil deine eigene Arbeitskraft ein, hast also keine großen Ausgaben, kannst du einen Wettbewerbsvorteil haben durch 16 % (0,19/1,19) günstigere Preise aufgrund fehlender Umsatzsteuer im Gegensatz zu deiner Konkurrenz aus Nicht-Kleinunternehmern.

Bist du nun aber für Unternehmer tätig, die selbst Vorsteuerabzugsberechtigte sind, ist denen erst mal herzlich egal, ob du auf deine Preise die Umsatzsteuer aufschlagen musst, oder nicht, weil für die eh nur der Netto-Preis interessant ist. Hast du aber selbst unternehmerische Ausgaben, weil du in godlikes Fall z.B. Objektive für seine Kamera oder so anschaffst, und bist selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt, zahlst du halt den vollen (Brutto-)Preis und kannst die Umsatzsteuer selbst nicht abziehen, hast also einen Wettbewerbsnachteil.

Das sind jetzt die zwei Extreme, mit beliebig vielen Abstufungen dazwischen. Was sich für wen mehr lohnt, muss jeder selbst abschätzen. Außerdem ist in der Rechnung nicht der Aufwand berücksichtigt, der für die Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung anfällt. Mit ein wenig anderen Worten ist das auch noch mal ganz gut auf Wikipedia erklärt: https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinunternehmerregelung_(Deutschland)#Wahlrecht

Mit der Gewinnermittlungsart (EÜR oder Bilanz) hat das erstmal nicht viel zu tun, da müsste für Einzelunternehmer bis 500000 € Umsatz oder 50000 € Gewinn p.a. die Möglichkeit einer einfachen EÜR bestehen.
 

keinbenutzername

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das mit dem Einkauf für nennen wir es, Eigenbedarf, stimmt natürlich.
Allerdings wird doch bei der Kleinunternehmerregelung dann auch der volle Bruttopreis zu den Ausgaben gerechnet und damit der Gewinn vor Steuern um 16%(19%?) im Vergleich zu jemandem der USt abführt verringert, oder?
Muss man wirklich selbst abwiegen.

Im Endeffekt muss man ja sowieso über Einnahmen und Ausgaben Buch führen.
Klar, Voranmeldungen jeden Monat oder jedes Quartal sind nervig, aber mit der richtigen Software auch nur ein Mausklick + Ausdruck mehr.

Wenn der zu erwartende Umsatz recht gering ausfällt, dann muss man die Voranmeldungen eh gar nicht oder nur quartalsweise abgeben.

Wenn man natürlich hohe Gründungskosten hat und Material/Gerätschaften anschafft und dafür Rechnungen mit MwSt hat, kann es sich schon lohnen auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten und vielleicht halt auch dadurch weniger Gewinn ausweisen zu müssen am Anfang.

Ich denke fast, es kann sich lohnen einen Steuerberater mal ins Boot zu nehmen oder sich beraten zu lassen.
 

engel_gabriel

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100 € + 19 % (von 100 €) sind 119 €, ziehe ich jetzt von den 119 € wieder 19 € ab, ziehe ich 16 % von 119 € ab.

das mit dem Einkauf für nennen wir es, Eigenbedarf, stimmt natürlich.

Macht godlike beruflich nicht irgendwas mit Medien, Fotografie und Design?

Allerdings wird doch bei der Kleinunternehmerregelung dann auch der volle Bruttopreis zu den Ausgaben gerechnet und damit der Gewinn vor Steuern um 16%(19%?) im Vergleich zu jemandem der USt abführt verringert, oder?

Klar, damit mindere ich meinen Gewinn, aber ich könnte die Summe, die für die Umsatzsteuer draufgeht auch für was anderes nutzen, wenn ich vorsteuerabzugsberechtigt wäre.
 

keinbenutzername

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100 € + 19 % (von 100 €) sind 119 €, ziehe ich jetzt von den 119 € wieder 19 € ab, ziehe ich 16 % von 119 € ab.

das war mir beim Wettbewerbsvorteile der Kleinunternehmerregelung klar ("Verkäufe").
Ob es aber beim Einkauf dann auch 16% oder 19% mehr Ausgaben sind war mir nicht klar, denke eher 19%.
Kommt natürlich auch immer auf die Basis an.

Wenn ein KU was für 119€ Brutto einkauft und die MwSt nicht vom Finanzamt zurück bekommt hat er gegen denjenigen der die MwSt zurück bekommt und damit nur 100€ netto (der bekommt ja die 19% = 19€ MwSt vom Finazamt zurück) 19% höhere Ausgaben.
19% höher da er ja die MwSt als Ausgabe hat.
Der ohne KU Regelung hat natürlich 16% weniger Ausgaben da ja die Basis 119€ sind.

So, interessierte keinen, mich komischerweise eigentlich auch nicht wirklich, jetzt ist es trotzdem raus. ;)

Wenn ich mir das so überlege weiß ich was ich an der selbständigen Arbeit hasse.
 
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