issup
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Du hattest ja scheinbar bereits (für dich vermutlich völlig unverständlicher Weise) Ärger. Sonst hätte es wohl kaum eine Verhandlung gegeben. Da brauche ich gar nichts mehr wünschen.
Dass da jemand den Prozess verloren hat und du seine Überstunden nicht bezahlen musstest ist relativ unglaubwürdig, solang du dafür keine Beweise liefern kannst. Ansonsten behalte solche unbelegbaren Behauptungen doch einfach für dich. Vor allem, wenn ich vorher mehrere Aktenzeichen und Beispielurteile und Expertenmeinungen von Rechtsanwälten hier angeführt habe, die exakt das Gegenteil belegen und als gültige Rechtsprechung ansehen in solchen Fällen. Und wenn das bei dir ein Spezialfall ist, der ganz anders ist als der Fall hier: Auch für dich behalten.
Fakt ist: Die Überstunden müssen bezahlt werden, solang sie nicht im Vertrag fester Bestandteil mit genauer Stundenanzahl sind.
Dieses Gelaber mit die frühstücken oder dürfen mal früher gehen spielt dabei keine Rolle. Das sind in der Regel eher billige Ausreden der AG für so ein unmoralisches und nicht mit dem Gesetz übereinstimmendes Verhalten, mit dem sie sich vor der angemessenen Bezahlung drücken wollen.
Vermutlich hast du außerdem gar keine Ahnung, für was du deine Arbeitnehmer alles eh freistellen musst. Es gibt eine ganze Menge persönliche Gründe, bei denen man als AN eh freigestellt werden muss lt. Gesetz. Es ist natürlich oft so, dass sich die Arbeitgeber dann gerne als die großzügigen Samariter hinstellen, auch wenn sie sich in Wirklichkeit nur an die Gesetze halten, wenn sie den AN beurlauben, für Facharztbesuche, Beerdigungen, Krankheitsfälle von Kindern und und und. Da gibt es kaum etwas, wo man auf das Wohlwollen eines Arbeitgebers überhaupt angewiesen ist, was ein wirklich wichtiger Grund ist.
Dass da jemand den Prozess verloren hat und du seine Überstunden nicht bezahlen musstest ist relativ unglaubwürdig, solang du dafür keine Beweise liefern kannst. Ansonsten behalte solche unbelegbaren Behauptungen doch einfach für dich. Vor allem, wenn ich vorher mehrere Aktenzeichen und Beispielurteile und Expertenmeinungen von Rechtsanwälten hier angeführt habe, die exakt das Gegenteil belegen und als gültige Rechtsprechung ansehen in solchen Fällen. Und wenn das bei dir ein Spezialfall ist, der ganz anders ist als der Fall hier: Auch für dich behalten.
Fakt ist: Die Überstunden müssen bezahlt werden, solang sie nicht im Vertrag fester Bestandteil mit genauer Stundenanzahl sind.
Dieses Gelaber mit die frühstücken oder dürfen mal früher gehen spielt dabei keine Rolle. Das sind in der Regel eher billige Ausreden der AG für so ein unmoralisches und nicht mit dem Gesetz übereinstimmendes Verhalten, mit dem sie sich vor der angemessenen Bezahlung drücken wollen.
Vermutlich hast du außerdem gar keine Ahnung, für was du deine Arbeitnehmer alles eh freistellen musst. Es gibt eine ganze Menge persönliche Gründe, bei denen man als AN eh freigestellt werden muss lt. Gesetz. Es ist natürlich oft so, dass sich die Arbeitgeber dann gerne als die großzügigen Samariter hinstellen, auch wenn sie sich in Wirklichkeit nur an die Gesetze halten, wenn sie den AN beurlauben, für Facharztbesuche, Beerdigungen, Krankheitsfälle von Kindern und und und. Da gibt es kaum etwas, wo man auf das Wohlwollen eines Arbeitgebers überhaupt angewiesen ist, was ein wirklich wichtiger Grund ist.