• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Unbezahlt früher auf der Arbeit sein

Ruby

Just add Sun

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Ich bin grundsätzlich eine halbe Stunde eher da, einfach weil mir die Arbeit Spaß macht. Ich wünschte es würde allen so gehen...
Bezahlt werde ich dafür natürlich nicht, ich mache das aus freien Stücken.

Und da viele Leute so denken, können die Unternehmen an Mitarbeitern einsparen und andere verlieren durch solche Leute wie dich ihren Job. Es lebe die kostenlose Arbeit. Entlohnung ist sowieso überbewertet. :m

Auch wenn in einem Arbeitsvertrag eine bestimmte Arbeitszeit festgelegt ist, die natürlich bindend ist, die Vertragsparteien sind frei darin die Vertragsinhalte abzuändern (Privatautonomie). D.h. wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich einigen das mehr gearbeitet wird, ist das kein Problem, einseitig kann das natürlich nicht gelten, der Arbeitgeber kann nicht einfach fordern das der Arbeitnehmer mehr arbeitet, auch nicht wenn er ihn dafür bezahlt. Umgekehrt ist der Arbeitgeber natürlich verpflichtet jegliche (vertraglich vereinbarte) vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitszeit zu entlohnen. Dabei spielt es keine Rolle ob "viel los war" oder nicht.

Vor allem hört es sich so an, als wenn das Mädel gar keine Kohle kriegt, selbst wenn sie den ganzen Tag arbeitet und nicht viel los ist. Vielleicht kann der Threadersteller das erklären?
 

blackpudding

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Das sind Zuhälter Methoden. Und ein Vertrag wo sowas drinsteht wäre vermutlich Sittenwidrig und damit ungültig.
Der Arbeitnehmer hat doch nicht für das unternemehrische Risiko geradezustehen.
 

gelöschter Benutzer

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Und da viele Leute so denken, können die Unternehmen an Mitarbeitern einsparen und andere verlieren durch solche Leute wie dich ihren Job. Es lebe die kostenlose Arbeit. Entlohnung ist sowieso überbewertet. :m

Bevor Du rumtönst solltest Du erstmal nachfragen wo er arbeitet etc pp. aber Hauptsache erstmal irgendwas in den Raum werfen. :m Stell Dir vor es gibt motivierte Arbeitnehmer, die ihre Arbeit sehr gerne ausüben eventuell frühstückt er in der halben Stunde liest Zeitung usw. Nur mal so am Rande, meine Angestellten sind alle ca. ne halbe Stunde eher da ohne dass ich es verlange. :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:

Ruby

Just add Sun

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Tja, nun stell dir mal nen Arbeitgeber vor mit sagen wir 10 Mitarbeitern, die kommen alle täglich 30 min früher und arbeiten das auch. So hört sich ja der Fan der kostenlosen Mehrarbeit an. Das sind pro Tag dann 5 h, die unbezahlt gekloppt werden. In einer Woche sind das dann (bei einer 5 Tage Woche) 25 unbezahlte Überstunden, pro Monat sind es rund 100 Stunden. Damit spart der Arbeitgeber eine Stundenkraft ein und nun stell dir das bei einem Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitern vor.
 

gelöschter Benutzer

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@Destiny666:

Ich seh schon Du hast die Weisheit mit Löffeln ...

Vielleicht gehen sie dann auch mal früher, natürlich nicht alle auf einmal. Bei einem guten Arbeitsklima, wechselt man sich da ab. Desweiteren wie kommst Du zu der Annahme es seien unbezahlte Überstunden, eventuell sind Überstunden mit dem Lohn ausgeglichen...

Und was hat das bitte damit zu tun dass Du ohne zu fragen irgendwelchen Mist den Raum wirfst ohne ihn zu fragen wie seine Situation ist und ihm die Schuld dafür gibst dass irgendwer wegrationalisiert wurde?
 

War-10-ck

střelec
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@Destiny666: Bei mir ist das ähnlich, ich hab Gleitzeit und mir ists auch mal schnuppe ob ich länger bleibe oder nicht. Mir macht die arbeit Spaß, dafür sorgt mein Arbeitgeber zu genüge. Da wird sich extremst mühe gegeben ein gutes Arbeitsklima zu schaffen, was entsprechend auch mit kosten verbunden ist. Genauso könntest du ja jeden annörgeln der ne 40 Stunden Woche hat. Bei 35 Stunden müssten auch mehr eingestellt werden.

Aber ich wünsche dir auf jeden Fall einen Job der dich so richtig anpisst, dass du keinen Bock hast dort auch nur eine Minute länger zu arbeiten. :T
 

The_Emperor



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Ich bin grundsätzlich eine halbe Stunde eher da, einfach weil mir die Arbeit Spaß macht. Ich wünschte es würde allen so gehen...Bezahlt werde ich dafür natürlich nicht, ich mache das aus freien Stücken.

Kommunist, kein Rückgrat oder einfach nur fehlende Wertschätzung der eigenen Arbeit? Ich würde keine Minute unentgeltlich arbeiten. Habe drei Jahre lang in einem produzierenden Betrieb mit 300 Angestellten gearbeitet bei dem es keine bezahlten Überstunden gab (war vertraglich bei allen Angestellten und Arbeitern festgehalten und wurde auch extra bei der Bewerbung erwähnt). Eines Tages kam es wie es kommen musste: Einen größeren Schaden und die Produktion stand still. Blöderweise war das 20 Minuten vor meinem Dienstschluss. Tja, ich glaub ich brauch nicht weiterreden was ich pünktlich zu Dienstschluss machte. Zwei Tage später hatte ich einen neuen Arbeitsvertrag mit 10% Lohnerhöhung und als einziger in der Firma eine Überstundenregelung. Manche müssen's halt auf die harte Tour lernen.
 

Schwarzhut

Guest

S
Die Deutschen wieder, lassen jeden Scheiß mit sich machen.

Nichts für ungut, aber weshalb hattet ihr diese Überstunden-Sache eigentlich ein ganzes Jahr schleifen lassen? Ich meine, anstatt mal gleich mit der Chefin zu reden und klarzustellen was Sache ist. Und wenn es nicht machbar wäre, dann halt zum Anwalt (auch wenn auf die Gefahr hin das der Job flöten geht). Hauptsache man lässt sich nicht diese Scheiße über sich ergehen und seine wertvolle Lebenszeit rauben für irgendeinen Scheiß der überhaupt nicht nötig ist.
Wenn du mich fragst: Ich bin auch nicht eine Minute länger auf der Arbeit als im Lehrvertrag steht und lasse auch nicht jeden Scheiß über mich ergehen.

Folgende Lösungswege bieten sich an:

1. Deine Freundin redet mit der Cheffin

Dafür ist es jedoch schon zu spät und die Cheffin würde einen Vogel zeigen. Was uns zu Weg Nummer zwei führt.

2. Rechtliche Schritte einleiten

Geht zum Anwalt und erhebt eine Klage gegen die Cheffin bis deine Freundin die überfälligen Stunden bezahlt bekommt.

Mehr gibt es dazu erstmal nicht zu sagen. Auch wenn der befristete Vertrag bald ausläuft, lasst euch diese Chance nicht entgehen. Ansonsten endet deine Freundin als Verliererin, die ohnehin schon viel zu viel Lebenszeit durch Schikane mit Überstunden verloren hat.

Viel Glück.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
wie ich schon schrieb, wir wissen noch nicht einmal um wieviele stunden es sich hier handelt. es wird immer soo gerne auf den arbeitgeber geschimpft, dabei haben wir gerade mal die ansicht eines *dritten* gehört.
wissen wir ob seine freundin nicht jeden tag kostenlos brot, kuchen, torte usw. mit nach hase nehmen darf, tagsüber kostenlos mineralwasser, tee und kaffee soviel wie sie mag trinken darf, mittagessen gestellt bekommt und dafür einmal die woche eine stunde früher kommt?
nein, dass wissen wir alle nicht!

denkt mal drüber nach ;)
 

Tomatenpfahl

ist überreif..

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Kann die Chefin verlangen dass die Mitarbeiter regelmäßig vor der Arbeit eine Stunde unbezahlt dort rumhängen? Da es nicht bezahlt wird ist es doch eigentlich Freizeit? Müsste diese Stunde nicht auch bezahlt werden, denn sie ist ja auf der Arbeit und steht zur Vefügung und ist somit für mich "am Arbeiten".
So weit ich weiss ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine gewisse Anzahl von überstunden zu leisten. Bei regelmässigen Überstunden müssen diese mit Geld oder entsprechender Freizeit vergolten werden. Am besten du schaust das Arbeitsrecht im Obligationengesetz nach. Da stehen alle nötigen Artikel drin, die sich genau mit diesen Fragen beschäfftigen.
 

Psycho Mantis

Möchtegern-Universums-Zar

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So weit ich weiss ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet eine gewisse Anzahl von überstunden zu leisten.

das wüsste ich jetzt aber gern mal genau. Unentgeltlich bzw ohne Zeitausgleich? Kann ich mir nicht vorstellen.

Bei uns in der Firma isses auch so - Überstunden werden erwartet, aber nicht vergolten. Nachdme ich in 4 Monaten 200 Überstunden hatte, hats mir gereicht und ich hab ausgleich und mehr Gehalt gefordert. nach 3 Monatigem hin und her mit der Geschäftsleitung wurden dann 50% gezahlt, die anderen soll ich abbummeln... ich nehme jetzt nach 10 Monaten mal ne Woche ÜA... aber es sind schon wieder 40 dazu gekommen... es is zum kotzen.
 

issup

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Klauseln im Arbeitsvertrag die besagen, dass Überstunden (pauschal) inklusive sind, sind ungültig. Es müssen dann alle geleisteten Überstunden bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Anders sieht es aus, wenn ganz konkret im Vertrag z.B. drin steht, dass pro Monat 3 oder 5 oder 10 Überstunden inklusive sind. Dann dürfen zwar immer noch nicht die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) genannten Zeiten überschritten werden, aber dann weiß der AN im Zweifel genau, was er für seine Summe X arbeiten muss. Alles andere ist nicht transparent und damit eine unrechtmäßige Benachteiligung des AN. In dem Gesetz kann man auch nachsehen, wie viele Überstunden erlaubt sind. Dass man welche machen muss fällt unter das Weisungsrecht des AG. Quelle und Beleg LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2008, Az.: 9 Sa 1958/07

Ausgenommen davon sind ausschließlich "Führungspersonen" - dazu gehören aber bei weitem nicht so viele AN, wie die AG das oft gerne hätten. Da wird dann auch keine Arbeitszeit in Stunden mehr im Vertrag genannt, sondern der AN schuldet dem AG seine persönliche Arbeitskraft. Das ist bei Managern von großen Unternehmen mit 6 stelligem Jahreseinkommen so und auch gesetzlich vertretbar dann.

Und wer hier meint, dass er gerne eine Stunde früher auf der Arbeit ist, weil er seine Arbeit ja so mag: Kriegt ihr auch manchmal nen paar Hundert Euro mehr überwiesen, weil euer Chef euch so mag? Ich bin ja der Ansicht, dass man damit NIEMANDEM einen Gefallen tut, außer dem Chef bei Privatunternehmen, den Aktionären bei AG, eben dem, der aus dieser gratis gearbeiteten Stunde Profit schlägt. PaRaDoX sorgt mit so Verhalten sogar noch dafür, dass in der Branche in der er arbeitet es unnötig weniger Arbeitsplätze gibt im Zweifel. Es von anderen Mitarbeitern, die eine Familie und Hobbies haben dann auch irgendwann erwartet wird, dass sie diese Stunde gratis arbeiten. Es ist also grob gesagt asozial gratis zu arbeiten. Meiner Meinung nach überzeugt man als Arbeitnehmer durch Leistung und Qualität. Nicht durch Quantität indem man seine wertvolle Arbeitskraft gratis verschleudert. Für gute Leistung verlangt man gutes Geld.

Und wenn ich dann so Blödsinn hier lese:
Bevor Du rumtönst solltest Du erstmal nachfragen wo er arbeitet etc pp. aber Hauptsache erstmal irgendwas in den Raum werfen. Stell Dir vor es gibt motivierte Arbeitnehmer, die ihre Arbeit sehr gerne ausüben eventuell frühstückt er in der halben Stunde liest Zeitung usw. Nur mal so am Rande, meine Angestellten sind alle ca. ne halbe Stunde eher da ohne dass ich es verlange.
Wo jemand 1.) keine Ahnung hat, was Arbeit und was Pausen (ergo keine Arbeitszeit) sind, denn Zeitung lesen und Frühstücken ist KEINE Arbeitszeit und 2.) von "Motivation" spricht und als nächstes dann 3.) davon spricht, dass diese halbe Stunde mit Freizeit dann doch ausgeglichen wird.... Da wird einem ganz anders.

Geleistete Überstunden verfallen nach 3 Jahren lt §195 BGB. Ich würde in dem Moment, wo das Unternehmen verlassen wird eine Auflistung mit allen Überstunden abgeben und Bezahlung dieser verlangen. Wichtig dafür ist, dass man sie ganz klar nachweisen kann. Am besten den Stundenzettel vom Vorgesetzten am Ende jedes Monats unterschreiben lassen oder ähnliches. Der einzige Weg da als AG raus zu kommen ist die Stunden zu bestreiten. Dass sie nämlich ansonsten bezahlt werden müssen steht außer Frage.
Ich würde als AG sogar darauf achten, dass niemand ungewollt (aber geduldet) Überstunden macht, eben um genau so etwas zu vermeiden. Dass man am Ende bei einer evtl. nicht gütlichen Trennung dann so einen Ärger hat.
Dazu gibt es aber auch jede Menge Urteile bereits. Einfach mal mit google zu "Überstunden Verfallen" oder "Überstunden inklusive" suchen. Da findet man auch Beispielurteile.

Ich kenne persönlich Fälle, wo die Chefs zwar aus allen Wolken gefallen sind, aber richtig bluten durften noch. In 3 Jahren können da ja durchaus schon mal ein paar hundert Überstunden auflaufen. Dann zahlt man im Zweifel noch 2-3 Monate weiterhin das Gehalt. Für Zeit, die der AN evtl. nur Zeitung gelesen hat... Wie doof kann man eigentlich sein als AG.... Wer das so handhabt hat es aber an sich fast nicht besser verdient...
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Und wenn ich dann so Blödsinn hier lese:

Wo jemand 1.) keine Ahnung hat, was Arbeit und was Pausen (ergo keine Arbeitszeit) sind, denn Zeitung lesen und Frühstücken ist KEINE Arbeitszeit und 2.) von "Motivation" spricht und als nächstes dann 3.) davon spricht, dass diese halbe Stunde mit Freizeit dann doch ausgeglichen wird.... Da wird einem ganz anders.

Mir wird auch ganz anders wenn man feststellt dass Du nicht in der Lage bist zu lesen. Paradox hat geschrieben er ist an der Arbeit und zwar 30min. früher das ist ein Ort und noch keine Aktivität. Selbiges habe ich von meinen AN geschrieben, die auch an der Arbeit sind aber noch nicht arbeiten. Lesen hilft.
 

issup

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Du hast es nicht verstanden und exakt um das selbe geht es auch bei der Bäckerei hier:
1.) Es ist KEINE Freizeit, wenn der Chef diese Überstunden oder Bereitschaft anweist. Dann ist auch Kaffee trinken nicht Freizeit. Als Arbeitnehmer schuldet man in der Regel kein Ergebnis, sondern nur Zeit. Was meinst du warum das in Arbeitsverträgen als Gegenleistung für Geld aufgeführt wird?

2.) Wenn jemand in seiner privaten Freizeit freiwillig auf der Arbeit abhängt, dann ist das sein Bier und tut hier überhaupt nichts zu Sache, hat mit dem Thema so wenig zu tun wie der Hinweis, dass ich mit meinem Chef privat und freiwillig mal etwas trinken gehe. Oder privat in der Bäckerei Sonntags meine Brötchen kaufe. Thema verfehlt und miserables Beispiel dafür geliefert, was deine Arbeitnehmer in (deiner Ansicht nach) ihrer Freizeit so veranstalten. Spielt hier aber keine Rolle.

3. Total unsinnig, im nächsten Satz dann an zuführen, dass du als prima Chef dafür diese Pausenzeiten genau wie Arbeitszeit mit Freizeitausgleich vergütest? Wo ist da der Zusammenhang? Im übrigen nur weil du das so komisch geregelt hast, heißt das nicht, dass es so der richtige und korrekte Weg ist. Das hat auch nichts mit Motivation oder ähnlichem zu tun, sondern einfach damit, dass man so etwas korrekt und gesetzeskonform behandelt um eben so eine Benachteiligung auszuschließen.

Im übrigen hoffe ich, dass du irgendwann, warum auch immer Ärger mit einem "deiner" AN hast und er dann im Nachhinein diese Bereitschaftszeit vor der Arbeit, die die AN ja auf der Arbeit sind aber nicht arbeiten, die durchaus daher auch als Arbeitszeit gewertet werden kann dann für 3 Jahre rückwirkend bezahlen darfst. ;)
 

gelöschter Benutzer

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G
@issup:

Guten Morgen, ist Dir auch schon aufgefallen dass der Kommentar von Paradox am Thema vorbei war, der von Destiny dann noch mehr und ich da nur was dazu gesagt habe? Es ging dann schon nicht mehr um das besagte Beispiel. Nein, nicht als Primachef, aber wenn jemand mal privat etwas zu erledigen hat, dann empfinde ich es nicht als tragisch wenn man auch mal früher geht solange das natürlich im Rahmen bleibt. Die Leute sind früher an der Arbeit, meist frühstücken sie gemeinsam etc. nebenbei erledigen sie eventuell das ein oder andere was eventuell liegengeblieben ist und ab Arbeitsbeginn wird gearbeitet.

Komisch geregelt? Ganz und gar nicht aber ich werde mich hier von Dir belehren lassen, einer Person die nie einen meiner Arbeitsverträge gesehen hat. Du kannst gerne hoffen, neiden und wünschen. Ein AN hat es einmal versucht, hat nicht geklappt :(
 

issup

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Ach ja, schönes Märchen, das du hier irgendwie suggerieren willst, dass man Überstunden dann nicht bezahlen muss, wenn man die Leute mal eher gehen lässt oder sie auf der Arbeit frühstücken dürfen. Hast du ansonsten mal bitte das Aktzenzeichen von der Verhandlung, wo ein AN das versucht hat und es nicht geklappt hat?

Ansonsten hast du in diesen Satz:
Ich bin grundsätzlich eine halbe Stunde eher da, einfach weil mir die Arbeit Spaß macht.
rein interpretiert, dass er auf der Arbeit frühstückt oder dafür früher gehen darf - total abstrus meiner Ansicht nach. Denn er sagt nach dem Komma ja selbst etwas von "ARBEIT". Nicht "weil ich gerne frühstücke oder früher gehe" - ergo ist der Satz eher so zu verstehen, dass Paradox aus Spaß gratis arbeitet. Da steht auch nichts von irgendwie Bezahlung. Das Wort "eher" impliziert hier, dass er freiwilligeher da ist, als er dafür bezahlt wird. Nichts anderes. Das war das Thema in allen Beiträgen vorher.

Genau das hat @Destiny666: bewertet.

Und du bist dann mit so Blödsinn gekommen von wegen die Frühstücken auf der Arbeit und weiß der Geier. Erst das hat nicht zum Thema gehört, bzw. der Hinweis von mir war, dass du mal lieber vorsichtig sein solltest, weil das sehr wohl auch einfach als Arbeitszeit zählen kann.

Wenn jemand früher kommt und dafür früher gehen kann, dann nennt sich das außerdem Gleitzeit. Das hat nichts mit Großzügigkeit zu tun oder mal die Erlaubnis zu bekommen. Es ist lediglich eine Flexibilität, wie man seine 30, 35 oder 40 Stunden pro Woche auf die Tageszeit von wann bis wann man arbeitet verteilt.

Bei solchen Kuhhandeln profitieren außerdem vermutlich in 95% aller Fälle ausschließlich die Chefs, die dann nämlich genau wie die Chefin der Bäckerei auf einmal der Ansicht sind, dass dafür die Mitarbeiter ja ab und zu auch mal früher gehen dürfen oder da Frühstücken können. Natürlich auch ohne, dass die Stunden die man früher geht oder Frühstückt trotzdem als Arbeitszeit zählen.

Und genau dieses "im Rahmen" heißt nämlich vermutlich: Zu deinen Gunsten. Ansonsten ist es wohl das fairste, wenn Arbeitszeit einfach Arbeitszeit ist. Man seine gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten als Pausen benutzen kann und sie da verbringen kann wo man will und wie man will. Auch ohne Erreichbarkeit für den Chef im Zweifel.
 

gelöschter Benutzer

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G
Es handelt sich dabei nicht um Gleitzeit.

Nein, ich habe es nicht reininterpretiert ich habe lediglich angemerkt das man Paradox fragen sollte warum er eine halbe Stunde eher auf der Arbeit ist, bevor man hineininterpretiert dass er dort direkt anfängt zu arbeiten. Desweiteren habe ich nur ein Beispiel dafür gegeben was man denn alles tun kann wenn man früher an der Arbeit ist, so wie er.

Außerdem verlange ich von niemandem dass er eine halbe Stunde eher auf der Arbeit ist wie die Chefin der Bäckerei, was von mir an Arbeitszeit gefordert wird, wird auch bezahlt, sofern erbracht. Dieses "im Rahmen" früher gehen, bezieht sich vielmehr darauf dass ich nicht wenn jemand aus einem wichtigen Grund der Arbeit fernbleibt, verlange das dementsprechend Urlaub genommen wird. War auch schlecht formuliert mit dem früher gehen, setzt natürlich eine Vertretung voraus.

Deine Bitte um das Aktenzeichen der Verhandlung.. Du wirst verstehen dass jemand der mir völlig grundlos Ärger an den Hals wünscht
Im übrigen hoffe ich, dass du irgendwann, warum auch immer Ärger mit einem "deiner" AN hast und er dann im Nachhinein diese Bereitschaftszeit vor der Arbeit, die die AN ja auf der Arbeit sind aber nicht arbeiten, die durchaus daher auch als Arbeitszeit gewertet werden kann dann für 3 Jahre rückwirkend bezahlen darfst. ;)

sich jede Bitte sparen kann.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Wann ist ein Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden verpflichtet?
Ohne ausdrückliche Regelung sind Arbeitnehmer/-innen grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten (es sei denn, es liegt ein Not- oder Katastrophenfall gem. § 14 ArbZG vor). Es muss daher eine einzelvertragliche (Arbeitsvertrag) oder kollektivrechtliche (Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) Vereinbarung zur Ableistung von Überstunden bestehen. Ausnahmsweise kann sich – auch ohne ausdrückliche einzelvertragliche oder kollektivrechtliche Rechtsgrundlage – eine Verpflichtung auch aus Treu und Glauben gemäß § 242 BGB ergeben (dies ist z.B. der Fall, wenn eine Tätigkeit typischerweise dazu führt, dass sich eine betriebliche Notwendigkeit ergibt, Überstunden abzuleisten). Der Betriebsrat muss der Verlängerung der Arbeitszeit im Einzelfall zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG).

quelle: http://www.verdi-bub.de/p_tipps/archiv/ueberstunden_darfs_ein_bisschen_mehr_sein/

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Wie werden Überstunden vergütet?
Grundsätzlich besteht für jede über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Überstunde ein Anspruch auf Vergütung. Zu beachten ist jedoch, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet sein müssen. Eine Anordnung kann auch darin liegen, wenn ein bestimmter Arbeitsauftrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums ohne Rücksicht auf die üblichen Dienstzeiten durchgeführt werden muss oder der Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer geleistete zusätzliche Arbeit kennt und mit ihr einverstanden ist oder ihre Erbringung duldet.
Die Überstundenvergütung wird im Verhältnis zum Arbeitsentgelt berechnet: Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Stundenlohns gezahlt, entspricht die Überstundenvergütung der Höhe nach dem vereinbarten Lohn für eine Arbeitsstunde. Wird das Arbeitsentgelt in Form eines Monatsentgelts geleistet, bedarf es einer Umrechnung des Monatsentgelts. Hierbei wird die vom Arbeitnehmer geschuldete, individuelle regelmäßige Arbeitszeit zugrunde gelegt.

Auch eine pauschale Berechnung und Abgeltung von Überstunden ist zulässig, sofern dem nicht ein zwingend geltender Tarifvertrag entgegensteht und die Abgeltungsvereinbarung der AGB- bzw. Inhaltskontrolle standhält. Werden Überstunden pauschal abgegolten, muss die Anzahl der durch die Monatsvergütung pauschal abgegoltenen Überstunden im Arbeitsvertrag festgelegt werden (z.B.: „Mit dem Monatsentgelt sind 15 Überstunden pro Monat abgegolten.“). Anderenfalls ist die Pauschalierungsabrede (z.B.: „Durch das Arbeitsentgelt sind sämtliche Überstunden abgegolten.“) mangels Bestimmtheit oder wegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Leistung (Vergütung) und Gegenleistung (Anzahl der zu erbringenden Überstunden) unwirksam.

Zuschläge für Mehrarbeit oder Überstunden sind im ArbZG nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf Zuschlagszahlung ergibt sich daher nur, wenn dieses vertraglich oder tariflich geregelt ist oder aber aus § 612 BGB, wenn Zuschläge betriebs- oder branchenüblich sind.

Denkbar ist außerdem, dass geleistete Überstunden durch bezahlte Freizeit abgegolten werden können. Auch hierfür bedarf es einer tariflichen oder vertraglichen Regelung.
 
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