Um was handelt es sich denn sonst, wenn der "Besuchszeitraum" überschritten wird und eine Person dauerhaft in einer Wohnung wohnt?Das ist egal, da es sich hier - ich wiederhole mich - nicht um einen Einzug handelt.
Bei der Frage der Finanzierung kommt es nicht darauf an, "wegen welchem Quatsch" PKH gewährt wird, sondern wer das bezahlt.Was glaubst du denn, wegen welchem Quatsch in Deutschland Prozesskostenhilfe gewährt wird?!
Wenn dich diese kleinen Unterschiede schon überfordern, wundern mich deine drei Fragezeichen nicht.
Du glaubst jetzt aber nicht ernsthaft, dass mit diesen 10,-€ Anwalts- und insbesondere Gerichtskosten erledigt werden - oder?Ein Beratungsschein muss bezahlt werden (glaube 10 Euro waren das) - dafür gibt es eine Beratung bei einem Anwalt.
PKH bekommt man nur, wenn die Bewilligungsstelle der Meinung ist, dass das Verfahren Aussicht auf Erfolg hat. PKH wird also nicht immer gewährt..