• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Mein Hafttagebuch

Xypro

NGBler

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@bevoller:
Ich habe selbst paar Pflegekräfte in meinem nähren Umfeld die in der mobilen Pflege oder auch im Altersheim tätig sind.
Was die manchmal so erzählen ist einem Aufenthalt im Knast ganz ähnlich. Dort gibt es Patienten die das Haus nur verlassen um zum Arzt zu gehen, oder um vor der Tür paar Schritte zu machen. Den ganzen Tag im Sessel sitzen - fernsehn, lesen und schlafen.
Solche Menschen die ihre Erwartungen oder ihren Lebenswillen soweit zurück geschraubt haben sind durchaus keine Seltenheit. Und wenn hier Armut hinzukommt und/oder keine Familie da ist, ist ein gewollter Knastaufenthalt durchaus nachvollziehbar.
Ich kannte eine ähnliche Reportage bei der es um Obdachlose in der USA ging die kleinere Delikte begehen um ein paar Tage im Polizeirevier zu verbringen. Ein Bett, Mahlzeiten und eine Dusche.
 

bevoller

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Muss man nicht, kann man aber.
Auch wenn es einem manchmal schwer fallen mag (mir auch) - auch Straftäter haben einige unveräußerliche Menschenrechte.
Wenn ich z.B. an die aufkeimende Diskussion um Breivik denke (Spiegelschlagzeile: "... Ein verstörendes Urteil."), kann ich nur mit dem Kopf schütteln. Einige Menschen werden wahrscheinlich schon seine bisherige Luxusunterbringung in einer Dreizimmer-Zelle verurteilen. Ein dunkles Loch wäre für ihn vermutlich noch zu gut. Aber jeder, auch die Opfer einer Straftat sollten sich fragen, ob und inwiefern sie besser als ein Täter sind, wenn sie den Täter (respektive ihren Peiniger) möglichst stark und lange leiden sehen wollen. Bei Opfern hätte ich ja zumindest noch etwas Verständnis dafür. Für unbeteiligte Möchtegern-Strafrechtsexperten (aka Schwanz-ab-Fraktion) dagegen nicht.

Und wenn es einem Täter evtl. hilft, seine Vergehen/Verbrechen aufzuarbeiten, indem er kostenlos darüber erzählt, finde ich es vollkommen ok, wenn ihm dafür dann eine Plattform geboten wird. Über die näheren Beweggründe könnte man jetzt diskutieren, ich sehe hier aber bspw. nicht, dass jemand versucht, aus seinem kriminellen Vorleben Kapital zu schlagen. Das wäre dann in der Tat kritikwürdig.
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Also erstens ist mit Verbüßen der verhängten Strafe (plus Bewährungszeit bei Teilerlass) die Summe der Taten im Sinne des Rechtsstaats gewürdigt und abgegolten, zum anderen finde zumindest ich persönlich sehr interessant, was der TE hier zu erzählen hat - und ich meine herausgelesen zuhaben, dass andere das auch so sehen.

Selbst wenn jemand mit vergleichbarem Hintergrund versuchen würde, aus seinem Fall Kapital zu schlagen - be it. Ist sein gutes Recht in einem kapitalistischen System.
 

eraser

Stinkstiefel

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Gibt doch gar keinen Grund auf den Beitrag einzugehen. Das war nur ein Troll.
 

Lethe

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Einen interessanten Bericht hast du geschrieben. Ich bin gespannt, was noch kommt. Mit einem professionellen Lektor könnte das bestimmt ein Buch werden.

Was mich noch interessieren würde, hast du jemals jemanden getroffen, dem ein Geständnis was gebracht hat? Ich glaube nämlich, das kommt nur im Film vor, jedenfalls in Deutschland, wo keine echten Deals- außer Kronzeugen bei ganz großen Geschichten- vereinbart werden können.
 

Xypro

NGBler

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hast du jemals jemanden getroffen, dem ein Geständnis was gebracht hat?

Die gibt es in der Tat. Insbesondere wenn man dabei die entsprechende Reue zeigt kann es sich auf ein milderes Strafmaß auswirken.
In diesem Fall hier war m.M.n. die Beratung durch den Verteidiger verbesserungswürdig. Erst durch das Geständnis konnte die Tat bewiesen werden. Hier kommt es halt auch immer auf den Richter an, Sympathie, Gutmüdigkeit, Glaubwürdigkeit, Reue uvm spielt beim Strafmaß eine Rolle.

Für ein Buch ist's (noch) ein bisschen mau. Da sollte es noch detaillierter und umfänglicher sein. Wenn könnte ich mir aber vorstellen, dass das Buch mit der Ankunft im Knast beginnt und die Taten sowie der Prozess immer als Rückblenden eingebunden werden um die Lücken zu füllen ;-)

Hey sollte es zu einem Buch kommen will ich einen Anteil für die Idee - you read it here first :D
 

KaPiTN

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@Xypro:

Bei einer Verhandlung, aber nicht gegenüber Ermittlern.
 

BeSure

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@Lethe

So wie es KaPiTN bereits gesagt hat: Wenn man gegenüber Ermittlern ein Geständnis macht, dann hat das so gut wie keine Auswirkung auf das Strafmaß (zumindest ist das auch meine Meinung). Denn das Gericht begründet häufig, dass man lediglich das Ermittlungsverfahren beschleunigt hat (auch zum eigenen Interesse) und ein Beitrag zur Tataufklärung nicht nachgewiesen werden kann.

Ein Geständnis bringt tatsächlich etwas, wenn zur Verhandlung die Beweislage gegen den Angeklagten schlecht aussieht und man dann mit einem Geständnis rückt. Meist schlägt die Staatsanwaltschaft dem Verteidiger des Angeklagten dann tatsächlich ein Deal vor. Doch dieser Fall kam selten bis gar nicht vor, während ich in Haft war. Die Meisten (inklusive mir), knicken vor den Gerichtsverhandlungen schon ein und geben den Ermittlern ein Geständnis ab.

Was jedoch sehr häufig vorkommt und gar nicht gern gesehen wird, ist das Verpfeifen der Mittäter. In der Haftanstalt nannten sie solche Leute immer 31er. Hat irgendwie mit irgendeinem Paragraphen in irgendeinem (Straf-)Gesetzbuch zu tun.
Und da hab' ich sehr häufig mitbekommen, wie Angeklagte mit einer tatsächlich vergleichsweise sehr niedrigen Haftstrafe davon gekommen sind, weil sie ein oder mehrere Mittäter verpfiffen haben. Dementsprechend lernte ich auch viele Häftlinge (hauptsächlich Drogendealer) kennen, die allein wegen Aussagen einsaßen.

In meinem Haftverlauf gibt es eigentlich auch ein "Thema" bezüglich 31er und Mittäter, welches mich anbelangt.
Ein dritter Mittäter, ein Kumpel von mir, war eine Weile auch bei meinen Taten dabei und quasi für einen gewissen Zeitraum mein Mittäter. Es sei so viel gesagt: Mein Geständnis wurde später in den Gerichtsverhandlung nicht strafmildernd gewertet, da ich laut irgendeinem Paragraphen nicht vollständig (sondern nur teilweise) zur Tataufklärung geholfen habe. Dazu gehöre nämlich, dass ich auch hätte meinen dritten Mittäter (den Kumpel) nennen sollen. Er saß 2-3 Tage in Haft, bekam schlussendlich eine Bewährungsstrafe. Mir war das recht, ich hätte nicht gewollt, dass er (wegen mir) einsitzt, nur damit ich VIELLEICHT paar Monate weniger bekomme. Doch ironischer Weise, konnte man Bruder bei der Haftprüfung (so hiess das glaube ich) nicht entlassen werden, wegen dem dritten Mittäter.

So, bin irgendwie in einen Schreibfluss gekommen, wollte eigentlich nur kurz antworten, lese hier immer mit :)
Was ich eigentlich mitteilen wollte:
Ich bin derzeit total ausgelastet, Studium (Abgaben, Projekte) und noch nebenher Jobben, bereitet mir gerade ganz schön viel Kopfschmerzen. Deswegen werde ich wahrscheinlich erst Ende Juli weiterschreiben. Oder ich bekomme irgendwann wieder Lust zum Schreiben. Derzeit bin ich aber total lustlos, sorry.

Euch ne gute Nacht. Hoffe ich meld' mich bald wieder mit ein paar neuen Kapiteln.
 

Seedy

A.C.I.D

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Kleine Ergänzung:
Aus eigener Erfahrung (leider) weiß ich, dass viele, grade jüngere Insassen, ziemlich gesprächig über ihre Verbrechen sind.
Das artete zum Teil sogar schon in eine Art Wettkampf darüber aus, wer mehr scheiße gebaut hat.

Diese Prahlereien enden schnell in neuen Ermittlungen, wenn sich ein Häftling einen vorteil davon verspricht, wird dich natürlich ziemlich schnell verpfeifen.

Ich hatte damals glück, dass mit das jemand vorher gesagt hat.
Bei meinem Wissen hätte ich eventuell aus versehen üblen Schaden angerichtet :m

Was den 31er angeht:
§31BTMG geht in etwa so:
Wer sein Wissen über eine BTM Straftat früh genug einer Dienststelle offenbart und somit Verbrechen verhindert kann unter Umständen Strafmilderung bzw. Straferlass bekommen.

Das Gericht kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 des Strafgesetzbuches mildern oder, wenn der Täter keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verwirkt hat, von Strafe absehen, wenn der Täter
1.
durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, daß eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a, die mit seiner Tat im Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte, oder
2.
freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß eine Straftat nach § 29 Abs. 3, § 29a Abs. 1, § 30 Abs. 1, § 30a Abs. 1 die mit seiner Tat im Zusammenhang steht und von deren Planung er weiß, noch verhindert werden kann.
War der Täter an der Tat beteiligt, muss sich sein Beitrag zur Aufklärung nach Satz 1 Nummer 1 über den eigenen Tatbeitrag hinaus erstrecken. § 46b Abs. 2 und 3 des Strafgesetzbuches gilt entsprechend.
 
Zuletzt bearbeitet:

Lethe

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@BeSure: Danke dir für deine ausführliche Antwort. So wie ich die Justiz sehe, wird dort nicht das "Recht gesprochen", was man sich als Erika Mustermann so vorstellt. Es geht einfach darum, den Gesetzen Geltung zu verschaffen und Abweichungen zu bestrafen. Das hat mit Gerechtigkeit überhaupt nichts zu tun. Deshalb braucht der Angeklagte unbedingt einen fachlich qualifizierten Verteidiger. Selbst kann er überhaupt nicht überreißen, was seine Einlassungen bei den Ermittlungen und vor Gericht in der Welt der Justiz bedeuten und eventuell für nachteilige Folgen für ihn haben. Dieser Parallelwelt sollte sich jeder Beschuldigte immer bewusst sein und von allein nicht aussagen.

Während meiner Aufenthalte in JVAs habe ich von Strafgefangenen oft gehört: "Ich bin unschuldig. Mein Verteidiger hat's verkackt." Klar ist jeder dort unschuldig drin. Aber große Prozesse, bei denen Angeklagte die finanziellen Mittel hatten, sich eine wirklich qualifizierte Verteidigung zu leisten (e.g. Kachelmann), zeigen immer wieder, dass Justiz hierzulande zu intransparent arbeitet und mehr daran interessiert ist, ihr Pensum zu erledigen als die Wahrheit ans Licht zu bringen.
 

Xypro

NGBler

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@Lethe:
in der Tat - an der Transparenz mangelt es. Ich finde es schon irrwitzig, dass man als Beschuldigter selbst keine Einsicht in die Akten bekommt.

Zufällig habe ich gestern nach Feierabend einen Freund von mir im Biergarten angetroffen der als Anwalt tätig ist (Fachgebiet Miet/Immobilien und Strafverteidigung). Bei einem eiskalten Bier bin ich mit ihm so bisschen ins Gespräch gekommen und habe dieses Thema von hier mal als hypothetische Frage eingebracht "Wie sollte ich mich verhalten?".
Dass ich damit eine Lawine losgetreten habe merkte ich als er tief loft holte und dann anfing. Aber seine Kernaussage war: Den Ermittlern nichts sagen und auch nichts kommentieren. Schön brav darauf verweisen, dass man erst mit einem Anwalt reden möchte. Egal was die sagen, standhaft bleiben, ruhig bleiben und schweigen. Auch zu den Geständnissen hat er sich kritisch geäußert und meinte "nie ohne Absprache mit dem Anwalt" - nur der bekommt Einsicht in die Akten, weiß was die gegen einen in der Hand haben und kann abwägen welche Auswirkungen ein Geständnis haben könnte. Wichtig sei es nur, dass man seinem Anwalt gegenüber mit offenen Karten spielt; je mehr der weiß, desto besser kann er die Verteidigung planen.

Sich solche Anwälte leisten zu können ist natürlich der kasus knaxus. Eine Rechtschutz sollte man heutzutage in der Rückhand haben und genau beachten was die Leistungen sind. Allein schon weil das gesprochene Wort immer weniger an Wert erhält und man immer mehr Unterschriften leisten muss. Zumal die Generation von damals mit "Das sag ich meiner Mami!" nun die Generation ist die direkt kommt mit "Das sag ich meinem Anwalt".

@BeSure:
Darf man erfahren was du studierst?
 

electric.larry

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@BeSure: Danke, dass du deine Story hier mit uns teilst. Wollte dein Tagebuch nur kurz überfliegen, bin aber total hängen geblieben und musste alles auf ein Mal lesen. Würd mich sehr freuen, wenn du bald wieder motiviert bist um hier weiter zu schreiben.
 

BurnerR

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Vor allem, weil es nicht nur rein inhaltlich interessant ist, sondern auch tatsächlich sehr angenehm zu lesen ist und das ist keine Selbstverständlichkeit.
 

bevoller

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Während meiner Aufenthalte in JVAs habe ich von Strafgefangenen oft gehört: "Ich bin unschuldig. Mein Verteidiger hat's verkackt." Klar ist jeder dort unschuldig drin.
Das war ironisch gemeint? Etwas sparsamer sollte der Umgang damit vielleicht doch sein. :rolleyes:
http://www.zdf.de/37-grad/ich-war-es-nicht-zwei-urteile-und-viele-zweifel-43147920.html

--- [2016-05-13 14:07 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

in der Tat - an der Transparenz mangelt es. Ich finde es schon irrwitzig, dass man als Beschuldigter selbst keine Einsicht in die Akten bekommt.
Das stimmt allerdings nicht mehr. Nach § 147 Abs. 7 StPO hat auch der Beschuldigte ein Recht auf Akteneinsicht.
Die für den Rechtsanwalt ist allerdings umfangreicher, betrifft nämlich nicht nur Akten und Schriftstücke, sondern auch andere Beweismittel. Außerdem sollte ein guter Strafverteidiger mehr Erfahrung in Strafsachen haben als ein Beschuldigter.
Insofern würde ich da generell einen Anwalt empfehlen.

Sich solche Anwälte leisten zu können ist natürlich der kasus knaxus. Eine Rechtschutz sollte man heutzutage in der Rückhand haben
Ich würde mal stark vermuten, dass eine Rechtschutzversicherung bei Strafsachen nicht zahlen wird. :rolleyes:
 

KaPiTN

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Eine Frage des Preises und des Kleingedruckten.
 

BeSure

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  • #77
@Seedy
ja, genau! Du hast Recht, das ist mir jetzt auch eingefallen. Es "soll" welche gegeben haben, die deine Aussagen welche Du in der Haftanstalt mit anderen Häftlingen teilst, zu ihrem eigenen Vorteil nutzen wollen.

@Lethe
Es gab tatsächlich mal einen Gefangenen, der uns vorgegaukelt hat, dass er "nur" wegen Körperverletzung einsitzen würde.
Später, bei seiner Gerichtsverhandlung, haben wir mitbekommen, dass er wegen Vergewaltigung (an einer volljährigen Frau) veranklagt war.
Das Seltsame war jedoch, dass er Freispruch bekam. Das war das erste und letzte Mal, dass ich etwas von einem Freispruch gehört hatte/habe. Ich weiss nur, dass er keinen schönen Aufenthalt in der JVA gehabt hätte, wenn alle gewusst hätten, dass er wegen Vergewaltigung einsaß. Da hätte er so lange er will "behaupten" können, er sei unschuldig gewesen.
Aber aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur sagen, dass die "Ungerechtigkeit" bei der Höhe der Strafe stattfindet. Es haben einfach (aus meiner Sicht) Leute eine zu hohe Strafe bekommen, im Gegensatz zu Anderen, die milder ausgegangen sind, aber (wieder aus meiner Sicht) eine viel schlimmere Tat begangen haben.

@Xypro
Haha, ich hatte tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung. Doch die bringt gar nichts, wenn man der Angeklagte in einer Strafsache ist (so wie es bevoller schon erwähnt hat). Und ich glaub es gibt auch gar keine Rechtsschutzversicherung, die z.B. meinen Fall abdecken würde.

Ich studiere Wirtschaftsinformatik :)

@electric.larry und BurnerR
Vielen Dank! Freut mich immer wieder solches Feedback zu erhalten.
 

Xypro

NGBler

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In der Tat gibt es sowas in gewisser Weise:

Spezial-Straf-Rechtsschutz
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ist von den Rechtsschutz-Versicherern konzipiert, um eine möglichst frühzeitige und endgültige Beendigung von Strafverfahren zu erreichen.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bietet deshalb die finanziellen Mittel um:

- spezialisierte Rechtsanwälte mit der umfassenden Verteidigung zu beauftragen,
- den Strafvorwurf von Vorsatzdelikten einzuschließen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt,
- gutachterliche Stellungnahmen zu finanzieren, die nicht erst durch ein Gericht, sondern bereits im Vorfeld von der Verteidigung veranlasst worden sind.

Der Unterschied des Spezial-Straf-Rechtsschutzes zum allgemeinen Straf-Rechtsschutz besteht darin, dass bei Letzterem in der Regel nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn dem Versicherungsnehmer eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens vorgeworfen wird.

Wenn man dann trotzdem verknackt wird, werden die Beträge fällig...

Der reguläre Straf-Rechtsschutz beinhaltet zudem oft auch Themen die fahrlässige Körperverletzung und viele Punkte aus dem BTM / Waffengesetz.

Auch diverse Mischformen findet man.

Wie KaPiTN anmerkte eine Frage des Preises und des Kleingedruckten
 

Lethe

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Das Seltsame war jedoch, dass er Freispruch bekam. Das war das erste und letzte Mal, dass ich etwas von einem Freispruch gehört hatte/habe. Ich weiss nur, dass er keinen schönen Aufenthalt in der JVA gehabt hätte, wenn alle gewusst hätten, dass er wegen Vergewaltigung einsaß. Da hätte er so lange er will "behaupten" können, er sei unschuldig gewesen.

Ich finde, das ist ein 'Problem', du nicht?
Nach meinen Erfahrungen werden Männer, die erwachsene (!) Frauen vergewaltigt haben, nicht besonders schlecht in der Knasthierarchie einsortiert. Einfach, weil das ein besonders häufiges 'Vergehen' (Verhalten) von Luden ist.
 

Brother John

(schein)heilig
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Trollposts entfernt. Versucht das nochmal in einem zivilisierten Ton, ok.
 
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