Ich freue mich jedes Mal über Feedback, vielen Dank dafür!
@Xypro
Ich beantworte deine Fragen lieber gleich mal direkt.
In wie fern sich mein Geständnis, positiv oder negativ, ausgewirkt hat ist wirklich schwer zu sagen.
Ich weiss nicht, was passiert wäre, wenn ich kein Geständnis abgelegt hätte.
Meine persönliche Meinung ist folgende:
Erstens bin ich heil froh darüber, dass ich komplett alles zugegeben habe, denn nur deswegen kann ich jetzt in ruhe schlafen und habe ein reines Gewissen. Hätte ich noch irgendwelche Taten vertuscht, dann hätte ich täglich mit der Angst leben müssen, dass die Polizei mich wieder einbuchtet, wenn sie darauf gestoßen wären.
Das Hauptziel meines Geständnisses war es, meinen Bruder so schnell wie möglich aus der Haft zu bekommen. Ich wollte, dass die Polizisten begreifen, dass er kein Mittäter war, sondern maximal als "Beihilfe" diente.
Mein Anwalt war ein guter Bekannter meines Vaters, weshalb er auch für ein vollständiges Geständnis meinerseits war, damit mein Bruder raus kam. Auch der Druck meiner Eltern, und auch die Rolle des älteren Bruders brachten mich schlussendlich dazu, ein Geständnis abzulegen.
Als Fazit kann ich nur sagen, dass ich denke, dass das Geständnis keine Auswirkung auf die höhe meiner Straftat hatte und wenn, dann nur gering. Denn die positiven Effekte durch das Geständnis waren eher Dinge wie, dass ich früh Lockerungen bekam.
Auch Straftaten, die genauso gravierend waren und von denen die Polizei noch zu keinem Täter zugeordnet werden konnte, hatte ich zugegeben, wurden fallen gelassen. Also ich sag' es mal so: Ich habe den Betrug 1 Jahr begangen, wurde gefasst und aber nur für den Zeitraum von 5 Monaten verurteilt, denn die restlichen 6 Monate waren Ermittlungsfälle anderer BKA-Behörden und diese wussten nicht, dass ich ebenfalls der Täter war. Als ich auch die restlichen 6 Monate zugab, wurden diese aber fallen gelassen, da ich für die 5 Monate meine Strafe bekommen hatte, ich alles komplett zugegeben hatte usw.
Jedoch hatte ich gehofft, dass ich durch das Geständnis auch eine mildere Strafe bekomme, vorallem deswegen, da ich das Verschlüsselungspasswort meines Rechners preisgab und somit erst den Zugriff zu allen Beweismitteln lieferte.
Womit wir zu dem Punkt "IT-Forensik" kommen.
Also von meinem iPhone konnte die Polizei so einiges wiederherstellen, doch es war nichts nützliches dabei, ausser eine SMS an meinen Bruder, die ihm schlussendlich zum Verhängnis wurde. Doch dieser SMS will ich ein eigenes Kapitel widmen, weshalb ich das hier jetzt nicht näher erleutere, ist jedenfalls echt interessant, was man (der Richter) aus ein paar Zeilen SMS alles intepretieren kann und was eigentlich wirklich gemeint war.
Jedenfalls war mein Rechner mit TrueCrypt verschlüsselt. Ich kenne mich da nicht wirklich aus, habe damals lediglich eine Anleitung befolgt und meine Festplatte komplett verschlüsselt. Als Passwort hatte ich einen 36-stelligen Code, zusammengesetzt aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.
Ich wusste nicht, ob die Polizei in der Lage war, die Verschlüsselung zu knacken, denn bisher hatte ich nur davon gelesen und keine Beweise über die "Unknackbarkeit" gesehen.
Jedenfalls, zwei Monate nach meiner Verhaftung, kurz vor meiner Verhaftung, rief die Bundespolizei beim Rektor der Haftanstalt an und wollte mich sprechen. Da ich mich sowieso bereit erklärt hatte auszusagen, wollten sie von mir das Passwort für den Rechner, da sie diesen bisher nicht knacken konnten. Ich gab ihnen das Passwort und sie kamen in den Rechner rein, womit sie quasi "vorbereitet" zu meinem Geständnis kamen.
Der Bundespolizist teilte mir mit, dass die "IT-Abteilung" gesagt hätte, dass das Passwort bzw. die Verschlüsselung unknackbar sei, die Wahrscheinlichkeit läge bei 0 Prozent.
Ich war selber baff. Sie sagten mir, dass ich deshalb mit einer Strafmilderung rechnen könne, da ich kooperativ war.
Sie teilten mir aber auch mit, dass ein unvollständiges Geständnis, also auch wenn nur ein Punkt ausgelassen würde, dazu führen kann, dass ich keine Strafmilderung erhalte. Dies ist glaube ich auch der Grund, weshalb ich keine Strafmilderung erhalten habe, da ich eine Sache ausgelassen hatte, eine wichtige Sache, doch das ist widerum ein Kapitel, welches ich später veröffentlichen möchte.
Zu meinem Gerichtstermin wurde auch der zuständige IT-Beamte als Zeuge eingeladen.
Die Richterin fragte explizit ob die Verschlüsselung knackbar wäre.
Der IT-Beamte redete wirklich um den heißen Brei, erzählte irgendwas über Bytes und Bits, nichts was der Richterin etwas sagen könnte.
Schlussendlich kam er zu der Aussage: "Alles ist knackbar, die Frage ist nur ob man die nötigen Mittel und die Zeit dafür hat."
Doch die Richterin interessierte sich nicht dafür, dass die Polizei nicht die Mittel dafür hatte (so wie es der IT-Beamte beichtete) und mit Zeit waren keine 2-3 Jahre gemeint, sondern vermutlich Jahrhunderte.
Deshalb fand ich auch folgende Aussage der Richterin völlig absurd: "Für das Preisgeben des Passworts erhalten Sie keine Strafmilderung. Denn es ist nur eine Frage der Zeit, wann wir die Verschlüsselung geknackt hätten. Sie haben lediglich den ganzen Prozess beschleunigt und sich selbst auch ein Gefallen damit getan."
So, das alles hätte ich auch in ein Kapitel packen können, werde ich auch nachholen, doch ich bleib lieber erstmal bei meinem Schreibfluss und gehe alles der Reihenfolge nach. Ich weiss, die ersten Kapitel handeln über die ersten Tage, doch bald kommen Zeitsprünge von Wochen und Monaten, wo ich nur über interessante Sachen berichten werde. Zudem werde ich auch über Dinge/Vorfällge schreiben, wo ich keine genaue Zeitangabe habe, sondern nur eine ungefähre, also sowas wie Lückenfüller.
Damit ihr einen groben Überblick über meine Vorgehensweise bzw. Schreibweise habt, ich hab' es wie folgt vor:
1. Verhaftung und erste Hafttage/Wochen, Geständniss, erster Besuch etc.
2. Lückenfüller
* (Hauptsächlich) Sachen wie andere Häftlinge und ihre Stories/Taten,
* Vorfälle wie "Schlägerein" (keine Angst, ich habe weder geschlägert, noch wurde ich geschlagen
),
* auch mal etwas Lustiges,
* wie Sozialarbeiter ticken,
* Verlust meiner deutschen Staatsangehörigkeit
* oder auch Dinge wie das Dienen als "Vorzeigehäftling" für FSJ-Gruppen
3. Gerichtstermine und Urteil
4. Offener Vollzug
5. Freigängerheim und Studium
6. Entlassung