• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Österreich: Nutzung von KinoX, Movie4k & Co. legal


Legal oder nicht? KinoX als Grafitti. Foto: Liebeslakritze, thx! (CC BY-SA 2.0)



Der österreichische Justizminister Wolfgang Brandstetter stellte in seiner Antwort auf eine Anfrage klar, dass die Nutzung von Streaming-Portalen grundsätzlich legal sei. Das reine Ansehen geschützter Inhalte stelle in Österreich ohne Download keine Urheberrechtsverletzung dar. Er verteidigt aber auch die Sperrung strukturell rechtsverletzender Webseiten durch Access-Provider.


Der Wiener Bundesminister für Justiz stellte in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klar, „dass das bloße Ansehen von Urheberrechte verletzenden Inhalten im Internet (ohne Download) keine urheberrechtlich relevante Handlung darstellt.“ Dies sei „hinreichend klar“ und bedürfe keiner weiteren gesetzlichen Klarstellung, schrieb der Justizminister.

Beim Thema Netzsperren verweist Wolfgang Brandstetter auf die Regelungen der EU. Die Verpflichtung von Internet-Anbietern, den Zugang zu strukturell rechtsverletzenden Websites zu sperren, geht auf eine europarechtliche Verpflichtung zurück. Den Rechteinhabern müsse es laut Brandstetter erlaubt werden, gerichtlich eine solche Sperr-Anordnung zu beantragen. Auch der Oberste Gerichtshof habe auf dieser Grundlage in zwei aktuellen Entscheidungen festgehalten, dass ISPs den Zugang zu Portalen sperren müssen, sofern diese überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten. Dies bestätigt auch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes.

In den letzten Jahren hat das österreichische GVU-Pendant VAP (Verein für Anti-Piraterie) mehrfach gerichtliche Sperren von Kinox.to, The Pirate Bay und anderen Warez- und Streaming-Portalen durchgesetzt. Die Effektivität der Sperren bewegten sich aber schon nach wenigen Wochen auf dem Nullpunkt, weil sich die Nutzer alternative Domains für den Besuch der fraglichen Webseiten gesucht haben. Die Zugriffszahlen aus Österreich bewegten sich dann wieder auf dem alten Niveau.



https://tarnkappe.info/oesterreich-nutzung-von-kinox-movie4k-co-legal/Quelle
Autor: Lars Sobiraj
Quelle
 
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