• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Vorratsdatenspeicherung: Keine einstweilige Anordnung

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, keine einstweilige Anordnung gegen die Vorratsdatenspeicherung zu erlassen. Damit bleibt die umstrittene Überwachungsmaßnahme bis auf weiteres in Kraft.




Drei Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung


Seit dem 18.12. 2015 ist die Vorratsdatenspeicherung – nach jahrelangen politischen Diskussionen – wieder in Kraft. Datenschützer sind nach wie vor überzeugt, dass diese Maßnahme unverhältnismäßig in die Grundrechte eingreift. Dementsprechend liegen dem Bundesverfassungsgericht bereits drei Verfassungsbeschwerden gegen das Sicherheitsgesetz vor. Eine vierte, eingereicht von der FDP, soll nach Ankündigung der liberalen Partei demnächst folgen.


Keine einstweilige Anordnung


Zwei der Verfassungsbeschwerden sind mit einem sogenannten „Antrag auf einstweilige Anordnung“ verbunden. Darunter versteht man im Juristen-Deutsch einen Antrag, das Gericht möge das Gesetz bis zur endgültigen Prüfung außer Kraft setzen.

Über den ersten dieser Anträge, eingereicht von „einer Einzelperson“, wie es heißt, hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Wie Deutschlands höchstes Gericht am heutigen Dienstag in einer Presseerklärung mitteilte, kann es diesem Antrag nicht stattgeben. Im Rahmen dieser Prüfung fand noch keine keine inhaltliche Bewertung des Gesetzes statt. Es wurde lediglich überprüft, was im Notfall schwerere Folgen hat: das Gesetz auszusetzen, obwohl es sich später als verfassungsgemäß erweisen könnte, oder es im Gegenteil weiter bestehen zu lassen, auch wenn es womöglich später kassiert wird. Dabei kamen die Richter offenbar zu dem Schluss, das Gesetz weiterhin in Kraft zu lassen.


Endgültige Entscheidung steht noch aus


Über die Chancen der Verfassungsbeschwerde im Hauptverfahren sagt diese reine Folgenabwägung noch nichts aus. Es ist also nach wie vor gut möglich, dass auch diese Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung wieder für verfassungswidrig erklärt wird. Bis zu dieser endgültigen Entscheidung wird allerdings, bedenkt man die üblichen Zeitpläne des Bundesverfassungsgerichts, wohl noch einige Zeit vergehen.

Alles spricht also dafür, dass bis auf weiteres weiterhin gespeichert wird, wer mit wem per Telekommunikation Kontakt hat. Eine Möglichkeit gibt es allerdings noch: der zweite Antrag auf einstweilige Anordnung, über den die Richter noch entscheiden müssen, ist inhaltlich etwas anders geartet und hat somit womöglich bessere Erfolgsaussichten. Die Antragsteller sind in diesem Fall nämlich Rechtsanwälte, die argumentieren, trotz der neuen Schutzmaßnahmen für Berufsgeheimnisträger nicht ausreichend gegen Überwachung geschützt zu sein.

Quelle: tagesschau



https://tarnkappe.info/vorratsdatenspeicherung-keine-einstweilige-anordnung/Quelle
Autor: Annika Kremer
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