• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] Filesharing-Abmahnungen: Gericht begrenzt Anwaltskosten auf 150 Euro

Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, hat das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil die Anwaltskosten für Personen, die einen Urheberrechtsverstoß begangen haben und dafür abgemahnt wurden, auf maximal 150 Euro beschränkt.

Nach Auffassung der Richter, sei der Gegenstandswert der Streitigkeiten deutlich geringer anzusetzen, als es bislang der Fall war. Seitens der Verbraucherschützer begrüßt man die Entscheidung, da Verbraucher im Bereich Filesharing dadurch besser vor maßlosen Anwaltsforderungen geschützt werden.

(Hinweisbeschluss vom 24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13).


Bild: P2P, Txopi, CC BY 2.0


Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
 

gabberaner

Neu angemeldet

Registriert
18 Aug. 2013
Beiträge
166
Ort
hannover
Wurde mehr als Zeit in dem Bereich einen maximalwert zu setzen... was die Teilweise an "Gebühren" erheben ist unter aller sau und völig bar jeder Realität
Greetz
 

PaRaDoX

Nur die BSG

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
6.169
Wurde auch Zeit, einige Kanzleien haben sich damit jahrelang eine goldene Nase verdient.
Wobei die Anwälte mit 150 € auch nicht arm werden, meistens sind sie ja auf Abmahnungen spezialisiert und eine per Serienbrief zu verfassen ist weder ein großer Kosten- noch Arbeitsaufwand.
 

Star

gesperrt

Registriert
16 Aug. 2013
Beiträge
347
Ort
La Plata, Argentina!!
Nicht zahlen macht einen bislang immernoch am erfolgreichsten, zumindest mich seit Eselzeiten.
Aber hey, klar, wenn ich manche Forderungen betrachte, die von Pfaendung der Rente und meines gesamten Hab und Gut wegen einem Film sprechen, oder auch fuer angeblich getaetigte Anmeldungen (erinnere mich nur an 3 Jahre lang Briefe vom usenet), dann bin ich froh, dass die wenigstens nicht mehr ALLZU frech sein duerfen.
 

Ruby

Just add Sun

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
19.261
Ort
Gallifrey
Jetzt müssten sie nur noch drauf kommen, dass nicht immer derjenige, dem die IP zugeordnet wird, auch wirklich für die Runterladerei/Hochladerei verantwortlich ist. Dass die "Erfassung" der IPen nicht fehlerfrei ist und wenn man belegen kann, dass man zu dem Zeitpunkt nicht da war (etwa wegen Reise), dass man dann auch nicht von zu Hause runterladen/hochladen kann.
 

lpb

Neu angemeldet

Registriert
9 Aug. 2013
Beiträge
52
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.

Und nebenbei gefragt: Klassisches P2P spielt doch ohnehin kaum noch eine Rolle, oder täusche ich mich da?
 

dapacka

bin da - wer noch?

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
305
Ort
dahoam
Bei vielen Usern spielt P2P noch eine sehr große Rolle, es gibt immer noch eine Vielzahl an Leuten die über ALT-Tracker, öffentliche Tracker oder den Esel ihren Stuff beziehen.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.
Laut infodocc.info scheint das wohl nur für das Amtsgericht Hamburg zu gelten, wobei eine prinzipielle Gesetzesänderung wohl für die Zukunft angedacht ist.

Und nebenbei gefragt: Klassisches P2P spielt doch ohnehin kaum noch eine Rolle, oder täusche ich mich da?
Auch wenn's schwer zu glauben ist, es gibt noch duzende P2P Nutzer, die dementsprechend auch regelmäßig abgemahnt werden.
Wieso sich da immer noch so viele tummeln verstehe ich allerdings auch nicht.
 

musv

Bekannter NGBler

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.453
Ort
/dev/null
Interessant daran ist, dass so ein Urteil ausgerechnet vom Amtsgericht Hamburg kommt. Die waren doch normalerweise immer als extrem anwaltsfreundlich bekannt und hatten ihren Ruf in der Justizwelt damit schon lange weg.

Wurden dort die Richter ausgetauscht? Sind keine Geldkoffer mehr gewandert?
 

xa.fr

Neu angemeldet

Registriert
27 Juli 2013
Beiträge
92
Gilt das nun für Hamburg, oder bundesweit? Oder noch gar nicht? Das würde mich noch interessieren.
Das Ganze gilt doch noch garnicht. Meine mich zu erinnern, dass noch Revision möglich sei und es von einem Amtsgericht kommt.
Das Urteil muss ja jetzt erst rechtsgültig werden und dann noch von ein paar höheren Instanzen genau so durchgesetzt werden.

Ein Jurist bin ich allerdings nicht, also keine Gewähr.
 
Oben