N'Abend Gemeinde,
ein Kollege möchte einen gebrauchten Laptop von privat kaufen (Persönlich, ohne Plattformen wie Ebay oder Amazon). So sind wir drauf gekommen, dass ein entsprechender Kaufvertrag kein Fehler wäre, damit der Verkäufer nicht am nächsten Tag zur Polizei geht und meinen Kollegen des Diebstahls/Raubs bezichtigt.
Im Internet war dann auch schnell ein Muster gefunden. Dann ist aber der Gedanke aufgetaucht, dass der Laptop ja mit Betriebssystem gekauft wird. Meiner persönlichen Meinung nach, das einzig wertvolle bzw. wertrechtfertigendem an dem verkauftem Gerät aber egal.
Wie schützt man sich nun davor, dass der Verkäufer den Product Key zur Windows Aktivierung sich nicht abgeschrieben hat und diesen fleißig weiter nutzt?
Wenn ich das richtig verstanden hab, kann man sich Windowsversionen direkt von Windows runterladen und dann mit einem irgendwie erworbenen Key aktivieren. Und somit könnte der Verkäufer ja den Key nach dem Verkauf "erneut" verwenden. Wenn ihn aber Verkäufer und Käufer verwenden, wird über kurz oder lang Microsoft sagen "So nicht, Freunde!"
Um bei in diesem Fall gewappnet zu sein, wäre ja eine Abtretungsklausel, Verzichterklärung oder vergleichbares sinnvoll.
Zu meinen Fragen:
1) Paranoia oder reale Gefahr?
2) Reicht es, wenn das Betriebssystem im Lieferumfang augeführt wird? Oder sollte explizit auch der Product Key erwähnt werden?
3) Wie müsste eine solche Abtretungsklausel formuliert sein? ("Der Verkäufer gelobt feierlich den Key nach dem Verkauf nicht mehr zu verwenden, ansonsten möge es Ihn den Rest seines Lebens nur noch an den unerreichbaren Stellen des Körpers jucken")
Danke vorab
ein Kollege möchte einen gebrauchten Laptop von privat kaufen (Persönlich, ohne Plattformen wie Ebay oder Amazon). So sind wir drauf gekommen, dass ein entsprechender Kaufvertrag kein Fehler wäre, damit der Verkäufer nicht am nächsten Tag zur Polizei geht und meinen Kollegen des Diebstahls/Raubs bezichtigt.
Im Internet war dann auch schnell ein Muster gefunden. Dann ist aber der Gedanke aufgetaucht, dass der Laptop ja mit Betriebssystem gekauft wird. Meiner persönlichen Meinung nach, das einzig wertvolle bzw. wertrechtfertigendem an dem verkauftem Gerät aber egal.
Wie schützt man sich nun davor, dass der Verkäufer den Product Key zur Windows Aktivierung sich nicht abgeschrieben hat und diesen fleißig weiter nutzt?
Wenn ich das richtig verstanden hab, kann man sich Windowsversionen direkt von Windows runterladen und dann mit einem irgendwie erworbenen Key aktivieren. Und somit könnte der Verkäufer ja den Key nach dem Verkauf "erneut" verwenden. Wenn ihn aber Verkäufer und Käufer verwenden, wird über kurz oder lang Microsoft sagen "So nicht, Freunde!"
Um bei in diesem Fall gewappnet zu sein, wäre ja eine Abtretungsklausel, Verzichterklärung oder vergleichbares sinnvoll.
Zu meinen Fragen:
1) Paranoia oder reale Gefahr?
2) Reicht es, wenn das Betriebssystem im Lieferumfang augeführt wird? Oder sollte explizit auch der Product Key erwähnt werden?
3) Wie müsste eine solche Abtretungsklausel formuliert sein? ("Der Verkäufer gelobt feierlich den Key nach dem Verkauf nicht mehr zu verwenden, ansonsten möge es Ihn den Rest seines Lebens nur noch an den unerreichbaren Stellen des Körpers jucken")
Danke vorab