• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kaufvertrag für gebrauchten Laptop mit Product Key Abretungsklausel?

Benglord

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N'Abend Gemeinde,

ein Kollege möchte einen gebrauchten Laptop von privat kaufen (Persönlich, ohne Plattformen wie Ebay oder Amazon). So sind wir drauf gekommen, dass ein entsprechender Kaufvertrag kein Fehler wäre, damit der Verkäufer nicht am nächsten Tag zur Polizei geht und meinen Kollegen des Diebstahls/Raubs bezichtigt.

Im Internet war dann auch schnell ein Muster gefunden. Dann ist aber der Gedanke aufgetaucht, dass der Laptop ja mit Betriebssystem gekauft wird. Meiner persönlichen Meinung nach, das einzig wertvolle bzw. wertrechtfertigendem an dem verkauftem Gerät aber egal.

Wie schützt man sich nun davor, dass der Verkäufer den Product Key zur Windows Aktivierung sich nicht abgeschrieben hat und diesen fleißig weiter nutzt?
Wenn ich das richtig verstanden hab, kann man sich Windowsversionen direkt von Windows runterladen und dann mit einem irgendwie erworbenen Key aktivieren. Und somit könnte der Verkäufer ja den Key nach dem Verkauf "erneut" verwenden. Wenn ihn aber Verkäufer und Käufer verwenden, wird über kurz oder lang Microsoft sagen "So nicht, Freunde!"
Um bei in diesem Fall gewappnet zu sein, wäre ja eine Abtretungsklausel, Verzichterklärung oder vergleichbares sinnvoll.

Zu meinen Fragen:
1) Paranoia oder reale Gefahr?
2) Reicht es, wenn das Betriebssystem im Lieferumfang augeführt wird? Oder sollte explizit auch der Product Key erwähnt werden?
3) Wie müsste eine solche Abtretungsklausel formuliert sein? ("Der Verkäufer gelobt feierlich den Key nach dem Verkauf nicht mehr zu verwenden, ansonsten möge es Ihn den Rest seines Lebens nur noch an den unerreichbaren Stellen des Körpers jucken")

Danke vorab
 

keinbenutzername

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was für ein Betriebssystem ist denn dabei?
Windows 7 Pro gibts ja ab 15€ oder so.
Ist das echt das teuerste an dem Gerät?

Wie viel soll das Teil denn kosten?

Warum so misstrauisch?
 

Benglord

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  • #3
Win8
Ka, hab die Spezifikationen nicht mehr im Kopf. Will mir das Ding ja auch nicht holen und um das Gerät gehts ja auch nicht
150 bis 200 Euro

Die Menschheit ist schlecht.

Wie gesagt, mir gehts hier nicht um den Kauf an sich. Wegen mir zahlt er auch 200 Lehrgeld und is beim nächsten mal klüger. Deswegen vergies ich keine Träne
Ich finde eher das rechtliche Konstrukt spannend (Kann mich noch lebhaft an die Rechtsvorlesungen erinnern, als meine Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit komplett an dem vorbeigegangen sind, wie es der Gesetzestext vorsieht. Zitat des Wirtschaftsrechtsprofs: Wenns um was geht, schreibt nen Vertrag. Und nehmt alles mit auf. Wenns geht auch beim Ehevertrag wie viele Male pro Woche...)
 

keinbenutzername

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welches rechtliche "Konstrukt"?
Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist gültig, dieser beinhaltet dann auch die Windows 8 Lizenz.

Für alles was danach passiert ist es ziemlich egal ob du nen mündlichen Vertrag + Zeugen oder nen schriftlichen Vertrag hast.
 

Benglord

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  • #5
Ok, spielen wir das kurz durch:
Du kommst heute bei mir vorbei und kaufst meinen Laptop ab. Mündlicher Vertrag, Ware gegen Geld, übereinstimmende Willenserklärung. Alles gut.
Ich hatte gerade noch einen Freund zu Besuch und du bist alleine zu mir gekommen.

Morgen klopft Polizei/Windows bei dir an, weil ich zu denen gegangen bin und behaupte du hast mir meinen Laptop/Product Key gestohlen.

Mein Zeuge und ich behaupten, dass du das Teil gestohlen hast.

Natürlich kannst du dann behaupten, wir haben nen mündlichen Vetrag, aber ...
 

Hezu

Ruhe in Frieden

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Wegen eines vermeintlich geklautem Windows-Keys kommt die Polizei nicht... Das passiert dann erst ab einer Stückzahl im 5-stelligen Bereich. -> Paranoia.

Sollte es sich um einen Laptop mit vom Hersteller vorinstalliertem Windows 8 handeln (OEM Version), und das Gerät ist nicht allzu alt, befindet sich der Key im Bios integriert. Nur bei normalen, im Handel mit Umverpackung erhältlichen Versionen bekommt man noch ein sogenanntes COA, Certificate of Authenticity, ein Echtheitszertifikat mit Hologramm, die gibt es aber nicht bei vom Hersteller vorinstallierten Versionen.

Und ganz ehrlich: selbst wenn er den Key sich kopiert hat und die Windows Version weiter nutzt, wirst du das kaum merken, eben weil du ein OEM-Windows hast.


BTW: es ist nicht unüblich, auch bei Kauf von privat zu privat, gerade auch, wenn es um Beträge ab dem 3-stelligen Bereich geht, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, gerade zum Schutz vor Hehlerware. Wenn das Gerät geklaut wurde, würde es dein Kumpel zwar trotzdem nicht behalten können, aber man könnte dann definitiv nachweisen, dass du das Gerät gekauft hast und nicht gestohlen.
Vorlagen dazu finden sich im Netz: http://www.google.de/search?q=gebrauchtware+kaufvertrag+schriftlich
 

KaPiTN

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Bei Übergabe die Originalrechnung mit übergeben ist wahrscheinlich zu einfach, oder?
 

musv

Bekannter NGBler

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Ich hatte bei Ebay meinen alten Lenovo S12 für 20€ verkauft. Hab auch die Win7-OEM-Serial beigelegt. Wurde von mir nie aktiviert. Das Upgrade auf Win10 könnte/sollte damit funktioniert haben.

Manchen Leuten ist die Lizenz halt einfach nicht soviel wert. Von daher: Paranoia!
 
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