• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Filme-Streamz.com – ist die Nutzung legal?


Das Streaming-Portal Filme-Streamz.com wirbt damit, man könne dort unendlich viele Filme kostenlos anschauen. Das stimmt so aber nicht. Der Konsum von Streams als auch Downloads können pro Zeitraum oder alternativ pro Kinofilm abgerechnet werden. Ist der Besuch von Filme-Streamz.com legal?
„All your movies online“ lautet der Slogan von Filme-Streamz.com. Die Seite ist alles andere als klein. Dort werden laut dem Analyse-Werkzeug Similarweb täglich zwischen 900.000 und 1.4 Millionen Seitenzugriffe generiert. Eigentlich verwunderlich, denn umsonst haben wir dort nichts anschauen können. Wer einen der Filme aussucht, wird automatisch entweder zu flixjunky.com oder hdporium.com geleitet. Dort soll man sich kostenlos registrieren.

Der Filmgenuss an sich ist aber nicht umsonst, dafür werden Gebühren fällig. Für die vierwöchige Mitgliedschaft werden knapp 35 US-Dollar von der eigenen Kreditkarte abgebucht, bei drei Monaten werden monatlich fast 17 US-Dollar fällig. Betreiber der beiden Seiten sind die Azaroaco Ltd. in Zypern und die Film World Media Ltd. mit Sitz in London.


Ist Filme-Streamz.com legal?


Aufgrund des Angebots aktueller Blockbuster, die teilweise erst im Kino angelaufen sind, dürfte bezweifelt werden, dass die Betreiber wie angekündigt die Rechte an allen ausgestrahlten Werken besitzen. Wer die Ausstrahlungsrechte kauft, muss bzw. darf keinen Webrip oder Telesync als Stream ausliefern. Derart neue Kinofilme werden im Internet sowieso noch nicht vermarktet. Laut der in der Filmbranche vorherrschenden Vermarktungskette laufen die Streifen zunächst exklusiv im Kino, um sie später als Blu-Ray oder DVD zum Verkauf anzubieten. Mehrere Monate später sind die Filme im Fernsehen oder über das Internet verfügbar.

Juristisch gesehen kommt dabei auch das Thema Privatkopie nach § 53 Abs. 1 UrhG zum Tragen. Als Voraussetzung darf das Streaming-Angebot aber auf die Besucher nicht offensichtlich rechtswidrig wirken. Darüber dürfte man bei Filme-Streamz.com streiten, weil die Werke ohne Bezahlung nicht öffentlich verbreitet werden. Trotzdem dürfte es den Richter misstrauisch stimmen, dass man dort kurz nach dem Filmstart schon jetzt Streams von aktuellen Werken wie „Fack ju Göhte 2“, „Sicaro“, „Ant-Man“ oder „Everest“ findet. Das widerspricht (wie gesagt) klar der Vermarktungsstrategie aller Unternehmen der Filmwirtschaft, weswegen auch Laien davon ausgehen könnten, dass das Angebot rechtswidrig ist.

Mit strafrechtlichen Konsequenzen oder dem Empfang von Abmahnungen ist aber nicht zu rechnen. Dafür müsste die vom Filmstudio beauftragte Kanzlei zunächst an die IP-Adressen der Nutzer gelangen, was so gut wie ausgeschlossen ist. Denkbar wäre höchstens, dass man versucht, über die britische World Media Ltd. (flixjunky.com) an die Identität der Kunden zu gelangen. Dort hat die zahlende Kundschaft ihre Kreditkartendetails hinterlassen.



https://tarnkappe.info/filme-streamz-com-ist-die-nutzung-legal/Quelle
Autor: Lars Sobiraj
Quelle
 
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