• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Ist die Nutzung von Putlocker.is legal?


Das Streaming-Portal Putlocker.is ist eines der populärsten Webseiten der USA. Täglich werden dort rund 100 Millionen Seitenzugriffe generiert. Die Besucher wollen TV-Serien und aktuelle Kinofilme umsonst konsumieren. Gebühren fallen dort keine an. Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus? Ist die Nutzung von Putlocker.is legal?
Letztes Jahr wurde die Webseite Putlocker.is inhaltlich komplett umgebaut. Bis Herbst letzten Jahres wurde das Angebot durch Links zu Sharehostern dominiert, wo man die Filmmitschnitte ungekürzt herunterladen konnte. Mittlerweile ist dies ein waschechtes Streaming-Portal. Die Streams werden ohne Zutun der Nutzer empfangen, ein Upload findet beispielsweise im Unterschied zu Schoener-Fernsehen.com, IsoPlex oder Popcorn Time nicht statt. Von daher besteht derzeit auch keine Gefahr, abgemahnt zu werden. Der tatsächliche Download der Filme verstößt gegen das Urheberrecht, wegen des Empfangs der Streams mit dem gleichen Inhalt ist in Deutschland bislang niemand verurteilt worden. Juristische Gefahr besteht wenn für den Uploader, der die Dateien hochgeladen hat, damit Putlocker.is sie ausstrahlen kann. Doch dazu gleich mehr…

Die Endung .is weist auf eine Registrierung der Domain in Island hin. Dort werden Urheberrechtsverletzungen ein wenig freizügiger als anderswo innerhalb der EU behandelt. Das Angebot an Fernsehserien und Kinofilmen ist bei Putlocker sehr reichhaltig. Allerdings werden dort nur englischsprachige Werke angeboten, die meisten Zuschauer kommen nämlich aus den USA, Großbritannien, Kanada und Australien. Wegen der unglaublichen Popularität haben sich mittlerweile einige Nachahmer aufgestellt. So bieten die Trittbrettfahrer PutLocker.ms, Putlocker.li, PutlockerHD.co, Putlocker3.com u.v.m. ein ganz ähnliches Angebot an.


Ist die Nutzung von Putlocker.is legal?


Alle Episoden neuer TV-Serien, die nicht einmal Netflix anbietet, sind dort verfügbar. Zudem aktuelle Blockbuster wie „Mission: Impossible – Rogue Nation“ oder sogar „Der Marsianer“, der gerade erst im Kino angelaufen ist. Mancher fragt sich: Das kann doch nach deutschem Recht nicht mit rechten Dingen zugehen, oder? Die Frage, ob das reine Betrachten eines solchen Streaming-Angebotes legal ist, wurde noch nicht höchstrichterlich entschieden. Laut dem Medienanwalt Tobias Röttger gibt es bisher nur einige wenige unterinstanzliche Urteile. Von daher befinden sich die deutschen Nutzer bis zur Klärung im rechtlichen Graubereich. Röttger vertritt die Ansicht, dass das reine Konsumieren eines solch im Internet illegal eingestellten Streaming-Angebotes aufgrund § 44a UrhG (Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen) keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Wer auf Nummer sicher gehen will, wartet besser auf das Urteil in höchster Instanz.

Die entscheidende Frage wäre aber auch, wie Rechteinhaber, Behörden oder Anwaltskanzleien an die IP-Adressen der Nutzer gelangen wollen. Die Server solcher Webseiten befinden sich stets im Ausland außerhalb der EU, damit kein Zugriff Dritter möglich ist. Wenn überhaupt kann nur im Serverschrank des Streamingportals an Ort und Stelle festgestellt werden, welche Filme Sie sich tatsächlich angesehen haben. Strafbar macht sich vor allem der Uploader der Filme und die Betreiber des Kinoportals, in diesem Fall Putlocker selbst. Trotzdem sollte man als Blogbetreiber solche Angebote aus dem Graubereich niemals verlinken, schon der reine Hinweis auf illegal hochgeladene Filmwerke kann juristisch geahndet werden. Bildquelle: Surian Soosay, thx! (CC BY 2.0)


Tobias Röttger erklärt die Rechtslage, die sich wie bei KinoX, kkiste etc. verhält.


https://tarnkappe.info/ist-die-nutzung-von-putlocker-is-legal/Quelle
Autor: Lars Sobiraj
Quelle
 
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