• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Streaming: EuGH soll über Legalität entscheiden


Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob die Nutzung von KinoX, Movie4k & Co. legal bleibt. Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen für alle Surfer haben und über die Strafbarkeit von Streaming-Angeboten aus dem Graubereich entscheiden.
In den Niederlanden versucht die Antipiraterie-Organisation BREIN derzeit gegen den Anbieter von Mediaplayer-Boxen vorzugehen. Die Geräte von Filmspeler.nl spielen mit Absicht illegale Inhalte aus dem Internet ab. Im Online-Shop des Anbieters wird sogar damit geworben, dass man mit ihren Medien-Boxen Zugriff auf aktuelle Sportevents, TV-Serien und Kinofilme hat. Auch das Logo von Popcorn Time darf bei der Artikelbeschreibung des Players nicht fehlen. Filmspeler lockt die Käufer mit Slogans wie “never to the cinema again”, “Netflix is the past”, “Never pay again”, “Downloading (from illegal source) is illegal but streaming is not” etc. Das ging BREIN eindeutig zu weit.

Die Anwälte der Antipiraterie-Organisation wollten ein richtungsweisendes Urteil erwirken, damit das Verlinken oder Einbinden von illegalen Inhalten stets rechtswidrig ist. Dies sollte explizit auch das Streaming von Filmwerken mit einschließen. Damit sollte es Anbietern wie Filmspeler verboten werden, ihre Media-Boxen vor dem Vertrieb mit den entsprechenden Streaming-Angeboten auszustatten, damit die illegalen Inhalte auch von weniger technikaffinen Käufern konsumiert werden können.

Die niederländische Handelskammer für Zivilrecht verweist nun in seinem Urteil auf den Europäischen Gerichtshof, der die noch ungeklärten Streitfragen klären soll. Neben der Frage nach der Legalität solcher Geräte soll auch das Streaming als solches rechtlich beurteilt werden. Dies hätte beispielsweise auch Auswirkungen auf Besucher der kkiste, Movie4k & Co., sollte man tatsächlich an deren IP-Adressen gelangen, was höchst unwahrscheinlich ist.

Nach deutschem Recht ist das reine Streamen von Filmwerken ohne das die Datei hinterher zur Verfügung steht, nicht strafbar. Die Frage wurde hierzulande aber noch nicht höchstrichterlich geklärt. Nun muss der EuGH im vorliegenden Fall beurteilen, ob das Streamen von offensichtlich rechtswidrigen Quellen für die Nutzer dennoch legal bleiben soll. Die Entscheidung wird beispielsweise auch Google betreffen, weil deren Tochter YouTube voller illegaler Schwarzkopien von Hörbüchern, Serien und Kinofilmen nur so wimmelt.

Alls zum Thema Streaming & Privatkopie gemeinsam mit Fachanwalt Tobias Röttger.


https://tarnkappe.info/streaming-eugh-soll-ueber-legalitaet-entscheiden/Quelle
Autor: Lars Sobiraj
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TBow

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Das Urteil wird weitreichende Konsequenzen für alle Surfer haben und über die Strafbarkeit von Streaming-Angeboten aus dem Graubereich entscheiden.
Das könnte in der Tat ein Erdbeben und die größte Mimimi Welle seit bestehen des Internets auslösen.
Bin gespannt, ob sie diese "Gesetzeslücke" schliessen, oder nicht.
Gibts ein Verbot, dann wird bei vielen wohl ein VPN ausserhalb der EU zur Grundausrüstung gehören.
 

alter_Bekannter

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Nach meinem Infostand war es doch sowieso die ganze Zeit nur die "mangelhafte" "Nachweisbarkeit" weil keine Dateien "aufbewahrt" wurden, also zumindest in Deutschland in anderen Ländern gabs wohl wirklich so eine Lücke.

In wiefern soll das jetzt also relevanz haben? Zumal es bei jedem bekannten Fall Mordkopierer Fall um Verbreitung ging.
Falls ich mich da irre würde ich gerne mal einen anderen Fall sehen.

Aber die bekannten sind doch offensichtliche PR Aktionen:
Piratebay, Kimble, generische populäre Streamingplatform 1*, generische populäre Streamingplatform 2*, generische populäre Streamingplatform 3*...

*meistens hießen sie irgendwas mit kino, in bezug auf die erste mit Namen "kino.to" aber inhaltlich wars der gleiche Rotz wie die letzten Jahre von kino.to
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Nach meinem Infostand war es doch sowieso die ganze Zeit nur die "mangelhafte" "Nachweisbarkeit" weil keine Dateien "aufbewahrt" wurden, also zumindest in Deutschland in anderen Ländern gabs wohl wirklich so eine Lücke.
Wie im Artikel erwähnt wurde die Strafbarkeit von Streaming noch nicht höchstrichterlich entschieden.
Darum gibts auch keine Abmahnungen im Streaming Bereich. Das würde sich dann ändern. Das ganze natürlich EU weit.
Auch könnte man dann bei "regelmäßigen" Urheberrechtsverletzern Hausdurchsuchungen machen. Wir wissen ja alle, dass Strafverfolgungsbehörden die kriminalstische Erfahrung sagt, dass ein Streamer, auch noch mehr Dreck am Stecken hat. Ist ja gängie Praxis in anderen Deliktsfeldern.
 

Lokalrunde

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Darum gibts auch keine Abmahnungen im Streaming Bereich. Das würde sich dann ändern.

Es geht hier vorrangig darum, ob das Ansehen eines Streams legal ist. Um hier gegen einen "Stremanseher" vorzugehen, müssten die Streamhoster bzw. die Seiten erst mal konsequent alles loggen. Das Anbieten eines Streams, also das Zur-Berfügung-stellen urheberrechtlich geschützten Materials bleibt in jedem Fall illegal. Ist beim OCH-Download doch nicht anders: Prinzipiell ist auch der Download strafbar, wirklich verfolgt wird jedoch nur der Uploader. Also würde das Urteil erst mal nur auf dem Papier etwas ändern ;)
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Es geht hier vorrangig darum, ob das Ansehen eines Streams legal ist.
Richtig, und wenn die Illegalität fest gestellt würde, dann hätte man im Zivilverfahren schon gewonnen. Da gäbe es dann keinerlei Diskussion über die Legalität.
Die Rechteverwerter scheinen bis jetzt eine negative Entscheidung befürchtet zu haben, denn sonst hätten sie schon zB vor deutschen Gerichten das ganze ausjudizieren lassen. Das übernimmt nun der EuGH.

Um hier gegen einen "Stremanseher" vorzugehen, müssten die Streamhoster bzw. die Seiten erst mal konsequent alles loggen.
Korrekt. Ab und an wird ja auch eine Streamingseite und deren verbandelte Hoster hops genommen, wie man an kino.to, kinox.to, movie4k usw sieht. Da gabs ja auch Logs und Aufruhr bei den Sehern. Auch ist es (noch) legal Daten von Hackern anzukaufen, siehe die SteuerCD käufe. Die deutsche Regierung hat das auf rechtlich solide Beine gestellt. Daran könnte aber der neue Datenhehlerei Paragraph etwas ändern.
Leute mit statischer IP haben dann aber auf jeden Fall ein Problem. Leute, die anderweitig Spuren (Zahlungsdaten, Email, ...) hinterlassen ebenso.
Es geht ja auch nicht darum, jeden zu erwischen, sondern es geht um ein Bewusstsein der Nutzer, sie könnten erwischt werden. Bestrafe einen, erziehe Tausend.
Wieso wohl sind die Leute von P2P weg? Weil es Abmahnungen gehagelt hat. Das gleiche könnte eben auch an der Streamingfront drohen. Der eine macht sich ins Höschen, der andere kauft sich einen VPN Account und fühlt sich sicher. Es kommt eben drauf an, wie die Rechteverwerter an die IPs und andere Daten kommen können.
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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och menno, wir waren doch alle glücklich und zufrieden und dann müssen irgendwelche vollassis daherkommen und mit mordkopien werben um dick $$$ zu machen - und am ende machen sie uns unseren schönen graubereich kaputt! diese volksverräter! :D

Gibts ein Verbot, dann wird bei vielen wohl ein VPN ausserhalb der EU zur Grundausrüstung gehören.

das glaube ich nicht (obwohl das als positiven nebeneffekt die p2p-kultur wieder aufleben ließe) - allein aus dem grund, dass der streitwert viel zu gering ist und (somit) das strafverfolgungsinteresse noch viel geringer.. abmahngebühren wären durch den geringen streitwert praktisch nonexistent, die abmahner müssten dann allein von porto-pauschalen & co. ihre kosten und die ermittlungsfirmen bezahlen - da bleibt nicht viel übrig für die neue golfschlägerkollektion.. die haben es ja damals mit den porno-abmahnungen versucht und die summe war eher ein witz.. und ob die "schadenersatzforderung" überhaupt rechtlich haltbar ist (stream = DVD-preis?), wäre dann noch zu klären (wird es dann wohl auch irgendwann)..

für die rechteinhaber wird es sich zu 99% nicht lohnen, gegen konsumenten vorzugehen (gegen die plattformen natürlich schon) und strafrechtlich ist das uninteressanter als falschparken - ich würde stark bezweifeln, dass bei "regelmäßigem" streamen eine hausdurchsuchung verhältnismäßig ist (und auch da kann man sich schützen wie seit 20 jahren bei p2p, nämlich verschlüsseln - wobei beim streamen ja schon reichen würde, den browserverlauf zu löschen ;)).. die fakten sprechen doch dafür: "downloaden" ist bereits seit vielen jahren illegal; reguläre warez-seiten (movie-blog, warez-bb & co.) werden nicht seltener oder häufiger gebusted als streamingseiten und trotzdem gab es bisher keine einzige verfolgung wegen eines OCH-downloads - wieso sollte sich das beim streaming ändern? bloß weil die kundschaft da möglicherweise etwas größer ist?

ich denke, die wollen einfach nur sicherstellen, dass damit nicht legal geld gemacht wird - das ist ja auch in ordnung.. mehr als bei normalen "illegalen" downloads wird da aber garantiert nicht passieren..
 

Lokalrunde

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@TBow: Die IPs allein reichen aber nicht, es muss eine Verbindung zwischen der IP und dem angesehenen Material hergestellt werden (ganz konkret, nur die Tatsache, dass IP xxx.xxx.xxx.xxx insgesamt Y GB Videos über einen Hoster angesehen hat, genügt nicht) und so etwas loggt in der Regel kein Streamhoster, da es unnötig ist.

P2P-Abmahnungen sind wieder was anderes, in dem Fall bietest Du den Content ja auch an.
 

Ghandy

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Stimmt. Man muss dem Abgemahnten seine Urheberrechtsverletzung konkret nachweisen.

Ist aber die Frage, ob man dafür Abmahnungen verschicken würde. Wegen des fehlenden Upload des Nutzers wäre die Kostennote so niedrig, das die meisten Kanzleien abwinken werden, das lohnt sihc für die nicht...

Downloads von Sharehostern könnte man auch abmahnen, das macht aber auch keiner aus dem gleichen Grund.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Novgorod schrieb:
für die rechteinhaber wird es sich zu 99% nicht lohnen, gegen konsumenten vorzugehen
Was hier gerne vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzer in der Regel eine Vielzahl an Delikten begehen, da sie immer wieder straffällig werden.
Die Verfolgung eines Vergehens lohnt sich in der Tat wirklich meist nicht, aber bei bei mehreren Delikten sieht das ganze dann ganz anders aus. Auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Konsequenzen.

Die IPs allein reichen aber nicht, es muss eine Verbindung zwischen der IP und dem angesehenen Material hergestellt werden (ganz konkret, nur die Tatsache, dass IP xxx.xxx.xxx.xxx insgesamt Y GB Videos über einen Hoster angesehen hat, genügt nicht) und so etwas loggt in der Regel kein Streamhoster, da es unnötig ist.
Auch hier wird vergessen, dass es sich bei den Betreibern der Plattformen, um organisierte Kriminalität handelt, bei der die Strafprozessordung nahezu jegliche Maßnahme zulassen kann. Sprich, wird ein Server zum Zwecke der Überführung der Betreiber überwacht, dann ist es völlig legal, die Logs der Kunden als "Abfallprodukt" weiter zu verwerten. Der Ankauf gestohlener Logs von Hackern ist ja auch, wie schon erwähnt, erlaubt.
Wer einmal in den Logs auftaucht, der wird in Ruhe gelassen, wer ein Power User ist, der bekommt einen Hausdurchsuchung verpasst. Das macht man bundesweit bei nicht mal 500 Leuten, aber die Signalwirkung ist enorm. Das macht man dann 2, 3 mal innerhalb von 2 Jahren, damits auch in jeden Kopf rein geht, dass Streaming strafbar ist. Die größten Sauger verknackt man dann zu relativ hohen Strafen, da man auf die generalpräventive Wirkung setzt, sprich Schrecke Nahcahmer durch relativ hohe Strafen ab. Wude ja in anderen Deliktsfelder auch schon gemacht. Da wurden aus üblichen Geldstrafen, dann Bewährungsstrafen. Aktueller Fall ist eine "Volksverhetzung", wo eine Person eine mehrmonatige Gefängnisstrafe ausgefasst hat, obowhl in der Vergangenheit es üblich war hier mit Geldstrafen vorzugehen. In Sachen Abgabenhinterziehung (Steurhinterziehung) ist es auch ähnlich.
Wer sich noch an FTPWelt erinnert, der erinnert sich vielleicht noch, dass die Betreiber zwar mit viel krimineller Energie vorgegangen sind, jedoch nur eine Bewährungsstrafe ausgefasst haben, die Hauptverantwortlichen von kino.to jedoch mit weit höheren Strafen abgeurteilt wurden. Im Fall FTPWelt haben sich die Ermittler sogar einen "Trick" einfallen lassen, um einen Anwalt abhören zu können. Ihm wurde Geldwäsche unterstellt, was jedoch schon nach 2! Tagen nach der Razzia vom Tisch war. Die Ergebnisse der Überwachung konnten dennoch weiter verwendet werden. Ein Glücksfall für dei Behörden, nicht wahr? Man sieht, die Behörden können, wenn sie denn wollen.


Es wäre naiv davon auszugehen, dass auch in Zukunft die Behörden in diesem Deliktsfeld sich blind und taub stellen.
Kann natürlich so sein, aber wer sich darauf verlässt, dem kann ein Aufwachen im Tränental blühen.
Das will ich mit meinen Ausführungen klar machen.

EDIT: Ghandy hat ja selbst einmal gemutmaßt, dass Streamingseiten als Honeypots weiter geführt werden können, was in der Tat rechtlich kein Problem darstellt. https://tarnkappe.info/meinung-der-bust-von-mygully-und-kinox/
Besonders, wenn man die enge Verbandelung von Strafverfolgungsbehörden und Rechteverwerter berücktsichtigt. Das wäre dann natürlich ein Supergau für die Schwarzseher.
 
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virtus

Gehasst

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Ist beim OCH-Download doch nicht anders: Prinzipiell ist auch der Download strafbar, wirklich verfolgt wird jedoch nur der Uploader.
Das hängt allerdings von einer Kosten-Nutzen-Abwägung ab. Dem Uploader kann man fantastillionen Euro Strafe aufbrummen, für die Verbreitung. Dem Download kann man maximal die Nutzung in Rechnung stellen, bei Filmen ist das bestenfalls im 2-stelligen Bereich. In letzterem Fall gibt der Abmahner mehr dafür aus, als er später wieder wett macht.
Erschwerend kommt hinzu, dass bei nicht exklusiver Netzanschluss-Nutzung in Deutschland die Störerhaftung höchst problematisch ist:
Der Anschlussinhaber haftet nur, wenn er keinen glaubhaften, alternativen Tatvorgang benennen kann.
Als glaubhafte, alternative Tatvorgänge sind Kinder, Mitbewohner oder Gäste, die als Täter in Frage kommen könnten anzusehen.
Der Anschlussinhaber haftet nicht für die eigenen Kinder, sofern diese entsprechend belehrt wurden, für Mitbewohner und Gäste prinzipiell nicht.
Auch muss der Anschlussinhaber lediglich mögliche, glaubhafte, alternative Tatvorgänge benennen, er muss weder den Nachweis führen, dass es sich im konkreten Fall um einen alternativen Vorgang handelt, noch muss er den/die Täter konkret benennen.
Anschließend ist es Aufgabe des Rechteinhabers den Nachweis zu erbringen, wer konkret die Tat verübt hat. Das ist jedoch in der Regel nicht möglich, insbesondere, weil der Rechteinhaber keinen Zugriff auf die Systeme der potentiellen Täter hat und rechtlich auch nicht bekommen kann. "könnte" reicht nicht aus, um eine Sicherstellung und forensische Untersuchung eines Computers zu begründen.

Gesetzt den Fall ein Rechteinhaber würde tatsächlich den Downloader abmahnen, würde er sich damit auf einem sehr dünnen Eis bewegen. Einerseits hat er verhältnismäßig hohe Kosten, andererseits kann der Downloader durch vorgenannte Konstellation einer Identifikation leicht und über viele Wege ausweichen. Im best-case stehen dem Rechteinhaber geringe Schadensersatzansprüche zu, im worst-case bleibt er zusätzlich zum Schaden durch die Raubmordkopie schlicht auf den Kosten seiner Bestreben sitzen.

Bestrafe einen, erziehe Tausend.
Wieso wohl sind die Leute von P2P weg? Weil es Abmahnungen gehagelt hat.
Die Leute sind von P2P weg, weil die Chance erwischt zu werden, bereits durch die technische Konzeption von P2P bereits bei nahezu 100% liegt.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Was hier gerne vergessen wird, ist die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzer in der Regel eine Vielzahl an Delikten begehen, da sie immer wieder straffällig werden.
Die Verfolgung eines Vergehens lohnt sich in der Tat wirklich meist nicht, aber bei bei mehreren Delikten sieht das ganze dann ganz anders aus. Auch im Hinblick auf die strafrechtlichen Konsequenzen.

nochmal: die momentane realität spricht komplett dagegen.. selbst im p2p-bereich wurde strafrechtlich extrem wenig gemacht und der (vermutete) schaden ist da um ein vielfaches höher - es wurde allein durch die zivilrechtlichen abmahnungen eingedämmt und nicht durch strafverfolgung.. bei ganz normalen downloads, die schon lange verboten sind, gibts von beiden seiten exakt null verfolgung - selbst "kollateral-beweismittel" bei größeren busts wurden hinsichtlich downloads nicht verwertet, es wurde lediglich den uploadern auf die finger geklopft.. man kann doch davon ausgehen, dass downloads strafrechtlich deutlich weniger konsequenzen haben werden als uploads (falls du nicht der meinung bist, begründe es!) - der strafverfolgungsdruck würde dann irgendwo zwischen privatem gras-konsum und vom beckenrand springen liegen ;).. und dass es wirtschaftlich (für die abmahnindustrie) keinen sinn macht, wurde bereits erklärt - dafür spricht ja auch die tatsache, dass sich abmahnanwälte nicht für downloads interessieren, obwohl die rechtsgrundlage schon lange da ist..

mei, wir werden sehen, ein glaskugel-battle bringt an der stelle eh nix.. und je mehr leute schiss bekommen, umso besser für mich, oder? ;)
 

virtus

Gehasst

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Der klassische, reine Downloader von Raubmordkopien macht sich meines Wissens nach gar nicht strafrechtlich verfolgbar.
Gegen ihn kann man nur zivilrechtlich vorgehen und das muss der jeweilige Rechteinhaber machen. In einem Abwasch mal eben für sämtliche Werke zu belangen, geht nicht.

Beispielsweise:
- 20 Songs (1 Album), an dem Sony Music die Rechte hält
- 40 Songs (2 Alben), an denen Universal Music die Rechte hält
- 1 Film, an dem Warner Brothers die Rechte hält
- 1 Computerspiel, an dem EA Games die Rechte hält
- 1 Software, an der Adobe die Rechte hält

Sony Music kann maximal für ein einziges Album Rechte geltend machen. Bei reinem Download wären das etwa 10 Euro, orientiert man sich an aktuellen iTunes-Preisen.
Alle anderen illegalen Inhalte auf der Festplatte des Raubmordkopierers ändern rein gar nichts. Für jedes andere raubmordkopierte Werk müsste der jeweilige Rechteinhaber selbst aktiv werden.


Wird eine der generischen Streamingseiten gebusted, dann macht das in der Regel die Strafverfolgung, die müsste anschließend neben ihrer eigenen Aufgabe, nämlich den Vertrieb der Raubmordkopien (Hintermänner, Uploader, Betreiber, etc) zu verfolgen, zusätzlich sämtliche Nutzerdaten auswerten (sortiert nach Rechteinhaber) und diese anschließend an die jeweiligen Rechteinhaber weiterleiten. Ob das prinzipiell rechtlich zulässig ist, kann ich nicht bewerten.
In Annahme, dass es passiert, erhält Warner Brothers dann beispielsweise die Information, dass ein Nutzer x einen Film über das Portal gestreamt hat. Warner Brothers kann dann Ansprüche maximal in Höhe etwa eines Kinotickets, gegenüber dem Raubmordstreamer geltend machen.

Zum Einen wird ein solcher Prozess eine halbe Ewigkeit dauern, da bei aktuellem Streamingaufkommen etwa zig mio. solcher Logdaten (IP, Zeit, Werk) anfallen können.
Der ursprüngliche Ermittler muss dann sortieren, welche Daten er an welchen Rechteinhaber weiterleitet, also aus die gesamt angefallenen Logdaten nach
(*, *, [Werk | Werk ist von Rechteinhaber X]) sortieren.
Anschließend muss der Rechteinhaber Auskunftsersuche an die Provider schicken, um die Raubmordstreamer zu identifizieren. Falls entsprechende (IP, Zeit, Anschlussinhaber)-Zuordnungen noch vorhanden sind, kann der Rechteinhaber anschließend seine Forderungen geltend machen. Er steht dann aber vor der gleichen Problematik, die derzeit beim Download vorliegt und die ich im voraus gehenden Beitrag beschrieben habe. Der Anschlussinhaber ist nicht zwangsweise Täter und bei Darlegung eines alternativen Sachverhalts (Mitbewohner, Gäste, belehrte minderjährige Kinder, Familienmitglieder) hat der Rechteinhaber sowieso verloren.

Man braucht wohl keine konkreten Zahlen, um festzustellen, dass sich der betriebene Aufwand im Vergleich zu den nur eventuell gewonnenen Ergebnissen wirtschaftlich nicht lohnt.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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nochmal: die momentane realität spricht komplett dagegen.. selbst im p2p-bereich wurde strafrechtlich extrem wenig gemacht
Ich habe auch nichts anderes behauptet. Ich zeige nur auf, was rechtlich möglich ist.
Wenn jemand der Meinung ist "Is zwar illegal, aber die Behörden ignoriers", dann kanns gut gehen, oder auch nicht.

man kann doch davon ausgehen, dass downloads strafrechtlich deutlich weniger konsequenzen haben werden als uploads (falls du nicht der meinung bist, begründe es!)
Die maximale Strafdrohung bei "privaten" Urheberrechtsverletzungen liegt bei 3 Jahren. Auch für reine Downloads. Das ist das Maß der Dinge.
Begeht eine Person dutzende Deilkte, dann ist es in anderen Deliktsfelder üblich, dass hier durchgegriffen wird. Bei einer Strafdrohung von 3 Jahren kann ja schnell mal eine mehrmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung raus schauen. Wie ich schon sagte, die Behörden können durchgreifen, können aber auch versuchen das ganze zu ignorieren.

und dass es wirtschaftlich (für die abmahnindustrie) keinen sinn macht, wurde bereits erklärt
Wie ich schon erwähnte greift die Deckelung der Kosten bei Mehrfachtätern nicht.
Auch kommt es nicht alleine auf die Wirtschaftlichkeit an, sondern man kann auch ein Signal senden. Gewinne ein paar hundert mal im Zivilverfahren und schon geht das Mimimi der Schwarzseher los. Das ganze ist dann in den Medien, im Internet gibt es Beitrräge darüber und schon ist es in jedem Kopf, dass das eigene Verhalten zumindest empfindliche monitäre Folgen haben kann. Der Normalo macht solange weiter, bis er zuviel Angst bekommt. Siehe p2p. Das wäre ein Ansatzpunkt für die Rechteverwerter.

mei, wir werden sehen, ein glaskugel-battle bringt an der stelle eh nix..
Yep, selbst wenn die Kontentindustrie vor dem EuGH obsiegt, stehen die Chancen ziemlich gut, dass es eine Entscheidung ohne "echte" Auswirkungen sein wird. Da sind wir uns in der Tat einig.
Aber eine Keule im Sack, kann man eben auch auspacken.





Was hier noch nicht zur Sprache gekommen ist, ist die Tatsache, dass bei einer vorteilhaften Entscheidung für die Rechteverwerter, die nationalen Parlamente Gesetzesänderungen durchführen müssen. Wenn nun aber die entsprechenden Gesetze zu ändern sind, und eine mächtige Lobby ihre Wünsche äussert, dann kann es sein, dass noch ein Stückchen nachgelegt wird, obwohl das nicht vepflichtend wäre.
Was spräche denn dagegen, wenn die Rechteverwerter fordern würden, dass mitsamt der Gesetzesnovelle auch die Möglichkeit einer effektiven Strafverfolgung geschaffen werden soll? Schon hat man anstelle einer simplen Gesetzesanpassung, die Möglichkeit mehr zu ändern. Siehe die VDS, wo einzelne Länder eine Minimallösung umgesetzt haben, andere jedoch noch andere Begehrlichkeiten mit rein gepackt haben.
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wenn jemand der Meinung ist "Is zwar illegal, aber die Behörden ignoriers", dann kanns gut gehen, oder auch nicht.

ähm ja, so ist das nunmal in dem geschäft ;) - das gleiche gilt für downloads, gras rauchen oder 10km/h zu schnell fahren.. man muss es aber deutlich von richtigen delikten unterscheiden, wo es "gut gehen" kann, aber wo es eben auch empflindliche strafen gibt wenn nicht (z.b. steuerhinterziehung).. beim downloaden/streamen ist sowohl die strafverfolgung extrem schwierig, als auch das strafverfolgungsinteresse extrem gering - es ist also ein gesetz, das nicht erzwungen wird, und damit de facto nicht existent..

Die maximale Strafdrohung bei "privaten" Urheberrechtsverletzungen liegt bei 3 Jahren. Auch für reine Downloads. Das ist das Maß der Dinge.

was ist die höchststrafe für drogenbesitz und was bekommt man normalerweise fürs kiffen? bei derart schwammigen gesetzen, die ja bewusst auch nicht abstufen, ist allein die reale rechtsprechung das maß der dinge und nicht der gesetzestext..

Begeht eine Person dutzende Deilkte, dann ist es in anderen Deliktsfelder üblich, dass hier durchgegriffen wird. Bei einer Strafdrohung von 3 Jahren kann ja schnell mal eine mehrmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung raus schauen. Wie ich schon sagte, die Behörden können durchgreifen, können aber auch versuchen das ganze zu ignorieren.

da interessiert mich ebenfalls nur die echte rechtsprechung.. fakt ist, es gab für die strafverfolgung bereits etliche möglichkeiten, downloader dranzukriegen (als "abfallprodukt" von börsen-busts, wie du es formuliert hast), das hat die gesetzeslage problemlos hergegeben.. warum wurde dann die möglichkeit nicht genutzt, ein paar downloadern ne abschreckungsstrafe zu verpassen? ich gehe mal nicht davon aus, dass die behörden die downloader schützen wollen und extra ein auge zudrücken.. viel naheliegender ist, dass man es der öffentlichkeit kaum erklären könnte, warum downloader mehrmonatige bewährungsstrafen bekommen, während gut organisierte verbreiter (in dem sinne wiederholungstäter in einer million fällen) ebenfalls nur geldstrafen und kleine bewährungsstrafen bekommen.. aus gründen der verhältnismäßigkeit dürften selbst bei power-saugern nicht mehr als ein paar sozialstunden rumkommen - und dafür ist dann wiederum der ermittlungsaufwand zu hoch (überwachung, durchsuchungen, forensik etc.), ähnlich wie beim privaten gras-konsum..

Wie ich schon erwähnte greift die Deckelung der Kosten bei Mehrfachtätern nicht.
Auch kommt es nicht alleine auf die Wirtschaftlichkeit an, sondern man kann auch ein Signal senden.

bei mehrfachtätern muss jedes einzelne delikt vom rechteinhaber nachgewiesen werden und das war schon zu p2p-zeiten sehr unüblich - in der regel ging man zu einer bestimmten zeit mit einem bestimmten werk einer schnüffelfirma ins netz, die für einen bestimmten rechteinhaber unterwegs war, wie beim lotto ;).. mehrere werke auf einmal abmahnen zu können ist eher unwahrscheinlich und selbst dann würde es beim download nichts bringen, statt 1€ für ein lied nun 10€ für 10 lieder vom selben rechteinhaber an schadensersatz zu fordern..
und das mit dem signal ist beim abmahnen einfach quatsch - die wollen doch gerade das gegenteil! wenn alle aus angst damit aufhören, hat der abmahner kein geschäft mehr - darum wird er sich auf jeden fall hüten, lauter wirtschaftlich unrentabler verfahren zu führen ("monetär empfindlich" wäre es beim download nämlich überhaupt nicht) und selbst im p2p scheuen sie verfahren wie der teufel das weihwasser.. die leute haben "angst" wegen des hohen streitwerts für verbreitung, sie haben aber keine angst vor dem saugen, sonst würden die OCH nicht so boomen..

hinzu kommt (als totschlagargument), dass die abmahnindustrie keine überwachungsfirmen anheuern kann, die ihnen adressen von downloadern liefern.. methoden wie bei den porno-abmahnungen sind illegal und eigene honeypots stellen keine illegale downloadquelle dar, da sie ja vom rechtsinhaber aufgestellt wurden ;).. sie hätten also kein lebensfähiges finanzierungsmodell, weil sie keine regelmäßige quelle für IP-adressen haben.. von strafverfolgungsbehörden können sie nur dann beweismaterial erwarten, wenn diese bereits gegen die downloader ermitteln (was sie ja nicht tun) - insofern bekommen die abmahner nicht mal die "abfall-logs" von downloadern bei irgendwelchen busts, weil dort nur gegen die verbreiter ermittelt wird.. also ich sehe absolut keine möglichkeit, wie daraus eine "keule im sack" wird.. das wurde ja schon bei der damaligen änderung des UrhG (verbot von downloads) prophezeiht und schon damals hatte ich genau wie jetzt argumentiert und bislang recht behalten - also why worry? :unknown:
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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@Novgorod
Ich sags nun zum wiederholten male, dass ich aufgezeigt habe, was rechtlich möglich ist und nicht, was gängige Praxis ist.


Jester schrieb:
Das war einer der kek-Artikel von SB / WD iirc.
Meinst du nicht ein Sob in Woz zwecks rimpo?
Sprich, wie meinen der Herr?
 
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