• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Regierungen und Bevölkerungen durch Flüchtlingswelle überfordert?

Z-w-ei-n-Satz-bereit

teireb-ztaS-n-e-i-w-Z

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Mit dem Rechtsruck in Deutschland. Das Argument sollte ziehen. Bin übrigens kein Jurist.

Das Wort Gast und das Wort Straffälligkeit schließen sich für mich gegenseitig aus. Wenn man hier noch rechtfertigen muss, fehlt es wohl an gesundem Menschenverstand. Bzw. der Fehler liegt im System.
 
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braegler

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Hat man ja im Fall des Leibwächters gesehen, dass diese Hinderungsgründe teilweise völliger Unsinn sind.
War er denn wirklich der Leibwächter Bin Ladens?
Meines Wissens nach gibt es genau einen Zeuge der das behauptet, keine Beweise, keine Videos, nichts.
Erinnert ein bisschen an den einen Zeugen der zur Annahme führte der Irak hätte Massenvernichtsungswaffen gehabt.

Mit dem Rechtsruck in Deutschland. Das Argument sollte ziehen.
Wieso dann nicht gleich eine Art "Nürnberger Gesetze V2", wenn der Rechtsruck doch als Argument ziehen sollte?

Wenn ich 1000 Leute befrage ob sie Fußball toll finden, 450 sagen begeistert ja, 400 sagen nein und 150 wollen mit dem Thema Fußball nichts zu tun haben und gehen weiter.
Steht es jetzt eindeutig 450 zu 400 für Fußball?
Dieser Vergleich hinkt nicht nur, dem fehlt ein Bein. 150 sagen sie wollen nicht mit Umfragen belästigt werden, das würde passen. Vielleicht nicht in das Weltbild des Einen oder Anderen.....

Norwegen braucht für einen Asylantrag maximal zwei Tage, wir brauchen, für Widersprüche von Straftätern, Jahre.
Meine Güte, wo hast Du das denn her? Maximal 2 Tage, was für ein Bullshit.
Richtig ist:
Auf der Suche nach einem besseren Asylsystem ließ sich die Schweiz von Norwegen inspirieren. Der skandinavische Vorzeigewohlfahrtsstaat erledigt bereits seit 14 Jahren Asylanträge von Personen aus sicheren Staaten innerhalb von 48 Stunden.
Du erkennst vielleicht die kleine Einschränkung "aus sicheren Staaten"....
 

Z-w-ei-n-Satz-bereit

teireb-ztaS-n-e-i-w-Z

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War er denn wirklich der Leibwächter Bin Ladens?
Meines Wissens nach gibt es genau einen Zeuge der das behauptet, keine Beweise, keine Videos, nichts.
Erinnert ein bisschen an den einen Zeugen der zur Annahme führte der Irak hätte Massenvernichtsungswaffen gehabt.

Nur mutmaßlich, soweit ich weiß. Die Hinderungsgründe waren dennoch nach wie vor Nonsense.

Dieser Vergleich hinkt nicht nur, dem fehlt ein Bein. 150 sagen sie wollen nicht mit Umfragen belästigt werden, das würde passen. Vielleicht nicht in das Weltbild des Ei nen oder Anderen.....

Dir fällt schon auf, dass dieser Vergleich extra überspitzt dargestellt war? Die Problematik, die ich damit aufzeigen wollte, sollte klar sein.

Außerdem: Debatten, in denen es eine 'gute' und eine 'schlechte' Meinung gibt, kann man nicht representativ erfragen. Bei den Personen mit 'schlechter' Meinung, werden immer eher Hemmungen vorhanden sein, diese auszusprechen.

Außerdem: Hat denn der Durchschnitt der Gesellschaft (representativ) überhaupt noch Festnetz?


Meine Güte, wo hast Du das denn her? Maximal 2 Tage, was für ein Bullshit.
Richtig ist:

Du erkennst vielleicht die kleine Einschränkung "aus sicheren Staaten"....

Der Widerspruch wird eingelegt, nachdem die Abschiebeandrohung raus ist und der Antrag abgelehnt ist. Wurde über die Sicherheit des Herkunftsstaates in diesem Moment denn noch nicht entschieden?
 
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braegler

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Der Widerspruch wird eingelegt, nachdem die Abschiebeandrohung raus ist und der Antrag abgelehnt ist. Wurde über die Sicherheit des Herkunftsstaates in diesem Moment denn noch nicht entschieden?
Erstinstanzlich schon (also beim BAMF). Wobei es da nur um den sog. subsidiärer Schutz (§ 4 AsylG) geht. Nur bei dem ist die Sicherheits des Herkunftstaates ausschlaggebend.
Germany currently considers the following countries to be safe countries of origin:
the Member States of the European Union , Albania, Bosnia and Herzegovina, Ghana
Kosovo, Macedonia, former Yugoslav Republic of, Montenegro, Senegal, Serbia.
Ich mach mir jetzt nicht die Mühe rauszusuchen welche Staaten in Norwegen als sicher gelten. Aber die Liste dürfte doch sehr ähnlich sein.

Anders ist es bei Asylverfahren nach § 3 AsylG, Artikel 16 GG oder gar § 60 AufenthG.
Das ganze ist recht komplex.
Norwegen braucht für den ersten Schritt in der Regel 2 Tage, sobald es aber um Widersprüche geht ticken auch bei unseren Freunden im hohen Norden die Uhren anders.

Die Hinderungsgründe waren dennoch nach wie vor Nonsense.
Das sah ein deutsches Gericht offensichtlich anders.
 

LZ9900

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Aktuell liegt die Bewilligungsquote für Asylanträge nach GG bei 0,4-0,6%. Der Rest ist (abgesehen von Schutzsuchenden nach Völkerrecht, Inhabern der „Blue Card‟ und Besitzern eines entsprechenden Visums) unabhängig von begangenen Gesetzesbrüchen verpflichtet, das Land zu verlassen. „Unverzüglich" (©Günter Schabowski).
 

musv

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KaPiTN

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@LZ9900:

Es sind laut BAMF für die Monate 2018, also aktuell, 1,3%

"Unverzüglich" ist natürlich Blödsinn. Es gilt eine Frist von 30 Tagen. Bei Weigerung erfolgt danach auch nicht die sofortige Abschiebung.
Selbstverständlich steht nach einer Ablehnung auch noch der Rechtsweg offen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Das Wort Gast und das Wort Straffälligkeit schließen sich für mich gegenseitig aus.
Wer ist ein Gast? Asylwerber sind keine Gäste, denn sonst würde man sie Gastwerbende nennen, oder? ;)
"Biodeutsche" werden dann wohl in Zukunt Permanentgäste genannt. Die sind dann eben solange Gast in Deutschland, bis sie sterben. Kommt das hin?
 

Seedy

A.C.I.D

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Macht euch nix draus.
Manche kapieren eben nie das Asylanten keine Gäste sondern Teil der Menschenrechtserklärung sind :unknown:
 

braegler

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@musv: Natürlich ist die Tat für das Opfer schlimm und auch dass sie durch die ganzen Verfahren nicht zur Ruhe finden kann.
Aber ich denke es geht Dir eher um die Tatsache, dass der Täter ein abgelehnter Asylbewerber aus einem sicheren Herkunftsland ist.
Ich weiss nicht wieso er noch in Deutschland war. Hast Du Infos darüber ob er vielleicht Widerspruch eingelegt hatte und das Verfahren womöglich nicht abgeschlossen war?
 

LZ9900

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"Unverzüglich" ist natürlich Blödsinn. Es gilt eine Frist von 30 Tagen. Bei Weigerung erfolgt danach auch nicht die sofortige Abschiebung.
Selbstverständlich steht nach einer Ablehnung auch noch der Rechtsweg offen.

Selbstverständlich will ich nicht am Rechtsstaat rütteln!
Aber der Rechtsweg muss im Schnellverfahren durchgezogen werden. Bei den chemnitzer Hitlergrußzeigern¹ ging das schließlich auch. Die Justiz verzögert die Verfahren, weil praktich jeder der 99% abgelehnten Asylbewerber den Rechtsweg beschreitet und so Berge von Verfahren vor sich herschiebt. Dazu müßte der Staat Jura-Absolventen auch mal mit einer Examensnote von 2 und schlechter zum Richter ernennen und nicht dem Standesdünkel der Juristen Vorschub leisten. Das klappt bei Amtsärzten schließlich auch.

¹ Zur Info: V-Leute und Beamte von VS und BND dürfen sich seit 2015 „szenetypisch" verhalten, ohne mit Strafverfolgung rechnen zu müssen.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw27_de_verfassungsschutzreform/379776
 

KaPiTN

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Es werden keine 99% abgelehnt und von den angelehnten geht auch nicht jeder den Rechtsweg.
Ein vereinfachtes Verfahren ist im Strafrecht bei klarer Sachlage möglich. (Straftat vor laufenden Fernsehkameras geht wenig eindeutiger).
Ein Verfahren wegen eines abgelehnten Asylantrags vor dem Verwaltungsgericht ist da natürlich ein ganz anders Kaliber.
Es gibt keine Examensnote 2 und die Anforderungen an das Examensergebnis ist mittlerweile schon sehr niedrig.

Wenn Du in Zukunft mehr auf Faktenbasis argumentieren würdest, wäre dies löblich.
 

KaPiTN

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Es gibt ein Punktesystem von 0-18

4 bis 6 : ausreichend
7 bis 9 : befriedigend
10 bis 12 : vollbefriedigend (vb)
13 bis 15 : gut
16 bis 18 : sehr gut

Die Anforderungen sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich liegen aber so zwischen 7 und 9 Punkten.
 

LZ9900

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Die Sozen wieder. Mit der Nahles Heulboje.
Die Deutsche Arbeiterschaft braucht wieder eine echte Vertretung, Führung.
Wegen der Globalisierung vielleicht was mehr nationales, ohne unsozial zu sein.
Dann klappts auch mit Flüchtlingsmigranten :coffee:
 
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