• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Sommerjob verletzt Krankengeld? (Österreich)

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Hallo,

ich hab ein kleines größeres Problem. Und zwar arbeite ich derzeit in einem Sommerjob, 5 Wochen in einem Schichtbetrieb, bin gerade in der 2. Woche und über ein kleines Leasingunternehmen angestellt.

Jetzt hab ich mir heute, kurz bevor ich fortgefahren bin durch unglückliches umkippen den Fuß gebrochen... hab bereits das dem Arbeitgeber (Leasingutnernehmen) gemeldet.

Nur wie sieht es jetzt mit Krankengeld aus? Steht mir da hoffentlich etwas zu?? Es geht hier um Österreich.
 

gelöschter Benutzer

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was steht denn in deinem arbeitsvertrag? es war ja nun kein wege-, oder arbeitsunfall.
 

N8wolf

fühlt sich gemobbt

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Also ich würde mal so aus dem Bauch herraus ohne irgendwelchen fundierten Quellen heraus sagen: nein

Du bist in keinem festen Arbeitsverhältnis sondern nur 5 Wochen da. du zahlst ja shcließlich keinerlei Sozialabgaben etc. Es würde anders aussehen, wenn du aufgrund der Arbeit verletzt worden wärest (Kiste auf Fuß etc.) zumindest in D sind so "Ferienjobs" abgabefrei. Da ja deutschland und Österreich in vielen Bereichen gleich sind würde ich das auch so in Ö einmal annehmen.
 

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  • #4
Naja angestellt bin und war ich immer als "Feriarbeiter" hab da auch immer ein paar hundert Euro jedes Jahr für Sozialversicherung bezahlen müssen
 

gelöschter Benutzer

Guest

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wichtig ist aber was in deinem arbeitsvertrag unter dem punkt krankheit steht!
 

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  • #6
"Bei Krankheit- oder Dienstverhinderung ist der Arbeitnehmer verpflichtet den Arbeitgeber unverzüglich zu informieren und hat immer eine Bestätigung des Grundes vorzulegen, sowie die vorraussichtliche Dauer. Kommt der Arbeitnehmer seiner Meldung- und Nachweispflciht nicht nach, so verliert er für die Dauer seines Säumnisses seinen Entgeldanspruch."

Mehr steht nciht drin
 

gelöschter Benutzer

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also bekommst du krankengeld, wenn du deinen krankenschein zeitnah beim arbeitgeber einreichst

shice sozialstaat :rolleyes:
 

Larius

OutOfOrder

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Also eigentlich müsstest du von deinem Arbeitgeber weiterhin das Gehalt beziehen, der rechnet das im Hintergrund mit der Krankenkassa ab. Erst nach 6-8 Wochen musst du dann bei der Krankenkassa die Meldung machen, dass du von denen ein Krankengeld bekommst.

Stell dich schonmal seelisch drauf ein das du eine Vorladung zum Amtsarzt bekommen wirst. Sprich da kriegst du einen Termin wo du dann dort erscheinen musst. Am Besten alle Befunde dann mitnehmen, dann geht das schon.
 

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ok, danke für die posts. naja derzeit lauf ich mit gips rum, von daher ist es offensichtlich :D
 

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  • #11
also bekommst du krankengeld, wenn du deinen krankenschein zeitnah beim arbeitgeber einreichst

shice sozialstaat :rolleyes:

was kann ich nun dafür, ich hab auch jedes jarh immer sommer ein paar hundert euro sozialabgabe gezahlt^^

hab noch was gefunden

Arbeiter
a) Für Dienstverhinderungen, die in nach dem 31.12.2000 begonnenen Arbeitsjahren eingetreten sind, gelten die Bestimmungen des EFZG idF nach dem ARÄG 2000:
Bei Krankheit oder Unglücksfall sowie begründeter Kur- und Erholungsaufenthalte u. Ä., pro Arbeitsjahr

ab dem 1. Tag des Arbeitsverhältnisses 6 Wochen voll/4 Wochen halb
 

Larius

OutOfOrder

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Das muss nicht unbedingt sein, N8wolf. Bei meinem Praktikum war ich auch fix angestellt, obwohl das nur auf 3 Monate war. Da war nichts mit "X Stunden musst du jetzt arbeiten", sondern ich hatte ne normale 38.5 Stunden Woche. Bzgl. der Lohnfortzahlung nach X wochen: Nein, ist auch nicht so. Ich war letztes Jahr nach 2 Wochen im Krankenstand mit ner fiesen Darmgrippe, da hat auch kein Hahn danach gekräht und ich hab meinen Lohn normal bekommen.
 

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  • #14
Bin zwar eigentlich nur für 5 Wochen angestellt, auf dem Vertrag steht aber "vorläufig unbefristet", bei Stunden steht geschrieben 37,5 / Woche
 

Verbogener

VerboRgener nur mit 2R

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Da dunicht "geringfügig" beschäftigt bist (<500,- € brutto) bist du somit voll versichert. In diesem Fall steht dir in deinem Fall bei Krankheit oder Unfall eine Entgeltforzahlung durch den DG (Dienstgeber) für 6 Wochen zu. Sollte es sich um einen anerkannten Arbeitsunfaall handeln (während der Arbeit oder am Hin-bzw. Rückweg zur Arbeitsstätte) dann 8 Wochen.


Für dich besonders interessant ist, was passiert wenn du während des Krankenstandes gekündigt wirst und sicherlich hier einige überraschen wird. Dein Krankenstand geht ja weit über deine ursprünglich geplanten 5 Wochen Beschäftigung hinaus.






Ich gehe einmal nicht davon aus, dass es in DE für die AN bessere Regeln geben wird als in Österreich. In Deutschland verdient man sicherlich wesentlich besser, allerdings wenn man das gaze übers Leben inkl. Pension und sozialen Fallschirm betrachtet, wird das dann wieder ausgeglichen
 
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Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Das ist nun doof.
Selbst wenn der TS geprellt wurde kann er das Geld nicht mehr einklagen da der Sachverhalt bereits verjährt ist :unknown:
 
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