• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Domainnamensrechte

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #21
Ich hol das mal wieder hoch...

Gibt es da mittlerweile Neuigkeiten? Oder hat mal jemand versucht, eine Domain gleichlautend mit dem eigenen Familiennamen von einem Domaingrabber zu bekommen?
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #23
Das "elberfeld" ist nur ein Beispiel. Und ja, .de wäre nice.
Bei der besagten Firma handelt es sich übrigens definitiv um einen Domaingrabber.
 

Jester

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@Bruder Mad: Sind die beiden letzten Buchstaben der Domain möglicherweise durch eine TLD zu ersetzen? Also ähnlich wie damals bullypara.de? Hätte was.
 

KingJamez

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ich habe ein paar Beispiele, wo das ganze mehr oder minder geklappt hat
http://suhl.de/ gehört nicht der Stadt sondern einer Familie. Cashy´s Blog (https://stadt-bremerhaven.de/) hat nichts mit der Stadt zu tun, er hat mal in einem Post erklärt wie es dazu kam und ob es ärger mit der Stadt gab (gab es nicht!). Heidelberg.com (früher auch .de, hat sich aber anscheinend geändert) gehört dem Druckmaschinenhersteller nicht der Stadt. Auf der alten .de Domain hatte Heidelberg oben einen kleinen Banner "sie wollen zu stadtseite - dann bitte hier lang".
Die herausgabe von Domains gestaltet sich immer schwierig und kann sehr teuer werden.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #27
Dass es teuer werden kann, ist klar.
Deswegen ja meine Frage, ob es da irgendwelche Möglichkeiten gegenüber einem Domaingrabber gibt.
Z.B. durch Namensrechte etc.
 

Baer

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Es gab schon ein BGH-Urteil: Handel mit Domains grundsätzlich zulässig.

Habe das jetzt nicht komplett durchgelesen. Es geht dort aber um Mitbewerber- und Markenbehinderung. Urteile zum Namensrecht hab ich nicht finden können.

Gruß
Baer
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #29
Ja, zum Namensrecht findet man leider wenig...

Ich sehe halt nicht ein, 20k Euronen (Sofortkauf) auf den Tisch zu legen für eine von einem Domaingrabber geparkte Domain mit meinem Nachnamen (der kein Allerweltsname ist und von dem es auch keine Marke gibt)...

Deswegen die Suche nach anderen Möglichkeiten.
 

drfuture

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Die gibt es aber nicht - außer er verliert irgendwann die Lust bzw. du kannst es auch mit einem Gegenangebot versuchen...
Ich hätte auch gerne nachname.de von mir - aber da sitzt z.B. eine Firma drauf.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #31
Gegenangebot? Mindestgebot wären 5k Euro.
Wenn die Domain wenigstens einer Firma gehören würde oder der Typ berechtigtes Interesse daran hätte, okay...
Aber so? Nee, dann hat sich das leider erledigt.
 

drfuture

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Ist ja eine Firma, hat nur ein blödes Geschäfts Modell ;D das Interesse ist aus deren Sicht sicher auch berechtigt, je nachdem wie lange er die Domain schon hält hatte er ja auch Kosten von ein paar 100€ *g

Aber klar verstehe das das ärgerlich ist.

Mit gegenangebot meinte ich den Besitzer anschreiben und ihm 500€ bieten.
Wenn er die schon 10 Jahre hat nimmt er vielleicht lieber jetzt an statt nie was zu bekommen
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #33
Ich hab da was von 2016 gefunden über Namensrechte.
Ich werde mal einen Dispute-Antrag stellen und den Typen anschreiben...

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) liegt eine unberechtigte Namensanmaßung gem. § 12 BGB vor, wenn ein Dritter unbefugt den Namen eines anderen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung eintritt und zudem schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt werden. Inzwischen ist allgemein anerkannt, dass auch der Domainname als namensartiges Kennzeichen in den Schutzbereich des § 12 BGB fällt, so dass gegen Domaingrabber vorgegangen werden kann. Als Rechtsfolge des § 12 BGB besteht ein Anspruch auf unverzügliche Beseitigung und zukünftige Unterlassung der Namensbeeinträchtigung. Diesem kann nur durch sofortige Freigabe der Domain genüge getan werden.
 
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drfuture

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Hier geht es aber glaube ich um eingetragene Namen.
Selbst wenn nicht, dann wird dein Name hier nicht verwendet, die Domain steht ja nur zum Verkauf oder ist auf der Domain eine Seite mit Inhalt? Zusätzlich müsste der Inhalt auch noch zur Verwirrung deines namens bzw. Zu dessen Verschlechterung beitragen. Z.b. Wenn im Domain Namen noch der Ort steht, der Ort 500 Einwohner hat und der grabber auf der Adresse die Präsenz eines puffs betreibt.
In anderen Fällen hast du glaube ich keine Chance, aber bin gespannt.
 

LZ9900

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Da hast du mehr Glück als ich. Mein Familienname ist ziemlich häufig und der aktuelle Besitzer, der so heißt, ist Rechtsanwalt :D
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #36
@drfuture: Afaik gilt das auch für Privatpersonen. Ich such das Urteil später mal raus, bin momentan unterwegs...

--- [2018-05-02 20:00 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Da hast du mehr Glück als ich. Mein Familienname ist ziemlich häufig und der aktuelle Besitzer, der so heißt, ist Rechtsanwalt :D

Das ist doch auch was anderes. Wenn der Typ so heißt wie du, dann hat er ja ein berechtigtes Interesse. Und dann gilt: First come, First serve.
 

theSplit

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Ich dachte so etwas gilt immer nur für Orts- oder Städtenamen, mit dem Namensrecht..... und da liegt das Recht der Gemeinde/Ort/Stadt über dem Einzelnen oder fiktiven Personen, außer die "Körpergesellschaft/Betrieb" gibt es seit 150 Jahren... dann ist es ja mehr ein Wahrzeichen. :)

Außerdem, wer will seine Namenshomepage nicht einer ganzen Gemeinde opfern? Zum Beispiel wenn eine Familie/Privatperson wie Stadt/Land/Gemeinde heißt? Andersherum wird wohl kein Schuh daraus.
 
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LZ9900

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Zum Glück haben viele wichtige Gemeinden Umlaute im Namen: München, Nürnberg, Görlitz, Kölle, D'dorf, Bärlin usw.
 

Bruder Mad

Pottblach™

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  • #39
Ich dachte so etwas gilt immer nur für Orts- oder Städtenamen, mit dem Namensrecht..... und da liegt das Recht der Gemeinde/Ort/Stadt über dem Einzelnen oder fiktiven Personen, außer die "Körpergesellschaft/Betrieb" gibt es seit 150 Jahren... dann ist es ja mehr ein Wahrzeichen. :)

http://www.advoprax.de/neu/rechtsin...ich-das-domain-namen-recht-bei-privatpersonen


Außerdem, wer will seine Namenshomepage nicht einer ganzen Gemeinde opfern?

Ein Domaingrabber zum Beispiel...
 

theSplit

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Aus deinem Link Bruder Mad:

Zwischen Privatpersonen und Unternehmen gilt, wenn Namensgleichheit zwischen beiden besteht und der Name kein bekanntes Markenzeichen darstellt, dass derjenige die Rechte an einem Domain-Namen erhält, der den Namen als erster registriert hat.

Quelle: http://www.advoprax.de/neu/rechtsin...ich-das-domain-namen-recht-bei-privatpersonen

Und bei Städte/Gemeinden, haben die, laut der Quelle, auch Hoheitsrecht. So darf ich mir als "Bochum" nicht "Bochum.de" sichern, wenn "Bochum" als Stadt Ansprüche stellt bzw. muß die Domain herausrücken. Zumindest "sollte" man meine, das die Stadt hier den Vorrang hat.

Zitat:
Der Namensschutz für Domain-Namen gilt ebenfalls für öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Gemeinden und Städte. Eine private Person darf damit nur dann einen z.B. einen Stadtnamen (z.B. "bochum.de") als Domain-Namen registrieren lassen, wenn sein bürgerlicher Name gleich dem Stadtnamen lautet, ansonsten besitzt die Stadt das Namensrecht.

Bürgerlicher Name.... aber ob man sich damit gutes tut eine ganz Stadt auf sich zu registrieren? - Warum nicht """Eichsfeld-Bochum""".de?

Eigentlich logisch, aber gut, durch den Link wurde es noch mal klarer. Ansonsten hilft auch "gesunder" Menschenverstand.
 
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