• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

GEZ-Gebühren - Zahlung verweigern. Wer will's testen?

musv

Bekannter NGBler

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http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Lust-auf-Rundfunkbeitrag-article15278446.html

Kurze Zusammenfassung:
Die GEZ-Gebühren kann man per Lastschrift oder Überweisung zahlen. Nach BBankG §14 sind "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." D.h. die GEZ darf die Zahlung der Gebühren in Bargeld nicht ausschließen.

Der Journalist Norbert Häring hat wohl daraufhin seine Einzugsermächtigung gekündigt und den o.g. Paragraphen der GEZ mitgeteilt. Von der GEZ kam seitdem keine Aufforderung mehr.

Und falls jemand dann noch das Problem der Bringschuld sieht: Zumindest in dem Artikel wird von einer Holschuld gesprochen. D.h. die GEZ müsste jeden Monat an der Tür klingeln, um sich ihrer 17,50 € in bar abzuholen.
 

alter_Bekannter

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Ich hab derzeit noch einen Weg mich komplett zu drücken.

Wie sieht eigentlich die juristische Trennung von Wohnungs- und Zimmertüren aus?
Im Prinzip könnten doch alle im selben Haus behaupten zum selben Haushalt zu gehören oder?
Gibt doch afaik kein Gesetz das es mir verbietet meinen "Mitbewohnern" Zugang zu meinem Zimmer zu verweigern oder?
 
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Levisca

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@alter_Bekannter: So könnte die ganze BR Deutschland eine einzige WG werden :D
Nicht zu vergessen, dass es die BRD gar nicht gibt, also auch keinen Rundfunkbeitrag :cool:



:m
 

Nerephes

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@alter_Bekannter:

Klar das geht.

Hab bei mir auch angegeben das meine Gebühren bereits durch Beitragsnr. XXX (wohnt im selben Haus) beglichen sind und hat funktioniert :D

Hab nie wieder was von dennen gehört^^
 

mathmos

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Von der GEZ kam seitdem keine Aufforderung mehr.

Was genau null aussagt. Die GEZ hat vor ein paar Jahren mal fast ein Jahr gebraucht um mir den positiven Bescheid zukommen zu lassen, dass ich von den Zahlungen befreit bin.
 
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drfuture

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Das die Antwort nicht ganz so Glasklar ist stimmt schon - aber ich würde in jedem Fall von der aktuell etwas aufkeimenden Welle von Nachahmern und dem Aufruf "Jeder der nicht Zahlen will soll schnell den Vordruck dort hin schicken" Abstand nehmen....
 

Nerephes

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@drfuture:

Da gilt das selbe wie sonst auch: Nicht zahlen aber das Geld bei seite legen, falls dann doch Nachzahlungen fällig werden.
Dann kann man das schon machen.
 

drfuture

Zeitreisender
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in der Zukunft
nur das dann in dem Fall wohl auch Mahngebühren rechtsgültig verhängt werden können wenn man 1 jahr aufgrund einer fixen Idee nicht gezahlt hat....
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@drfuture: Fazit: Bundesrecht bricht Landesrecht. Das riecht nach Karlsruhe :D
Tut es. Aber hier handelt es sich wohl eher um ein spezielleres Gesetz, daher besteht keine Kollision.
Und falls jemand dann noch das Problem der Bringschuld sieht: Zumindest in dem Artikel wird von einer Holschuld gesprochen. D.h. die GEZ müsste jeden Monat an der Tür klingeln, um sich ihrer 17,50 € in bar abzuholen.

In dem Artikel war keine rechtliche Hohlschuld gemeint, gemeint war dass die Bürger von sich aus ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht nachkämen und daher die Behörden sich die Gebühren selber hohlen müssen.

Insgesamt ist diese Argumentation mMn nicht haltbar, § 14 BundesbankenG ist wohl dahingehend auszulegen dass dadurch nur festgelegt dass die gültige Währung in der BRD nur der Euro ist. Siehe dazu auch:
Im Ergebnis ergibt sich aus § 14 BBankG lediglich, dass „(…) auf Euro lautende Banknoten (…) das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel sind (…)“. nicht Mehr und nicht Weniger.

Der Gesetzgeber stellt mit dieser gesetzlichen Regelung lediglich klar, dass einzig auf EURO lautende Banknoten Zahlungsmittel sind. Dass der Zahlungsverkehr ausschließlich in bar zu erfolgen hat wird darin gerade nicht explizit erwähnt.
Quelle
 

Levisca

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Schon, aber es geht ja darum, ob ein Gläubiger verpflichtet ist, Banknoten zur Begleichung einer Schuld anzunehmen. Ich glaube nicht, dass ein Schuldner zu einem bestimmten Zahlungsmittel gezwungen werden kann, wenn er ein anderes gesetzlich gültiges zur Verfügung stellt.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@Levisca: Doch kann er. Beispielsweise indem man das (privatrechtlich) in den Vertrag schreibt (Online-Handel), oder indem man es gesetzlich festlegt (Rundfunkgebühr).
 

Levisca

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Es könnte sein, dass der Staat oder ein von ihm Beauftragter (der Beitragsservice) ein gesetzliches Zahlungsmittel gar nicht ausschliessen kann.

Etwas überspitzte Überlegung: meine beknackte Religion verbietet mir jeglichen Kontakt mit gottlosen Zinsnehmern, also auch den Banken. Ich hab auch gar kein Konto. Lieber sterben 111 was nun? Stehen Rundfunkscheißgesetze über meinem Wohl im Jenseits, der freien Religionsausübung?

PS: so wie die Deutschen ihre GEZ lieben hätte so eine anerkannte Religion gewiss regen Zulauf :D
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Etwas überspitzte Überlegung: meine beknackte Religion verbietet mir jeglichen Kontakt mit gottlosen Zinsnehmern, also auch den Banken. Ich hab auch gar kein Konto. Lieber sterben 111 was nun? Stehen Rundfunkscheißgesetze über meinem Wohl im Jenseits, der freien Religionsausübung?

Im Zweifelsfall kann dein Recht auf freie Religionsausübung selbstverständlich eingeschränkt werden.
 

Levisca

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Schon klar, im Notfall kann auch die Bundeswehr mit Panzern die Ordnung im Land aufrecht erhalten. Im Zweifelsfall könnte auch eine Diktatur ausgerufen werden, natürlich nur vorübergehend für die nächsten 400 Jahre.

Ich vermute, in den nächsten 5-6 Jahren wird Karlsruhe bemüht werden, um über den Rundfunkbeitrag das letztrichterliche Urteil zu fällen.
 

Seonendseounli

Dummes Zeug

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@Levisca: Ersteres wohl eher nicht, letzteres vielleicht. Wobei der strittige Teil der Materie gar nicht der richterlichen Kompetenz unterfällt.
 
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