http://www.n-tv.de/ratgeber/Keine-Lust-auf-Rundfunkbeitrag-article15278446.html
Kurze Zusammenfassung:
Die GEZ-Gebühren kann man per Lastschrift oder Überweisung zahlen. Nach BBankG §14 sind "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." D.h. die GEZ darf die Zahlung der Gebühren in Bargeld nicht ausschließen.
Der Journalist Norbert Häring hat wohl daraufhin seine Einzugsermächtigung gekündigt und den o.g. Paragraphen der GEZ mitgeteilt. Von der GEZ kam seitdem keine Aufforderung mehr.
Und falls jemand dann noch das Problem der Bringschuld sieht: Zumindest in dem Artikel wird von einer Holschuld gesprochen. D.h. die GEZ müsste jeden Monat an der Tür klingeln, um sich ihrer 17,50 € in bar abzuholen.
Kurze Zusammenfassung:
Die GEZ-Gebühren kann man per Lastschrift oder Überweisung zahlen. Nach BBankG §14 sind "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel." D.h. die GEZ darf die Zahlung der Gebühren in Bargeld nicht ausschließen.
Der Journalist Norbert Häring hat wohl daraufhin seine Einzugsermächtigung gekündigt und den o.g. Paragraphen der GEZ mitgeteilt. Von der GEZ kam seitdem keine Aufforderung mehr.
Und falls jemand dann noch das Problem der Bringschuld sieht: Zumindest in dem Artikel wird von einer Holschuld gesprochen. D.h. die GEZ müsste jeden Monat an der Tür klingeln, um sich ihrer 17,50 € in bar abzuholen.