• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

GEZ-Gebühren - Zahlung verweigern. Wer will's testen?

Seonendseounli

Dummes Zeug

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Jetzt kam vor drei Monaten der Festsetzungsbescheid dem ich direkt mal mittels § 58 & 59 aus dem VwVfG widersprochen hatte. Lustige Antwort "Sie geben an der Rundfunkstaatsvertrag gelte für Sie nicht...." mal davon ab das ich das nie gesagt haben schrieb ich zurück "Sie geben an, dass VwVfG gelte für Sie als "Behörde" nicht......" mal sehen was und ob was kommt.

Ich gehe mal davon aus, das wenn du die §§ 58 und 59 anführst, du darauf hinaus willst das du dem Rundfunkstaatsvertrag nie zugestimmt hast und daher auch nicht Vertragspartei geworden sein kannst? Wenn ja, dann würde ich dir empfehlen mal diesen Thread durchzulesen, da haben wir das alles schon mal durchgekaut. Abkürzend zitiere ich mich mal selbst (aus besagtem Thread):

XXX geht davon aus das der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ein Vertrag i.S.d. BGB oder des VwVfg ist, dem ist aber nicht so. Es ist ein Staatsvertrag, also ein Vertrag zwischen Staaten bzw. Ländern. Insofern gibt es da einfach keinen Anwendungsraum für Normen aus dem BGB, die ja nur im Privatrecht gelten, auch nicht für Normen aus dem Verwaltungsrecht, denn das regelt hauptsächlich das Verhältnis von Verwaltung zum Bürger.
 

Tsherno

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@Seonendseounli: Du hast recht aber wenn der BS schon einen Verwaltungsakt eröffnet indem einen Bescheid verschickt wo auch noch drauf steht "Hiermit ist ein Akt des Verwaltungstechnischen Verfahrens..." gilt doch dann das VwVfG oder?

Aber ist ok. Ich warte jetzt auf den Vollstrecker.
 

Schattenfresser

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Nicht der Beitragsservice schickt den Bescheid sondern die Rundfunkanstalt. In deinem Fall der WDR. Denn das ist die Behörde, nicht der Beitragsservice.
Und hast du vom VG Düsseldorf mal ein Aktenzeichen? Ich finde da nämlich nichts.
Und das mit der Wirksamkeit der Anmeldung würde mich mal interessieren. Weil ja manchmal Zwangsanmeldungen durchgeführt werden.
 

Tsherno

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Nicht der Beitragsservice schickt den Bescheid sondern die Rundfunkanstalt. In deinem Fall der WDR. Denn das ist die Behörde, nicht der Beitragsservice.

Also das Schreiben kommt vom BS. Die LRA hat nur "unterschrieben" O_o

Und hast du vom VG Düsseldorf mal ein Aktenzeichen? Ich finde da nämlich nichts.

Leider nein weil der Mensch der es ins Facebook Forum gestellt hat wegen "anderer Meinung" gekickt wurde ebenso sein eingestellter Beschluss. Ich such aber weiter.

Und das mit der Wirksamkeit der Anmeldung würde mich mal interessieren. Weil ja manchmal Zwangsanmeldungen durchgeführt werden.

Das ist ja der Knackpunkt. Der BS behauptet WIR DÜRFEN DAS und stützen sich auf ihren RfStV. Meiner Meinung nach verstößt dies jedoch gegen das Recht der Privatautonomie welches im Grundgesetz verankert ist. Dieses steht ja bekanntlich an zweithöchster Stelle.
 

Schattenfresser

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Im Briefkopf steht garantiert der WDR. Wenn er auch noch unterschrieben hat um so besser. Der Bescheid ist in jedem Fall vom WDR und eigentlich müsste sich ein Widerspruch deinerseits auch an den WDR richten. Nicht an den BS.

Wahrscheinlich gings in diesem Beschluß eigentlich um was völlig anderes und es wurde einfach völlig falsch interpretiert. Das aktuellste Problem des BS sind die fehlerhaften Vollstreckungen. Keine Unterschrift, kein Siegel, falscher Gläubiger angegeben... Das sind aber alles Probleme aus 2014 und inzwischen dürfte jedem Gerichtsvollzieher klar sein, was er zu tun hat.
Oder man konnte den Empfang des ursprünglichen Bescheides nicht nachweisen.

Privatautonomie kommt, wie der name schon sagt, von Privat. Es geht um private Rechtsverhältnisse. Nicht um solche zwischen dir und einer öffentlichen Stelle. Das nennt man "öffentlich". Du kannst private Verträge schließen oder auch nicht mit wem (ebenfalls privat) du willst. Öffentliche Verträge allerdings haben damit nichts zu tun. Deswegen ist auch das BGB hier nicht anwendbar. Das regelt lediglich Privatrecht. Nicht öffentliches Recht.
Oder kannst du dir aussuchen, ob du Sozialversicherung zahlst oder nicht?
Staatsverträge, und da gibts nicht nur den einen, sind Verträge zwischen den Ländern. Nicht zwischen dir und einem anderen. Für dich werden die darin enthaltenen Regelungen per Gesetz, und damit außerhalb jedes privaten Vertrages, gültig.
Und ob ein Gesetz für dich gilt oder nicht, kannst du dir nicht aussuchen.
 

Tsherno

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Richtig. Es ging sich um die Vollstreckung an sich jetzt klingelt es.

Daran scheitert es ja immer häufiger. Lernen die Vollstrecker hinzu? Meiner Meinung nach ganz klares NEIN.

Es werden häufig die selben Fehler gemacht welche, wenn wir sowas machen würden, direkt eine Anzeige wegen Nötigung,
Urkundenfälschung und Vorspiegelung falscher Tatsachen nach sich ziehen würde. Leider kommen immer noch zu viele damit
durch und der BS macht immer noch die gleichen Fehler. Scheinbar zahlen immer noch genug Leute bei sowas.

Zum Thema Privatautonomie. Das mag ja sein da es sich aber um höherrangiges Recht handelt gegen das verstoßen wird darf es nicht ignoriert werden oder?
 

Schattenfresser

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Schade. Ich hätte gern mal ein aktuelles Urteil über die Voraussetzungen für Zwangsanmeldungen gesehen.

Also bei den Vollstreckungen macht der BS nichts falsch, sondern die bisherige Praxis der Gerichtsvollzieher wurde letztes Jahr als fehlerhaft bemängelt. Das war aber nicht deren Blödheit sondern ein Gesetz wurde anders ausgelegt. Angefangen in Tübingen. Bisher war z.B die Unterschrift nicht notwendig weil man davon ausging, dass §37 Abs. 5 VwVfG hier greifen würde. Die Gerichte haben das jetzt anders ausgelegt, deswegen muss jetzt unterschrieben werden.
Doof ist nur, den falschen Gläubiger einzusetzen. Man sollte schon wissen für wen man vollstreckt. Vielleicht war das noch zu GEZ Zeiten anders. Glaube ich aber nicht.

Wieso wird gegen hochrangiges Recht verstoßen? Die Privatautonomie betrifft eben nur private Verträge. Keine Gesetze. du kannst dir nicht aussuchen welches Gesetz für dich gilt. Das hat mit der durch Artikel 2 GG geschützten Handlungsfreiheit nichts zu tun.
 

Tsherno

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Doof ist nur, den falschen Gläubiger einzusetzen. Man sollte schon wissen für wen man vollstreckt. Vielleicht war das noch zu GEZ Zeiten anders. Glaube ich aber nicht.

Ich habe auch noch andere Fehler gesehen. Es wurde mit mehreren Zwangsmaßnahmen gedroht (§ 13 VwVG Abs 3), Schreiben waren komplett ohne eine Ansprechpartner versehen, Fristen von über einem Jahr....Die lernen nicht. Die denken sich "das habe ich in den letzten 20 Jahren so gemacht, das mach ich jetzt auch so!"

Das mit dem Gläubiger ist inzwischen eher ein Flüchtigkeitsfehler. Ich bin in FB (Name gerne auf Anfrage) in einer Gruppe wo es ausschließlich um die Vollstreckungen geht. Sehr interessant zumal man dort sehen kann wie viele Vollstrecker inzwischen den Rotz zum BS zurückgehen lassen.
 

Tsherno

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Es gibt übrigens Neuigkeiten.

Nachdem ich dem Festsetzungbescheid ordnungsgemäß Widersprochen hatte kam nach 6 Monaten die Kommunale Vollstreckungsgewalt zu mir nach Hause und wollten natürlich Geld. Am Telefon (kein normaler Mensch ist um 1330h zuhause, habe ich dem Mann erklärt, dass ich mich gerne nur schriftlich äußern möchte um Missverständnisse zu vermeiden.

Ich schrieb ihm dann das ich es merkwürdig finde, dass man unangemeldet irgendwo erscheint und teilte ihm mit, dass die Gebühr bereits durch den Vermieter entrichtet wird.
Er sagte dann die Forderung beziehe sich auf den Zeitraum 01.2015 - 12.2015 und fragte ich ich denn zahlen möge. Natürlich habe ich mit NEIN geantwortet und teilte ihm mit, dass ich keine Bescheide oder Mahnungen erhalten hatte bis zum Zeitpunkt wo mein Vermieter die Wohnung angemeldet hat. Hinzu kommt, dass hier Geld für eine Wohnung verlangt wird welche zum Zeitpunkt nicht mal bezogen war.
Weiterhin fragte ich ihn ob ich die Bescheide usw in Kopie erhalten könne da ohne diese eine Vollstreckung nach §3 VwVG nicht beginnen darf, was er eigentlich wissen müsste. Eine alleinge Behauptung man habe die Post zugestellt reicht nämlich im Falle einer Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr aus vor allem nicht bei der Summe an Briefe die jeden Tag beim BS raus gehen.
Hier herrschen also drei Kardinalfehler:
- Falscher Abrechnungszeitraum
- Falsche Summe (selbst wenn Zeitraum stimmen sollte)
- Fehlende Bescheide und Zustellnachweise

Die Vollsteckungsmarionette schreib dann kurzer Hand zurück, dss man den Auftrag zurück zum BS geben würde. Gegen Ende 2016 kam dann Creditreform (schallendes Gelächter) und bettelt seitdem. Die Letzte Frist zur Zahlung ist bereits seit März verstrichen und ich warte auf das Schreiben wo man "seine Hoffnung aufgegeben hat" und man den Vorgang zum BS zurückgibt. Bin gespannt was danach kommt.
 
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