• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Politik und Gesellschaft] EU: PKW-Maut benachteiligt Ausländer

[img=right]https://www.picflash.org/viewer.php?img=lead-754291_6405IK2ID.jpg[/img]Zu Beginn des nächsten Jahres soll die Pkw-Maut auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen einen neuen Tagesordnungspunkt darstellen, wenn es nach den Vorstellungen der Union und dem zweifelsfreien Maut-Befürworter Alexander Dobrindt (CSU), seines Zeichen Bundesverkehrsminister geht. Nun hat die EU-Kommission Einspruch erhoben und möchte ein Verfahren gegen die Zwangsabgabe einleiten und notfalls vor den europäischen Gerichtshof ziehen, der Grund: Die deutsche Maut diskriminiere Ausländer und widerspreche dadurch dem EU-Recht.

Erst Anfang des Monats billigte der Bundesrat die Verabschiedung des Mautgesetzes und überquerte dadurch die letzte inländische Hürde zur Vollstreckung der Straßennutzungsgebühr.

Das durch die EU-Kommission in die Wege geleitete Verfahren könne laut "Welt" wohl noch vor der Sommerpause beginnen. Abhängig sei der Beginn unter anderem davon, wann der entsprechende Gesetzestext der Maut veröffentlicht wird.

Geplant ist die Einführung der Maut für das kommende Jahr. Die Kosten sollen sich dabei nach Schadstoffausstoß und Größe des Fahrzeugs richten. Für nicht-deutsche Autofahrer soll die Maut lediglich auf Autobahnen, für deutsche Fahrzeuge auch auf Bundesstraßen erhoben werden. Im Schnitt können dabei 74€ fällig werden. Die Kosten können bei Ausländern abweichen, je nachdem ob Tages- oder Monatsvignetten beansprucht werden.

Aufgrund des Vorstoßes, den Bundesbürgern Erleichterungen bei der Kfz-Steuer zuzusprechen, sieht die Kommission eine Benachteiligung von ausländischen Autofahrern, da effektiv nur sie die Maut wirklich zahlen würden: "Wir werden gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Pkw-Maut einleiten, weil sie ausländische Fahrer diskriminiert und damit gegen EU-Recht verstößt".

Quelle | Bildquelle
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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Warum stellt eigentlich die letzte Mehrwertsteuererhöhung keine "Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" dar?

Sollte die Maut wirklich ohne Steuersenkung kommen wünsche ich der CxU viel Glück für die nächsten Landtags- und Bundestagswahlen :T
 

theSplit

1998
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Also was ich per tout nicht verstehe, alle fühlen sich diskriminiert, aber sich "einzugestehen", wenn man eine Infrastruktur von anderen Nutzen will, dafür zu zahlen, kommt nicht in den Sinn.
Ich glaube letzteres ist der Punkt der allen "anderen" sauer aufstößt. Man hat keinen Bock sich an etwas "anteilig" zu beteiligen.

Es ist ja schon da, also kann man es auch nutzen? :unknown:

Die Deutschen "erhalten ja Ihre Autobahnen"..... :rolleyes:

Edit: Die Argumentation kann man natürlich auch weiter spinnen, warum zahlen wir dann nicht in Polen, Tschechien und Co?
Schließlich nutzen wir "die Strecken"/das auch "ab".

Aber das wäre in so weit fair, je mehr ich Nutze, desto mehr muss ich zahlen... in einem "verantwortungsvollen" Maßstab. Weil der Rest, wir sind nun einmal geteilte Länder aktuell "noch", das alleine trägt, und die könnten, wollen oder tun nichts dafür.

Dafür fahren wir dann auch hoffentlich nicht alle 2 Meter in Schlaglöcher....
 
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KaPiTN

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@theSplit:

Das wäre auch Schwachsinn. Der Staat hat Einnahmen und hat dafür für die Infrastruktur zu sorgen.
Wenn die Beleuchtung im Treppenhaus auf die Mieter umgelegt wird, dann ist das Praktikabel.
Bei Straßenbeleuchtung aber wäre etwas vergleichbar es nicht.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Warum stellt eigentlich die letzte Mehrwertsteuererhöhung keine "Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit" dar?
Worin siehst du eine Diskriminierung?
Jeder zahlt in Deutschland vor und nach der Erhöhung die gleiche MwSt.

Also was ich per tout nicht verstehe, alle fühlen sich diskriminiert, aber sich "einzugestehen", wenn man eine Infrastruktur von anderen Nutzen will, dafür zu zahlen, kommt nicht in den Sinn.
Gegen eine Maut haben wohl die wenigsten Ausländer etwas, besonders, da die meisten Nachbarstaaten Deutschlands schon eine Maut etabliert haben. Wer mault, den kann man das ruhig unter die Nase reiben. In Österreich gab es zB nie ein Mimimi, weil die Italiener saftige Autobahngebühren hatten.
Der Sonderweg ist es, der den Nachbarländer sauer aufstößt. Die äußerst ungewöhnliche Ausgestaltung mitsamt den Begleitumständen weckt natürlich Kritik.
Dobrindt: "Liebe Deutsche, wir brauchen für die Infrastruktur mächtig Kohle. Darum drücken wir euch eine Autobahnmaut aufs Auge, die Inländer, als auch Ausländer zu löhnen haben. Dafür gibts auch eine Reduktion der Kfz Steuer. Dreckschleudern werden wenig entlastet, besonders umweltfreundliche Fahrzeuge schon. Es gibt also Gewinner und Verlierer."
Tada, schon wäre alles in trockenen Tüchern gewesen. Aber anstatt dessen hat man ein Stückwerk zusammenschustern müssen, weil die kleinste Regierungspartei unbedingt ihr Wahlversprechen durchboxen wollte.

Etwas Gutes hat aber die Infrastrukturabgabe - die Bitch der Autoindustrie hat es doch tatsächlich fertig gebracht, die deutsche Kfz Steuer zu ökologisieren. Das war zwar ein erzwungenes Abfallprodukt des Mautmurkses, aber imerhin, sie ist da.
 
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KaPiTN

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@nachtmasse:

Ausnahmen
(1) Die Infrastrukturabgabe ist nicht zu entrichten für
die Benutzung von Straßen im Sinne des § 1 Absatz 1
mit
1. Kraftfahrzeugen, die von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen sind,
2. Kraftfahrzeugen, die
a) im Dienst
aa) der Polizeibehörden,
bb) der Zollverwaltung,
cc) der Bundeswehr,
dd) eines Hauptquartiers im Sinne des Abkommens vom 13. März 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Obersten Hauptquartier der Alliierten Mächte, Europa,
über die besonderen Bedingungen für die Einrichtung und den Betrieb internationaler militärischer Hauptquartiere in der Bundesrepublik Deutschland (BGBl. 1969 II S.1997,2009),
ee) eines Hauptquartiers im Sinne des Protokolls vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere (BGBl. 1969 II S. 1997, 2000),
ff) einer Truppe oder eines zivilen Gefolges im Sinne des Abkommens vom 19. Juni 1951 zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen(BGBl. 1961 II S. 1183, 1190),
gg) einer Truppe oder eines zivilen Gefolges im Sinne des Übereinkommens vom 19. Juni1995 zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrags und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen (BGBl. 1998 II S. 1338, 1340) oder
hh) ausländischer Streitkräfte verwendet werden oder
b) auf ein Mitglied einer Truppe oder des zivilen Gefolges einer Truppe oder einen Angehörigen eines solchen Mitglieds
aa) im Sinne des Zusatzabkommens vom 3. August 1959 zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrags über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (BGBl.1961 II S. 1183, 1218), das zuletzt durch das Abkommen vom 18. März 1993 (BGBl.1994 II S. 2594, 2598) geändert worden ist,oder
bb) im Sinne des Übereinkommens vom 7. Februar 1969 über die Rechtsstellung des einem internationalen militärischen Hauptquartier der NATO in der Bundesrepublik Deutschland zugeteilten Personals der Entsendestaaten (BGBl. 1969 II S. 1997, 2044)zugelassen sind
3. Kraftfahrzeugen, die überwiegend zum Wegebau verwendet werden und für den Bund, ein Land, eine Gemeinde, einen Gemeindeverband, einen Zweck-verband oder eine diesen Gebietskörperschaften vergleichbare Gebietskörperschaft im Ausland zu-gelassen sind,
4. Kraftfahrzeugen, die überwiegend zur Reinigung von Straßen verwendet werden,
5. Kraftfahrzeugen, die im Feuerwehrdienst, im Zivil-und Katastrophenschutz, bei Unglücksfällen, im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden,
6. Kraftfahrzeugen, die für gemeinnützige oder mild-tätige Organisationen zugelassen sind und über-wiegend für humanitäre Hilfsgütertransporte in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten verwendet werden,
7. Kraftfahrzeugen, die während des Zeitraums, für den die Abgabe zu entrichten wäre, zu mehr als 50 vom Hundert der insgesamt gefahrenen Strecke im Linienverkehr verwendet werden,
8. Kraftfahrzeugen, die zugelassen sind
a) für eine bei der Bundesrepublik Deutschland beglaubigte diplomatische Vertretung eines anderen Staates,
b) für Mitglieder der unter Buchstabe a bezeichneten diplomatischen Vertretungen oder für Personen, die zum Geschäftspersonal dieser Vertretungen gehören und der inländischen Gerichtsbarkeit nicht unterliegen,
c) für eine in der Bundesrepublik Deutschland zu-gelassene konsularische Vertretung eines anderen Staates, wenn der Leiter der Vertretung Angehöriger des Entsendestaates ist und außer-halb seines Amtes in der Bundesrepublik Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausübt,
d) für einen in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Konsularvertreter (Generalkonsul,Konsul, Vizekonsul, Konsularagenten) oder für Personen, die zum Geschäftspersonal dieser Konsularvertreter gehören, wenn sie Angehörige des Entsendestaates sind und außerhalb ihres Amtes in der Bundesrepublik Deutschland keine Erwerbstätigkeit ausüben,
e) für internationale Organisationen, die auf Grund eines Abkommens mit der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz in Deutschland genommen haben,
f) für Mitglieder der unter Buchstabe e bezeichneten Organisationen, die auf Grund des genannten Abkommens einen Diplomaten gleichgestellten Status besitzen,
9. Dienstkraftfahrzeugen von Behörden anderer Staaten, die auf Dienstfahrten zum vorübergehenden Aufenthalt in das Grenzgebiet gelangen,
10. Kraftfahrzeugen mit einem Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden,
11. Kraftfahrzeugen, die ein grünes Kennzeichen nach den zulassungsrechtlichen Vorschriften führen,
12. Kraftfahrzeugen, die für schwerbehinderte Personen zugelassen sind, die durch einen Ausweis im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch oder des Artikels 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 (BGBl. I S. 989)
a) mit dem Merkzeichen„H“,„BI“oder„aG“nachweisen, daß sie hilflos, blind oder außergewöhnlich gehbehindert sind, oder
b) mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen, daß sie die Voraussetzungen des § 145Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllen, und
13. selbstfahrenden Wohnwagen (Wohnmobilen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 Kilogramm, die dem Schaustellergewerbe dienen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Nicht, wenn sie im Linienverkehr (Punkt 7) eingesetzt sind. ;)

Ach ja, die neueste U-Boot Klasse der Bundeswehr hat umweltfreundliche Brennstoffzellen, die natürlich auch mautbefreit sind. :D
 
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Novgorod

ngb-Nutte

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Sie zahlen Maut, aber werden durch sie nicht finanziell belastet.

das muss erst festgestellt werden, aber wenn dem so ist, werden demnach ausländer finanziell belastet, deutsche jedoch nicht.. wie werden dadurch ausgerechnet deutsche benachteiligt, also diskriminiert? :confused: es gibt nur entweder oder, nicht beides..
 

KaPiTN

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Wenn mit Diskriminierung lediglich finanzielle Benachteiligung gemeint wäre, hättest Du Recht.
Diskriminierung ergibt sich aber auch z.B. aus einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. (siehe dazu auch Artikel 3 GG)
 

Novgorod

ngb-Nutte

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die österreicher klagen, weil sie nachteile vermuten.. wenn es keine benachteiligung gibt, gibt es auch keine diskriminierung..
 

Seedy

A.C.I.D

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Man sollte einfach Polen-Sprinter besteuern, zum Ausgleich der Kosten die diese verursachen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Man sollte einfach Polen-Sprinter besteuern, zum Ausgleich der Kosten die diese verursachen.
Na na, "Ausländer Polen-Sprinter Steuer" bitte sehr, denn ansonsten würde es massiven Widerstand aus der deutschen Logistikbranche geben.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Bei der Ausländermaut tut sich etwas...

Neue Pkw-Maut soll von österreichischem Konzern eingetrieben werden

Der Bund kommt laut einem Medienbericht bei den Vorbereitungen für den Start der umstrittenen Pkw-Maut voran. Das Verkehrsministerium habe den Auftrag zur Kontrolle der Maut an den österreichischen Bieter Kapsch vergeben, berichtet der "Münchner Merkur". Das Unternehmen hat unter anderem das österreichische Lkw-Mautsystem aufgebaut.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte der Zeitung: "Wir haben einen Riesenschritt zur technischen und organisatorischen Umsetzung gemacht." Sein Ministerium selbst war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. Scheuer bekräftigte gegenüber der Zeitung, die Pkw-Maut solle in dieser Legislaturperiode eingeführt werden - also bis 2021.

Es gibt aber noch offene juristische Fragen. Österreich hatte wegen der Maut Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, weil ausländische Fahrer diskriminiert würden.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/so...rgibt-auftrag-nach-oesterreich-a-1232606.html
 

KaPiTN

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Mir fällt gerade keine Möglichkeit ein, daß überhaupt zu kontrollieren, ohne nicht Kennzeichen zu scannen.
 

n87

Gelöschter Nutzer3

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Ort
Zauberakademie
Hier auf den Phillipinen... Ich meine in Österreich wurde vor kurzem auf eine digitale Vignette per Kennzeichen umgestellt.
Finde ich persönlich recht gut. Stichwort Wechselkennzeichen, zerbrochene Scheiben und Klebefeld ablösen..
 
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