Die Bundesanwaltschaft forderte alle deutschen Geheimdienste sowie die zuständigen Bundesministerien auf, Auskunft über ihre Rolle im NSA-Skandal zu geben. Dies erklärte ein Sprecher gegenüber der "Mitteldeutschen Zeitung". "Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und analysiert hat", so der Sprecher weiter. Insbesondere geht es hierbei um Paragraf 99 des Strafgesetzbuchs, in dem es um geheimdienstliche Agententätigkeiten gegen die Bundesrepublik Deutschland geht. Hier droht in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Allerdings kann sich die Prüfung in die Länge ziehen. Je nach Ausgang wäre auch eine Vernehmung des Whistleblowers Edward Snowden durch die Bundesanwaltschaft möglich. |
Bild: Edward Snowden, xxWeAreAnonymousxx |
Quelle: Golem