Hallo, mich interessiert brennend was es mit der BDA auf sich hat, insbesondere in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung (VDS) welche es in Deutschland ja wohl zur Zeit jedenfalls nicht geben soll. Ganz besonders die Frage zur IP Adresse im Internet gibt es da für mich Verwirrungen.
Zitat §100j (2)
"Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes"
Nun soll es da für einige Behörden sogenannte Schnittstellen geben über die berechtigte Beamte (oder auch nicht berechtigt) sofort Zugriff haben auf die Datenbanken der Provider. Von dort aus geben sie die IP Nummer ein und erhalten sofort den Namen des Anschlussinhabers und seine Daten. Die Provider müssen nicht mehr vorab gefragt werden und alles angeblich auch bei Ordnungswidrigkeit.
Zitat §100j (3)
"(3) Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen."
Jetzt frage ich mich, wie funktioniert das obwohl wir ja keine VDS haben sollen, zwei höchste Gerichte haben gesagt das es nach der derzeitigen Lage so nicht geht und die Datenspeicherung außer Kraft ist? Ich weiß auch das gegen die BDA eine Klage läuft, der Bundesrat hat aber 2013 der BDA zugestimmt.
Wie lange wird oder werden die IP Adressen bei den Providern gespeichert damit die BDA Sinn macht? Ich kann zu meinen Fragen bei Google nichts vernünftiges und vor allem Aussagekräftiges finden!
Habt ihr eine Antwort auf meine Fragen, danke im voraus dafür.
Zitat §100j (2)
"Die Auskunft nach Absatz 1 darf auch anhand einer zu einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse verlangt werden (§ 113 Absatz 1 Satz 3 des Telekommunikationsgesetzes"
Nun soll es da für einige Behörden sogenannte Schnittstellen geben über die berechtigte Beamte (oder auch nicht berechtigt) sofort Zugriff haben auf die Datenbanken der Provider. Von dort aus geben sie die IP Nummer ein und erhalten sofort den Namen des Anschlussinhabers und seine Daten. Die Provider müssen nicht mehr vorab gefragt werden und alles angeblich auch bei Ordnungswidrigkeit.
Zitat §100j (3)
"(3) Auskunftsverlangen nach Absatz 1 Satz 2 dürfen nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch das Gericht angeordnet werden. Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung auch durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) getroffen werden. In diesem Fall ist die gerichtliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen."
Jetzt frage ich mich, wie funktioniert das obwohl wir ja keine VDS haben sollen, zwei höchste Gerichte haben gesagt das es nach der derzeitigen Lage so nicht geht und die Datenspeicherung außer Kraft ist? Ich weiß auch das gegen die BDA eine Klage läuft, der Bundesrat hat aber 2013 der BDA zugestimmt.
Wie lange wird oder werden die IP Adressen bei den Providern gespeichert damit die BDA Sinn macht? Ich kann zu meinen Fragen bei Google nichts vernünftiges und vor allem Aussagekräftiges finden!
Habt ihr eine Antwort auf meine Fragen, danke im voraus dafür.