• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Feminismus - Notwendig oder ein Druckmittel für Männer?

Seedy

A.C.I.D

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@alter_Bekannter:
Nein, das Problem liegt an deine Hirnleistung.

Ein deutsches Gericht kann nach deutschem Recht in bestimmten Fällen die Rechtssprechung der Herkunftsländer als Maßstab für Urteile heranziehen.
Diese Urteile dürfen allerdings kein deutsches Recht brechen.

Geht um sowas wie Unterhaltspflicht für 2. Ehefrauen, etc
 

keinbenutzername

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nein, das man sich mit der Urteilsbegründung etwas mehr und vor allem etwas juristischer beschäftigen sollte als der Spiegel.
Manchmal loht es sich in die Tiefe zu gehen um zu erkennen was nur Schlagzeilen sind und was juristisch Sinn machte.
Vielleicht hat ja jemand Bock drauf.
Ich nicht, daher bleibt das für mich Boulevard-Niveau.
 

bevoller

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@bevoller:
Kennst du den Spruch: So weit links, das man rechts wieder raus kommt?
Jepp - du kennst dich offensichtlich damit aus. Kann man ja im benannten Blog ebenfalls drüber nachlesen. Wer gegen Feminismus ist, muss rechts sein. Siehe Vermischtes vom 12. August.
Ich muss dich allerdings enttäuschen. Ich bin ganz sicher nicht rechts aber auch nicht links. Sicherlich eher links einzustufen, wenn ich dieses unsägliche Gendergeschwafel hören/lesen muss, was zu einem großen Teil gerade von "linken" Parteien kommt, wäre ich glatt geneigt, AfD zu wählen. Das tue ich natürlich aus bekannten Gründen nicht.

Was Bevoller da geschrieben hat ist im übrigen wieder relativer Blödsinn, weil er - aus Empörung oder mangelnder kognitiver Ausstattung - die zugrunde liegenden Sachverhalte verkürzt und damit verzerrt.
Melde dich noch mal, wenn du Argumente hast. Mehr als "Blödsinn" kommt von dir eh nicht zum Thema Genderwahn. Erwarte ich von dir aber auch längst nicht mehr.
Ich liefere dir aber gerne noch mehr Blödsinn und frage einfach mal nach, was denn jetzt mit den 10000 Jungen ist?
In der Zwischenzeit kannst du dich schon mal darauf freuen, dass Lohfink mit - nun deutlich gestiegenem Marktwert - voraussichtlich demnächst auf der Dschungelcamp-Mattscheibe zu sehen sein wird.

Manchmal loht es sich in die Tiefe zu gehen um zu erkennen was nur Schlagzeilen sind und was juristisch Sinn machte.
Wir reden jetzt von einer Frau, die wegen islamischem Gewohnheitsrecht geschlagen wird? Wo macht eine richterliche Genehmigung hier Sinn?
Gewalt ist grundsätzlich zu verurteilen. Und zwar Gewalt von jedem gegen jeden. Egal ob die Täterinnen männlich oder weiblich und die Opfer Erwachsene oder Kinder sind.
 

Seedy

A.C.I.D

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Und in welchem Gesetz hier in Deutschland steht, dass körperliche und seelische Gewalt (in der Ehe) erlaubt ist?

In keinem.
Besagtes Urteil sagt auch nur, dass es nicht unter Härtefall Reglung für Scheidungen fällt
Der normale stafrechtliche Anteil der Bedrohung und Körperverletzung bleibt bestehen.
UND
Das Urteil ist ziemlich schnell wieder einkassiert worden.

Es war eher eine Lektion in richtig lesen und gegen die Justiz...
 

keinbenutzername

gesperrt

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21 Juli 2015
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...
Wir reden jetzt von einer Frau, die wegen islamischem Gewohnheitsrecht geschlagen wird? Wo macht eine richterliche Genehmigung hier Sinn?
Gewalt ist grundsätzlich zu verurteilen. Und zwar Gewalt von jedem gegen jeden. Egal ob die Täterinnen männlich oder weiblich und die Opfer Erwachsene oder Kinder sind...

ja richtig. Darum geht es aber überhaupt nicht. Es ging in dem Verfahren nicht um eine Anklage wegen Gewalt in der Ehe oder Körperverletzung oder Raubkopien oder Erregung öffentlichen Ärgernisses oder um Hochverrat.

Hier ging es um die rechtliche Bewertung der Ablehnung des Scheiterns der Ehe in Bezug auf Scheidung..
Paragraph 1565 BGB
Das meine ich mit in die Tiefe gehen.
Aber lassen wir das, Perlen vor die Säue.
Der Spiegelartikel reicht doch den meisten.
Mal wieder lustig unqualifiziert auf Stammtischniveau über die ach so dumme Richterin gelästert und gut wars.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Das anderswo mal eine Richterin prominent ein dummes Urteil gefällt hat, das dann ja wohl auch schnell einkassiert worden ist, ist noch kein Argument für den vorliegenden Fall.
Ihr wollt uns hier ja weismachen, Gericht und Staatsanwaltschaft hätten ein Video von einer Vergewaltigung gesehen und danach die beiden freigesprochen und dann noch Lohfink zu einer Geldstrafe wegen Falschaussage verurteilt.
 

Seedy

A.C.I.D

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Ihr wollt uns hier ja weismachen, Gericht und Staatsanwaltschaft hätten ein Video von einer Vergewaltigung gesehen und danach die beiden freigesprochen und dann noch Lohfink zu einer Geldstrafe wegen Falschaussage verurteilt.

Technisch gesehen ist das was du beschreibst genau das, was passiert ist.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Nein, technisch gesehen wurde in zwei seperaten Prozessen durch Auswertung von Chatverlaufen, Aussagen und Bildmaterial festgestellt, dass keine Vergewaltigung stattgefunden hat.
Das passt aber weder der Presse noch dem Lynchmob, der es natürlich viel besser weilß.
 

Seedy

A.C.I.D

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@BurnerR:
Keine Ahnung, ich fühl mich nicht so Lynchartig grade, wüsste ja auch garnicht wen ich Lynchen möchte.
Ich hätte nur gerne eine Vernüftige erklärung für die aufgeworfenen Fragen. Ist nämlich auch so nen Justiz Ding, die muss ihre Urteile auch rechtfertigen können.

Tut mir leid, dass ich diesmal "Die Justizt macht schon alles richtig m'kay" einfach nicht glauben kann.
Ich hätte schon gerne irgendwas... vernüftiges...
 

BurnerR

Bot #0384479

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Lohfink hat sich wohl zusätzlich einem Tag danach schon wieder mit dem Herrn Pardis getroffen.. der gute Boateng war auch mit dabei, also tagsüber :-D. Chatverlaufe nach der Nacht deuten wohl auch darauf hin, dass alles erfunden war.

Ich finde hingegen erschreckend, dass Lohfink mit einer Geldstrafe davon kommt. Sie hat das Leben von den Typen komplett zerstört, inklusive ihrer Familien.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Es ist sinnfrei hier über Urteile zu diskutieren, die auf nicht öffentlich zugängigen Informationen beruhen.

Viel wichtiger aber ist, daß, entgegen dem Rauschen im Blätterwald, eine Frau L. und ihr Leben keine Bedeutung für den Feminismus oder in irgend einer Form für Rechte von Frauen hat.

Egal ob sie vergewaltigt wurde (Opfer) oder ob sie andere mit Falschbeschuldigungen geschädigt hat (Täter), so lassen sich daraus keine neuen Erkenntnisse gewinnen.

Beides sind bekannte Straftaten und für Frauen ändert sich daran durch Frau L. nichts.

Der Name taugt nichts für eine Diskussion sondern allenfalls für Gossip-Talk.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Interessant ist der Fall dahingehend wie die Berichterstattung dazu ist und die Reaktionen von verschiedener Seiten und die ist ja ganz eindeutig ausgefallen, trotz zweier Gerichtsurteile die ja immerhin unter anderem auf einem einstündigen Video beruhen.
 
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