• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Domain-Registrar ignoriert CLOSE-Auftrag

steuber

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Guten Tag zusammen.

Ich habe am 14.12.2013(!) eine Domain über die RB Media Group GmbH ( https://www.rb-media-group.de/ ) registriert. Eine .de-Domain. Nach ungefähr 30 Tagen bemerkte ich jedoch, dass ich die Domain überhaupt nicht brauche und habe per Post ein unterschriebenes CLOSE-Formular (heruntergeladen von dene ihrer Seite) eingereicht. Ich erhielt dann eine Bestätigung per E-Mail: "Alles erledigt, zum Laufzeitende wird die Domain geschlossen". Ein Sofort-CLOSE wie es viele anbieten bieten die schonmal gar nicht an.

Am 14.12.2014 hat mir die RB Media Group dann per Lastschrift die Gebühr für die Domain in Rechnung gestellt und sich nicht dazu bereit erklärt das Geld gutzuschreiben, sie haben auf die Zahlung bestanden und nur gemeint: "Wie sie haben eine Bestätigung? Das kann nicht sein, da uns keine Kündigung vorliegt. Kündigen sie doch einfach nochmal, wir schließen sie dann zum Laufzeitende." Also habe ich wieder einen CLOSE-Auftrag eingereicht, diesmal wollte ich aber auf Nummer sicher gehen und hab der DENIC den Vorfall geschildert. Die haben sich dessen dann angenommen und haben den CLOSE-Auftrag auch nochmal an das Unternehmen weitergeleitet.

Auf eine vor kurzem erfolgte Nachfrage per E-Mail wurde mir nur geantwortet mit: "Sie haben eine Bestätigung per E-Mail erhalten." Dumm nur, dass ich denen mittlerweile mehr als drei mal gesagt hab, dass die hinterlegte E-Mail nicht mehr existiert und sie doch bitte eine Bestätigung per Post oder an eine neue E-Mail-Adresse schicken sollen - haben sie natürlich nicht gemacht. Jetzt hab ich natürlich die Angst, dass am 14.12.2015 die Domain wieder nicht geschlossen wurde, die Gebühr eingezogen wird und ich nochmal ein Jahr warten muss. :dozey:

Gibts irgendeine Möglichkeit wie ich nun definitiv sicherstellen kann, dass die Domain am 14.12.2015 geschlossen wird oder kann ich das irgendwie bei der DENIC in Auftrag geben? Die sagt natürlich, dass sie für sowas nicht zuständig ist.

Grüße,
steuber
 

drfuture

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hm warum bestellt man bei "irgendeinem" anbieter eine Domain? ;)
Aber gut... das es Anbieter gibt die das Geld dann wieder zurück zahlen glaube ich fast nicht - da eine .de Domain nur Jährlich gemietet werden kann - und auf den Gebühren dann der Anbieter sitzen bleibt.
Gibt es bei dem Laden keinen Kundenlogin bei dem Evtl. steht das die Domain gekündigt ist? Da könntest du einen Screenshot machen.
Sonnst ruf doch mal an, die Werben doch extra mit "wir sind persönlich für sie da" und lass dich nicht gleich abspeisen. Wenn man das nett und freundlich erklärt sollte das doch gehen? Zig Mails hin und her schreiben ist da oft unsinnig...
 

electric.larry

\''; DROP TABLE user; --
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Hast du die Domain auf deinen richtigen Namen/Adresse registriert? Wenn du die hinterlegte E-Mail-Adresse ändern möchtest, musst du einen Identitätsnachweis erbringen, anders ist so eine Änderung idR nicht möglich wenn du keinen Zugriff mehr auf die alte Adresse hast.

Ich würde das mit einem eingeschriebenen Brief erledigen, in dem eine Kopie deines Reisepasses und die Aufforderung zur Änderung der Kontakt E-Mail-Adresse zu finden ist. Erst aber einmal checken, wie drfuture bereits schreibt, ob du nicht über den Kundenbereich des Anbieters das ganze selbst machen kannst. Das erspart dir sicherlich sehr viel Zeit und Nerven.

Alternativ kannst du ja auch auf twitter oder facebook, wo es öffentlich zu lesen ist, den Anbieter dein Problem schildern. Um schlechte PR zu vermeiden, reagieren Unternehmen da oft ganz schnell. Dafür solltest du dir aber zuvor wirklich sicher sein, dass der Fehler nicht doch irgendwo auf deiner Seite ist. Wenn du die Domain z. B. auf 2 Jahre reserviert hast, dann wird die nicht früher abgedreht und auch keine Kosten retourniert.
 

Ungesund

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Schade dass du beim ersten Kontakt mit der Firma kleinbei gegeben hast. Wenn du die Email der Bestätigung noch hast hätte ich da mal etwas nachgehakt und darauf bestanden dass die Kündigung gültig ist. In was für einer Unordnung die da Haushalten, dass die deine Kündigung nicht mehr finden, darf nicht dir zu Lasten gehen.

Ansonsten, für die jetzige Situation, die Tipps die drfuture und electric-larry gegeben haben. Und als wohlgemeinter Tipp für die Zukunft: So Dinge wie Kündigungen nur per Einschreiben oder Fax, und bei letzterem dann den Sendebericht aufheben. Ist zwar uralte Technologie, aber hat rechtlich ebenso bestand wie ne bestätigte Zustellung durch die Post. Zumindest ist das meine Erfahrung.
 

steuber

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  • #5
Das heißt, dass wenn ich den CLOSE-Auftrag per Einschreiben versende, die Sendungsnummer aufhebe und am Ende jemand sagen würde: "Die Kündigung haben wir nicht erhalten", bei der Sendungsverfolgung aber das Gegenteil steht, dann gilt das schon als Bestätigung (in dem Fall durch die belegte Zustellung) und was das Unternehmen danach mit der Kündigung macht (verlieren, falsch einstortiert, etc.) kann mir egal sein?
 

drfuture

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Jep genau - eine Kündigung ist ein Einseitiger Geschäftsvorfall (Oder wie das in dem Fall auch immer heißt) jedenfalls bedarf es nicht der Zustimmung des Gegenüber solange die kündigende Seite alle Vorschriften eingehalten hat die im Kaufvertrag vorher ausgemacht wurden... wie Kündigungsfristen, Mindestvertragslaufzeiten usw.
 

RBMediaGroupGmbH

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Sehr geehrter Herr xxx,

gerne möchten wir uns hier nochmals zu Wort melden, Kündigen müssen Schriftliche erfolgen, gemäß unseren FAQs muss diese bei Kündigung per E-Mail von der E-Mail Adresse die im Kundenbereich hinterlegt abgesendet werden. Wenn diese E-Mailadresse nicht mehr korrekt ist, können Sie diese jederzeit im Kundenbereich ändern.

An diese Adressen werde vom System auch die Kündigungsbestätigung zum 14.12.2015 versendet.

Um Sie mal aufzuklären, eine Reine Sendungsnummer von einem Einschreiben reicht nicht als Nachweis, da diese nicht wiederspiegelt was in dem Einschreiben enthalten bzw drin steht.

Für die Kündigung z.B. per Fax bieten wir ja die PDF Formulare an, als Nachweis hätten Sie dann den Sendebericht inkl. das Fax selbst.

Wir haben Ihre erste Kündigung nicht ignoriert sondern keine gültige Kündigung weder per E-Mail, Fax noch per Post erhalten.

Wenn Sie erneut eine Bestätigung wünschen müssen Sie Ihre E-Mailadresse aktualisieren, zu dem Sie auch Vertraglich verpflichtet sind.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
 

accC

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Ich habe am 14.12.2013(!) eine Domain über die RB Media Group GmbH ( https://www.rb-media-group.de/ ) registriert.
Fail. Zuerst informieren, dann den richtigen Dienstleister beauftragen.




gerne möchten wir uns hier nochmals zu Wort melden, Kündigen müssen Schriftliche erfolgen, gemäß unseren FAQs muss diese bei Kündigung per E-Mail von der E-Mail Adresse die im Kundenbereich hinterlegt abgesendet werden. Wenn diese E-Mailadresse nicht mehr korrekt ist, können Sie diese jederzeit im Kundenbereich ändern.
Da Sie die Kündigung, nach Aussage Ihres Kunden, schon im Januar 2014 bestätigt haben, haben Sie dieser allerdings sogar explizit zugestimmt. Somit musste Ihr Kunde davon ausgehen, dass die Kündigung vollständig und korrekt war und akzeptiert wurde. Nachträglich zu behaupten, dies sei nicht der Fall gewesen, ist weder rechtlich einwandfrei noch wirft es auf Sie als Dienstleister ein gutes Licht. Ihre Marketingabteilung wird Ihnen dies sicherlich bestätigen können.

Wir haben Ihre erste Kündigung nicht ignoriert sondern keine gültige Kündigung weder per E-Mail, Fax noch per Post erhalten.
Wenn im ersten Schreiben keine gültige Kündigung vorlag, wie können Sie dann erklären, dass Sie dem Kunden gegenüber die Kündigung bestätigt haben?






Ich finde den Sonntag 18-Uhr Support in Webforen übrigens sehr süß.
Das vermittelt den seriösen Eindruck eines echten Kinderzimmerhosters.

Aber das nur am Rande.
 
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cokeZ

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Auch gut, ich weiss schon wo ich kein Kunde werde.
Sehr kundenunfreundlich das Ganze.
 

eraser

Stinkstiefel

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Um Sie mal aufzuklären, eine Reine Sendungsnummer von einem Einschreiben reicht nicht als Nachweis, da diese nicht wiederspiegelt was in dem Einschreiben enthalten bzw drin steht.
Sehr seriös, wenn ein Unternehmen mir direkt unterstellt ich würde nur Klopapier verschicken per Einschreiben und eine Kündigung so wäre nicht gültig. Wenn ihr die Kosten für einen Gerichtsvollzieher bezahlt, könnt ihr ja damit eure - dann sicher zahlreichen - Kündigungen versenden lassen.

Für die Kündigung z.B. per Fax bieten wir ja die PDF Formulare an, als Nachweis hätten Sie dann den Sendebericht inkl. das Fax selbst.
Die Logik und den Unterschied zum Einschreiben hätte ich jetzt gerne erklärt. Auf der Sendebestätigung steht nämlich (meist) auch nix vom Inhalt der Nachricht.

Mal ganz von dem inkompetenten, von Fehlern übersähten und überaus kundenunfreundlichen Posting, welches sich einfach so nicht gehört, wünsche ich Ihnen auf diesen Beitrag ausgezeichnete google Ergebnisse, damit jeder sehen kann, was ihr für ein Saftladen seid.
 

RBMediaGroupGmbH

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@eraser:

Wir haben dem Kunden rein garnichts unterstellt, sondern lediglich darauf hingewiesen das seine Vermutung die er selbst hatte so nicht korrekt ist.

Denn ein Einschreiben weist nur nach das der Umschlag beim Empfänger eingegangen ist, aber nicht deren Inhalt. Zu dem wird bei jeder Sendebestätigung auch immer eine Kopie des Dokuments nochmals mit ausgedruckt.

Wären wir nicht Kundenorientiert hätten wir uns hier nicht extra angemeldet, um Herrn S. den aktuellen Sachverhalt aufzuklären.

@accC

Die Kündigung wurde nach Eingang im Januar 2015 zum Laufzeitende bestätigt nicht im Januar 2014.

Da von Herrn S. kein Nachweis für die Kündigung im Januar 2014 erbracht werden konnte, können wir leider keine Kündigung des Vertrags vornehmen.

Auch andere Anbieter können immer nur das Bestätigen was eingeht, sicher kann mal was untergehen aber in dem Fall ist keine Kündigung schriftlich eingegangen!

Und wenn bei Ihnen eine GmbH mit 9 Angestellten und über 6000 Kunden zu Kreise den unzähligen Wohnzimmer-Providern gehört, müssen wir das so hinnehmen.

In unseren über 1000 Positiven Kundenbewertungen wird unserer Service immer Positiv bewertet.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Krüger
 
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eraser

Stinkstiefel

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@eraser:
Denn ein Einschreiben weist nur nach das der Umschlag beim Empfänger eingegangen ist, aber nicht deren Inhalt. Zu dem wird bei jeder Sendebestätigung auch immer eine Kopie mit des Dokuments nochmals mit ausgedruckt.

Jedes seriöse Unternehmen akzeptiert Einschreiben und geht davon aus, dass der Inhalt auch korrekt ist. Dieses Gelaber von wegen "Da kann ja sonstwas drin sein" kommt nur dann, wenn man sich um seine eigene Schuld oder Fehler drücken möchte. Zum Rest des Zitats: Falsch. Sagte ich aber bereits.

Im übrigen ist es kein bisschen kundenfreundlich hier mit RL-Daten um sich zu werfen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Kunde Ihnen hierfür das Einverständnis gegeben hat.
 

Polii

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Da von Herrn S. kein Nachweis für die Kündigung im Januar 2014 erbracht werden konnte, können wir leider keine Kündigung des Vertrags vornehmen.

Es ist ja nicht die Aufgabe des Kunden die Fehler des Händlers auszubügeln! Auserdem ist es ja kaum möglich zu beweisen, was da in dem Einschrieben wirklich drin war.
 

Baer

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Ähm:

Die Kündigung muss schriftlich, per Post, per Fax oder per Mail erfolgen. Sie erhalten immer eine Bestätigung per E-Mail, an die im Kundenbereich angegebenen E-Mail Adresse.



Quelle

Doch wohl ein Fake...

Edit: Nein, doch! Herr Geschäftsführer, schau doch bitte vor dem Posten in deine eigene FAQ. Dankeschön ;)
 
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RBMediaGroupGmbH

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@Baer:

Verstehe jetzt nicht was auf dem Screenshot für ein Fehler dargestellt wird?

Bei uns ist keine Kündigung per E-Mail, Fax oder Post eingegangen, da uns von seitens des Kunden keine Nachweise einer Kündigung erbracht wurden, können wir nur die Kündigung zum nächsten möglichen Zeitpunkt bestätigen.

Daher versuche ich nochmal klar zustellen.

Das "Um Sie mal aufzuklären, eine Reine Sendungsnummer von einem Einschreiben reicht nicht als Nachweis, da diese nicht wiederspiegelt was in dem Einschreiben enthalten bzw drin steht."

Die Antwort auf seine Frage:

Das heißt, dass wenn ich den CLOSE-Auftrag per Einschreiben versende, die Sendungsnummer aufhebe und am Ende jemand sagen würde: "Die Kündigung haben wir nicht erhalten", bei der Sendungsverfolgung aber das Gegenteil steht, dann gilt das schon als Bestätigung (in dem Fall durch die belegte Zustellung) und was das Unternehmen danach mit der Kündigung macht (verlieren, falsch einstortiert, etc.) kann mir egal sein?

MFG
 

drfuture

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.... der Kunde steckt so eine Kündigung selbstverständlich nicht ohne einen Zeugen außerhalb der Familie in den Umschlag als Einschreiben ...

Und der Fehler ist das in der FAQ nirgends etwas steht das die Kündigung von der E-Mail Adresse erfolgen muss die im Account hinterlegt ist.
 

RBMediaGroupGmbH

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Hallo

das kann er gerne machen, aber weder eine Kopie des Einschreibenbelegs noch die Kündigung selbst konnte uns zugesendet werden. Worauf sollen wir dann die Kündigung beziehen?

Schon mal versucht so bei Vodafone und Co zu kündigen, nach dem die Kündigung im Januar 2015 bei uns korrekt eingegangen ist, wurde diese auch bestätigt. Wenn der Kunden sich nicht wie vertraglich verbart daran hält seine Kundendaten aktuell zu halten, ist dies kein Verschulden unsererseits sondern des Kunden.

Hätte der Kunde die Nachweise erbracht, hätten wir Ihnen kulanteweise sogar zum Ende 2014 aus den Vertrag gelassen, da dies aber nicht erfolgte erst zum Ende 2015.

MFG
 

Baer

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Okay, soweit hab ich es verstanden, aber steuber spricht hier von einer Bestätigungsmail:

...habe per Post ein unterschriebenes CLOSE-Formular (heruntergeladen von dene ihrer Seite) eingereicht. Ich erhielt dann eine Bestätigung per E-Mail: "Alles erledigt, zum Laufzeitende wird die Domain geschlossen".

Ist diese Mail denn noch greifbar?

Gruß
Baer
 
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