• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Kiffen auf der Arbeit wird zum Problem...

Nerephes

Badass No. 1
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Zwei mal hab ich es schon gesagt, ich sags jetzt auch noch zum dritten mal:

Bleibt beim Thema, ansonsten gibt's keine vierte Ansage mehr.

Nehmt den Drogenpolitik-Thread für das allgemeine.

Da gibt es schon 31 Seiten voll mit Statistiken, Tests und anderen Diskussionsgrundlagen auf die ihr euch berufen könnt.

Hier ist nur der Fall des TS Thema.

Ob das Arbeitsgesetz geändert werden sollte das man zukünftig bekifft Bagger fahren darf, weil das doch viel mehr Spaß macht, könnt ihr im Thread oben ausdiskutieren.

Danke.
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G
Jaja immer diese Antis. Und alle die dicht sind können nicht klar denken oder schlafen im stehen ein.
Kommt meistens von Leuten die sich nach der Arbeit noch 3 Bier täglich reinziehen.

wie du dich täuschst.

Auf der Arbeit und im Auto hat man nüchtern zu sein.
Klar gibt es bei der Arbeit auch Ausnahmen, daher ja auch immer meine Frage um welche Arbeit es ging.

Ich befürworte absolut die Legalisierung weicher Drogen.
Nur, Typen wie du sind doch effektiv die Gegner dieser Bewegung.


Der TS hat doch ganz andere Probleme.
Sein Problem ist die Arbeit wie es aussieht.
Vielleicht ist sein Problem ja auch anderer, psychischer Natur.
Oder sein Problem ist eine Drogensucht.
Alles in allem muss er das lösen.
Sicher aber nicht, in dem man ihm hier Tipps gibt wie er seine Arbeitsstelle die wir nicht mal kennen, am besten bekifft weiter behält.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
sonst alles frisch?
es zwingt dich keiner hier Müll zu schreiben.

Wenn man so wie du behauptet man kann auf Arbeit toll berauscht sein, dann muss man sich halt auch mal so ne Frage gefallen lassen.
Darum, bitte vergeude DU unsere Zeit nicht mehr mit deiner kindischen und unverantwortlichen Einstellung.
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Zum ursprünglichen Thema des TE zurück - vielleicht ein paar Hinweise aus Arbeitgebersicht, die Dir helfen könnten, die auf Dich zukommende Situation richtig einzuschätzen:

- Konsum von Drogen ist nicht legal, Du wirst also garantiert keine Zustimmung für das Kiffen am Arbeitsplatz bekommen, ob nun in den Pausen oder währenddessen. Ob Du hierbei Maschinen bedienst oder nicht spielt keine Rolle. Würde der Chef es gestatten, machte er sich selbst strafbar.

- Aus Gründen Deiner Sicherheit, der Deiner Kollegen und der geforderten Erfüllung Deiner Aufgaben wird Dein Chef auch nicht akzeptieren, dass Du vor der Arbeit konsumierst bzw. erkennbar (rest-)stoned zur Arbeit kommst. Selbst wenn es zu einer Einigung kommt, wirst Du künftig sicherlich recht genau überwacht werden, und das über einen längeren Zeitraum.

- Dein Fehlverhalten wurde bereits von Deinem Vorgesetzten entdeckt und gemeldet, die Tatsachen liegen also bereits auf dem Tisch. Es geht hier also nicht um das "ob", sondern um Sanktionen / Korrekturmaßnahmen. Von Abstreiten rate ich Dir ab, denn Dein Konsum ist noch sehr lange beweisbar, wenn es hart auf hart kommt. 12 Monate würde ich da mal schlimmstenfalls einkalkulieren. Wenn Du abstreitest und dann überführt wirst (Firma macht freiwilligen Nachweis zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung) ist das Vertrauensverhältnis gebrochen, was eine fristlose Kündigung erfordert bzw. möglich macht.

- Gehe davon aus, dass Du entweder eine Abmahnung mit Ankündigung oder womöglich direkt eine fristlose Kündigung erwarten musst. Vielleicht, und nur sehr vielleicht, lässt sich Dein Chef auf künftige Unterlassung ein. In diesem Fall wirst Du abgemahnt, die Auflage erteilt, auf eigene Kosten für einen Zeitraum X nachzuweisen, dass Du nicht konsumiert hast und davon die Weiterbeschäftigung abhängig gemacht. Womöglich wird er den Nachweis einer Therapie verlangen, ob das rechtens ist, kann ich allerdings nicht sagen.

J.
 

War-10-ck

střelec
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Ist denn der Konsum tatsächlich strafbar? Ich dachte immer Besitz und unter Einfluss zum beispiel Auto fahren wäre strafbar, mehr nicht?!
 

War-10-ck

střelec
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Und auf welcher Grundlage kann dann ein Arbeitgeber abmahnen oder kündigen? Solange man einen Bürojob oder ähnliches hat, wo man nicht mit schweren Maschinen arbeitet...
 

Seedy

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Und auf welcher Grundlage kann dann ein Arbeitgeber abmahnen oder kündigen? Solange man einen Bürojob oder ähnliches hat, wo man nicht mit schweren Maschinen arbeitet...

Auf der gleichen, auf der auch Betrunkene auf der Arbeit nicht dulden kann.

Verhaltensbedingte oder Personenbedingte Kündigung/Abmahnung.
 

War-10-ck

střelec
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Wobei man da dann doch auch nachweisen müsste, dass wirklich Verhaltensweisen vorliegen, die die Arbeit beeinträchtigen, oder?
 

Jester

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Was die Illegalität des Konsums betrifft, habe ich mich falsch ausgedrückt bzw. einen Gedankenschritt ausgelassen. Es ist natürlich korrekt, dass der Konsum nicht strafbar ist.

Davon ausgehend, dass der Konsum zum Zeitpunkt X in der Firma stattfinden wird und der TE nicht von Arbeitsbeginn an eine 1m-Tüte im Rachen stecken hat, die bis Dienstende brennt und damit rumrennt, ist aber klar von Besitz auszugehen - der ist strafbar.

Außerdem kommt noch hinzu, dass der Arbeitgeber sicher kein Interesse daran hat, dass überall erzählt wird, er lasse bestimmte Mitarbeiter kiffen.

J.
 

KaPiTN

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@War-10-ck:

Nein.

@ Jester Man muß auch nicht am Arbeitsplatz konsumieren. Es geht um das, was man intus hat.
 

badboyoli

only a bad old bastard
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Sollte es sich um eine größere Firma handeln, wovon ich nach der Beschreibung des TS ausgehe, dann wird sowieso irgendwo in den Arbeitsrichtlinien festgelegt sein, das berauschende Substanzen wie Alkohol am Arbeitsplatz verboten sind.
 

Jester

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Der Konsum außerhalb der Arbeitszeiten und damit verbundener Rest-Stoff-Gehalt - ob nun Delta-9 oder Booze - ist kein Kündigungsgrund, so lange nicht nachweislich die Plicht zur Erbringung der vollen Arbeitsleistung verletzt wird etc.

Quelle

Auch wenn der Arbeitgeber in der Beweispflicht ist, dass der AN seine Pflicht dbzgl. verletzt hat (und idR erst abmahnen muss) - in der Praxis, sind wir doch mal ganz offen - wird dann eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, wenn der AG die Zusammenarbeit nicht mehr will.

Am Ende sitzt der AG immer am längeren Hebel.

J.
 

KaPiTN

♪♪♫ wild at heart ♪♫♫♪

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Der Konsum außerhalb der Arbeitszeiten und damit verbundener Rest-Stoff-Gehalt - ob nun Delta-9 oder Booze - ist kein Kündigungsgrund, so lange nicht nachweislich die Plicht zur Erbringung der vollen Arbeitsleistung verletzt wird etc.

Quelle

Deine Quelle spricht nicht von voller Arbeitsleistung sondern von Arbeitsverhältnis.
"Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Drogenkonsum keine negativen Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat."
 

Jester

★★★★☆ (Kasparski)

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Naja, die nicht vollständige Erbringung der Arbeitsleistung hat sicherlich Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis :)

Im zweiten Absatz indirekt beschrieben:

Drogenkonsum während der Arbeitszeit kann dagegen eine Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung dafür dürfte aber wie beim Alkoholkonsum sein, dass entweder ein ausdrückliches Verbot bestand oder dass der Drogenkonsum die Arbeitsleistung negativ beeinträchtigt oder eine Gefährdung anderer hervorruft. Beweispflichtig für diese Umstände wäre der Arbeitgeber.

Unter Punkt 2 dieser Quelle gibts ein Referenzurteil, zwar auf einen alkohoisierten Busfahrer (besondere Verantwortung -> Gefährdung anderer) bezogen, aber grundsätzlich anführbar.

Hier steht auch noch einiges dazu.

J.
 

devrim

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Nur weil ein Vorgesetzter meint er wäre dicht hat das nichts zu sagen. Es ist nicht wie bei Alkohol das er torkelt und stinkt.
An den TS. Streite bloß alles ab. Gib auf keinen Fall etwas zu.

Das erzählt man kleinen Kindern, das nichts passiert wenn man die Wahrheit sagt. Lüg das sich die Balken biegen und mach einen auf empört weil sich dein Vorarbeiter so etwas ausdenkt.
Du bist traurig weil man dir so etwas unterstellt weil du 2 Tage müde auf der Arbeit warst.
 

1Bratwurstbitte

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Wobei man da dann doch auch nachweisen müsste, dass wirklich Verhaltensweisen vorliegen, die die Arbeit beeinträchtigen, oder?
Ich vermute, wenn es zu einer Kündigung eines AGs kommen würde, würde sich deren Anwalt auf einen Bruch im Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen und die Kündigung damit rechtfertigen.
Das wird sich ähnlich wie mit dem Führerschein verhalten. Der Gesetzgeber darf dir den Lappen wegnehmen, wenn der Verdacht besteht, dass du regelmäßig Drogen konsumierst.
Das heißt dann in Amtsdeutsch, der Gesetzgeber zweifelt die Eignung des Fahrers ein Fahrzeug im öffentlich Raum korrekt führen zu können an = Lappen weg. ( Es sei denn, man hat einen guten Anwalt ).

Das ist genau so hohl, wie die neue Regelung, dass dir sofort der FS entzogen wird, wenn man dich besoffen und bekifft zum gleichen Zeitraum "erwischt". Dann ist der Lappen sofort weg. Eben aus dem oben genannten Grund. Weil der liebe Gesetzgeber Zweifel an deinem geistigen Zustand hat, da du ja sogar Mischkonsum billigst...

Deswegen das ist alles eine Grauzone, theoretisch mag es richtig sein, dass man nicht unbedingt für alles belangt werden kann, aber es gibt auch ohne Ende Spinner, die z.B denken Drogen = Mary J = muss gespritzt werden.
Wenn du dann so einen hoch kompetenten und gebildeten Menschen der alten Schule als AG hast, ist vorbei. Der sieht dich sofort als kriminellen Abschaum und wird alles daran setzen, dich aus seinem Umfeld zu entfernen!
 
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