• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Abmahnungen erhalten und jetzt rausfinden wer geladen hat

Schattenfresser

Neu angemeldet

Registriert
10 Aug. 2014
Beiträge
43
Hey ihr beiden Vorposter. Eure wahnwitzige Rechtsberatung ist hier nicht gefragt.
Der TO darf gerne selbst entscheiden, ob er auch Informationen zur rechtlichen Seite möchte..
Aber wie man sieht hat er ja schon einen Anwalt.

@braegler
Wie Acc schon bemerkte, machen das heutige Router automatisch, wenn sich die Software auf dem Rechner meldet. Nennt sich UPnP und wird von so ziemlich jeder heutigen NAT-Box unterstützt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schattenfresser

Neu angemeldet

Registriert
10 Aug. 2014
Beiträge
43
Die einfachste Lösung...
Dein Bruder hat also seinen Rechner ZUFÄLLIG gerade neuinstalliert? :D
 

Darkcloud

Sheltem the Dark

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.004
  • Thread Starter Thread Starter
  • #23
Der Gedanke kam mir auch, nur war das ein Tag vor der Abmahnung. Da er aber beim Öffnen von Skype nen Bluescreen bekam könnte da so einiges falsch auf dem PC laufen....
 

antiisis

Neu angemeldet

Registriert
18 Jan. 2015
Beiträge
8
Es geht mir vor allem darum, zu verhindern, dass so etwas noch einmal vorkommt.
Wenn deinen Anschluss mehrere nutzen ist es von Vorteil eine VPN Firewall oder Router dimensioniert nach deiner Leitungsgeschwindigkeit einzusetzen praktiziere ich schon seit Jahren in einer WG .
 
Zuletzt bearbeitet:

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Eure wahnwitzige Rechtsberatung ist hier nicht gefragt.
Auf aktuelle Urteile und hinzuweisen hat weder etwas mit "wahnwitzig" zu tun, noch ist es Rechtsberatung.
Schau hier, da geht es um einen sehr vergleichbaren Fall. Insbesondere ab 0:58 wird die Begründung abgegeben, die zu dem Urteil geführt hat und die auch zu dem hier vorliegenden Fall passt. Sei bitte ruhig, wenn du keine Ahnung hast.

Auch als Moderator musst du nicht alles kommentieren, nur weil du glaubst Übermensch zu sein.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Dein Gutachten: 2006
Aktuelle Urteile: 2014
Fällt dir was auf?
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.629
Heureka, das königlich bayrische Amtsgericht hat gesprochen!
So schön sich das liest und ich den Abgemahnten das auch gönne, es wird vor dem Landgericht vermutlich kaum Bestand haben.

RA Thomas Stadler schrieb:
Auch im vorliegenden Fall kann deshalb, trotz des erfreulichen Urteils, nicht unbedingt davon ausgegangen werden, dass die Entscheidung sich in München durchsetzen wird. Es ist vielmehr damit zu rechnen, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer gegen dieses Urteil Berufung einlegen, wobei die Chancen, dass die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I das Urteil wieder einmal aufhebt, vermutlich nicht schlecht stehen.

Quelle

Das ist aber nicht das Thema. Darkcloud möchte das technisch für die Zukunft verhindert wissen. Das scheint aber kaum machbar bzw. praktikabel...
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
7.375
Ort
127.0.0.1
Ich wusste ja dass die Störerhaftung für offene/ungesicherte W-Lans gilt. Beim als unsicher bekannten WEP galt das hier bisher immer als umstritten.

Aber wenn der TS sein W-LAN mit WPA sichert und jemand Sicherheitslücken im Router nutzt um dort einzubrechen, wie kann in solchen Fällen noch die Störerhaftung gelten?
Nichtmal als versierter Nutzer hat man die Möglichkeit, so etwas zu verhindern.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Um solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden:

Keine als unsicher bekannten Router verweden.
Firmware Updates zeitnah einspielen.
wlan Funktionalität des Routers deaktivieren.
Für angebundene Clients Logs durchführen.

Wenn weiter kein Vertrauen in der Familie möglich ist, muss jeder seinen eigenen Anschluss nutzen.



@Baer: Mittlerweile sind dem aufgeführten Fall und dessen Urteil allerdings schon einige gleichartige Urteile gefolgt. Im Übrigen würde sich das auch mit der Elternhaftung für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kinder und der Sommer unseres Lebens Entscheidung decken.

Sommer unseres Lebens Entscheidung (2010) *klick
Insbesondere unter Leitsätze: (1) Satz 2 und (2)

Und bitte, was soll das eigentlich zuerst groß tönen, dass andere ja keine Ahnung haben und wenn man dann mit Quellen überzeugt wurde, ist das plötzlich von keinerlei Relevanz mehr.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.629
Ich hab ja Geduld, zur Not komme ich noch vorbei und lese dir das laut vor:
Ein Anwalt ist auch schon eingeschaltet aber trotzdem geht es mir momentan eben darum rauszufinden wer da nun über das Netz hier geladen hat um weitere Vorfälle zu unterbinden.
Also zur rechtlichen Seite, ein Anwalt ist schon von Anfang an eingeschaltet. Es geht mir vor allem darum, zu verhindern, dass so etwas noch einmal vorkommt.
hmpf 2 mal gepostet
Treibe es bitte nicht auf die Spitze.


@Darkcloud

Über eine undokumentierte Funktion der meisten Fritzboxen können Sie ganz einfach den gesamten Datenverkehr innerhalb des LANs, Funknetzwerkes oder mit dem Internet aufzeichnen und später auswerten.

Quelle

Gruß
Baer
 
Zuletzt bearbeitet:

Schattenfresser

Neu angemeldet

Registriert
10 Aug. 2014
Beiträge
43
Aber wenn der TS sein W-LAN mit WPA sichert und jemand Sicherheitslücken im Router nutzt um dort einzubrechen, wie kann in solchen Fällen noch die Störerhaftung gelten?
Gar nicht. Aber im Grunde ist es hier doch klar. Nicht irgendein anderer (böser Nachbar o.ä) hat sich in ein WPA gesichertes WLAN gehackt, es war ziemlich sicher ein Familienmitglied. Für etwas anderes gibt es keinerlei Hinweise.
Deswegen immer der Störerhaftung vorbeugen und die minderjährigen Kinder entsprechend belehren. Gegenüber volljährigen Kindern gibt es keine Belehrungspflicht und damit keine Störerhaftung.
Ab jetzt (für alle weiteren Fälle) allerdings zu spät, da jetzt Anhaltspunkte für illegales Filesharing durch den Sohn bestehen.
Ab jetzt muss der Anschlußinhaber (Eltern) absichern und kontrollieren, ggf. einschränken.
z.B siehe Beitrag von Baer

BTW: Hier einen Anwalt fü mehr als eine modUE einzuschalten ist Unsinn. Das wird am Ende ziemlich sicher teurer als die Abmahnung an sich.
Zum einen weil man als Störer lediglich für die Abmahnungskosten haftet und nicht für den dadurch entstandenen Schaden.
Zum anderen weil der BGH bereits die Störerhaftung für volljährige Kinder und nicht auffällig gewordene, minderjährige Kinder (sofern darüber belehrt keine illegalen Tauschbörsen zu nutzen) ausgeschlossen hat.
 
Zuletzt bearbeitet:

Darkcloud

Sheltem the Dark

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.004
  • Thread Starter Thread Starter
  • #34
Also vom vertrauen her gehe ich zumindest stark davon aus, dass wenn es mein Bruder war, dass er es nicht noch mal machen wird auch wenn er es jetzt nicht zugegeben hat. Der eine Freund von ihm dem ich es auch zutrauen würde kommt jetzt eh nicht mehr ins Wlan rein. Das einzige was mir jetzt als einigermaßen naheliegende Gefahr noch einfällt wäre ein Virus.
Ach und zum Thema UPNP, das hat die Telekom auf ihren Routern aus sicherheitsgründen deaktiviert bzw gar nicht mehr eingeführt.
Zum Anwalt: Der wird auch die Richtung mit der ModUE gehen.


@Baer: Das problem ist eben, dass es ein Speedport ist, der hat ja sogar logs, die führen jedoch nie wirklich weit zurrück. Ich bräuchte also eine Möglichkeit, die regelmäßig von da zu laden.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Wie stellt er die Logs denn zur Verfügung? Gibt es eventuell eine REST API oder eine Exportfunktion oder müsstest du die über das Interface abfragen?
 

Darkcloud

Sheltem the Dark

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.004
  • Thread Starter Thread Starter
  • #36
Geht nur über das Webinterface. Zumindest habe ich noch keine andere Möglichkeit entdeckt.
 

nik

Guest

N
Könnte man sich sicher was basteln. Da im Routerlog aber nur Verbindungsaufbau, Anmeldung von Clients, etc. stehen, bringt dir das relativ wenig.

Bei manchen Speedports ist es möglich, einen WAN-Mitschnitt zu machen. Dort würde man dann sehen, wer welche Seiten aufgerufen hat. Das wäre aber aus Datenschutzsicht sehr bedenklich, da hier wirklich alle Verbindungen ersichtlich sind und außerdem fallen in kurzer Zeit sehr viele Daten an.
 

Baer

Ottonormalverbrecher
Veteran

Registriert
15 Juli 2013
Beiträge
3.629
Danke Neo, da hat er dann wohl in den braunen Eimer gegriffen. :unknown:

Gruß
Baer
 
Oben