• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[eBay] Briefsendung kommt nicht an, privater Verkäufer, was tun?

War-10-ck

střelec
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@bevoller: "Er macht deutlich, dass es ihm scheißegal ist" heißt nicht gesagt zu haben, dass es ihm "scheißegal" ist. ;) Zumal es ja auch sein gutes Recht ist, wie wir nun wissen hat er alles ja absolut korrekt versendet. Da würde ich dem Käufer auch eher Misstrauen als es auf die Post zu schieben. Genauso wie Cyperfriend eher dem Verkäufer misstraut hat als der Post.
 

Philipus II

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Sorry, aber das wäre eine ziemliche Sch***aktion. Der TE hat in vollem Wissen des Risikos dem unversicherten Versand zugestimmt. Wenn es dann mal schief geht, muss man damit halt leben. Würde da auch als Verkäufer nichts erstatten.
Tja, das ist das Risiko des unversicherten Versands. Als Käufer muss ich damit rechnen, dass Ware verloren geht, als Verkäufer muss ich damit rechnen, dass der Käufer dann unzufrieden ist. Im konkreten Fall hat sich das Problem ja gelöst...
 

lupo

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Tja, das ist das Risiko des unversicherten Versands. Als Käufer muss ich damit rechnen, dass Ware verloren geht, als Verkäufer muss ich damit rechnen, dass der Käufer dann unzufrieden ist. Im konkreten Fall hat sich das Problem ja gelöst...
Das mag sein, aber im Endeffekt ist die Rechtslage hier klar (und eigentlich auch den meisten bekannt). Da ist nun mal ein Vertrauensvorschuss vom Käufer an den Verkäufer nötig. Kommt die Ware dann nicht an, muss ich das als Käufer absolut akzeptieren können und nicht anfangen, dem Verkäufer irgendwas zu unterstellen. Wenn ich dem Verkäufer nicht traue (was ich persönlich auf ebay generell nicht tue), dann muss man den versicherten Versand wählen. Dann kannst du nach einer gewissen Wartezeit, oder sofort, nach der Sendungsnummer fragen.
 

Philipus II

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Ich sehe aber keinen rechtlichen Grund, der eine negative Bewertung verbietet. Es mag sicher nicht die nette Art sein, ja, aber der Verkäufer hat effektiv keine Handhabe.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Ich sehe aber keinen rechtlichen Grund, der eine negative Bewertung verbietet.
Die negative Bewertung bewertet dann aber etwas was der Verkäufer gar nicht zu verantworten hat und behaftet ihn negativ damit. Ich seh das durchaus anders.
Ich persönlich würde nach einer netten Bitte um Erstattung eine rote geben. "Ware bei unversichertem Versand nicht angekommen. Keine Ersatzlieferung/Erstattung/Kulanz. Ich bin mit dem Kauf daher nicht zufrieden".
Wie kann mangelnde "Kulanz" eine Rufschädigung durch negative Bewertung rechtfertigen?

Um gegen diese Bewertung vorzugehen müsste der Versender zumindest glaubhaft machen, dass die Ware angekommen ist. Das ist nahezu unmöglich
Der Versender muss beim unversicherten Versand sicherlich nicht die Zustellung nachweisen. wie kommst Du da drauf? Schlussendlich müsste er lediglich den Versand belegen können, dazu gehört nicht die erfolgreiche Zustellung.
 
Zuletzt bearbeitet:

bevoller

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@bevoller: "Er macht deutlich, dass es ihm scheißegal ist" heißt nicht gesagt zu haben, dass es ihm "scheißegal" ist. ;) Zumal es ja auch sein gutes Recht ist, wie wir nun wissen hat er alles ja absolut korrekt versendet.
Der Käufer ist aber ebenfalls zu Recht über so eine Reaktion not amused. Der Ton macht halt manchmal doch die Musik. ;)

Wie kann mangelnde "Kulanz" eine Rufschädigung durch negative Bewertung rechtfertigen?
Das hängt von der Begründung ab. Fehlende Kooperationsbereitschaft (selbst wenn er dazu nicht verpflichtet ist) des Verkäufers und die Scheiß-egal-Haltung wären ja, richtig formuliert, nur eine Meinungsäußerung und/oder ggf. eine wahre Tatsachenbehauptung.
Ich würde nicht dafür garantieren, dass daraus eine Rufschädigung resultiert.
Ich würde allerdings selbst vermutlich ein paar Nächte drüber schlafen und dann eine neutrale Bewertung mit entsprechender Begründung schreiben.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Der Käufer ist aber ebenfalls zu Recht über so eine Reaktion not amused.

wieso 'zu recht'? das ganze ist rechtlich einwandfrei definiert. man kann nicht eine erwartungshaltung haben, die dem teuren versand entspricht und nur den billigen nehmen.

wenn ich was bei ebay verkaufe und beispielsweise anbiete, versichert oder als warensendung zu versenden, heisst das nicht, das ist versichert und such dir aus wieviel du bezahlst.

aber genau hier liegt das problem. so billig wie möglich, ohne auch nur einen hauch von der eigenen erwartungshaltung abweichen.
 

bevoller

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Hat doch aber absolut nichts damit zu tun, dass der Verkäufer eine absolute Scheiß-Egal-Haltung an den Tag legt.
Kann man zumindest das Vortäuschen von Interesse und Anteilnahme etwa nur verlangen, wenn man das Porto für den versicherten Versand trägt?
Du solltest menschliche Regung nicht immer nur von Geld abhängig machen. :p

Und jetzt der Nachtrag, der zwar etwas OT ist aber bestens zu den hier angeführten Zweifeln zu den 25,-€ Euro passt. ;)

Mann wollte Supermarkt mit gefälschter Pfand-Flasche prellen: (16.56 Uhr)

Mit einer gefälschten Pfandflasche hat ein Mann in Bochum versucht, einen Supermarkt um 25 Cent zu betrügen. Der 67-Jährige hatte eine Flasche aus dem Ausland genommen und einen kopierten Strichcode darauf geklebt.

Die Fälschung war allerdings so offensichtlich, dass eine Angestellte des Supermarkts der versuchten Täuschung des Mannes sofort auf die Spur kam und die Polizei rief. Gegen den Senior werde nun wegen Betrugs ermittelt, teilten die Beamten am Dienstag (13.01.2015) mit.
Man kommt u.U. also auch für deutlich weniger als 25,-€ vor Gericht. ;)
 

Philipus II

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Der Versender muss beim unversicherten Versand sicherlich nicht die Zustellung nachweisen. wie kommst Du da drauf? Schlussendlich müsste er lediglich den Versand belegen können, dazu gehört nicht die erfolgreiche Zustellung.
Um gegen eine negative Bewertung vorzugehen versucht man meist, einen Aspekt der Bewertung als falsche Tatsachenbehauptung oder Beleidigung darzustellen. Das wird mit meinem Textentwurf nicht klappen.

Natürlich muss der Versender nicht den Zugang belegen können, um sich vor Ansprüchen des Käufers zu schützen. Aber um sich gegen die Bewertung zu wehren,wäre es sinnvoll.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Solange sich die Bewertung hauptsächlich darauf beruft, das dem armen Käufer etwas vorenthalten wird, was ihm gar nicht zusteht(Kulanz/Geld zurück usw.), muss er gar nicht nachweisen. Das ergibt sich doch einwandfrei aus der Kaufabwicklung. Und das die alleinstehende negativ behaftete Aussage das keine Ware geliefert wurde rechtlich haltbar ist, mag ich auch bezweifeln. Aus dem Grund das der Verkäufer dafür gar nicht verantwortlich sein kann, seine Verantwortung endet bei der Übergabe an den Zusteller.
 

Philipus II

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Hast du dazu Urteile? Ich kann nichts finden. Ich finde zig Ebay-Urteile, die sich um unzulässige Bewertungen drehen, aber das sind anders gelagerte Fälle. Das sind die üblichen Beleidigungen, Schmähkritiken, strafrechtlichen Unterssellungen (BETRUG!!!111einself!) sowie gelegentlich erwiesenermaßen falsche Tatsachenbehauptungen. Mein Stand war, dass wenn man nicht allzu konkret wird und nur das subjektive Erlebnis negativ beschreibt, der Verkäufer keine Möglichkeiten hat. Da ich das Thema für sehr spannend halte, würde ich mich über Material zum Weiterlesen freuen.
 

Cyperfriend

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  • #53
Nun, da ja alles gut ging und sich der Verkäufer doch noch gekümmert hätte ist das ja alles egal.

Aber nehmen wir mal an der Verkäufer hätte nichts gemacht hätte man eine negative Bewertung wie folgt abgeben können:

Ware vermutlich bei Post verloren gegangen, Verkäufer kümmert sich nicht, kein Nachforschungsauftrag
Tja, wenn wir hier einen Rechtsverdreheranwalt haben würde mich die Antwort echt interessieren.
 

Cyperfriend

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  • #55
Ich schaue jetzt garantiert nicht alle Suchergebnisse durch. Wenn der VK eine Nachforschung in Auftrag gibt, bekommt er das schriftlich, bzw. das Ergebnis. Kann er dem Käufer davon eine Kopie zukommen lassen hat er wohl eine Nachforschung in Auftrag gegeben, wenn nicht kann man davon ausgehen, dass er das nicht gemacht hat. Also Tatsachenbehauptung.

Ansonsten gibt die oben genannte Bewertung lediglich das Verhalten des VK wieder wenn es zu Problemen kommt. Welcher Richter würde dagegen urteilen können?
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Ich schaue jetzt garantiert nicht alle Suchergebnisse durch.

entschuldige, dass ich ein interesse vermutet habe. ich konnte ja nicht wissen, dass deine erwartung so weit geht und deine eigeninitiative gen null tendiert.

Ansonsten gibt die oben genannte Bewertung lediglich das Verhalten des VK wieder wenn es zu Problemen kommt. Welcher Richter würde dagegen urteilen können?

wenn ich mich recht erinnere, gibt es doch dafür extra einen unterpunkt bei der bewertung, nennt sich 'kommunikation'. wofür nun noch eine negative bewertung sein soll, erschliesst sich mir nicht. du hast deinen artikel und er hat an der verzögerung keine schuld. demzufolge basiert deine bewertung ausschliesslich auf emotionen und du erhoffst dir einfach nur eine verquere bestätigung hier, dass es ja so richtig sei.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Aber nehmen wir mal an der Verkäufer hätte nichts gemacht hätte man eine negative Bewertung wie folgt abgeben können
negative Bewertung schrieb:
Ware vermutlich bei Post verloren gegangen[...]
Das hat der VK aber nicht zu verantworten. Du kannst aber niemandem etwas negativ anlasten, was er weder zu verantworten hat, noch hätte ändern können.
negative Bewertung schrieb:
[...]Verkäufer kümmert sich nicht, kein Nachforschungsauftrag
Warum sollte er? Darauf hast Du gar keinen Rechtsanspruch, ergo kann ihm auch das nicht nachteilig angelastet werden. Ich denke zumindst für das Verständnis dafür, benötigt es weder einen Anwalt noch irgendwelcher Urteile. Ich bin sicher das sich passende Gesetze zu solchen Aussagen im Strafgesetzbuch finden lassen. Das geht schon in Richtung übler Nachrede.

edit//
Google findet passendes zu "falsche Tasachenbehauptung"
 
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Cyperfriend

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  • #58
Also nochmal:

Ich habe den Verkäufer selbstverständlich positiv bewertet. Das die Post scheiße baut hat er ja nicht zu verantworten. Soweit sind wir uns ja einig.
Was wir hier noch diskutieren ist nur noch theoretischer Natur.

Was heißt hier Rechtsanspruch? Zum Verkauf gehört mehr als Ware einstellen, Geld erhalten, Ware verschicken. Bei Problemen darf ich wohl erwarten, dass der Verkäufer alles in seiner Macht stehende unternimmt um zu klären wo die Ware geblieben ist, wenn sie nicht dort ankommt, wo sie ankommen soll. Als Empfänger kann ich keinen Nachforschungsauftrag stellen, habe ich versucht. Es muss also der Versender machen.

Ich kann natürlich auch negativ schreiben
Keine Ware erhalten
Tatsache, beweise das Gegenteil.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Tatsache, beweise das Gegenteil.
Ich würde dann schlicht einen glaubwürdigen Zeugen für den Versand dieses Artikels bennenen und ggf. einen Nachweis über die Kosten. Damit wäre meine Pflicht als VK getan, alles weitere liegt ausserhalb meiner Kontrolle. Das ergibt sich aus der von Dir gewählten/akzeptierten Versandform.
Eine negative Bewertung mit diesem Inhalt suggeriert anderen damit es am VK lag und behaftet ihn damit grundlos negativ.
Ich denke dann eher ne neutrale ohne Text oder eben dem Hinweis, das die Sendung wohl während des Versand verloren gegangen ist.
 

Philipus II

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Ich bin die ersten paar Seiten durch, kein vergleichbarer Fall dabei. Es geht immer um unzutreffende Bewertungen. Der Sachverhalt, dass die Ware auf dem Postweg verloren ging, man das doof findet und der Verkäufer dann nicht superkulant war, ist aber eben weder unzutreffend noch beleidigend. Bewertungserpressung ist es auch nicht, da man an keiner Stelle gedroht hat.

Und selbst der Fliegengitter-Käufer hat Recht bekommen: http://www.focus.de/finanzen/recht/...pruch-fuer-negative-bewertung_id_4026665.html
 
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