• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Metadiskussion] Rechte und Pflichten bei Paketlieferungen

badboyoli

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Die ersten 20 Beiträge wurden vom ursprünglichen Thread abgetrennt und in dieses Thema hier verschoben.

Dieser Thread soll dazu dienen alle Seiten einer Lieferung zu beleuchten (Kunde + Lieferdienst + Versender)
Wir bitten euch das ihr nach Möglichkeit keine Vermutungen äußert und beim Thema bleibt.


Euer freundliches Off Topic Mod Team :)
 
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1Bratwurstbitte

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

...Und nein, du darfst das Paket vor dem bezahlen nicht öffnen.
Wo hast du denn diesen Unsinn her, sicherlich darfst du die VERSAND-UMVERPACKUNGVERPACKUNG öffnen, um die Ware auf Transportschäden zu prüfen!

Was du nicht darfst, ist die Verpackung der Ware selbst öffnen.
Es steht sogar in den AGBs der Carrier drin, dass dem Empfänger das Recht gewährt wird / gewährt werden muss, die Ware auf Transportschäden zu prüfen, dies beinhaltet auch das öffnen der Versandverpackung.

Dir Boten erzählen immer das Gegenteil, weil sie keinen Bock darauf haben, die Rückabwicklung durch zu führen ( Bruch / Transportschaden ), wenn sie mit der Ware Fußball gespielt haben, und du das dann merkst.
Du darfst sogar diese Plastikbänder, die manche Versender um die Pakete schnüren aufschneiden, wenn es nicht anders geht.
Der Bote MUSS die Ware dann vor Ort direkt wieder mitnehmen, wenn du die Annahme verweigerst, weil die Ware beschädigt ist. Wie willst du denn sonst gucken, ob ein Transportschaden vorliegt?

Das darfst du mir glauben, ich arbeite seit einigen Monaten für eine riesige Kaufhauskette im 1st-Level Support des Online-Shops...
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Vor der Bezahlung bist du weder Besitzer, noch Eigentümer des Pakets. Du kannst schauen, ob das Paket (Umkarton) Schäden aufweist und die Annahme verweigern. Ist im Paket selbst die Ware beschädigt, solltest du das mit dem Verkäufer klären.

http://www.juraforum.de/forum/t/paket-per-nachnahme-spaeter-bei-der-post-reklamieren.283994/

Was soll ein Paketzusteller mit einem geöffneten Nachnahmepaket und ohne Geld? Zumal er überhaupt nicht weiß, was bestellt wurde.
 

gelöschter Benutzer

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Es steht sogar in den AGBs der Carrier drin, dass dem Empfänger das Recht gewährt wird / gewährt werden muss, die Ware auf Transportschäden zu prüfen, dies beinhaltet auch das öffnen der Versandverpackung.

ist eine transportverpackung von aussen nicht beschädigt, ist ein zerstörter inhalt auf unsachgemässe verpackung zurückzuführen. das liegt nicht im verantwortungsbereich der carriers.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Das mit dem 1st Level Support wird schon seinen Grund haben :unknown:
 

1Bratwurstbitte

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Dann erklärt mir mal bitte, wie ich sonst prüfen kann, ob z.B die angegebene Mengen an Packstücken in der Sendung im Versandkarton enthalten sind?
Wie soll ich z.B Lieferungen wie Glühbirnen, oder anderweitig zerbrechliche Waren auf Unversehrtheit prüfen?
Soll ich die Sendung so lange schütteln, bis ich weiß, es waren mal intakte Glühbirnen?

Warum sind wohl seit einigen Jahren bei professionellen Versandhäusern die Lieferscheine von AUßEN mit einer DURCHSICHTIGEN Folie an den Paketen angebracht?
( Die Menschen die sich sowas ausdenken, machen das nicht weil die Folie mit Lieferschein lustig aussieht, das hat schon einen Sinn der dahinter steckt. )

Ich werde euch jetzt ganz bestimmt nicht irgendwelche AGBs raussuchen, nur damit ich mich hier profiliere.
Es gibt Dinge, die sind teilweise auch logisch. Ein Kunde darf auch vom Gesetzgeber her bei Fernabsatzverträgen innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurück treten,
bzw, selbst vor Ort in einem Laden die Ware, selbst wenn sie versiegelt ist zur Prüfung auspacken, um sie auf Beschaffenheit zu prüfen.
Klar kann euch das Personal Hausverbot erteilen, wenn ihr das macht, ist das deren Recht, es gibt aber keine rechtliche Grundlage, die diesen Vorgang bestrafen würde, es ist sogar vorgesehen...

Ach ja, es sollte logisch sein, wenn man erst 3 Monate für eine Firma arbeitet, dass man nicht sofort Gruppenleiter oder Back-Office Schlampe ist...
Du brauchst gar nicht zynisch werden Redlight, ich hab dir nix getan...

EDIT:
Obwohl, du hast Recht, ich hab deinen Post Unsinn genannt, mag sein... Es sei dir verziehen :D.
Die AGBs für Endverbraucher sind definitiv anders, wie die für Großkunden. Da es in der Tat so ist, dass der Gesetzgeber das nicht genauer definiert mit den Transportschäden, einigen sich die Carrier mit den Großkunden meistens auf bestimmte Regelungen, dass man Nachforschungsanträge / Transportschäden prozentual abwickelt.
Aber Pala, du hast ja Recht, der Versender ist der Auftraggeber, der muss sich um die Abwicklung kümmern, wenn was mit der Sendung ist, das ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich Großkunde und Carrier in Verträgen auf eine bestimmte Abwicklung einigen, die eine Recht unbürokratische Abwicklung im Ernstfall erlaubt.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass man auch bei Paketen / Lieferungen die man erhält genau wie im Laden die Ware vor Quittierung der Sendung auf ihre Beschaffenheit prüfen darf. Hier darf man halt nicht die Verpackung der Ware selbst öffnen, dafür aber die Umverpackung...

Wenn dem tatsächlich so wäre wie du sagst Pala, dann hätte ja der Carrier nur dafür Sorge zu tragen, dass die Umverpackung nicht beschädigt wird. Das würde ja heißen, dass die Fahrer an der Rampe die Kartons mit dem Geschirr so lange rumwerfen dürfen, bis die Umverpackung droht kaputt zu gehen. Der Versender hat zwar die Verantwortung und steht dafür gerade, dass die richtige Anzahl an Packstücken eingefüllt werden und auch intakte Produkte, sowie die Verpackung vernünftig ist, jedoch muss der Carrier trotzdem zahlen, wenn der Auftraggeber belegen kann, dass er A, die richtige Anzahl an Packstücken eingefüllt hat und B die Sendung vernünftig verpackt hat. Dummerweise können in den meisten Fällen, weder Auftraggeber, noch Carrier dem anderen etwas konkretes nachweisen ( Was auch zu einem chaotischem und massigen Verwaltungsaufwand führen würde ) "Aussage gegen Aussage"...
Deswegen wickelt man das mit prozentualen Beträgen umgelegt auf das Sendungsvolumen ab...

Beim Endverbraucher nennt sich sowas dann maximal versicherte Summe für Sendungen. Da die meisten Carrier keinen Bock drauf haben in jedem Verteilerzentrum mehrere Versand-Detektive zu beschäftigen, die Spuren und Malöre bei den Sendungen dokumentieren, wird das so gelöst...

Ist euch nicht schon mal aufgefallen, dass diese Versandversicherung eine der einzigen "Versicherungen" ist, wo der der die Dienstleistung erbringt überhaupt nicht wissen will, um welche Ware / Dinge es sich handelt, die er versichert?
Es ist lediglich wichtig, dass man schriftlich irgendwie belegen kann, welchen Wert die Ware hatte, die zerstört wurde?!
 
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gelöschter Benutzer

Guest

G
Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

ich arbeite beim violetten carrier und war davor beim braunen und kann dir sagen, dass du keinen finden wirst, der dich das paket vor entgegennahme öffnen lässt. bei abholung kannst du das paket problemlos noch vor ort öffnen, aber erst nach der annahme. auch ist ein einfaches zurückgeben nicht möglich, da der transport bezahlt und vollzogen wurde. der inhalt spielt dabei nur eine nebesächliche bis gar keine rolle.

nur ganz, wirklich ganz selten, haftet der transporteur, da der versender für die sachgemässe verpackung verantwortlich ist. kommt er dieser verantwortung nach, wird der inhalt auch nicht kaputtgehen.

Dann erklärt mir mal bitte, wie ich sonst prüfen kann, ob z.B die angegebene Mengen an Packstücken in der Sendung im Versandkarton enthalten sind?

das würde voraussetzen, dass der carrier eine verantwortung in bezug auf den inhalt der sendung hat, was nicht so ist.

Wie soll ich z.B Lieferungen wie Glühbirnen, oder anderweitig zerbrechliche Waren auf Unversehrtheit prüfen?

das muss leider erst nach der annahme gemacht werden. dann kannst du auch erkennen, ob der versender oder der transporteur der schuldige ist. damit sind wir wieder beim thema unsachgemässe verpackung.


kunden am schalter, die vor annahme ins paket schauen wollen, können wurzeln schlagen, das wird niemals passieren. für den transporteur ist das gleichzusetzen mit einer verweigerten annahme und der versender wird kontaktiert, wie nun weiter verfahren werden soll. ansprüche hat nur der, der den carrier bezahlt und das ist in erster linie meistens der versender, auch wenn der empfänger diese kosten an den versender gezahlt haben mag, ist der versender der auftraggeber und damit auch der direkt kunde des carriers.

den denkfehler machen jedoch viele, da sie der meinung sind, sie hätten den versand ja bezahlt, was im grunde auch stimmt, aber kunden der carriers sind sie dennoch nicht. auch ist ein transportunternehmen keine treu hand gesellschaft, was zum teil auch gedacht wird. es gibt zwei verträge, einen zwischen versender und carrier und einen zwischen versender und empfänger. der carrier hat mit dem zweiten nichts zu tun.
 

bevoller

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

das muss leider erst nach der annahme gemacht werden. dann kannst du auch erkennen, ob der versender oder der transporteur der schuldige ist. damit sind wir wieder beim thema unsachgemässe verpackung.
Juckt aber nicht. Denn der Händler trägt im Verbrauchsgüterverkauf die Last der mängelfreien Ware.
http://www.onlinehaendler-news.de/r...wer-haftet-wenn-ware-beschaedigt-ankommt.html

Ich werde euch jetzt ganz bestimmt nicht irgendwelche AGBs raussuchen, nur damit ich mich hier profiliere.
Würde dir auch nichts nützen. Erstens ergibt sich daraus keine gesetzliche Verpflichtung für den Transporteur. Und zweitens ist die AGB des Händlers ein Vertragsbestandteil zwischen dir und dem Händler. Der Transport ist aber ein eigenständiger Vertrag zwischen Transportunternehmen und Händler.
Den Transporteur müssen die Händler-AGB also nicht interessieren.
Wenn man nett fragt, kriegt man aber vielleicht vom Post-/Paketboten die Gelegenheit, kurz in die Kiste zu schauen. Von einer rechtlichen Verpflichtung wüsste ich allerdings nichts.

Vor der Bezahlung bist du weder Besitzer, noch Eigentümer des Pakets.
Woraus du aus den Antworten im juraforum ersiehst, dass man kein Besitzer ist, kann ich mir nicht erklären.
Besitzer ist man, sobald man die tatsächliche Herrschaft über eine Sache hat. So ist z.B. ein Dieb der Besitzer einer Sache, allerdings nicht der Eigentümer.
(Trifft übrigens auch auf den zu, der Diebesgut kauft.)

Des Weiteren wage ich zu bezweifeln, dass dem Postboten gekündigt werden kann, wenn er den rechtmäßigen Empfänger vor Bezahlung in ein Paket schauen lässt. Für die rechtmäßige Kenntnisnahme des Inhalts (Briefgeheimnis) ist nur von Belang, wer empfangsberechtigt ist.
 

RedlightX

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Woraus du aus den Antworten im juraforum ersiehst, dass man kein Besitzer ist, kann ich mir nicht erklären.
Des Weiteren wage ich zu bezweifeln, dass dem Postboten gekündigt werden kann, wenn er den rechtmäßigen Empfänger vor Bezahlung in ein Paket schauen lässt. Für die rechtmäßige Kenntnisnahme des Inhalts (Briefgeheimnis) ist nur von Belang, wer empfangsberechtigt ist.

Meine Behauptung ging nicht aus dem Link hervor.
Den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer musst du mir im Übrigen nicht erklären.

Der Händler (XY) geht mit dem Spediteuer (meinetwegen DHL) einen Vertrag ein.
Sinngemäß soll Ware A zu Person B gebracht werden. Die im Versandkarton verpackte Ware soll nach Erhalt des vertraglich vereinbarten Entgelts dem Empfänger übergeben werden.

Irgendwelche Schadenersatzansprüche oder sonstiges, sind iDR hinterher zu klären. - Sofern der Umkarton keine Beschädigungen aufweist. Dann sollte man die Annahme natürlich verweigern.
Was hat es DHL zu interessieren, ob die Glühbirnen im Paket von Inge Meier alle heile sind? Oder ob ihr roter Strickpullover passt?
 

Dummkopf

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Wenn Inge Meier einfach das Rot nicht gefaellt, steht der Fahrer abends im Depot und muss erklaeren, warum er mit einem geoeffneten Paket ankommt, fuer das niemand Rueckporto bezahlt hat. Ausserdem koennte er das Pakat ja auch selbst geoeffnet haben, da ist die Kuendigung dann nicht mehr weit.
 

Grimwald

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

@Dummkopf:

Das wiederum hat überhauptnichts mit dem hier Diskutierten Fall zutun und ist eine andere Baustelle.
 

1Bratwurstbitte

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

...Wenn man nett fragt, kriegt man aber vielleicht vom Post-/Paketboten die Gelegenheit, kurz in die Kiste zu schauen. Von einer rechtlichen Verpflichtung wüsste ich allerdings nichts...
Genau, so sollte es eigentlich auch laufen. Das der Carrier nicht nach den AGBs des Shops handeln muss ist klar, wäre ja noch besser :D...
Ich leite mir diesen Anspruch eben halt von dem Tatbestand her ab, dass ich die Hintergründe kenne und es im Handel, sowie in der Dienstleistungsbranche unerlässlich ist, dass man kundenorientiert arbeitet. Tut man das nicht, verursacht man mehr Kosten, mehr Aufwand, mehr Stress.
Klar, vor Ort im Laden und Carrier Warenübergabe sind zwei verschiedene Dinge, aber trotzdem ist der Dienstleister in diesem Sinne der Überbringer der Ware und somit der "Repräsentant" für seinen Kunden. Klar Rückabwicklung und so muss der Auftraggeber in die Wege leiten, aber! Es liegt am Carrier, da er ja gerade vor Ort präsent ist, einen vernünftigen Geschäftsabschluss wenigstens zu begünstigen...

Aber nun gut, ich weiß ja selbst, dass es solche und solche Kunden gibt. Ich bin bestimmt kein Kunde, der doof wie Brot ist und nur Scheisse macht... Da kann man sowieso handeln wie man will, der Kunde ist einfach viel zu dämlich um Rationalität zu erkennen bzw. so zu handeln...

Kommt der Bote zu mir an die Tür, und ich habe die Möglichkeit die Sendung selbst in Empfang zu nehmen, bestehe ich darauf einmal rein zu schauen, und selbst wenn ich nur kurz prüfe, ob die Anzahl der Packstücke stimmt.
Jetzt nicht unbedingt in der Weihnachtszeit, aber prinzipiell ist das für mich ein Recht, was ich mir rausnehme. Sehe ich von außen, okay, Sendung sau gut verpackt, mit Bändern verschweißt sieht solide aus, klimpert nicht, soll das auch okay sein...
Wenn der Bote anmaßend wird, muss er die Sendung eben halt wieder mitnehmen, der Ton macht auch immer die Musik.

Aber prinzipiell um wieder zum Thema zurück zu kommen...

Anzeige erstellen gut und schön, aber wie wäre es denn, wenn man nicht mal schaut, ob der Herr oder die Frau nicht Mitglied bei der Handelskammer oder diesem Handelsnetzwerk ist. Andernfalls könnte man vielleicht auch versuchen einen OMBUDSMANN im Bereich Handel ein zu schalten. So etwas gibt es bestimmt...
 

Erbsensuppe

ficken?

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Ich bin zu faul jetzt die AGB der verschiedenen Auslieferer zu durchuchen, aber imho gilt das Prüfen auf Transportschäden nur für das Äussere der Sendung.
Der Zusteller der hier von der Post kommt sieht das im Übrigen auch so, genau wie der Zusteller von Hermes. Beide haben lediglich auf die Bedingungen verwiesen welchen man als Versender ohnehin zustimmt und nach deren Auslegung kann der Inhalt bei einer augenscheinlich äusserlichen intakten Verpackung keinen Transportschaden aufweisen.

Mir fällt beim besten Willen auch keine gesetzliche Grundlage ein die ein solches Vorgehen fordert und für Lau und vollkommen zwanglos stellt sich kein Zulieferer noch 10 Minuten hin bis der Empfänger das Paket auseinanderklabüstert hat um den Inhalt auf Transportschäden zu prüfen.

Das darfst du mir glauben, ich arbeite seit einigen Monaten für eine riesige Kaufhauskette im 1st-Level Support des Online-Shops...
Was hat der Support eines Onlineshops eines Kaufhauses denn mit den Rechten und Pflichten der Zusteller zu tun?
Es steht sogar in den AGBs der Carrier drin, dass dem Empfänger das Recht gewährt wird / gewährt werden muss, die Ware auf Transportschäden zu prüfen, dies beinhaltet auch das öffnen der Versandverpackung.
Zeig doch einfach mal.
 

gelöschter Benutzer

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Wenn der Bote anmaßend wird, muss er die Sendung eben halt wieder mitnehmen, der Ton macht auch immer die Musik.

wie ich schon erklärt habe, entstehen dadurch in letzter konsequenz nur für dich kosten, da der carrier das paket nicht kostenfrei zurücksenden wird, sondern mit dem versender klärt, was dieser nun mit dem paket, welches bei der annahme verweigert wurde, machen soll. wird eine rücksendung gewünscht, muss der versender diese natürlich auch bezahlen. alternativ könnte er eine zerstörung des paketes wünschen, sollte der versand die kosten des inhalts übersteigen.

diese kosten wird sich der versender von dir wieder holen, und das mit recht.
 

1Bratwurstbitte

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Keine Ahnung, da musst du Redlight fragen.
Ich bin die erste Anlaufstelle, wenn DHL oder Hermes mal wieder Mist gemacht haben...
Mir wurde das so von meinen Vorgesetzten schriftlich als Arbeitsanweisung kommuniziert, dass in den AGBs bzw. in dem Vertrag mit den Carriern verhandelt wurde, dass diese auch für Transportschäden haften müssen, wenn die Fahrer, oder Kommissionierer meinen Fußball mit den Paketen zu spielen.
Da kann man nämlich noch so gut verpacken und kiloweise Knisterfolie verwenden, wenn ein Paketbote den Inhalt kaputt kriegen will / es ihm egal ist, schafft er das auch. Dafür muss nämlich nicht zwingend die Umverpackung Schäden aufweisen.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Das war kürzlich auch in den Nachhrichten, das zumindes die Post verstärkt ihre Zusteller belangen will, wenn es um Schäden geht. Aber wie Du da nun herleitest, das man ein Recht darauf hat eine gelieferte Sendung vor der entgegennahme zu Prüfen ist mir schleierhaft. Entweder verwechselst Du hier Private mit gewerblichen Kunden, wo letzte auf jeden Fall ihe Ware prüfen müssen um später etwaiige Ansprüche durchzusetzen, da gibt es sicher entsprechende Regelungen in den Handelsgesetzen. oder deine Supportabteilung ist einfach nur wie viele andere so "gewitzt" den Kunden erstmal weg zu schicken. Das würde allerdings kein gutes Licht auf Dich werfen, denn Dienstanweisungen sind eben nur Dienstanweisungen, schriftlich hin oder her.
Deren Inhalt hat mit der Realität oft nichts zu tun, ganz branchenunabhängig. Man sollte seine Arbeit am besten nicht in allen Belangen mit nach hause nehmen.
Der private Verbraucher als Empfänger benötigt keine solche Prüfung vor der Entgegennahme. Der kann problemlos von den Gewährleistungrechten Gebrauch machen.
 

RedlightX

Bekannter NGBler

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Mir wurde das so von meinen Vorgesetzten schriftlich als Arbeitsanweisung kommuniziert, dass in den AGBs bzw. in dem Vertrag mit den Carriern verhandelt wurde, dass diese auch für Transportschäden haften müssen, wenn die Fahrer, oder Kommissionierer meinen Fußball mit den Paketen zu spielen.

Das ist bei Privat- und Geschäftskunden der Fall. Daran hat auch nie jemand gezweifelt ;)
Das alles ändert aber nichts daran, dass es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, vor(!) der Bezahlung - das Paket zwecks irgendwelcher Kontrollen ausgehändigt zu bekommen.
 

gelöschter Benutzer

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Re: Bayern-Wolf.de - Ware wird nicht verschickt

Mir wurde das so von meinen Vorgesetzten schriftlich als Arbeitsanweisung kommuniziert

die benötigten informationen stehen alle in diesem thread, liest man aber nur die, die man lesen will, können wir uns ewig im kreis drehen.
 
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