Kokser
Humanistischer Misanthrop
- Registriert
- 14 Juli 2013
- Beiträge
- 1.019
Aloha,
heute Nacht war Schnäppchennacht bei mir.
Rein aus Interesse, was genau muss Notebooksbilliger tun um rechtswirksam den Vertrag anzufechten? Ich habe ja spaßeshalber mal im BGB geblättert und natürlich den Willenserklärungsparagraphen gefunden. Allerdings steht in der AGB von Notebooksbilliger folgendes:
Hebelt das die Willenserklärung wegen Irrtums aus?
Ich finde nur widersprüchliche Urteile darüber.
PS: Bevor jemand meckert: Die Bestellung war mehr als Spaß als ernsthafter Einkauf gedacht. Wenn das alles geliefert würde, wäre NBB insolvent. Ich war auch noch moderat im Gegensatz zu einigen anderen. Was da heute Nacht abging, war sehr unterhaltsam. Und nein, ich rechne nicht ernsthaft mit der Lieferung.
PSS: Noch ist kein Storno da. Ich hätte gerade gerne eine versteckte Kamera bei denen im Hauptquartier.
heute Nacht war Schnäppchennacht bei mir.
Rein aus Interesse, was genau muss Notebooksbilliger tun um rechtswirksam den Vertrag anzufechten? Ich habe ja spaßeshalber mal im BGB geblättert und natürlich den Willenserklärungsparagraphen gefunden. Allerdings steht in der AGB von Notebooksbilliger folgendes:
Hebelt das die Willenserklärung wegen Irrtums aus?
Ich finde nur widersprüchliche Urteile darüber.
PS: Bevor jemand meckert: Die Bestellung war mehr als Spaß als ernsthafter Einkauf gedacht. Wenn das alles geliefert würde, wäre NBB insolvent. Ich war auch noch moderat im Gegensatz zu einigen anderen. Was da heute Nacht abging, war sehr unterhaltsam. Und nein, ich rechne nicht ernsthaft mit der Lieferung.
PSS: Noch ist kein Storno da. Ich hätte gerade gerne eine versteckte Kamera bei denen im Hauptquartier.
Anhänge
Zuletzt bearbeitet: