• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Rechtsfrage: Notebooksbilliger Preisfehler

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Aloha,

heute Nacht war Schnäppchennacht bei mir. :D

Mein eBay nbsp;Übersicht Ihrer Käufe.png

Rein aus Interesse, was genau muss Notebooksbilliger tun um rechtswirksam den Vertrag anzufechten? Ich habe ja spaßeshalber mal im BGB geblättert und natürlich den Willenserklärungsparagraphen gefunden. Allerdings steht in der AGB von Notebooksbilliger folgendes:


Hebelt das die Willenserklärung wegen Irrtums aus? :p

Ich finde nur widersprüchliche Urteile darüber.

PS: Bevor jemand meckert: Die Bestellung war mehr als Spaß als ernsthafter Einkauf gedacht. Wenn das alles geliefert würde, wäre NBB insolvent. Ich war auch noch moderat im Gegensatz zu einigen anderen. Was da heute Nacht abging, war sehr unterhaltsam. :D Und nein, ich rechne nicht ernsthaft mit der Lieferung. :p
PSS: Noch ist kein Storno da. Ich hätte gerade gerne eine versteckte Kamera bei denen im Hauptquartier. :p
 

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kuromi

KU ♪ RO ♪ MI ♪ (shy)

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Hmm, gabs bei Amazon nicht auch mal so ein Problem?
Ich meine, dass solche Verträge nicht wirksam sind, wenn ersichtlich ist, dass es sich um einen Irrtum handelt. Kann es nicht mit Sicherheit sagen, aber ich meine das mal so gelesen zu haben.
Da der Preis nicht nur bei der Preisangabe auftaucht, sondern auch in der Artikelbeschreibung selbst, würde ich wohl von einem gehackten Account oder so ausgehen.

Dazu noch die aktuelle Meldung:

This seller is currently away until Dec 09, 2014, and is not processing orders at this time. You can add this item to your watch list to purchase later.

Edit: Godlike wieder - wie aus dem Nichts. Und natürlich schneller.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Wie wäre es denn, wenn man Artikel gekauft hätte, bei denen die Ersparnis nicht offensichtlich ein Preisfehler ist? Also zum Beispiel statt 15€ für 5,99€? Ist ja dann für den Kunden nicht ersichtlich, ob es sich um ein reguläres Angebot handelt?
 

godlike

Warp drölf
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Das ist dann ja eine ganz andere Verhältnismäßigkeit. Bei einer geringen Stückzahl wird der Händler von sich aus normal versenden. Der Rechtsbeistand kostet in dem Falle ja ein Vielfaches vom zu erwartenden Verlust. Bei 10K wird es aber auch seinen normalen Weg gehen da dadurch ein beträchtlicher Schaden entstehen könnte. Denke die Chance da als Käufer Glück zu haben ist wesentlich höher. Waschmaschine für 6€ kannst du aber knicken ;)
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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Och, ich nehme auch nur den Laptop wenn's sein muss. :D
Ich bin mal auf die Begründung in der Mail gespannt. Ist ja schon ein paar Stunden neuer Werktag und noch ging nichts raus.

@elgitarre:
Ebay
Bei Auktionsplattformen wie eBay läuft das übrigens noch mal ganz anders: Hier ist die Situation des Vertragsschlusses genau andersrum. Der „Versteigerer“ gibt das generelle Angebot ab, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsendes an den Höchstbietenden zu verkaufen. Der „Ersteigerer“ nimmt also durch die Abgabe seines Gebotes das Vertragsangebot des „Versteigerers“ an. Mit Auktionsende wird der Kaufvertrag dann automatisch geschlossen. Dies gilt bei eBay übrigens auch für Sofortkauf Angebote. In der Regel hat der „Versteigerer“ bei eBay also kein Anfechtungsrecht, aus welchen Gründen auch immer. Der oben angesprochene Anfechtungsgrund, wie vertippen oder verschreiben, dürfte in diesen Fällen nicht vorliegen.

Dein Link behauptet das Gegenteil. Außerdem hat Invitatio ad offerendum hier imho gar keine Geltung. Siehe:
http://www.kleingewerbe.info/vertragsrecht/vertrag-im-onlineshop.php#ebay
 

gelöschter Benutzer

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sorry, mein Fehler. Habe nur "notebooksbilliger" gelesen und ebay überlesen...
Vielleicht enthält mein link ja trotzdem Ansätze die deine Frage beantworten.
 

godlike

Warp drölf
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Waren das denn richtige Auktionen oder Sofortkauf? Hier sehe ich trotzdem eine Möglichkeit für den Verkäufer bei der schieren Masse an Produkten die offenkundig falsch eingestellt wurden. Hat da einer zufällig ein Urteil parat?

Was ist z.B. hiermit?

Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Lesen Sie daher die folgenden Informationen sorgfältig durch, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw. Gebote streichen.

Laut BGH kommt es nach den eBay-AGB beim vorzeitigen Abbruch eines Angebots nicht zu einem Vertragsschluss, wenn ein berechtigter Grund vorliegt, z.B. wenn die Voraussetzungen der Irrtumsanfechtung vorlagen (vgl. BGH, Urt. v. 08.01.2014, VIII ZR 63/13) oder der Artikel gestohlen wurde (vgl. BGH, Urt. v. 08.06.2011, VIII ZR 305/10).
Die eBay-Regeln sehen zwei Arten von berechtigten Gründen für eine vorzeitige Beendung eines Angebots vor.
Irrtümer beim Einstellen des Artikels

In Betracht kommt:

  • Erklärungsirrtum: Ihnen ist beim Erstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen, z.B. Sie haben sich bei der Eingabe des Start- oder Sofort-Kaufen-Preises vertippt. Auch eine versehentliche Verwendung der Sofort-Kaufen Option kann zur Anfechtung berechtigen (vgl. AG Kassel, Urt. v. 23.04.2009 - Az.: 421 C 746/09).
  • Inhaltsirrtum: Sie wollten ein Angebot überhaupt nicht abgeben, z.B. haben Sie aus Versehen einen Artikel bei eBay eingestellt, den Sie bereits vorher verkauft hatten.
  • Eigenschaftsirrtum: Sie haben sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt, z.B. sind Sie irrtümlich davon ausgegangen, es handele sich um einen Nachdruck und keinen echten van Gogh.

Quelle: http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
 
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Kokser

Humanistischer Misanthrop

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@godlike: Waren leider Sofortkauf Angebote. Bei einer Auktion stünden die Chancen etwas besser, allerdings wäre man dann auch nie bei dem Preis rausgekommen. ;)
 

godlike

Warp drölf
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Siehe mein Edit. Wenn eBay es schon so formuliert wird bei den krassen Preisabweichungen auch §119 Geltung haben. Kann ich mir nicht vorstellen. Gerade bei der Menge wird das Einstellen automatisiert erfolgen. Sprich tritt dann ein Fehler auf, sei es durch Maleware, einen Verschreiber oder ein Lag, ist die Firma ggf. insolvent? Kann ich mir ehrlich nicht vorstellen.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Rechtlich hin oder her.
Du kannst doch nicht allen Ernstes von einem Händler verlangen, dass der sich ruiniert, oder?

Vielleicht passiert dann auch folgendes.
Alle zahlen schön und der Händler meldet logischerweise Insolvenz an weil er pleite ist.
Dann bleibt nur noch zu hoffen, dass du per paypal bezahlt hast...

Klar, wird nicht passieren, auch wenn du sicher gestern nacht nicht der einzige warst der zu diesen Preisen eingekauft hat.

Trotzdem würde ich a) nicht verlangen dass sich ein mittelgroßer Händler wegen einem Preisfehler ruinieren muss.
und b) wird der Verkäufer den Kaufvertrag (zu Recht) anfechten können und werden.

Allerdings da:
...

PS: Bevor jemand meckert: Die Bestellung war mehr als Spaß als ernsthafter Einkauf gedacht. Wenn das alles geliefert würde, wäre NBB insolvent. ...

ist es ja eigentlich eh egal, oder?

Wie gesagt, der Händler kann den Kaufvertrag anfechten wegen Preisfehler.
 

Xypro

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127.0.0.2 !!
Bei dem Absatz in elgitarres Link:

Ebay
Bei Auktionsplattformen wie eBay läuft das übrigens noch mal ganz anders: Hier ist die Situation des Vertragsschlusses genau andersrum. Der „Versteigerer“ gibt das generelle Angebot ab, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsendes an den Höchstbietenden zu verkaufen. Der „Ersteigerer“ nimmt also durch die Abgabe seines Gebotes das Vertragsangebot des „Versteigerers“ an. Mit Auktionsende wird der Kaufvertrag dann automatisch geschlossen. Dies gilt bei eBay übrigens auch für Sofortkauf Angebote. In der Regel hat der „Versteigerer“ bei eBay also kein Anfechtungsrecht, aus welchen Gründen auch immer. Der oben angesprochene Anfechtungsgrund, wie vertippen oder verschreiben, dürfte in diesen Fällen nicht vorliegen.


Gerade die fett markierten Abschnitte geben mir zu bedenken - Insbesondere ein Unternehmen wie NBB sollte einen ganz besonderen Augenmerk auf solche Fehler haben und sich deren Konsequenzen bewusst sein.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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  • #14
Rechtlich hin oder her.

Nix hin und her. Genau das ist die Frage. Meine Stellung dazu ist hier nicht von belang. Mich interessiert eher, was passiert, wenn jemand klagen würde. Manch einer hat dort über 100 Produkte bestellt, mit 'ner Rechtsschutz ist der Aufwand im Vergleich zum Nutzen recht gering. Ethik außen vorgelassen (und nein, ich habe nicht vor zu klagen...).

Ich könnte mir vorstellen, dass der Händler sich auf einen Erklärungsirrtum beruft. Das Gericht überprüft das und stellt fest, dass bei den Preisen die Insolvenz des Händlers vorprogrammiert ist, die Erklärung damit mit hoher Wahrscheinlichkeit versehentlich geschehen ist und gibt ihm Recht, sofern der Irrtum unverzüglich erklärt wurde. Oder übersehe ich hier etwas?


Nehmen wir also an, in der heutigen Stornowelle, vergisst Notebooksbilliger ein paar Mails rauszuschicken. Dann könnte ein rechtlich wirksamer Anspruch durchgesetzt werden...

Seht's als rechtliche (Laien)-fingerübung.
 

godlike

Warp drölf
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Da wirst du hier wohl keine zufriedenstellende Antwort finden. Frage doch mal bei juris bzw http://www.juraforum.de/. Die können dir da sicherlich besser weiter helfen. Mehr als eine Tendenz können aber auch die nur aufzeigen. Letztendlich kommt es am Ende ja auf das Verfahren und vorangegangene Urteile an.
 

gelöschter Benutzer

Guest

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Bei dem Absatz in elgitarres Link:




Gerade die fett markierten Abschnitte geben mir zu bedenken - Insbesondere ein Unternehmen wie NBB sollte einen ganz besonderen Augenmerk auf solche Fehler haben und sich deren Konsequenzen bewusst sein.

dort steht aber auch "in der Regel".
Ich bin mir sicher, auch bei Sofortkauf kann der Händler einen geschlossenen Kaufvertrag anfechten wegen Preisfehler.
 

Hector

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Gabs schon sooo oft. Wird von denen gecancelt und gut is.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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  • #18
Sehr geehrter Kunde,

wir wenden uns mit einer wichtigen Mitteilung hinsichtlich Ihrer Bestellungen vom 09.12.2014 beim eBay-Shop notebooksbilliger auf der Handelsplattform eBay an Sie:

Aufgrund eines bedauerlichen Fehlers in der Datenverarbeitung wurde am heutigen Tag bei einer Vielzahl der von uns angebotenen Produkte auf der Handelsplattform eBay nicht die korrekten Preise, sondern stattdessen jeweils ein fehlerhafter Preis (5,99 Euro) ausgewiesen.

Auch alle Artikel Ihrer Bestellungen mit einem Stückpreis von 5,99 Euro waren von diesem Fehler betroffen und daher mit einem falschen Preis ausgezeichnet. Vielleicht waren Sie selbst schon bei Aufgabe der Bestellung über den Preis verwundert oder haben auf einschlägigen Foren die Diskussion über den Preisfehler verfolgt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Bestellungen entsprechend stornieren mussten.

Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass aufgrund des offensichtlichen Preisfehlers ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und der notebooksbilliger.de AG nicht zustande gekommen ist. Lediglich hilfsweise erklären wir die Anfechtung des Rechtsgeschäftes wegen dieses Irrtums.

Wir möchten uns für etwaige Unannehmlichkeiten entschuldigen und würden uns freuen, wenn wir Sie in Zukunft trotzdem als Kunde bei notebooksbilliger.de begrüßen dürfen. Etwaige schon vorgenommen Zahlungen werden wir Ihnen unaufgefordert gutschreiben. PayPal Zahlungen werden auch über PayPal gutgeschrieben. Vorkassen werden auf Ihr Konto zurück überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr notebooksbilliger.de-Team

Storno ist eben rein. Muss ich wohl reguläre Weihnachtsgeschenke kaufen. ;)
Meiner laienhaften Meinung nach ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen, die Anfechtung scheint dann aber in Ordnung zu sein.
Schade popade. ;)

Übrigens wurden _alle_ Artikel für 5,99€ storniert. Auch die, bei denen es sich um eine moderate Preiseinsparung handelte.
 

bevoller

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sorry, mein Fehler. Habe nur "notebooksbilliger" gelesen und ebay überlesen...
Vielleicht enthält mein link ja trotzdem Ansätze die deine Frage beantworten.
Nein, tut er nicht. Denn der Händler gibt in seinen AGB ausdrücklich an, dass es sich um ein verbindliches Angebot handelt. Selbstverständlich haben Vertragsparteien das Recht, von sich aus ein verbindliches Angebot abzugeben und dies ggf. in den AGB so festzulegen.

Allerdings kann man davon ausgehen, dass die hier abgegebenen Angebote bzw. Kaufverträge wegen Irrtums angefechtet werden werden.
(Nein, ich stottere nicht, das erste "werden" ist das Hilfsverb im Futur I. :P)

Rechtlich hin oder her.
Du kannst doch nicht allen Ernstes von einem Händler verlangen, dass der sich ruiniert, oder?
Doch... wieso auch nicht?
Umgekehrt soll es tatsächlich Firmen geben, die einen Kunden ruinieren, indem sie auf Zahlung bestehen. Manchmal wird so gar eine Anzeige wegen Betrugs daraus. Und alles absolut legitim.

Meiner laienhaften Meinung nach ist zwar ein Kaufvertrag zustande gekommen, die Anfechtung scheint dann aber in Ordnung zu sein.
Ist sie tatsächlich. Letztendlich genießt du als Verkäufer den selben Schutz. Anders könnte die Sache aussehen, wenn es sich um eine "Auktion" handelt und durch einen niedrigen Startpreis Gebühren eingespart werden sollen. Um einen bestimmten Minimalpreis zu erzielen kann man bei ebay schließlich Startpreis und Mindestgebot festlegen. Da ist ein Irrtum dann evtl. weniger offensichtlich.
 

Kokser

Humanistischer Misanthrop

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  • #20
Ich finde es trotzdem seltsam, dass sie dann in der Mail darauf hinweisen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Das ist doch schlichtweg falsch, oder? Oder ist das nur Selbstschutz um sich vor Schadensersatzforderungen zu drücken?

Nehmen wir an, jemand hat sich dort gestern einen Fernseher gekauft und heute mittag dazu passend ein TV-Rack, Wandhalterung oder Ähnliches. Bliebe man dann auf den Kosten sitzen? Die Zeitspanne "unverzüglich" ist ja auch eher schwammig formuliert.
 
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