• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Weblog ohne Impressum betreiben

TheOnly1

RBTV | ngb | BMG
Veteran

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
8.902
Ort
Zimmer 237
Naja...das ist ja das was ich meine:
Bei solchen Fragen lasse ich mich in DE auf gar nix mehr ein. Wer weiß schon, was irgendein Abmahnanwalt oder irgendein Gericht entscheidet, wenn der Richter die "Computermaus" für ein Nagetier hält?
Ich persönlich mache GAR NIX mehr mit DE-Domains und Impressum, selbst wenn es bei einigen Seiten möglich wäre.
Aber das muss natürlich jeder selber wissen. Rein inhaltlich würde ich dir bezogen auf den Wikipedia-Artikel zustimmen, aber drauf verlassen, würde ich mich eben nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Das Thema finde ich ebenfalls sehr interessant, da ich bisher immer auf Nummer sicher gegangen bin.
Ich habe einen Fotoblog auf einer .com Adresse und bin für ein Forum auf einer .de Adresse verantwortlich. Beide Seiten werden komplett ohne Werbung oder kommerzielle Angebote und Hintergedanken geführt und bereitgestellt. Auf beiden Seiten gibt es ein Impressum, wenn ich den Thread jetzt nicht komplett falsch verstanden habe, dann kann ich mir diese scheinbar doch sparen oder?
Das kommt drauf an. "Früher" [Ich glaube eine zwischenzeitige Änderung wurde hier ja bereits bekannt gemacht!] war das so, dass rein private Seiten kein Impressum benötigt hatten. Sobald du dich aber nicht mehr an ein privats Publikum, also bspw. deinen Familienkrei, sondern an öffentliches Publikum, also Dritte, gerichtet hattest, musstest du noch ein Impressum führen.
Insgesamt, musst du ja als Betreiber einer einfachen Seite recht wenig Auflagen folgen.
  • Datenschutzerklärung, insbesondere wenn Social Media-Inhalte eingebunden werden
  • Impressum
Für die Inhalte deiner Nutzer haftest du nicht, wenn du den übliche Pflichten nachkommst. Bei Kenntnisnahme unerlaubter/ unlizensierter Inhalte löschen, auf berechtigte Anfrage Nutzerdaten herausgeben.
Insgesamt lohnt es sich aber einen Anwalt zur Hand zu haben, da es ja auch mal passiert, dass ein Lars Sobiraj hin und wieder mal Post bekommt, weil ein ganz ausgefuchster Abmahnanwalt das Internet noch nicht verstanden hat oder verstehen will.

Ich verstehe das auch so. Es geht ohne Impressum. Wobei eine .de ja schnell über denic zu überprüfen ist. Aber .net, .org etc. mit Privacy Protect sind dann ausreichend.
Klar, eine de-Domain sollte man sich eben nicht (mit korrekten Daten) zulegen. Wobei eine auf falschen Namen registrierte de-Domain dann im Zweifelsfall auch schnell wieder weg ist. Sonst bleiben eigentlich nur Domains mit Whois-Schutz oder die gar kein öffentliches Whois führen (to beispielsweise) - wobei das natürlich kein 100%iger Schutz ist, sich darauf zu verlassen, dass Whois-Daten nicht heraus gegeben werden.
 

Shodan

runs on biochips

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
661
Ort
Citadel Station
Nur Webseiten, die ausdrücklich und ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, sind von der Impressumspflicht ausgenommen.
Das würde ich bei einem Forum zumindest schon mal zur Debatte stellen.
Das steht bei einem Forum eher nicht zur Debatte, man lese Ferner zum Urteil 28 O 402/10 des LG Köln vom 28.12.2010
Bei Blogs kann das etwas anders aussehen, siehe ebenfalls Ferner zum Urteil 2 U 115/10 des OLG Bremen vom 14. Januar 2011.

Jens Ferner ist bei so Dinge eine meiner liebsten Anlaufstellen, da der gute Mann so freundlich ist relevante Urteile zu verlinken. credit where credit is due.
Ich will mich im Folgenden allerdings direkt mit den Urteilen beschäftigen. Aus meiner laienhaften Perspektive und rein aus Spaß an der Freude.

Diese beiden Urteile sind die sehr schön auseinander laufenden, die zu der großen Unsicherheit bei diesem Thema beitragen. Warum?
Sieht man sich die beiden Verfahren an, dann fällt erst einmal eines auf: beide drehen sich nicht um Abmahnungen wegen einem fehlenden Impressum! Beim OLG Bremen geht es gar nicht darum, beim LG Köln taucht es zwar auf, ähnelt aber, wenn die Metapher gestattet ist, der Kirsche auf dem Kuchen. In beiden Fällen sieht sich eine Partei durch den Inhalt der Seite in ihren eigenen Rechten verletzt.
In beiden Fällen wird in diesem Punkt zu deren Gunsten entschieden.
Der relevante Unterschied ist, was genau Gegenstand der Klagen war: In Bremen ging es um eine Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung auf der Webseite einer Rechtsanwaltspartnerschaft. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Webseite durchaus "journalistisch/redaktionell" im Sinne des §56 RStV (gleiche Formulierung wie in §55 betreffs des Impressums) ist, und eine Gegendarstellung veröffentlichen muss.

In Köln hingegen ging es (in erster Linie) um die Nutzung eines Bildes in einem Blog. Ausgang habe ich ja schon angesprochen, und ohne im Detail darauf eingehen zu wollen: "journalistisch" spielt dafür keine Rolle. Die Kirsche wurde daher auch kurzerhand konfisziert. Das Urteil führt in der Begründung etwas auf, was ich hier schmunzelnd als eine Parade bezeichnen will. Nach dem "Schutz der Privatsphäre" wird die sehr beliebte Gefahr "dass die Kommunikation unterbliebe" aufgefahren, dann tanzt ein Motto-Absatz "Persönlich" vorbei, eine Homage sicher, an das bremische "journalistisch". Die Zeile 32 kommt mir als gerührtem Schaulustigen wieder in Erinnerung, dort hieß es "die anonyme Nutzung des Internets sei zudem gesetzgeberisch gewollt, wie § 13 TMG zeige."
Als letzter Wagen schließt die Parade dann ein Polizeiauto: Hey du Ein-Mann-Versammlung! Ausweiskontrolle! Und nimm die Sonnenbrille ab, das ist Vermummung...

warte was?

In Zeile 58 findet sich der, meiner Ansicht nach, wahre Grund: "da keine Informationspflicht für notwendig erachtet wird, wo durch einen Plattformanbieter sichergestellt ist, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt sind."

In dem Urteil sind Worte zu lesen wie "Störerhaftung" "DMCA", "Servern in den Vereinigten Staaten", "den Blog unzugänglich machen" ...

Über unsere "Kirsche", das Recht sich anonym im Internet zu äußern, sei es in einem Forum oder in einem Blog, auf einer Webseite oder in einem sozialen Netzwerk, kann so herrlich schwadroniert werden, weil es eine elegante Lösung für ein altes Problem bietet: Man kann den Kuchen nicht essen und behalten. Aber den Kuchen und die Kirsche... ganz andere Sache.
Die Urteile laufen auseinander, da es in Bremen um Käsekuchen ging. Wie bitte, soll man Käsekuchen essen und dabei den Käse behalten?

Was sich zeigt, ist ein ganz grundsätzliches Problem: Das Recht auf Anonymität kollidiert mit der Wahrung der Rechte anderer. Und letzteres wird in unserer Rechtsprechung sicher immer wieder Vorrang bekommen. Aber solange letzteres durchsetzbar ist, ohne ersteres anzugreifen, wird ersteres nicht angegriffen. Diejenigen nun, die sich vollends bewusst sind, dass sie die Rechte anderer mit Füßen treten, werden jeden Weg gehen, um sich selbst ersteres zu garantieren. Und im Versuch deren Rechte durchzusetzen, werden immer mehr Regelungen kommen, die das Recht auf Anonymität der Unschuldigen aushöhlen und untergraben :( Vorratsdaten und Klarnamenpflicht.. Aber ich schweife ab..

Worauf ich eigentlich hinaus will: Man kann einen Blog ohne Geschäft, ohne Impressum und ohne Sorge betreiben...
bis man jemandem damit auf die Füße tritt.
Wenn der Zeitpunkt kommt, an dem man sich niedergeschlagen eingestehen muss, dass man eine journalistische Qualität erreicht hat, von der die Gemälde-Zeitung nur träumen kann, zum Beispiel weil man ein Bild einer Katze mit dem lustigen Hut "geklaut" und mit "lol wie geil xD" kommentiert hat, dann hat man besser sieben Proxies.. oder einen Webspaceanbieter mit leicht auffindbarem Impressum.


Die erwähnte Parade, für alle, die noch ein bisschen mehr wollen.

56. Gemäß § 55 Abs. 1 RStV haben Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, Namen und Anschrift leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

57. Nach der Begründung zu § 55 im 9. RÄStV (abgedruckt bei Held in Beck`scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Auflage 2008, § 55 Rz. 6), in dem die Informationspflichten neu geregelt wurden, soll mit der Ausnahme von der Informationspflicht sicher gestellt werden, dass Kommunikation im privaten (persönlichen oder familiären) Bereich ohne Nennung des Namens und der Anschrift erfolgen kann. Damit werde dem Schutz der Privatsphäre Rechnung getragen. Nicht kennzeichnungspflichtig sei demnach private Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinausgehe. Dies betreffe etwa die Einstellung von Meinungsäußerungen in Foren. In diesen Fällen sei über den Plattformanbieter sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt werden können. Eine Kennzeichnungspflicht würde ansonsten dazu führen, dass die Kommunikation unterbliebe.

58. Danach fallen unter die Ausnahme von der Informationspflicht jedenfalls Einstellungen von Meinungsäußerungen in Foren. Das gilt auch, wenn das Thema der Meinungsäußerung weder persönlich noch familiär ist. "Persönlich" bezieht sich nach dem Wortlaut auf die Zwecke der Kommunikation, nicht etwa auf das behandelte Thema. Persönlich ist der Zweck der Kommunikation aber auch dann, wenn der sich Äußernde dem persönlichen Bedürfnis nach Kommunikation politischer Meinungen, persönlichen Ärgers oder Enttäuschung nachkommt. Nach der Gesetzesbegründung bezieht sich persönlich auf die Kommunikation, auch wenn sie über die reine Telekommunikation hinaus geht. Insofern kann sich diese Kommunikation eben - typisch für das Internet - an die gesamte Internetgemeinschaft wenden. Die Ausnahme erfährt auch keine weitere Einschränkung dadurch, dass durch die Inhalte der Meinungsäußerung ein Bedürfnis entsteht, zu erfahren, wer hinter diesen Aussagen steht. Dies ist bei der Abfassung des Gesetzes vielmehr bereits bedacht worden, da keine Informationspflicht für notwendig erachtet wird, wo durch einen Plattformanbieter sichergestellt ist, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt sind. Daher geht die Auffassung zu weit, nach der die Ausnahme nur in Betracht kommt, wenn die Inhalte passwortgeschützt sind oder nur Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich betroffen sind (so aber Ott, MMR 2007, 354, 356; für die Notwendigkeit einer weiten Fassung hingegen Kitz, ZUM 2007, 368, 372).

59. Der streitgegenständliche Blog entspricht hiernach dem Schutzzweck des Gesetzes und der ratio der Ausnahme von der Informationspflicht einer derartigen Äußerung einer privaten Meinung in einem Internetforum und fällt daher nicht unter die Informationenpflicht des § 55 Abs. 1 RStV. Denn der anonyme C1 gibt seine persönliche Meinung zu bestimmten Themen bekannt, wie dies auch bei Meinungsäußerungen in Foren der Fall ist. Aufgrund der Nutzungsbedingungen und der Content-Richtlinien übt die Verfügungsbeklagte als Anbieterin der Plattform C2.com eine ähnliche Funktion aus, wie der Anbieter eines Internetforums. Dadurch ist sichergestellt, dass die schutzwürdigen Belange der Beteiligten gewahrt sind. Dies mag bei anders gestalteten Blogs anders zu beurteilen sein.

Tangentialdiskurs: Nachtrag zum "Abschweifen"
Ich empfinde ein... "persönliche Bedürfnis nach Kommunikation politischer Meinungen" und möchte hier nur kurz anmerken, dass jener Satz wohl etwas den Anschein erwecken könnte, es seien jene.. kriminellen Kräfte, die schuldig sind an der Deanonymisierung unserer digitalen Welt. Es ist mir keinesfalls ein Anliegen zu behaupten, es sei alles schön und gut, wenn die Bürger doch nur voreinander verstecken können, der Staat jedoch die Macht habe bei Bedarf hinter die Maske zu blicken. Das Gegenteil ist der Fall! Das Recht des Schreiberlings seine Worte gerade auch einem solchen Behemoth ohne Furcht an Kopf werfen zu können, MUSS garantiert sein. Ich finde daher das Kölner Urteil so elegant: Der Foren-/Blogplattformbetreiber, der Webspaceanbieter, das Rechenzentrum als Wahrer der Ordnung. Ja Unternehmen als Erfüllungsgehilfen, ja Zensur zur Wahrung der Rechte, dies sind, und ich hasse diesen Ausdruck Schillers, aber ich will mich kurz halten, "ein weites Feld".

Nur so viel: sollte es je dazu kommen, dass meine Meinung konsequent zensiert wird, dann wäre ich gerne anonym!
 
Zuletzt bearbeitet:

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Das steht bei einem Forum eher nicht zur Debatte, man lese Ferner zum Urteil 28 O 402/10 des LG Köln vom 28.12.2010
Bei Blogs kann das etwas anders aussehen, siehe ebenfalls Ferner zum Urteil 2 U 115/10 des OLG Bremen vom 14. Januar 2011.
Die verlinkten Artikel widersprechen in keinster Weise der Annahme von TheOnly1.

Diese beiden Urteile sind die sehr schön auseinander laufenden, die zu der großen Unsicherheit bei diesem Thema beitragen. Warum?
Sieht man sich die beiden Verfahren an, dann fällt erst einmal eines auf: beide drehen sich nicht um Abmahnungen wegen einem fehlenden Impressum! Beim OLG Bremen geht es gar nicht darum, beim LG Köln taucht es zwar auf, ähnelt aber, wenn die Metapher gestattet ist, der Kirsche auf dem Kuchen. In beiden Fällen sieht sich eine Partei durch den Inhalt der Seite in ihren eigenen Rechten verletzt.
In beiden Fällen wird in diesem Punkt zu deren Gunsten entschieden.
Der relevante Unterschied ist, was genau Gegenstand der Klagen war: In Bremen ging es um eine Gegendarstellung zu einer Pressemitteilung auf der Webseite einer Rechtsanwaltspartnerschaft. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Webseite durchaus "journalistisch/redaktionell" im Sinne des §56 RStV (gleiche Formulierung wie in §55 betreffs des Impressums) ist, und eine Gegendarstellung veröffentlichen muss.

In Köln hingegen ging es (in erster Linie) um die Nutzung eines Bildes in einem Blog. Ausgang habe ich ja schon angesprochen, und ohne im Detail darauf eingehen zu wollen: "journalistisch" spielt dafür keine Rolle. Die Kirsche wurde daher auch kurzerhand konfisziert. Das Urteil führt in der Begründung etwas auf, was ich hier schmunzelnd als eine Parade bezeichnen will. Nach dem "Schutz der Privatsphäre" wird die sehr beliebte Gefahr "dass die Kommunikation unterbliebe" aufgefahren, dann tanzt ein Motto-Absatz "Persönlich" vorbei, eine Homage sicher, an das bremische "journalistisch". Die Zeile 32 kommt mir als gerührtem Schaulustigen wieder in Erinnerung, dort hieß es "die anonyme Nutzung des Internets sei zudem gesetzgeberisch gewollt, wie § 13 TMG zeige."
Als letzter Wagen schließt die Parade dann ein Polizeiauto: Hey du Ein-Mann-Versammlung! Ausweiskontrolle! Und nimm die Sonnenbrille ab, das ist Vermummung...
Njom njom njom.. Schön geschrieben, bis auf die Zeichensetzung und Typos, aber das wars dann auch schon.
Ich glaube du hast (noch) nicht ganz verstanden, wie Gesetze funktionieren oder willst es nicht so ganz verstehen oder..
Es hat weniger mit der Plattform für die Präsentation zu tun, als viel mehr mit der Art der Präsentation. In einem Forum kann genauso, wie auch auf einem Blog, ein journalistischer Inhalt publiziert werden. Genauso kann ein Blog, ebenso wie ein Forum, nicht-journalistische Inhalte publizieren. Schwer ist es jedoch die Trennlinie zwischen journalistisch und nicht-journalistisch oder privat und "öffentlich" zu ziehen. Das liegt allerdings mehr an dem Unvermögen unserer Sprache eine genaue Definition dessen zu bilden, als an dem Gesetzgeber/ den Gesetzen/ der Rechtssprechung.

Worauf ich eigentlich hinaus will: Man kann einen Blog ohne Geschäft, ohne Impressum und ohne Sorge betreiben...
bis man jemandem damit auf die Füße tritt.
Wenn der Zeitpunkt kommt, an dem man sich niedergeschlagen eingestehen muss, dass man eine journalistische Qualität erreicht hat, von der die Gemälde-Zeitung nur träumen kann, zum Beispiel weil man ein Bild einer Katze mit dem lustigen Hut "geklaut" und mit "lol wie geil xD" kommentiert hat, dann hat man besser sieben Proxies.. oder einen Webspaceanbieter mit leicht auffindbarem Impressum.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen, um bei deinen Lebensmittelvergleichen zu bleiben. Impressumspflicht hat exakt 0 mit Urheberrechtsverletzung zu tun.
 

Shodan

runs on biochips

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
661
Ort
Citadel Station
Schön geschrieben, bis auf die Zeichensetzung und Typos
Zu wenig Schlaf. Da wird die Sprache blumig und die Schrift dreckig erdig. :D

Ich glaube du hast (noch) nicht ganz verstanden, wie Gesetze funktionieren oder willst es nicht so ganz verstehen oder..
Ich habe Ferner nur als Anlaufpunkt verlinkt. In meiner Recherche dazu habe ich sowohl die betreffenden Gesetzestexte, als auch die Urteile gelesen. Ich bin auch den Formulierungen zu ihren Iterationen in früheren Gesetzen gefolgt und habe versucht deren Begründungen zu finden, was mir nicht vollständig gelang. So musste ich mich am Ende dann leider doch auf die Darstellung in den Urteilen verlassen, daher gibt es auch keine weiteren Quellen als die transitiv über Ferner erreichbaren.
Impressumspflicht hat exakt 0 mit Urheberrechtsverletzung zu tun.
Eine Mühe, die dir offensichtlich nicht zuzumuten ist. 2 b II des Kölner Urteils! Ich habe nur Zeile 56ff zitiert.
Damit du nicht selber nachschlagen musst:
19. Sie sind der Auffassung, dass die Verfügungsbeklagte als Störerin auf die begehrte Unterlassung haftet. Sie habe aufgrund des Hinweises auf das fehlende Impressum mit Schreiben vom 01.06.2010 den Blog unzugänglich machen müssen. § 55 iVm § 49 Satz 2 Nr. 13 und 14 RStV diene einem von Äußerungen im Internet betroffenen als individuelle Schutznorm im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.
24. 2. Es gegenüber der Antragstellerin auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen

25. [...]

26. Die in Anlage K1 wiedergegebenen Äußerungen über die Antragstellerin öffentlich zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen,

27. bii) solange bei deren Verbreitung durch Telemedien gesetzlich geforderte Informationen zur inhaltlichen Verantwortlichkeit für den Artikel gem. Anlage K1 nicht leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden.

53. Antrag zu 2 b) bii)

54. Die Verfügungsklägerin ist für den Antrag zu 2 b) bii) passivlegitimiert, da über sie in dem streitgegenständlichen Blog identifizierbar berichtet wird. Die Verfügungsbeklagte ist auch insoweit passivlegitimiert. Denn der Prozessbevollmächtigte der Verfügungskläger hat jedenfalls mit dem Beitrag vom 04.06.2010 auch unter Identifikation der Verfügungsklägerin darauf hingewiesen, dass für die streitgegenständlichen Inhalte kein Impressum angegeben war.

55. Allerdings liegt insoweit keine Rechtsverletzung vor. Insbesondere liegt keine Verletzung eines Schutzgesetzes gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §§ 55, 49 RStV vor. Denn der streitgegenständliche Blog unterliegt nicht den Informationspflichten des § 55 RStV.
Kuchen = Urheberrecht, Kirsche = Impressumspflicht

In einem Forum kann genauso, wie auch auf einem Blog, ein journalistischer Inhalt publiziert werden. Genauso kann ein Blog, ebenso wie ein Forum, nicht-journalistische Inhalte publizieren.
Das LG Köln spricht auch nicht über die "Art der Präsentation", sondern über "die Zwecke der Kommunikation" und nicht von "privat", sondern von "persönlich".

Was die Definition von "journalistisch" angeht, so bin darauf gar nicht groß eingegangen, das Kölner Urteil fand einfach interessanter.
Ich habe die Gratwanderung hier absichtlich dem Fachmann überlassen, um diesmal Ferner zu zitieren:
Letztlich dürfte jedes halbwegs gut geführte Blog davon erfasst sein.
Aber: Diese Übertragung liegt daran, dass Käse = "journalistisch/redaktionell", Käsekuchen = Gegendarstellung und Käsefondue = Impressum.
Ferner sieht das mit dem pessimistischen Blick eines Rechtskundigen. Ich als Laie, und das habe ich betont!, darf mir erlauben über die Gefahr einer aus dem Kontext gerissen Definition des OLG Bremen hinwegzusehen und lieber darauf hinzuweisen, dass es um eine Gegendarstellung, oder im weiteren Kontext, um die Durchsetzung der Rechte Dritter, ging, und nicht um die Impressumspflicht. Wo du bei Köln falsch liegst (da ging es, wie oben gezeigt, auch um diese) hättest du bei Bremen richtig gelegen. Das Urteil aus Bremen sagt in erster Linie, dass eine Webseite von Anwälten, die Pressemitteilungen veröffentlicht, auch Gegendarstellungen zu diesen veröffentlichen muss.

Lies mal die Sätze in dem Urteil, hinter dem was Ferner zitiert:
OLG Bremen · Urteil vom 14. Januar 2011 · Az. 2 U 115/10 schrieb:
54. [...] Diesen Kriterien entspricht der Internetauftritt der Beklagten, der sich entgegen der von ihr im Rahmen dieses Rechtsstreits vertretenen Ansicht nicht in einer bloßen Eigenwerbung erschöpft. Die Beklagte überarbeitet ihre homepage regelmäßig und gibt von ihr bearbeitete Neuigkeiten („Aktuelles“, „TopNews für Anleger“) heraus. Sie gibt unter der Rubrik „Medien“ laufend Pressemitteilungen heraus, unterhält ein „Pressearchiv“ und stellt sich selbst unter der Überschrift „Medienarbeit“ wie folgt dar:

55. „Wir begreifen die aktuelle ausführliche Information der Medien, von Zeitungen, Magazinen und Fachpublikationen, von Radio und Fernsehen, als wichtigen Bestandteil unserer Arbeit.
Ok an der Stelle stimme ich dir zu: hier geht es schon um die "Art der Präsentation". Wieso habe ich nur das Gefühl, dass es sich nicht um die Art von Blog handelt, um die es hier eigentlich geht?
Ich erkläre ja nur ungern einen Witz: Mein letzter Absatz ist dementsprechend zu verstehen, der Schwenk zwischen "journalistisch" und Katzenbildern spielt nur mit der Urheberrechtsverletzung. Ein scheinbar zu gut getarnter Scherz, selbst mit dem klaren Seitenhieb gegen ein für Niveau bekanntes "Käse"blatt. Meine eigentliche Idee war der Wink mit dem Zaunpfahl auf das Niveau, dass erreicht werden muss, um jemandem vorzuwerfen, sein Hobby sei ein journalistisches Medium und damit durchzukommen.


NACHTRAG:
Hier wurde zur genüge die Methodik des Fort-Knox-Blogs erörtert. Ich fand es sehr schön, dass gerade an einem Tag an dem ich frei habe, der Trend hier in Laienjuristerei umschwenkte :D Danke für die Steilvorlagen! Aber Laie ist Laie und kann Accs Vorwurf keine Ahnung zu haben wovon ich hier rede nicht völlig von der Hand weisen. Daher will ich ein letztes mal den guten Herrn Rechtsanwalt Jens Ferner zitieren. Aus Aktuelle Urteile zur Impressumspflicht:
Fazit
Unter diesem Aspekt rate ich jedem, ein Impressum bereit zu halten und hier mindestens Name und Anschrift anzubieten. Am klügsten ist es immer, den strengeren Regelungen des §5 TMG zu folgen, doch sehe ich das persönlich nicht als zwingend an und rate es rein Vorsichtshalber.

In meiner Kernkompetenz als Code-Monkey möchte außerdem noch raten sieben Proxies zu benutzen!
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

Guest

G
private Blogs brauchen kein Impressum.
ein privater Blog ist:
"Die Rechtsprechung legt den Begriff "privat" aber relativ streng aus. Als rein private Blogs gelten beispielsweise Blogs, die sich ausschließlich um Ihren Alltag drehen oder sogenannte "Tagebuch-Blogs". Ein Blog kann aber gleichzeitig nur so lange privat sein, wie sich keine Meinungsbildung äußert. Außerdem sollten redaktionelle Inhalte unbedingt vermieden werden."

http://praxistipps.chip.de/blog-impressum-was-muss-drin-stehen_19836

für alles andere braucht man ein Impressum.


Jetzt muss man einfach mal entscheiden, braucht der TS ein Impressum oder nicht?
Wie werden seine Inhalte sein?

Falls er ein Impressum braucht, werden wir hier als seriöses Forum im aber doch keine Tipps geben wie er das Impressum illegalerweise einfach weglassen kann, oder?
 

Hezu

Ruhe in Frieden

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
6.262
Ort
twitter.com/hezuma
Diese Definition ist Stuss. Jeder Veröffentlichung ist in irgendeiner Weise eine Meinungsäußerung, sei es nur die Meinung, das diese Gegend in den USA gut sei und ein empfehlenswertes Reiseziel darstelle.

So lange aber kein Gewinnabsichten hinter der Empfehlung stehen, ist halt kein Impressum notwendig.
Kannst du aber auch nachlesen, in Quellen, die ich seriöser empfinde als deine Chip-Praxistipps:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema/impressum-tmg.html?page=0#anchor_0_8

Ansonsten hätte ich gerne ein Urteil (oder eine seriöse Quelle, nicht die eines Chipautors im Jurastudium) dafür, das eine Meinungsäußerung nicht mehr als Privat einzustufen ist.



Ein allgemeiner Richtwert noch: Jede Webseite, bei der man auch über andere Wege Daten des Besitzers herausfinden kann, kann auch Problemlos mit nem Impressum ausgestattet werden, Seiten, bei denen man das nicht kann, brauchen auch kein Impressum.
 

BurnerR

Bot #0384479

Registriert
20 Juli 2013
Beiträge
5.507
So lange aber kein Gewinnabsichten hinter der Empfehlung stehen, ist halt kein Impressum notwendig.
Kannst du aber auch nachlesen, in Quellen, die ich seriöser empfinde als deine Chip-Praxistipps:
http://www.it-recht-kanzlei.de/Thema...e=0#anchor_0_8
Hm. Da liegst du mMn einem Fehlschluss auf.
In dem Abschnitt werden hinreichende Gründe für ein Impressun genannt nicht notwendige. Generell sind die Adressaten des Artikels Gewerbetreibende.

Beachte insbesondere den fundamentalen Unterschied zwischen:
"Dies ist jedenfalls dann der Fall,[...]"
und
"Dies ist nur dann der Fall, [...]"
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
ohne den Inhalt des Blogs genau zu kennen kann man doch eh nicht entscheiden was Sache ist.
Leider ist es definitiv nicht so einfach "Meinungsäußerung = privat = kein Impressum"

Wenn man seine Meinung einer breiten Masse bereitstellt, dann ist man schnell in der journalistischen Schiene, und da braucht man doch wohl gesetzlich ein Impressum, oder?
Und ob das bei den Inhalten des TS der Fall ist, werden wir so auch nicht entscheiden können.

Daher gibt es für mich mehrere Szenarien.

Entweder wir versuchen hier zu entscheiden ob der TS ein Impressum braucht oder nicht, und wenn er eines braucht, dann hilft man ihm halt auch nicht das zu umgehen. Braucht er kein Impressum, dann kann man ihm helfen die Seite so anonym wie möglich zu gestalten.
Nur, wie gesagt, das wird schwer zu entscheiden.

Oder aber, der TS braucht selbst ein Impressum, dann muss er sich seine infos wohl selbst suchen.

Der Startpost liest sich für mich so, als ob die Frage Impressum ja oder nein für den TS nicht relevant ist.
Und das halte ich halt für falsch, bzw. sollte man das zuerst mal versuchen zu klären.


Zum Thema braucht jemand ein Impressum oder nicht wird man viel im Netz finden können.
Hier noch ein link bei dem man eher davon ausgehen sollte man braucht ein Impressum ab dem Moment, ab dem man mit seiner "Meinung" eine breite Masse erreichen will:
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-29-blogger-com-impressum.html

Du wirst natürlich auch viele links finden in denen genau das Gegenteil geschrieben wird.

Womit wir wieder bei 2 Szenarien wären:

- aufs Impressum scheißen, alles egal sein lassen und sich selbst informieren wie man die Seite dann (womöglich illegalerweise) so anonym wie möglich macht
oder
- hier um Hilfe fragen ob man ein Impressum braucht

ich finde halt, einfach selbst, offensichtlich ohne Recherche und ohne Hintergrundwissen, entscheiden, dass man kein Impressum braucht und sich dann in nem Forum bei seinem (womöglich illegalen) Vorhaben unterstützen lassen, geht halt nicht.
 

Kugelfisch

Nerd

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
2.342
Ort
Im Ozean
So lange aber kein Gewinnabsichten hinter der Empfehlung stehen, ist halt kein Impressum notwendig.
Das ist in Deutschland nicht eindeutig, die Meinungen verschiedener Juristen und meines Wissens sogar Gerichtsentscheidungen gehen auseinander, was ein `geschäftsmässiges` oder `redaktionelles` Angebot sei. Wenn z.B. jemand in seinen Blog-Beiträgen Nachrichten aus Drittquellen kommentiert, könnten diese Inhalte als `redaktionell` betrachtet werden, wodurch ein Impressum inklusive kompletter Anschrift notwendig würde.

Ein allgemeiner Richtwert noch: Jede Webseite, bei der man auch über andere Wege Daten des Besitzers herausfinden kann, kann auch Problemlos mit nem Impressum ausgestattet werden, Seiten, bei denen man das nicht kann, brauchen auch kein Impressum.
Dieser pragmatischen Aussage (und der ausführlicheren Interpretation von accC in https://ngb.to/threads/12836-Weblog-ohne-Impressum-betreiben?p=400965#post400965) kann ich mich nur anschliessen, wobei eine Website mit unbekanntem Betreiber und ohne Impressum meines Erachtens den Idealzustand für private Blogger darstellt. Gerade wenn keinerlei Rechte vorsätzlich verletzt werden und keine Gewinnabsicht besteht, werden sich die Strafverfolgungsbehörden wohl kaum für das fehlende Impressum einer Website interessieren. Durch Verwenden eines Pseudonyms und eine E-Mail-Adresse oder ein Kontaktformular als einzige Kontaktmöglichkeit lassen sich allerdings Massenabmahnungen vermeiden, z.B. wenn man selbst oder ein Kommentator ein urheberrechtlich geschütztes Bild postet. Um sich nicht unnötig angreifbar zu machen, sollte man solch ein Bild natürlich dennoch entfernen, wenn man darauf hingewiesen wird, dass es rechtswidrig ist - der Hinweis erfolgt dann allerdings über eine formlose E-Mail ohne Kostennote ...

Falls er ein Impressum braucht, werden wir hier als seriöses Forum im aber doch keine Tipps geben wie er das Impressum illegalerweise einfach weglassen kann, oder?
Doch, natürlich werden wir das (wobei du dich natürlich nicht daran beteiligen musst). Andernfalls müsste das ngb korrekterweise ebenfalls über ein Impressum verfügen, was es nicht tut.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Doch, natürlich werden wir das (wobei du dich natürlich nicht daran beteiligen musst). Andernfalls müsste das ngb korrekterweise ebenfalls über ein Impressum verfügen, was es nicht tut.

wie weit geht dann hier die Unterstützung für illegale Vorhaben?
Ist das nur bei dem Thema um das es hier geht ok, oder auch bei anderen Themen wie
- wie kann ich Steuern hinterziehen
- wie erstelle ich mir eine anonyme Postbox bei DHL
- wie bekomme ich einen gefakten Ausweis für XYZ
- usw.
und wer das jetzt überzogen findet, wo ist die Grenze?
Ab wann ist die Unterstützung eines illegalen Vorhabens ok?

ich bin der Meinung, wenn der TS ein Impressum braucht, dann sollte man ihm hier nicht erklären wie er das illegalerweise umgehen kann.

Aber sei es drum, deine/eure Sache.
 

Hezu

Ruhe in Frieden

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
6.262
Ort
twitter.com/hezuma
ohne den Inhalt des Blogs genau zu kennen kann man doch eh nicht entscheiden was Sache ist.8
Braucht der Besucher auch nicht, muss schließlich der Betreiber, der wissen sollte, was "Sache" ist, ein Impressum posten bzw. nicht.

Wenn man seine Meinung einer breiten Masse bereitstellt, dann ist man schnell in der journalistischen Schiene, und da braucht man doch wohl gesetzlich ein Impressum, oder?
Wenn du damit kein Gewinn machst, eben meiner Auffassung nach nicht.

Der Startpost liest sich für mich so, als ob die Frage Impressum ja oder nein für den TS nicht relevant ist.
Und das halte ich halt für falsch, bzw. sollte man das zuerst mal versuchen zu klären.
Ohne zu wissen, über was genau der TS bloggen will, kann man das aber schlecht entscheiden. Hier kann man aber Infos geben für das, was der TS gefragt hat. Nur weil jemand möglichst anonym sein will, heißt das nicht gleich, das der Blog irgendwelche illegale Aktivitäten beinhaltet.

Hier noch ein link bei dem man eher davon ausgehen sollte man braucht ein Impressum ab dem Moment, ab dem man mit seiner "Meinung" eine breite Masse erreichen will:
In dem Link sehe ich keinerlei Bezug darauf, das jede Meinung ein Impressum braucht. In dem Link geht es darum, das bei Impressumspflichtigen Webseiten, die im Ausland gehostet werden, deren Zielgruppe sich aber in DE befindet, trotzdem ein Impressum benötigt werde. (Ob dem so ist, ist eine andere Frage, denn seit wann gilt deutsches Recht in anderen Ländern? Ich kann auf blogger.com auch auf Chinesisch bloggen (ok, ich vielleicht nicht), aber gilt deswegen gleich automatisch chinesisches Recht?)

Das ist in Deutschland nicht eindeutig, die Meinungen verschiedener Juristen und meines Wissens sogar Gerichtsentscheidungen gehen auseinander, was ein `geschäftsmässiges` oder `redaktionelles` Angebot sei.
Klar, diese schwammige Situation in Deutschland ist nicht gerade ein Nährboten für Blogs dieser Art aus Deutschland heraus, wenn man, egal was man macht, Gefahr läuft, abgemahnt zu werden. Ich würde mir da auch wünschen, das es einfach mal einen gibt, der sowas bis zum BGH mal durchziehen könnte, aber die Blogger, die kein Impressum haben wollen, haben das meist nicht ohne Grund (und damit meine ich nicht illegale Aktivitäten).
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
...
Wenn du damit kein Gewinn machst, eben meiner Auffassung nach nicht.
....

das stimmt so halt nicht.
Tritt man journalistisch auf und/oder möchte man mit seiner Meinung eine breite Masse erreichen (nicht mit seinem täglichen Gedöhns wie z.B. Tagebuch usw.) dann braucht man ein Impressum.

Aber wie gesagt, dem TS geht es doch gar nicht darum ob er ein Impressum braucht oder nicht, sondern wie er (dann vielleicht entgegen allen Rechts) hinbekommen kann anonym aufzutreten.
 

Hezu

Ruhe in Frieden

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
6.262
Ort
twitter.com/hezuma
Und das sagt eben wer? Bislang leider noch kein rechtskräftiges Urteil, auf das man sich beziehen könnte.

Ab wann tritt man journalistisch auf? Die meisten Blog werden vorher in die Kategorie Impressumspflichig weil geschäftsmäßig (also geschaltete Werbung) als das sie in deine Kategorie fallen. Und dennoch gibt es sogar andere Beispiele, die genau das Gegenteil machen:
www.sempervideo.de
Find da mal ein Impressum.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Und das sagt eben wer?..

eigentlich ziemlich viele Anwälte die mit dem Thema zu tun haben z.B. auch (mein dritter link dazu):
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/impressumspflicht_blogs.php

dann auch mal das Gesetz lesen:

§ 55 Abs. 1 RStV

"(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. Namen und Anschrift sowie

2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

"

und nach gängiger Rechtsauffassung ist "persönlich und privat/familiär halt:

"Die Gesetzesbegründung spricht insoweit von privater Kommunikation und nennt als Beispiel die Fälle, in denen sich Anbieter und Nutzer persönlich kennen oder ein Dritter (z. B. ein Foren- oder Verkaufsplattformbetreiber) involviert ist, der einer Impressumspflicht unterliegt."

nun, leider konnte ich diese "Gesetzesbegründung" auf die schnelle im genauen Wortlaut nicht finden.

Ich denke aber, dafür, dass es dem TS wie gesagt nicht um die Frage geht ob er ein Impressum braucht oder nicht, haben wir hier eigentlich schon recht viel recherchiert und gesagt, für mich reicht das eigentlich auch.
 

Hezu

Ruhe in Frieden

Registriert
12 Juli 2013
Beiträge
6.262
Ort
twitter.com/hezuma
Persönlich != privat. Nicht gut, wenn ein Anwalt schon hier nicht genau unterscheiden kann.
Leider ist wiedermal nirgendwo definiert, ab wann etwas nicht persönlichen Zwecken entspricht.

Und die "Gesetzesbegründung" wäre aber das, was hier wichtig und interessant wäre.
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Und die "Gesetzesbegründung" wäre aber das, was hier wichtig und interessant wäre.

richtig.
Aber wie erwähnt habe ich die nirgends gefunden.
Und für mich ist das Thema jetzt auch durch, sollen andere ihre Zeit in die Recherche stecken.
Ob der TS ein Impressum braucht oder nicht wird nur ein Anwalt entscheiden können. Und wohl nicht mal der dann zu 100%.
 

accC

gesperrt

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
5.250
Der Bereich journalistisch-redaktionell betrifft ganz andere Rechtsgebiete, wie kommerziell/ gewerbsmäßig.
Je nachdem sind auch ganz andere Angaben notwendig. An journalistisch-redaktionelle Inhalte werden zusätzliche Anforderungen gestellt, die etwa bei (rein) gewerbsmäßigen Angeboten überhaupt nicht zum Tragen kommen. Andererseits werden seitens gewerbsmäßigen Blogs eben wiederum Anforderungen notwendig, die bei rein journalistisch-redaktionellen Blogs nicht notwendig werden.

Man sollte das nicht so pauschal vermischen.


Wir können uns hier auch viel über wenn und aber und fiktive Gegebenheiten und *irgendwelche Gesetze unterhalten. Urteile kann man sowieso in den meisten Fällen bestenfalls als Richtwert, nicht aber als pauschal gültig betrachten. Da braucht nur ein anderer Richter zu sitzen oder der gleiche Richter in einer anderen Situation erwischt zu werden und schon bekommst du ein anderes Urteil. "Da geht die Rechtssprechung auseinander..", sagt man nicht umsonst.

Wir sind uns vermutlich alle einig, dass der TS unabhängig von uneindeutigen gesetzlichen Regelungen, kein Interesse daran hat, ein Impressum zu verwenden. Klar ist auch, dass wir ihm eigentlich keine Beihilfe zu "illegalen" Handlungen geben sollten. Klar ist aber auch, dass er die nötigen Informationen, wenn nicht von uns, aus anderer Quelle erhält. Außerdem sollte ebenfalls klar sein, dass so ein böser Internetkrimineller, der auf seinem Freizeit- und Hobby-Blog kein Impressum führt, aus gesellschaftlich-logischer Sicht wohl kaum von Interesse für die deutsche Justiz sein sollte und dass sein "Verbrechen" auch nicht ansatzweise vergleichbar mit dem ist, was wirklich da draußen abgeht und was viel eher die deutsche Rechtsprechung beschäftigen sollte. - Eine allgemeine Diskussion, wie weit wir bei der Duldung und Akzeptanz von unrechtmäßigem Verhalten gehen, wäre dennoch interessant - wer startet den Thread?

In Deutschland kann man eigentlich nicht mehr vernünftig öffentliche Webseiten betreiben, ohne einen Anwalt zu beschäftigen. Daher sehe ich es eigentlich als einzige Möglichkeit für den deutschen Durchschnittsnutzer anonym im Internet zu publizieren und kann aus meiner persönlichen Sicht moralisch den Verstoß gegen die Impressumspflicht legitimieren oder mit anderen Worten: Ja, ich toleriere, dass in diesem Bereich gegen Gesetze verstoßen wird.
 

NbN

Webwanderer

Registriert
28 Jan. 2014
Beiträge
207
Gesetzestexte :eek: :unknown:
Ganz bewusst konstruiere ich mal einen Fall, ohne funktionierende Verschleierung des Betreibers.

Konkret gefragt. Für wie Abmahnungsgefährdet, haltet ihr folgendes Szenario?
Webspace Hoster: DE
Domain Hoster : DE

Gewählt wird eine Domain mit Whoisschutz, registriert mit realen Daten. Die Plattform stellt ein Forum online.
Keine Werbung, keine Gebühren. Alles wird vom Betreiber aus eigener Tasche finanziert und administriert. Die Diskussionsinhalte sind nicht speziell. Talk über alles und nichts.

Google und Co dürfen schnüffeln. Vom Inhalt her wird niemanden über die Maßen auf die Füße getreten. Weiter gibt es Hinweise beim absetzen von Beiträgen, dass jeder Nutzer für die eigenen Beiträge selbst verantwortlich ist. Weitere Hinweise bei Uploads (Dateianhängen, Avatare), dass Urheberrechte beachtet werden müssen. Gespeicherte IP-Adressen werden nach 7 Tagen gelöscht.

Kontakt zum Betreiber ist über ein Kontaktformular jederzeit möglich. Es gibt aber kein Impressum! Die Identität des Betreibers ist, im Fall der Fälle, logischerweise trotzdem schnell ermittelt.

Es geht hier somit in keinster Weise um irgendwas illegales. Der Betreiber möchte nur nicht seine persönlichen Daten durch das World Wide Web blasen.
 

Shodan

runs on biochips

Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
661
Ort
Citadel Station
Für wie Abmahnungsgefährdet, haltet ihr folgendes Szenario?
Recht hoch, wegen fehlender Datenschutzerklärung :D
Sehr gering, wegen nicht vorhandenem Impressum, da dieses in dem Szenario nicht notwendig ist.
Restrisiko gibt es immer, es soll ja Leute geben, so die Gerüchteküche, die auch abmahnen, wenn sie ein Verfahren nie gewinnen würden. Frei nach dem Prinzip: könnte ja klappen. In so einem Fall dann bloß nichts unterschreiben und einen Anwalt zu Rate ziehen.
 
Oben