[img=left]https://www.picflash.org/viewer.php?img=120px-Bahnhof_AB_Logo_(logga_svart)CG8V9C.png[/img] Laut einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom April diesen Jahres stellt die Vorratsdatenspeicherung eine Verletzung der Privatsphäre der Anwender dar, weshalb diese damit ungültig ist. Der schwedische Internetprovider Bahnhof war eines der ersten Unternehmen, die auf dieses Urteil reagiert haben und nach Angaben des CEO Jon Karlung jegliche Speicherung einstellte und alle bereits gespeicherten Daten löschte.
Ende Oktober wurde Bahnhof jedoch seitens der schwedischen Regulierungsbehörde PTS aufgefordert, gemäß der lokalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder Daten der Kunden zu protokollieren. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Beginnt Bahnhof nicht bis zum 24. November mit der Speicherung der Daten, muss das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen Kronen zahlen. Wie Karlung nun bekanntgab, gibt es jedoch einen "Plan B": Bahnhof wird ab dem 24.11. wieder Daten speichern, allerdings erhält jeder Kunde kostenlosen Zugang zu einem anonymen VPN-Dienst, wodurch die erhobenen Daten wertlos sind. Der VPN ist ab kommenden Montag verfügbar.
Bild: Bahnhof-Logo
Quelle: TorrentFreak
Ende Oktober wurde Bahnhof jedoch seitens der schwedischen Regulierungsbehörde PTS aufgefordert, gemäß der lokalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung wieder Daten der Kunden zu protokollieren. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Geldstrafen.
Beginnt Bahnhof nicht bis zum 24. November mit der Speicherung der Daten, muss das Unternehmen eine Geldstrafe in Höhe von fünf Millionen Kronen zahlen. Wie Karlung nun bekanntgab, gibt es jedoch einen "Plan B": Bahnhof wird ab dem 24.11. wieder Daten speichern, allerdings erhält jeder Kunde kostenlosen Zugang zu einem anonymen VPN-Dienst, wodurch die erhobenen Daten wertlos sind. Der VPN ist ab kommenden Montag verfügbar.
Bild: Bahnhof-Logo
Quelle: TorrentFreak