• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Medion verweigert Garantie (unrealistischer Schaden)

accC

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Die Garantie kann dir quasi jeder geben. Also Hersteller, Händler, irgendein Zwischenhändler oder Mittelsmann.
Prinzipiell können da beliebige Ausnahmen definiert werden, etwa "Garantie sogar, wenn sie ihren Laptop versehentlich mit einem Vorschlaghammer bearbeiten - außer auf die Enter-Taste". Solange das eindeutig im Vertrag definiert wurde, sollte das kein Problem sein. Da diese Garantieverträge in aller Regel jedoch nicht vom Käufer durchgelesen werden, weiß wohl auch nicht jeder, wie genau es bei ihm aussieht. (Ganz "frei" kann man natürlich keine Garantiebedingungen definieren, immerhin gibt es nicht umsonst auch dazu diverse rechtliche Vorgaben.)

Akkus sind in aller Regel von Garantie ausgeschlossen. Das hängt mit der Lebensdauer dieser Hardware zusammen. Niemand wird dir 3 Jahre Garantie auf einen Akku geben, weil der Durchschnittsakku so lange nicht hält, ohne deutliche Leistungseinbußen verbuchen zu müssen. Bei den Netzteilen sieht das gewöhnlich anders aus. Diese haben zumindest eine deutlich längere Lebensdauer. Was natürlich nicht heißt, dass die Netzteile prinzipiell von der Garantie abgedeckt werden müssen.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Fehler:
[...]Korrekt hättest du also das Notebook nicht an Medion schicken sondern in den Aldi schaffen sollen, wo[...]
[...]man ihm dann freundlich und zurecht mitteilt, das er, sofern er tatsächlich aldi als händler haftbar machen will. erstmal nachweisen muss, das besagte mängel bereits beim kauf vorgelegen haben.
warum sollte er aldi damit belästigen? die sind i.d.r. bei kleineren geräten kulant, und geben auch mal geld zurück oder bieten gleich einen umtausch, sofern die ware noch vorhanden ist. aber sicherlich nicht nach knapp 2 jahren. lies dir die regelungen zur gewährleistung bitte einmal in ruhe durch, bevor du hier damit um dich wirfst.
 

LemonDrops

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Wenn du den ganzen Vorgang so beurteilst, 'dass es ganz gut gelaufen wäre', verkennst du die Realität dabei aber echt!

Ja genau, normalerweise werden 1,8 Jahre alte Notebook problemlos ausgetauscht und repariert, während einem gebratene Vögel ins Maul fliegen. :rolleyes: Die Realität sieht so aus, das Gewährleistungs- und Garantieansprüche oft mit Füßen getreten werden und man froh ist ohne großen Ärger, sein Recht in den ersten 6 Monaten zu bekommen. Das ist, nach meiner Erfahrung, die Realität.
 

Doc Lion

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Deine Antwort ist unsachlich und nicht angebracht.

Rechte muss man manchmal einfach einfordern. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob das Gerät 1 Monat oder 22 Monate alt ist.

Wenn du nun beurteilst, dass die Angelegenheit für den T.S. gut ausgegangen wäre, so kann ich dem nicht zustimmen. Schließlich hatte er eine ganze Menge an Zeit aufwenden müssen und letztendlich ungerechtfertigte Kosten für das Netzteil gehabt.



Wobei seltsam ist, dass man für einen Garantiefall eine 0900er Nummer anwählen muss. Laut Medion-Homepage innerhalb der Garantie eine 01805er Nummer (14 ct/min.)
 
Zuletzt bearbeitet:

gelöschter Benutzer

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Gewährleistung bringt effektiv nichts mehr.
Bei der Garantie ist man effektiv auch auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.

Rechte muss man manchmal einfach einfordern. Dabei spielt es nicht unbedingt eine Rolle, ob das Gerät 1 Monat oder 22 Monate alt ist.

doch spielt es.
in den ersten 6 Monaten ist das alles kein Problem und die Gewährleistung greift.
Beschäftige dich doch mal mit dem Thema Gewährleistung und erkenne, dass das nur dann greift wenn das Gerät bei Kauf schon nen Vorschaden hatte.
Und erkenne, dass man nach 6 Monaten rechtlich gesehen kaum ne Chance hat.
 

War-10-ck

střelec
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Schon spannend, dass die ausgerechnet das Netzteil nicht umtauschen wollen. Meiner Mutter ist gestern das selbige von ihrem Mediontablet kaputt gegangen und - oh Wunder - sowas bekommt man nicht wirklich unter 40€ zum Nachkaufen. 40€! Für ein Netzteil! :dozey:
 

Chaoslian

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Wobei seltsam ist, dass man für einen Garantiefall eine 0900er Nummer anwählen muss. Laut Medion-Homepage innerhalb der Garantie eine 01805er Nummer (14 ct/min.)

Dies stimmt, wenn es um den normalen Support geht. Bei Fragen und Problemen bzgl. eines Kostenvoranschlags muss aber eine andere Nummer gewählt werden, da der normale Support keinen Zugriff auf diese Daten hat. Die können einem da nicht helfen. Und diese KVA - Hotline ist halt einer 0900er Nummer.

--- [2014-10-24 09:31 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

@War-10-ck: Okay? Was ist denn das für ein Netzteil? Ich soll 25€ zahlen für meins. Und das ist immerhin ein 180 Watt Netzteil in den Maßen eines Backsteins :D
 

accC

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Gewährleistung bringt effektiv nichts mehr.
Bei der Garantie ist man effektiv auch auf die Kulanz des Herstellers angewiesen.
Wieso sollte Gewährleistung "nichts mehr bringen". So ganz allgemein hat sich bei der Gewährleistung seit 2002 nur geändert, dass du statt 6 Monate 24 Monate Gewährleistung hast, wobei du im Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten nachweisen musst, dass du nicht für die Mängel verantwortlich bist. Wobei ich um ehrlich zu sein, noch nie erlebt habe, dass da irgendwer überhaupt nachfragt. Ich habe eher die Erfahrung gemacht, dass so gut wie alles zurück geholt werden muss, selbst wenn die Schäden offensichtlich durch Eigenverschulden des Käufers entstanden sind. das gibt es teilweise als Anweisung von ganz Oben im Unternehmen.
Um jedoch noch mal auf den Punkt zu kommen, Gewährleistung bringt durchaus "noch" etwas, im Gegensatz zu deiner Aussage, wurde sie mit der 2002er Änderung sogar für den Kunden besser.
Bei der Garantie bist du auch nicht auf Kulanz angewiesen. Die Garantiebestimmungen sind in der Regel eindeutig definiert. Natürlich nicht "jetzt mit 3485769345689 Jahren Garantie"-Werbung, sondern durch das, was in der Garantie tatsächlich drin steht.

Ich mache das bei Rücksendungen so, dass ich Zustand und die Art der Verpackung vor einer Rücksendung dokumentiere, mit Fotos, Checkliste und einem Zeugen.
Das ist zwar ein kurzfristig hoher Aufwand, allerdings verhältnismäßig effektiv, geht es darum, später nachzuweisen, dass eventuelle Schäden, die dann offensichtlich beim Transport entstanden sein müssen, nicht durch unsachgemäße Verpackung entstanden sind. Je nach Beschaffenheit der Produkte, sollte man auch eine Checkliste führen, die dokumentiert, was defekt ist und was definitiv noch funktioniert. Dementsprechend hat man es dann auch leichter, wenn angeblich defekte Teile kostenpflichtig ausgetauscht werden müssen.

in den ersten 6 Monaten ist das alles kein Problem und die Gewährleistung greift.
Beschäftige dich doch mal mit dem Thema Gewährleistung und erkenne, dass das nur dann greift wenn das Gerät bei Kauf schon nen Vorschaden hatte.
Und erkenne, dass man nach 6 Monaten rechtlich gesehen kaum ne Chance hat.
Also ich habe bisher die Erfahrung gemacht, dass noch nie nach einem Nachweis gefragt wurde. Selbst bei Medion!

Dies stimmt, wenn es um den normalen Support geht. Bei Fragen und Problemen bzgl. eines Kostenvoranschlags muss aber eine andere Nummer gewählt werden, da der normale Support keinen Zugriff auf diese Daten hat. Die können einem da nicht helfen. Und diese KVA - Hotline ist halt einer 0900er Nummer.

Auf der Medion-Webseite stehen diese Daten:

INNERHALB DER GARANTIE
Für Produkte innerhalb der Garantie gelten je nach Kategorie untenstehende Nummern.

MULTIMEDIA HOTLINE

(PC, Notebook, Netbook, PDA/PNA, Software, Drucker, Scanner, Zubehör, ISDN/DSL-Internet Service)

TELEFON: 01805 / 633 466
(0,14 €/Min aus dem dt. Festnetz,
Mobilfunk max. 0,42 €/Min)

Telefax: 01805 / 654 654


AUSSERHALB DER GARANTIE
Auch außerhalb der Garantie helfen wir Ihnen gerne weiter. Bei Fragen zu Produkten außerhalb der Garantie steht Ihnen die Premium Hotline zur Verfügung.

MULTIMEDIA PREMIUM HOTLINE

(PC, Notebook, Netbook, PDA/PNA, Software, Drucker, Scanner, Zubehör, ISDN/DSL-Internet Service)

TELEFON: 0900 / 1633 466
(1,59 €/Min aus dem dt. Festnetz. Bitte beachten Sie, dass bei Anrufen aus dem Mobilfunknetz abweichende Preise entstehen können.)

Es entstehen Ihnen ausschließlich die Kosten für die Dauer der Beratung.

Ich würde mich da gar nicht auf eine Diskussion einlassen. Es ist ja nicht so, dass du einen Service in Anspruch nimmst, sondern dass du in dem Moment lediglich dein Recht durchsetzt. Daher ist Medion eigentlich nicht unbedingt berechtigt das mit dir abzurechnen.. Aber ist ja nun auch nicht so wichtig.

@War-10-ck: Okay? Was ist denn das für ein Netzteil? Ich soll 25€ zahlen für meins. Und das ist immerhin ein 180 Watt Netzteil in den Maßen eines Backsteins :D
Netzteile werden stets nach Gewicht abgerechnet. Pro 100g 3Euro. ;)
 

musv

Bekannter NGBler

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Warum sollte ein Öffnen die Gewährleistung außer Kraft setzen? Meiner Meinung nach ist ein Rechner ein modulares System bei dem der Eigentümer die Möglichkeit haben muss z. B. die vorhandene Festplatte gegen eine größere auszutauschen bzw. tauschen zu lassen. Hierzu gab es vor einigen Jahren sogar ein Urteil wenn ich mich nicht täusche (finde leider nichts genaues dazu).
Ohne jetzt groß zu suchen und nur mit Halbwissen, würde ich Dir bei einem PC als modulares System rechtgeben, bei einem Notebook baubedingt als Einheit allerdings nicht.

Ich wollte mal von Lenovo die Windows-Lizenz zurückerstattet haben. Als Antwort bekam ich, dass bei der Deinstallation von Windows mit Löschen der Rettungspartition das Notebook als kaputt angesehen würde. Lenovo bot mir an, den Rechner umzutauschen, d.h. ich könnte wieder ein neues Notebook frisch mit Windows vorinstalliert bekommen. Von daher hab ich meine Zweifel.

Ok: Da bei medion direkt bestellt wurde, ist das jetzt irrelevant, aber:
warum sollte er aldi damit belästigen? die sind i.d.r. bei kleineren geräten kulant, und geben auch mal geld zurück oder bieten gleich einen umtausch, sofern die ware noch vorhanden ist.
Da die Gewährleistung ein gesetzlich festgeschriebenes Recht ist. Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Wenn die Händlergarantie über die Gewährleistung vom Leistungsumfang darüber hinaus geht, ist das schön.

Das im Thread-Start beschriebene verhalten ist mit Sicherheit kein Abnutzungsschaden und ist auch nicht per Bedienungsfehler herbeiführbar. Von daher muss man davon ausgehen, dass es ein Produktions- oder Systemfehler ist, der bereits beim Kauf bestanden haben muss.

aber sicherlich nicht nach knapp 2 jahren. lies dir die regelungen zur gewährleistung bitte einmal in ruhe durch, bevor du hier damit um dich wirfst.
Welche Regelung meinst du konkret?

Ja genau, normalerweise werden 1,8 Jahre alte Notebook problemlos ausgetauscht und repariert, während einem gebratene Vögel ins Maul fliegen. :rolleyes: Die Realität sieht so aus, das Gewährleistungs- und Garantieansprüche oft mit Füßen getreten werden und man froh ist ohne großen Ärger, sein Recht in den ersten 6 Monaten zu bekommen. Das ist, nach meiner Erfahrung, die Realität.
Mag sein. Ich hab mit Aldi ähnliche Erfahrungen gemacht. Vor vielen Jahren verkauften die mal einen Palm-Minirechner als Navi. Bei etwas mehr Sonneneinstrahlung, was ja beim Anbringen in der Nähe der Frontscheibe eines Autos vorkommen kann, ging das Ding aus (vermutlich Überhitzung). Danach musste man einen Reset durchführen und das ganze System neuinstallieren.

Als wir das Teil zurück in den Aldi gebracht haben, weigerte sich zuerst die Verkäuferin. Sie holte daraufhin den Chef der Filiale. Als ich dann auf die gesetzliche Gewährleistung hinwies, nahm er das Teil zähneknirschend zurück.

Doc Lion hat Recht: Recht muss man manchmal einfach einfordern.
 

War-10-ck

střelec
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gelöschter Benutzer

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Wieso sollte Gewährleistung "nichts mehr bringen". So ganz allgemein hat sich bei der Gewährleistung seit 2002 nur geändert, dass du statt 6 Monate 24 Monate Gewährleistung hast, wobei du im Zeitraum zwischen 6 und 24 Monaten nachweisen musst, dass du nicht für die Mängel verantwortlich bist. Wobei ich um ehrlich zu sein, noch nie erlebt habe, dass da irgendwer überhaupt nachfragt.

Meine Erfahrungen sind da anderes. Viele Händler beharren auf ihr Recht, d.h. nach 6 Monaten bringt die Gewährleistung nichts mehr.
Woher du dann genau weißt, dass innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung deine erlebten Fälle nicht auf Garantie getauscht oder repariert wurden erschließt sich mir nicht.
Fakt ist, nach 6 Monaten hat man auf die Kulanz des Händlers zu hoffen.
Geht man über Garantie ist man halt dem Hersteller ziemlich ausgeliefert...

Bezüglich Gewährleistung und Beweislastumkehr gibt es im Netz alle Fakten nachzulesen.
Leider gibt es auch mindestens genausoviel Schund von usern nachzulesen die keine Ahnung haben (nicht du).

§ 476
Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Die Gewährleistung greift insgesamt NUR dann wenn der Mangel schon beim Kauf bestand. Darum geht es.
Genaugenommen ist die Beweislastumkehr in den ERSTEN 6 Monaten, und nicht danach.

Und der Kunde muss auch nicht nachweisen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist, sondern er muss nachweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand.
Denn wie gesagt, die Gewährleistung greift rechtlich nur für Schäden die bereits beim Kauf bestanden (beim Gefahrenübergang). Das kann natürlich auch ein unbemerkter Fehler sein, der dann nach XX Monaten zu einem anderen Defekt führt.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Von daher muss man davon ausgehen, dass es ein Produktions- oder Systemfehler ist, der bereits beim Kauf bestanden haben muss.
Wovon Du gern ausgehen möchtest ist schlicht Latte. Gefordert ist ein Nachweis und der lässt sich im Zweifel, falls überhaupt nur per Gutachter erbringen. Denn gerichtfest sollte das schon sein. So ein Gutachten kostet nicht wenig Geld was der Käufer ersteinmal aus eigener Tasche zahlen darf. Sofern da nichts gutes für ihn bei rumkommt, bleibt er darauf sitzen.
Aber ganz offensichtlich hast Du nach wie vor nicht gelesen was in Deinem Gewährleistunggesetz überhaut drin steht.

Davon abgesehen kannst Du Aldi nicht mit Aldi gleichsetzen. In der Regel agieren die jeweiligen Geschäftsführer weitgehend unabhängig bei sowas.
 

Matte

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Anscheinend verwechseln hier einige etwas.
Gewährleistung ist Sache des Händlers und Garantie ist Sache des Herstellers.

Gibt also Medion 24 Monate Garantie auf das Gerät, dann hat das nichts mit Gewährleistung und Beweislastumkehr zu tun.

Gruß Matte
 

gelöschter Benutzer

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richtig.

Wie ich bereits mehrfach erwähnt habe.
In den ersten 6 Monaten Gewährleistung, danach Garantie.
Bei der Garantie ist man dann aber halt darauf angewiesen was der Hersteller macht.
Ein rechtlicher Anspruch ist bei der Garantie schwer durchsetzbar, da der Hersteller sich bei den Garantieleistungen auch absichert.
 

wellen


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Da das Notebook aber bei Medion über den Online-Shop gekauft wurde, ist Medion auch gleichzeitig der Händler und für den gilt selbstverständlich auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
 

Matte

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@wellen: Dem Gerät dürfte eine Garantiekarte beigelegt sein. Dort steht die Garantiezeit drauf. Normal beträgt diese 24 Monate kann aber im beiderseitigen Einvernehmen auf 12 Monate verkürzt werden.

Gibt Medion diese Garantie, dann müssen sie sich auch daran halten.

Gruß Matte
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
Da das Notebook aber bei Medion über den Online-Shop gekauft wurde, ist Medion auch gleichzeitig der Händler und für den gilt selbstverständlich auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht.

das ist ja richtig, aber wie ich bereits zum mehrfachen mal hier gesagt habe, nach 6 Monaten ist die Gewährleistung rechtlich effektiv für den Arsch.
Daher ist man dann nach 6 Monaten auf die Kulanz des Händlers oder eine Herstellergarantie angewiesen.
Und wenn der Hersteller halt sagt sie machen nichts auf Garantie weil der Schaden nicht durch die Garantie abgedeckt ist, dann wird es auch schwierig.
Wegen irgendwelche Artikel mit geringerem Wert wird da auch keiner klagen und in Vorleistung gehen.
Sachverständiger, ungewisser Urteil der Klage usw.

Von daher, immer realistisch und praktisch bleiben...

@Matte.
Wenn Medion Garantie gibt, dann bestimmt Medion worauf, wie lange und wann sie nicht reparieren.
Wenn da drinsteht, die Garantie erlischt wenn der Käufer auch noch andere Geräte andere Hersteller besitzt oder wenn der TS gerne Pasta isst, dann ist das deren Recht.
Will sagen, es gibt für eine Garantie keine gesetzliche, einheitliche Grundlage. Der Hersteller darf selbst bestimmen was er macht.
 

wellen


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@elgitarre: Unsere Beiträge haben sich überschnitten, meiner galt eigentlich Matte. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass für Medion neben ihrer freiwilligen Garantie auch die gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt, da das hier im Thread irgendwo anders dargestellt wurde.
 

Doc Lion

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Beschäftige dich doch mal mit dem Thema Gewährleistung

Du lern erst mal lesen. Dein Getue dauernd geht einem echt auf den Sack!
In einem weiteren Beitrag hatte ich das bereits erwähnt (ab 7. Monat ...).


Im Übrigen muss sich ein Hersteller an eine freiwillig gegebene Garantiezusage dennoch halten.
Ferner sollte man Händler oder Stores meiden, die einem in Sachen Gewährleistung nur dumm kommen.

Billig (Medion) ist nicht gleichbedeutend mit günstig.
 

accC

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Meine Erfahrungen sind da anderes. Viele Händler beharren auf ihr Recht, d.h. nach 6 Monaten bringt die Gewährleistung nichts mehr.
Ich weiß nicht, wen du meinst, aber gut, wenn sie auf ihrem Recht beharren, dann kannst du das allerdings genauso und das Rechtssystem gibt dir 2 Jahre Gewährleistung. Du musst lediglich den Nachweis bringen, dass dieser Defekt schon beim Kauf vorgelegen hat. Bspw. bei Lötstellen würde der Hinweis auf Kalte Lötstellen, die zu Defekten führen, ausreichen. Je nach Produkt musst du natürlich einen Sachverständigen zur Hand haben. Klar, das ist nicht immer ganz einfach, allerdings heißt das Beweislastumkehr keines Wegs, dass du deshalb auf Kulanz des Gegenüber angewiesen bist.

Woher du dann genau weißt, dass innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung deine erlebten Fälle nicht auf Garantie getauscht oder repariert wurden erschließt sich mir nicht.
Das zeigt sich unter anderem, ob ich den Garantieschein ausfülle oder eine Gewährleistung geltend mache und einem entsprechenden Feedback des Geschäftspartners.

Anscheinend verwechseln hier einige etwas.
Gewährleistung ist Sache des Händlers und Garantie ist Sache des Herstellers.
Garantie kann dir jeder geben, Gewährleistung muss der Händler dir geben.
Garantie kann dir auch der Händler geben. Bspw. Mediamarkt macht das afaik, wenn du entsprechend mehr zahlst. Das ist dann unabhängig vom Hersteller.

In den ersten 6 Monaten Gewährleistung, danach Garantie.
Das kannst du noch 10x schreiben, dadurch wird es nicht richtiger. :rolleyes:

Bei der Garantie ist man dann aber halt darauf angewiesen was der Hersteller macht.
Ein rechtlicher Anspruch ist bei der Garantie schwer durchsetzbar, da der Hersteller sich bei den Garantieleistungen auch absichert.
Du schreibst gerade aber auch ziemlich viel Mist, oder?
Natürlich hast du nur auf die Vereinbarung, die du mit dem Hersteller getroffen hast, einen rechtlichen Anspruch. (Vorausgesetzt der Vertrag war gültig.) Wenn im Vertrag drin steht, dass du auf Mainboard, CPU, GPU, RAM Garantie hast, solange du den Laptop sachgemäß benutzt (keiner Feuchtigkeit, Stößen, Schlägen, Druck, Hitze usw. aussetzt) und du hast den Laptop wirklich nur sachgemäß benutzt, dann und nur dann hast du einen Anspruch auf die Garantie und den kannst du auch rechtlich durchsetzen. Natürlich kannst du keine Garantie für den Akku geltend machen, wenn der überhaupt nicht von der Garantie abgedeckt ist. Da hast du aber auch überhaupt keinen Anspruch, den du geltend machen kannst.
Das hat dann nichts mit Kulanz oder Hoffnung oder Willkür zu tun, sondern mit Vertragsrecht bzw. ganz allgemein dem geschlossenen Vertrag.
 
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