Die US-Bürgerrechtsorganisation "American Civil Liberties Union" (ACLU) reichte am gestrigen Dienstag im Namen der WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning Klage gegen die US-Regierung ein. Die Regierung, so die Klage, müsse Manning eine medizinische Behandlung für die 2010 festgestellte Geschlechtsidentitätsstörung ermöglichen. Manning wurde äußerlich männlich geboren (und auch nach Bekanntwerden des Leaks zunächst unter ihrem Geburtsnamen Bradley bekannt), stellte aber später fest, dass sie sich als Frau fühlt.
Im Militärgefängnis Fort Leavenworth, wo Manning derzeit im Zusammenhang mit den WikiLeaks-Veröffentlichungen eine 35-jährige Haftstrafe unter anderem wegen Spionage und Computersabotage verbüßt, wird nach Ansicht Mannings, ihrer Anwälte und der ACLU jedoch nicht angemessen auf diese medizinische Situation eingegangen. Unter anderem fordern sie eine Hormontherapie, die Erlaubnis, sich weiblich zu kleiden und entsprechende Körperpflege zu betreiben, sowie den Zugang zu einem mit diesem Phänomen vertrauten Facharzt. Zeitweise hatte es so ausgesehen, als werde Manning in ein ziviles Gefängnis verlegt, wo ihren Anforderungen leichter entsprochen werden könnte. Die US-Armee entschied sich im Juli jedoch gegen diesen Schritt. Seitdem, so Manning in der Klageschrift, habe sie nur unzureichende medizinische Betreuung erhalten.
Quelle: Ars Technica
Im Militärgefängnis Fort Leavenworth, wo Manning derzeit im Zusammenhang mit den WikiLeaks-Veröffentlichungen eine 35-jährige Haftstrafe unter anderem wegen Spionage und Computersabotage verbüßt, wird nach Ansicht Mannings, ihrer Anwälte und der ACLU jedoch nicht angemessen auf diese medizinische Situation eingegangen. Unter anderem fordern sie eine Hormontherapie, die Erlaubnis, sich weiblich zu kleiden und entsprechende Körperpflege zu betreiben, sowie den Zugang zu einem mit diesem Phänomen vertrauten Facharzt. Zeitweise hatte es so ausgesehen, als werde Manning in ein ziviles Gefängnis verlegt, wo ihren Anforderungen leichter entsprochen werden könnte. Die US-Armee entschied sich im Juli jedoch gegen diesen Schritt. Seitdem, so Manning in der Klageschrift, habe sie nur unzureichende medizinische Betreuung erhalten.
Quelle: Ars Technica