In Österreich wurde die Vorratsdatenspeicherung - eine umstrittene Sicherheitsmaßnahme, bei der Telekommunikations-Verbindungsdaten verdachtsunabhängig archiviert werden - vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben und am 1. Juli abgeschafft. Darüber, ob und wie die Maßnahme unter anderen gesetzlichen Bedingungen wieder eingeführt werden soll, wird derzeit kontrovers diskutiert.
Erst kürzlich forderte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Er schlug einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt und beim Verdacht auf schwerste Straftaten vor. Letzteres war auch im bisherigen Gesetzesentwurf vorgesehen, wurde jedoch mehrfach missachtet. Auch bei minderschweren Straftaten wie Stalking und Diebstahl wurde nachweislich auf die Vorratsdaten zugegriffen.
"Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen", so Brandstetter zur Begründung seiner Forderung. Er führte außerdem die aktuelle Terrorgefahr durch die IS als Beleg für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung an.
Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert den Justizminister dahingehend jedoch scharf. Wie die Datenschützer betonen, sei bislang nicht bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ein effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung sei. In mehreren Gerichtsverfahren sei es den Befürwortern der Maßnahme nicht gelungen, dies überzeugend zu belegen. Ebenso sei die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung fraglich.
Der Arbeitskreis fordert daher einen Verzicht auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und eine Überprüfung anderer österreichischer Antiterrorgesetze. "Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass weder der Justizminister noch der Generaldirektor den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen rücken und stattdessen beide massive Grundrechtseingriffe fordern", so Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Quelle: Futurezone
Erst kürzlich forderte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung. Er schlug einen Zugriff auf die Vorratsdaten nur mit Richtervorbehalt und beim Verdacht auf schwerste Straftaten vor. Letzteres war auch im bisherigen Gesetzesentwurf vorgesehen, wurde jedoch mehrfach missachtet. Auch bei minderschweren Straftaten wie Stalking und Diebstahl wurde nachweislich auf die Vorratsdaten zugegriffen.
"Wenn Sicherheitsbehörden diese Ermittlungsmethoden brauchen und dies mit praktischen Fällen belegen, muss ich das als Justizminister entsprechend ernst nehmen", so Brandstetter zur Begründung seiner Forderung. Er führte außerdem die aktuelle Terrorgefahr durch die IS als Beleg für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung an.
Der österreichische Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert den Justizminister dahingehend jedoch scharf. Wie die Datenschützer betonen, sei bislang nicht bewiesen, dass die Vorratsdatenspeicherung überhaupt ein effektives Mittel zur Verbrechensbekämpfung sei. In mehreren Gerichtsverfahren sei es den Befürwortern der Maßnahme nicht gelungen, dies überzeugend zu belegen. Ebenso sei die Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung fraglich.
Der Arbeitskreis fordert daher einen Verzicht auf eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung und eine Überprüfung anderer österreichischer Antiterrorgesetze. "Es ist demokratiepolitisch bedenklich, dass weder der Justizminister noch der Generaldirektor den Schutz von Verfassung und Grundrechten ins Zentrum ihrer Überlegungen rücken und stattdessen beide massive Grundrechtseingriffe fordern", so Andreas Krisch, Obmann des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Quelle: Futurezone