Die Große Koalition möchte den Staatstrojaner auch gegen Personen die noch keine Straftat begangen haben einsetzen. So steht es jedenfalls im Entwurf der zurzeit im Bundestag behandelt wird.
Ursprünglich hieß es das der Staatstrojaner nur eingesetzt werden darf um schwere Verbrechen wie Terroranschläge zu verhindern. Jetzt ist es aber so das er nicht nur bei milderen Straftaten, sondern auch schon präventiv eingesetzt werden darf.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken möchte diesen Entwurf so nicht unterstützen.
Netzpolitik.org gegenüber sagte sie folgendes:
Quelle https://netzpolitik.org/2021/bundes...etzen-die-noch-keine-straftat-begangen-haben/
Ursprünglich hieß es das der Staatstrojaner nur eingesetzt werden darf um schwere Verbrechen wie Terroranschläge zu verhindern. Jetzt ist es aber so das er nicht nur bei milderen Straftaten, sondern auch schon präventiv eingesetzt werden darf.
Die SPD-Vorsitzende Saskia Esken möchte diesen Entwurf so nicht unterstützen.
Netzpolitik.org gegenüber sagte sie folgendes:
Die Bundespolizei kann mit dem Gesetzentwurf die Quellen-TKÜ innerhalb eines sehr begrenzten Straftatenbereichs wie Menschenhandel oder Schleuserkriminalität einsetzen dürfen, aber auf keinen Fall präventiv, also nicht unterhalb der Schwelle der Strafprozessordnung.
Quelle https://netzpolitik.org/2021/bundes...etzen-die-noch-keine-straftat-begangen-haben/