• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Sonstiges] Tödlicher Unfall im Holiday Park in Haßloch

spinningbarrels.png Ein elfjähriges Mädchen ist am Freitag im Holiday Park, einem Freizeitpark im rheinland-pfälzischen Haßloch, ums Leben gekommen. Das Kind fuhr auf einem sogenannten Breakdance-Karussell, "Spinning Barrels" genannt (drehende Fässer). Aus bislang unbekannten Gründen fiel sie auf die Plattform und wurde mitgeschliffen.

Der Notarzt konnte nur noch den Tod des Mädchens feststellen. Wie ein Polizeisprecher erklärte, gehe man derzeit von einem tragischen Unfall aus. Der genaue Hergang muss jedoch noch ermittelt werden.

Das Fahrgeschäft bleibt vorerst gesperrt, der Park ist allerdings weiterhin geöffnet.


Quelle: welt.de

Bild: Screenshot, holidaypark.de
 

Pleitgengeier

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@cokeZ: Wtf?
Wenn dem Autofahrer nicht nachgewiesen werden kann, dass er den Betrunkenen/das Kind vorher gesehen hat, ist er selbstverständlich nicht schuld.

Du hast doch behauptet dass der Autofahrer immer Schuld ist :unknown:
 

Der3Geist

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Es herrscht schließlich eine Verkehrssicherungspflicht.

Also gehören deiner meinung nach auf jeden Spielplatz Extra Erzieher die im Auftrag der Gemeinde dafür zuständig sind Kinder und Jugendlichen die Verwendung der Schaukel & Klettergerüst zu Erklären und einzuweisen ?
Denn etwas anderes Verlangst du ja nicht.

Dann kannst du davon ausgehen, das die Nächste Generation der Kinder komplett ohne Spielen Aufwächst und den ganzen tag in einem Zimmer mit Gummiwänden eingesperrt Verbringt, nur um keinerlei Gefahr ausgesetzt zu werden.
Da die Eltern ja keine Verantwortung und Pflicht haben ihren Kindern irgendwie Verantwortung beizubringen.
 

cokeZ

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@Pleitgengeier:
Nur wenn Kinder, Betrunkene oder sonstige Personen von denen man erwarten muss, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten sichtbar sind, muss man entsprechend fahren weil man damit rechnen muss, dass diese auf die Straße laufen.

Das hast du geschrieben. Daraus schliess ich das der Fahrer bei diesen Personengruppen schuld ist bei einem Unfall.
Im zweiten Absatz sagst du aber, dass der Fahrer nicht schuld ist wenn ein Kind auf einem Fahrrad zwischen zwei Autos daher kommt. Kind bleibt Kind, trotz Fahrrad.


Das mit dem Betrunkenen finde ich nunmal ein Undingt, dass da der Fahrer schuld ist.

Ich glaub ich hab dich einfach missverstanden. Sorry.
 

KaPiTN

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@Der3Geist:

Blödsinn.

Je größer die Gefahr, desto größer die Pflicht zur Vermeidung.

Das gilt sogar bei Dingen wie Witterung, wo man meinen könnte, da wäre jeder selber verantwortlich.
Aber wenn jemand sich auf dem Gehweg vor Deinem Haus die Gräten bricht und Du hast nicht Schnee geräumt und gestreut, dann bist Du haftbar.
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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Mir kommt diese These etwas spanisch vor. Soweit ich weiß, muss man durchaus immer damit rechnen, dass irgendwo zwischen parkenden Autos oder sowas Kinder oder was weiß ich rumrennen. Generell muss man meines Wissens nach der Situation angemessen fahren.

Allerdings hat glaub mal ein Klassenkollege sich damals einen fetten BMW geleast, kam damit zur Schule und dem ist dann irgendein Schüler ins Auto gerannt und er bekam trotzdem keine Schuld, was beiden meiner Aussagen widerspräche. Aber ob er nicht gelogen hat, weiß ich nicht. Der war generell nicht so ganz sauber.
 

KaPiTN

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Shit. Ich wollte editieren.
 

Pleitgengeier

offizielles GEZ-Haustier

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@Pleitgengeier:
Nur wenn Kinder, Betrunkene oder sonstige Personen von denen man erwarten muss, sich nicht an die Verkehrsregeln zu halten sichtbar sind, muss man entsprechend fahren weil man damit rechnen muss, dass diese auf die Straße laufen.

Das hast du geschrieben. Daraus schliess ich das der Fahrer bei diesen Personengruppen schuld ist bei einem Unfall.
Im zweiten Absatz sagst du aber, dass der Fahrer nicht schuld ist wenn ein Kind auf einem Fahrrad zwischen zwei Autos daher kommt. Kind bleibt Kind, trotz Fahrrad.
Wenn diese nicht sichtbar sind, kannst du selbstverständlich auch keine Rücksicht darauf nehmen und bist folglich auch nicht schuld...

Das mit dem Betrunkenen finde ich nunmal ein Undingt, dass da der Fahrer schuld ist.
Ich glaub ich hab dich einfach missverstanden. Sorry.
Ist ja auch nicht so - du bist nur am Unfall Schuld.
Der Betrunkene bekommt eine Strafe dafür, alkoholisiert am Straßenverkehr (als Fußgänger) teilgenommen zu haben - wenn er einen Führerschein hat, ist dieser weg. Geldstrafe gibt es sicherlich auch noch.

Mir kommt diese These etwas spanisch vor. Soweit ich weiß, muss man durchaus immer damit rechnen, dass irgendwo zwischen parkenden Autos oder sowas Kinder oder was weiß ich rumrennen.
Wie lange ist denn die Schlange hinter dir wenn du mit 10km/h durch eine Stadt fährst wo 50 erlaubt wäre?
 

1Bratwurstbitte

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aufm GRiLL (in NRW)
...Sonst dürfte man außer auf der Autobahn überall nur noch 15km/h fahren...
Nein, das ist so nicht richtig!
In Hagen gab es letztes Jahr oder sogar noch dieses Jahr einen Unfall auf einer Schnellstraße ( 100 ), wo eine Fahranfängerin die Leitplanke auf Grund eines Fahrfehlers gerammt hatte und weil sie nicht angeschnallt war, aus ihrem Wagen auf die Fahrbahn geschleudert wurde. Ein Nachfolgender Fahrer konnte nicht mehr ausweichen, und hat sie überfahren.
Die Frau soll an den Folgen des Überfahrens gestorben sein... Deswegen hat der Fahrer der sie überfahren hat nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals!

Mit sowas rechnet kein SCHWEIN! Trotzdem bist du in so einem Fall das Arsch.
Das ist die deutsche Rechtssprechung!
 

MSX

Retro-Nerd-Hippie

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@Pleitgengeier: Man muss ja nicht gleich überall 10km/h oder so fahren, aber eben an diversen Stellen, wo es unübersichtlich ist, etwas langsamer halt. Oft ist dann doch eh 30km/h vorgeschrieben. Auch ist nicht überall in der Stadt Unübersichtlichkeit gegeben. - Es beschwert sich aber auch keiner, wenns draußen Schnee und Eis hat und er dann auf der Autobahn keine 150km/h mehr fahren kann, sondern man fährt, wenn man nicht ganz nebs der Kappe ist, freiwillig langsamer.

Ob in Autozeiten oder jetzt mit dem Fahrrad, wo man eh schon langsamer unterwegs ist, hab ich immer sehr drauf geachtet, bzw. tu es noch immer, ob da irgendwelche Kinder, Hunde, oder eben im Hinterland irgendwelche Viecher wie Rehe und sowas auf die Straße rennen. Manches kann man einfach nicht vermeiden, das ist mir klar, aber es ließ sich wirklich sehr vieles vermeiden dadurch. Das sind einfach oft die blödsten Situationen und man ist immer wieder erstaunt, was da so alles kommen und passieren kann.
 

NecroniX

Kompetenzfetischist

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@1Bratwurstbitte:
hat nun ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung am Hals!
Wenn zumindest die Chance auf eine Verurteilung besteht, dann muss der Staatsanwalt einen Verfahren einleiten(in dubio pro duriore...). Die Unschuld kann nachher im Verfahren festgestellt werden. Sprich eine Einleitung eines Verfahrens sagt erst mal aus, dass es begründete Zweifel an der Unschuld gibt...
 
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gelöschter Benutzer

Guest

G
Schuld, Schuld, Schuld.
Wer Schuld hat wird vielleicht ein Gericht klären.
Irgendwie fehlt mir hier im thread echt wie so oft die Menschlichkeit.
Nein, es geht wieder nur die Herleitung des Schuldigen, einen virtuellen Schwanzvergleich wer unsere Gesetze besser auslegen kann.

Auch wenn ich weder die Eltern noch das Kind kannte, und daher mit der Sache nichts zu tun habe und mich der Fall auch nicht sonderlich berührt, finde ich es trotzdem erschreckend was hier immer abgeht.
 

cokeZ

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Schau dir mal Seite 1 an. Da hat jeder der hier diskutiert sein Beileid bzw Mitleid geäussert (fast jeder, aber diskutieren hier nicht).
 

gelöschter Benutzer

Guest

G
schau du dir lieber die Seite 1 nochmal genauer an und überdenke deinen post...
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Auch wenn ich weder die Eltern noch das Kind kannte, und daher mit der Sache nichts zu tun habe und mich der Fall auch nicht sonderlich berührt, finde ich es trotzdem erschreckend was hier immer abgeht.
Und ich finde es erschreckend, dass es Leute gibt, die dieser Fall nicht sonderlich berührt. Die müssen echt nen miesen Charakter haben.
Stimmts, elgitarre? ;)

Anders gefragt, wieso sollte man schon wieder die "Moralkeule" schwingen, um andere in ein schlechtes Licht zu rücken?
 
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bevoller

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Und ich finde es erschreckend, dass es Leute gibt, die dieser Fall nicht sonderlich berührt. Die müssen echt nen miesen Charakter haben.
Stimmts, elgitarre? ;)
Tusch... Nääh... Tusche... Ah jetzt hab ichs. Touché!
Ich finde es schade, dass der Unfall passiert ist, allerdings berührt mich das jetzt auch nicht mehr oder weniger als andere Todes- oder Unfallmeldungen. Insbesondere ist es mir scheißegal, ob es sich um ein Kind handelt(e) oder um einen Erwachsenen. Für mich ist jedes Menschenleben gleich viel wert.

So eine richtige Halterung sehe ich nicht. Vielleicht sollten solche Gerätschaften erst ab einem bestimmten Alter freigegeben werden oder jemand sollte genau aufpassen, ob da wer rausklettert.
Halterung? Schau dir das Video halt an. Es gibt einen Sperrbügel, der vor den Körper abgesenkt wird. Normalerweise ist damit ein Aufstehen/Aussteigen eigentlich unmöglich. Und üblicherweise sind solche Fahrgeschäfte auch nur unter einer bestimmten Voraussetzung freigegeben. Allerdings nicht nach Alter, sondern nach dem Erreichen einer bestimmten Körpergröße. Das macht nämlich mehr Sinn, kennt man ja auch vom Sicherheitsgurt.

Bemängeln kann man im Punkt Sicherheit allerdings wohl, dass das Fahrgeschäft von mehreren Seiten frei zugänglich ist, noch nicht mal das Geländer durchgängig ist (scheinbar). Allerdings wäre so ein Geländer natürlich sowieso kein 100% Schutz, denn so lange man durchsteigen bzw. drüber klettern kann, wird das irgendwann auch jemand mal tun. Die Hemmschwelle dürfte mit einer ordentliche und durchgehenden Absperrung aber vielleicht etwas höher ausfallen.

Ein weiteres Mal kann ich mich daran erinnern, dass mein Rucksack der im Fußraum lag auch fast rausgeschleudert wurde...
Das passiert aber nur, wenn der Führer das Ding volle Kanne drehen lässt...
Nein, eigentlich passiert das nur, wenn irgend welche Idioten lose Gegenstände mit sich führen, obwohl (fast) immer Hinweisschilder darauf hinweisen, dass dies zu unterlassen ist.
War das zu deutlich? Sorry - aber man kann seine eigene Verantwortung halt nicht immer so einfach auf andere abladen. ;)

Das mit dem Kind und der Strasse kann man hier aber nicht anwenden...LEIDER...ist in solchen Fällen immer der Fahrer schuld, selbst wenn er vorschriftsmässig faehrt.
Ist er nicht. Allerdings sind Kinder im Straßenverkehr erst ab 10 Jahren deliktsfähig.
Eine mögliche (Teil)Schuld des Autofahrers ergibt sich dagegen aus dem Betriebsrisiko des Kfz.

Das Selbe gilt für den besoffenen Fußgänger. Hier gilt wieder die Gefährdungshaftung, allerdings kann dem Fußgänger ggf. zumindest eine Teilschuld angerechnet werden (BGH NJW 00, 3069; 02, 1263). Dazu genügt eine sorgfaltswidrige Selbstgefährdung.
Konkretes Beispiel: Wenn ich auf eine Party gehe, weiß ich vorher, dass ich hinterher noch nach Hause laufen muss. Also saufe ich nicht bis zum sprichwörtlichen Umfallen.
http://www.iww.de/va/archiv/unfalls...ussgaengerunfall-in-der-aktuellen-rspr-f45770
Wenn diese nicht sichtbar sind, kannst du selbstverständlich auch keine Rücksicht darauf nehmen und bist folglich auch nicht schuld...
Haftest aber trotzdem... ;)
Der Betrunkene bekommt eine Strafe dafür, alkoholisiert am Straßenverkehr (als Fußgänger) teilgenommen zu haben - wenn er einen Führerschein hat, ist dieser weg. Geldstrafe gibt es sicherlich auch noch.
Nein, idR ist die Fleppe dann nicht weg. Schließlich gibt es für Fußgänger keine Promillegrenze. Entzogen werden kann der Führerschein auch bei Fußgängern u.U. dann, wenn sich herausstellt, dass der Delinquent alkoholsüchtig ist.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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@bevoller: Ich wollte schon meinen.
Ich habe noch in der Fahrschule gelernt (ist immerhin auch erst 6 Jahre her), dass der Autofahrer als stärkerer Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger eigentlich immer eine Teilschuld bekommt.
Ob das genau so aussieht, wenn sich der Unfallpartner (komisches Wort) nachweislich komplett rücksichtslos verhalten hat (bei Rot rübergefahren ohne zu gucken oder was weiß ich), okay.... Aber das war erstmal mein Infostand.
 

Nerephes

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@bevoller: Ich wollte schon meinen.
Ich habe noch in der Fahrschule gelernt (ist immerhin auch erst 6 Jahre her), dass der Autofahrer als stärkerer Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger eigentlich immer eine Teilschuld bekommt.

Ich war mal bzgl. eines Streites um ein Autounfall (aber ganz ohne Personenschaden) vor Gericht, da wollte mir mein "Gegner" eine Teilschuld unterstellen, weil man ja immer "Situationsangepasst" fahren sollte und wenn ich das getan hätte, hätte es keinen Unfall gegeben.
Die Richterin fragte den Anwalt daraufhin ob er schon jemals im Leben Auto gefahren wäre und hat mir bestätigt, das man wenn man nach den Vorschriften fährt, auch nicht für Unfälle belangt wird.

Wahrscheinlich sieht es anders aus wenn man ein Kind überfährt... da muss man dann vielleicht erstmal beweisen das man alles richtig gemacht hat.
 

bevoller

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@bevoller: Ich wollte schon meinen.
Ich habe noch in der Fahrschule gelernt (ist immerhin auch erst 6 Jahre her), dass der Autofahrer als stärkerer Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall mit einem Radfahrer oder Fußgänger eigentlich immer eine Teilschuld bekommt.
Man sollte Haftung nicht mit Schuld verwechseln. ;)
Ist für mich zwar auch nicht immer wirklich nachvollziehbar - aber zumindest in Deutschland haftet man manchmal auch, obwohl man unschuldig ist.

Im konkreten Unglücksfall könnte ich mir vorstellen, dass der Park als Betreiber des Fahrgeschäfts grundsätzlich erst mal haftet (also für Kosten aufkommt), wobei man berücksichtigen sollte, inwieweit z.B. die Eltern mitverantwortlich sind, weil bzw. falls sie ihrer Aufsichtspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind.
Einem 10-11-jährigen Kind traue ich im Übrigen durchaus so viel Grips zu, dass es weiß, dass es in so einem Fahrgeschäft während der Fahrt nicht aufstehen sollte.
Falls das die Unglücksursache gewesen sein sollte, mindert das natürlich Schuld und Haftung des Betreibers bzw. der Angestellten.

Alles andere wäre ohnehin nur Spekulation, da ich über den tatsächlichen Unfallhergang so gut wie nichts weiß. Also spare ich mir das. ;)

PS: Den "Kostenfaktor" Menschenleben lasse ich bei einer Haftungsrechnung übrigens absichtlich außen vor.


Wahrscheinlich sieht es anders aus wenn man ein Kind überfährt... da muss man dann vielleicht erstmal beweisen das man alles richtig gemacht hat.
Ich muss gestehen, dass ich den "Sonderstatus", den man in unserer Gesellschaft Kinder zuspricht, mittlerweile schon etwas pervers finde. Insbesondere im Hinblick darauf, dass auf Kinder sonst wenig Rücksicht genommen wird. Abseits von häuslicher Gewalt sind Kinder ja z.B. auch als Zielgruppe in der Marktwirtschaft Betroffene. Da sieht man dann wieder die Doppelmoral.

Hier muss man halt unterscheiden, ob ein Fehlverhalten schuldhaft war oder nicht. In dem meisten Fällen wird man nicht davon ausgehen. Trotzdem ist fehlende Einsichtsfähigkeit eines Kindes noch lange kein Grund, dann einem Erwachsenen die Schuld in die Schuhe zu schieben.

Nachtrag:
@Tommeke: Noch ist es aber nicht so weit, dass man seine Unschuld beweisen muss...
Doch - ist es!
Letztes Jahr wurde bei uns in der Gegend ein 12-13-Jähriger überfahren, weil er mit seinem Fahrrad eine Bundesstraße überqueren wollte.
Juristisch gesehen ist das wohl eine Körperverletzung mit Todesfolge. Freigesprochen wurde der Fahrer, weil er durch Zeugen nachweisen konnte, dass der Junge nicht auf den Verkehr geachtet hatte und der Unfall unvermeidbar war.
 
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Tommeke

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Ich war mal bzgl. eines Streites um ein Autounfall (aber ganz ohne Personenschaden) vor Gericht, da wollte mir mein "Gegner" eine Teilschuld unterstellen, weil man ja immer "Situationsangepasst" fahren sollte und wenn ich das getan hätte, hätte es keinen Unfall gegeben.
Die Richterin fragte den Anwalt daraufhin ob er schon jemals im Leben Auto gefahren wäre und hat mir bestätigt, das man wenn man nach den Vorschriften fährt, auch nicht für Unfälle belangt wird.

Wahrscheinlich sieht es anders aus wenn man ein Kind überfährt... da muss man dann vielleicht erstmal beweisen das man alles richtig gemacht hat.

Das dürfte sich als das größte Problem herausstellen. Wirklich zu beweisen, dass man korrekt gefahren ist. In solchen Momenten kann es von Vorteil sein, wie in Russland, sein Auto mit einer Kamera auszustatten und jede Fahrt zu dokumentieren. Wurde dort zwar angefangen, wegen Korruption von Polizisten, aber bei Unfällen könnte man so auch seine Unschuld beweisen.
 
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