• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Vermieter hat 6 Monate Zeit nach Auszug mir die Mietsicherheit zu überweisen/zahlen?

Steeve

Vereinsheimer
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Siehe Topic. Stimmt das. Hat der -bis zu- Zeit? Letzte E-Mail Info von ihm stammt vom 28. September, genau mit diesem Hinweis, dass er sich 6 Monate Zeit nehmen kann. Das Ding ist ein ganz anderes. War dort wohnhaft 17 Jahren seit 2003 und hatte 3 Vermieter/Verwalter. Er ist der letzte und hat möglicher das Sparbuch nicht mehr oder nicht übertragen bekommen oder verloren so meine Theorie. Es ist ein Sparbuch bei der Volksbank. Was habe ich für Möglichkeiten, ich bin bespw. Mitglied bei einem Mieterladen (e.V.). Die mal anschreiben? Ich sage es mal ganz prollig: "Er soll mal rüberrücken mit der Kohle". Gruß Steev

BTW ich besitze seit 2003 aufgrund dessen eine Kundennummer bei der Volksbank.
 

Steeve

Vereinsheimer
Barkeeper

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  • #3
Zitat aus deinem Link:

Es heißt nur, dass der Vermieter das Geld so schnell wie möglich nach Beendigung des Mietverhältnis auszahlen soll

und

Der Vermieter darf sich die Zeit nehmen, um zu prüfen, ob er noch Ansprüche gegenüber den Mieter hat. Richter halten maximal sechs Monate als angemessen.


Widerspricht sich irgendwie, aber gut
 

der

gesperrt

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Wo widerspricht sich das?
Wenn es halt nicht schneller geht als 6 Monate ist das schnellstmöglich.

Womöglich musst du für die Lösung deines Problems an deiner Nachdrücklichkeit arbeiten?
 

one

Querulant

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ja
Wichtig bei dieser Frage ist als erstes: Ist schon ein Nachmieter drin? Dann gibt es Mittel und Wege (sowas wie Zwischenabrechnungen von Energie- und Wasserversorgern) um die volle Kaution zu fordern. Diese Aufwendungen gehen allerdings regelmäßig zu Lasten des Mieters und werden damit Deine Kautionsrückzahlung schmälern.

Da Du allerdings Mietglied in einem Mieterverein bist, verstehe ich den Thread nicht so wirklich. Was sagen die denn? Denn die sollten doch Dein erster Ansprechpartner sein, oder für was bezahlst Du die Mitgliedschaft?
 

BurnerR

Bot #0384479

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Ich war auch jüngst überrascht, als in meinem Umfeld jemand auszog, scheint wohl so zu sein. Hintergrund sind wohl u.a. eventuelle Abrechnungen in den (Betriebs-)Nebenkosten, weswegen Vermieter gerne bis zum nächsten Kalenderjahr warten wollen.
 

propagandhi

Mitten im Ruhrgebiet

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Sollte es keine anderen vertraglich festgelegten Dinge im Mietvertrag geben dann darf die Kaution nur zur Verrechnung von Ansprüchen des Vermieters genutzt werden und ist zweckgebunden.

Ansprüche sind zum Beispiel:
- Rückstände bei der Mietzahlung
- Ansprüche aus unterlassender oder mangelhafter Schönheitsreparatur
- Schadensersatz bei Schäden (beschädigte mitvermietete Einrichtung, Schäden an Türen, Fenstern, Armaturen usw.).
- Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung

Sollten die ersten Punkte nicht zutreffen (Wohnung ist hoffentlich mit Übergabeprotokoll übergeben worden), kann zum Beispiel auch nur ein Teil der Kaution einbehalten werden.
Wird schwer für den Vermieter zu Argumentieren, wenn in 17 Jahren Mieverhältnis die letzten 16 Jahre nur Zahlungsansprüche von maximal 100 Euro bei der Betriebskostenabrechnung entstanden sind, nun 3 Monatsmieten zurückzuhalten.
Es ist aber mein ich so, dass bei kompletter Rückzahlung der Kaution der Vermieter quasi erklärt, dass er keine Ansprüche mehr an dich hat.
Daher wird auch gern gewartet. Den Punkt müsste man aber nochmal genau nachschauen.
 
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