Vor einigen Monaten hatte ein US-Gericht geurteilt, dass Durchsuchungsbeschlüsse für Onlinespeicher auch für im europäischem Ausland gehostete Speicher gelten. Microsoft, als Betroffener in dem Fall, hatte Einspruch dagegen eingelegt mit der Begründung, dass der Schutz des 4. Verfassungszusatzes der US Verfassung auch auf virtuelle Daten anzuwenden sei, und somit keine Durchsuchungen auf in Übersee gespeicherten Daten erfolgen dürfe.
Jetzt hat die US Regierung geantwortet und erklärt, dass die Freigabe von Daten nicht gleichzusetzen ist mit der Durchsuchung von physischen Dokumenten, da ja eben keine wirkliche Beschlagnahmung geschehe, sondern nur Daten kopiert werden. Damit müssten auch Daten von europäischen Servern der US Regierung zugänglich gemacht werden.
Microsoft glaubt neben anderen Firmen wie Verizon, Apple und Cisco daran, dass diese Aussage weitreichende Konsequenzen mit sich bringen könnte, und auch dass es den internationalen Beziehungen schaden könnte.
Quelle: engadget.com
Jetzt hat die US Regierung geantwortet und erklärt, dass die Freigabe von Daten nicht gleichzusetzen ist mit der Durchsuchung von physischen Dokumenten, da ja eben keine wirkliche Beschlagnahmung geschehe, sondern nur Daten kopiert werden. Damit müssten auch Daten von europäischen Servern der US Regierung zugänglich gemacht werden.
Overseas records must be disclosed domestically when a valid subpoena, order, or warrant compels their production. The disclosure of records under such circumstances has never been considered tantamount to a physical search under Fourth Amendment principles, and Microsoft is mistaken to argue that the SCA provides for an overseas search here. As there is no overseas search or seizure, Microsoft's reliance on principles of extra-territoriality and comity falls wide of the mark.
Aufzeichnungen in Übersee müssen im Inland offengelegt werden, wenn eine Vorladung, Anordnung oder Haftbefehl es erfordert. Die Offenlegung der Aufzeichnungen ist unter diesen Umständen nie einer physischen Durchsuchung nach den Prinzipien des 4. Verfassungszusatzes gleichzusetzen, und Microsoft liegt falsch darin zu behaupten, dass der SCA (Anm.: Stored Communication Act) auch für Onlinedurchsuchungen in Übersee gilt. Microsofts Vertrauen auf die Grundsätze der Extraterritorialität und Bräuche sind weit ab vom Ziel.
Microsoft glaubt neben anderen Firmen wie Verizon, Apple und Cisco daran, dass diese Aussage weitreichende Konsequenzen mit sich bringen könnte, und auch dass es den internationalen Beziehungen schaden könnte.
Quelle: engadget.com
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