• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Familie von 13-Jährigem soll 45.000 Euro für Amok-Fake bezahlen

KaPiTN

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Der damals 13-Jährige hatte eine solche Tat im Juni per Handy in einer Schule in Mümmelmannsberg angekündigt. Die telefonische Drohung führte zu einem massiven Polizeieinsatz an der Schule - das Schulgebäude war evakuiert und Straßen weiträumig abgesperrt worden.

Seit wann haften Eltern für Kinder, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt haben?
Das fragte ich mich gerade und entdeckte noch erstaunlicheres beim Googeln.

Ein kleiner Junge täuscht eine Entführung vor. Die alarmierten Beamten sind über Stunden im Einsatz.

Hier mußten die Eltern des 8-jährigen nicht zahlen, aber in dem Artikel steht, daß schon die zweite Anfahrt bei einer Ruhestörun kostenpflichtig sein könne.

Und noch besser: Im letzten Jahr hat das Bundesinnenministerium eine Gebührenverordnung für die Bundespolizei erlassen.

Demnach könnte es passieren, daß man, wenn man von denen z.B. wegen irgend eines Verdachtes auf eine Straftat einkassiert wird, man unabhängig von einer Schuld eine Rechnung für den Einsatz bekommen kann.
Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.

Oder wenn man einen Platzverweis bekommen sollte: mündlicher Platzverweis 44,65 Euro.

Muß eine Person, ein Tier oder ein Gegenstand von Polizisten begleitet werden, muß ein Betroffener 15,69 Euro berappen – pro angefangene Viertelstunde und pro Polizeibeamten.

Und der Vollzug einer Gewahrsamnahme kostet 6,51 Euro je angefangene Viertelstunde.


Eine Nacht in der Zelle bedeutet mehrere hundert Euro.

Ich weiß nicht, wie realistisch das in der Praxis ist. Ich weiß auch immer noch nicht, ob die Eltern für den 13 Jährigen haften müssen.

Aber sollte sich der Staat wirklich seine Repressionen, welche ja staatliche und hoheitliche Aufgaben sind, bezahlen lassen, dann finde ich das äußerst befremdlich.

Gut, in China wird den Angehörigen auch die Patrone bei einer Erschießung in Rechnung gestellt. Ist aber auch China.
 

Seedy

A.C.I.D

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Äpfel und Birnen, die Gebührenordnung hat mit dem Amokfall nichts zu tun.
1. §145 STGB

(1) Wer absichtlich oder wissentlich
1.
Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2.
vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso ist auch grobe Fahrlässigkeit schon immer Kostenpflichtig gewesen,
So kostet ne Stunde LF 16 um dein verkacktes Osterfeuer im Garten zu löschen gute 500€,
die Gebührenordnungen sind idr. bei der Gemeinde einzusehen.

Die Gebühren erheben sich übrigens unabhängig von Paragraph §145


Gut, in China wird den Angehörigen auch die Patrone bei einer Erschießung in Rechnung gestellt. Ist aber auch China.
Wie ich sehe gehst du mit der Zeit, früher war alles Russland, davor alles Stasi und davor alles Nazis.
 
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KaPiTN

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  • #5
@Seedy:

Das StGB hat damit auch nichts zu tun. Der Junge ist mit 13 nicht strafmündig.

Und daß die weiteren angesprochenen Dinge nicht aus der News der Überschrift kommen, dürfte klar sein, weil ich es dazugeschrieben habe, daß ich durch Googeln weitere Quellen aufgetan habe. Das ist also etwas anderes, als das, was Du gemacht hast.

Kindisch, daß Du hier versuchst mir hier einen als Retourkutsche reinzudrücken, wegen Deiner verhunzten, schlampig formulierten Beiträge.

Das Thema Kostenerstattung von Einsätzen und Repressionen im allgemeinen und bei Eltern in Stellvertretung für Kinder im Speziellen.
 

Seedy

A.C.I.D

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@KaPiTN:
Dann sag ich mal danke,
dass du durch deine Schlampige verzerrung der Gegebenheiten und vermischung unterschiedlicher Themen,
meine, deinen Ansprüchen nicht genügende, Temporalverzerrung aufwiegst.

 

der

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Die Aufsichtspflicht wurde natürlich nicht verletzt, man kann einem 13 Jährigen durchaus zumuten mal alleine mit einem Telefon zu bleiben ohne gleich einen Fakeamoklauf anzukündigen.

Der Chinavergleich ist Panne wie immer.
Mein persönlicher Tipp an dich, ich würde an deiner Stelle auswandern. Unser Staat und unsere Polizei ist ja deiner Meinung nach immer Schuld, liegt immer falsch, baut nur Mist und sind eh alles Nazis.
 
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Trolling Stone

Troll Landa
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@der:

Du bist also der Auffassung (und ich möchte der Kritik des Kapitäns an Polizei usw nicht zustimmen), dass wenn man in einem Land aufgewachsen und auch Staatsangehöriger ist und Kritik am Staat hat, auswandern sollte?
Ist das die neue Art der Verbannung?

Ist mir ehrlich gesagt zu undemokratisch, diese Haltung.
 

der

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Nein gar nicht. Nur wenn man so wie er wirklich fast alles immer nur negativ sieht.
Warum sollte man da bleiben?
Und ich will niemanden ausweisen.
Ich sage nur, wenn ich irgendwo lebe wo ich alles Mist finde würde ich gehen.
Mir ist schon klar, dass es bei ihm nur das typisch deutsche "alles schlecht sehen, nie zufrieden sein, nie erkennen wie gut es uns geht, staatliche Leistungen nie anerkennen" ist.
Dieses Luxusproblem von Menschen die es nie wirklich schlecht hatten und dann auch noch Chinavergleiche anstellen nervt mich halt gewaltig.
 

KaPiTN

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  • #10
@Seedy:

Sachlich ist es mit Dir ja zu Zeit eher schwer.


Ich habe da gestern ein Interview* gelesen.

Demnach wirken Gefühle immer viel stärker als Sachinformationen. Daher soll es manchmal helfen, eher einen emotionalen Zugang zu einer Person zu suchen:

Wie fühlst du dich, wenn du morgens aufstehst?
Du mußt ja furchtbar traurig sein. Was macht es mit dir, wenn du so die Leute giftig ankackst?

* wurde gestern verlinkt ;)
 

der

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Und zum Thema, Zitat der Polizei:
"Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Kosten des Einsatzes zu erheben, und haben dem Verursacher des Einsatzes eine Gebührenrechnung über 45.000 Euro übermittelt", twitterte die Polizei nun
Damit dürfte wohl auch das Gerätsel ein Ende haben.
Schlechter Artikel, schlecht recherchiert und schlecht verifiziert.
Das Kind bekam ne Rechnung, nicht die Eltern.
 

der

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Ggf. doch schon, warum sollten die Schulden einfach weg sein?
 

Seedy

A.C.I.D

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Ich werf mal kurz rein, das Deliktfähigkeit etwas anderes als Strafmündigkeit ist.
Delikfähigkeit geht nach https://dejure.org/gesetze/BGB/828.html

§ 828
Minderjährige
(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Daher gilt:
Schadensersatz unter 18 muss nur leisten, wer die Kosenquenzen seiner Handlung vollumpfänglich versteht.

Im Zweifelsfall könnte das also auf eine richterliche Entscheidung, bzw. ein Psychologisches Gutachten hinaus laufen.
Komplett vom Tisch ist die Rechnung nun also nicht automatisch.

Der Hier zugefügte Schaden gilt der Staatskasse, in finanzieller Form, falls das unklar sein sollte.
 

Cybercat

Board Kater

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Dann geht der Knirps halt in Privatinsolvenz und der Drops ist gelutscht.
Ist ja schließlich kein Bußgeldbescheid in Höhe von 45.000€ sondern "nur" eine Rechnung.
 

Seedy

A.C.I.D

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Antwort für die im Raum stehende Frage:
Bei Minderjährigen steht häufig die Frage im Raum, ob sich ein Rechtsstreit gegen ein Kind überhaupt Sinn macht, da in der Regel Kinder über kein bzw. nur wenig Geld verfügen und es an der sofortigen Durchsetzbarkeit mangeln könnte. Hier besteht nicht die Möglichkeit, den Anspruch von den Eltern zu fordern, auch wenn in der Praxis die Eltern häufig solche Schäden ausgleichen. Möglicherweise verfügen die Eltern über eine Haftpflichtversicherung, die auch Schäden durch ein Kind abdecken. Auf jeden Fall sollte man mit allen Beteiligten über eine gütliche Einigung sprechen, bevor ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird. Einigt man sich nicht, kann man ein Gerichtsverfahren anstrengen und einen durchsetzbaren Titel erwirken. Zwar mag der Schädiger als Kind über kein Geld verfügen, allerdings kann aus einem Urteil noch innerhalb von 30 Jahren vollstreckt werden. In der Regel werden auch Zinsansprüche tituliert, so dass der Betrag zuzüglich Zinsen zu bezahlen wäre.

Auf der anderen Seite besteht auch für Kinder die Möglichkeit, Privatinsolvenz anzumelden, so dass ohne irgendeine Zahlung nach 7 Jahren alle Schulden gelöscht würden. Schufa-Einträge werden drei Jahre nach Ende des Verfahrens gelöscht. Daher kann es passieren, dass auch ein Gerichtsurteil nicht zu einer Ausgleichszahlung führt. Entsprechend sollten alle Beteiligten ein Interesse daran haben, sich gütlich zu einigen.



Tl:dr.

1. Haftpflicht kann zahlen, wenn sie zahlt.
2. Ansprüche sind 30 Jahre lang gültig.
3. Kinder können Insolvenz anmelden.

Fazit:
Das Kind wird höchstwahrscheinlich nicht bezahlen, wenn doch, dann erst später.

Quelle:
https://www.rechtsanwalt-lattorf.de/wann-kinder-haften/
 
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