• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Diskussion] Ratgeber zur Löschung Personenbezogener Daten und Accounts

accC

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Ratgeber zur Löschung Personenbezogener Daten und Accounts

Da dank mir wieder eröffnet wurde, will ich auch schnell meinen Kommentar dazu abgeben:

Löschung oder Sperrung
Prinzipiell sichert dir das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) bzw sichern dir die Datenschutzgesetze der Länder die Löschung deiner Daten zu. Allerdings wird das auch wieder Eingeschränkt. Soll ein Nutzer von einem Dienst ausgeschlossen werden und dieser Nutzer fordert die Löschung seiner personenbezogenen Daten, so kann der Anbieter anstelle der Löschung eine Sperrung stellen. Das heißt, die personenbezogenen Daten des Nutzers werden nicht gelöscht, sondern lediglich Dritten unzugänglich gemacht und nicht weiter für das operative Geschäft des Anbieters genutzt. Trotzdem werden sie weiterhin gespeichert.

Ein sehr einfaches Beispiel dazu wäre das Hausverbot bei einem Club.
Der Betreiber erfasst beim Besuch Name und Geburtsdatum seiner Mitglieder, um Jugendschutz und eventuelle Geburtstagsspecials durchzuführen und speichert diese Daten dauerhaft. Zu Werbezwecken schickt der Club regelmäßig Einladungen an seine Mitglieder. Der 23-jährige Max randaliert bei seinem Clubbesuch, wirft mit Glasflaschen um sich und zerstört Inneneinrichtung im Wert von mehreren tausend Euro. Trotz Regulierung des Schadens möchte der Clubbetreiber das Risiko nicht eingehen, dass es erneut zu einem solchen Zwischenfall kommt und erteilt Max Hausverbot in dieser und allen zu der Kette gehörenden Clubs. Max will natürlich nicht weiter, dass sein Name öffentlich im Mitgliederverzeichnis des Clubs geführt wird. Deshalb fordert er auf Grundlage des BDSG die Löschung seiner Daten.

Würde der Clubbetreiber dieser Forderung nachkommen und die Daten von Max vollständig löschen, ließe sich das Hausrecht nicht weiter ausüben.
Deshalb schränkt das BDSG eben ein und erlaubt dann auch eine Sperrung der Daten. Das heißt, dass Max Name nicht mehr im öffentlichen Mitgliederverzeichnis geführt werden darf und der Club auch keine Werbemaßnahmen gegenüber Max ausüben darf. Trotzdem dürfen personenbezogene Daten zu Max gespeichert bleiben, so dass Max beim Eintritt des Clubs als gesperrt identifiziert und eben nicht eingelassen werden kann.

Bei einem Forum ist das nichts anderes. Der TS wurde aus einem Forum verwiesen. Der Betreiber kann nun personenbezogene Daten gesperrt verwahren um sicher zu stellen, dass der TS nicht erneut das Forum betritt, selbst wenn der TS die Löschung fordert. Dabei dürfen aber keine Newsletter oder sonstigen Benachrichtigungen mehr an den TS gesendet werden. Außerdem muss der Forenbetreiber gewährleisten, dass öffentliche Beiträge, genauso wie Private Nachrichten, nicht weiter mit dem TS verknüpft werden können. Zu den Beiträgen sage ich gleich noch etwas.


Datensparsamkeit
Allerdings gilt trotz dieser Einschränkung natürlich noch der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das heißt wiederum, dass nicht mehr Daten gespeichert werden sollen, als zum Betrieb und zur Durchführung des Services nötig sind. Liegen mehrere personenbezogene Daten vor, die allein gesehen eine Identifikation des TS erlauben, so muss sich auf ein solches Datum beschränkt werden. Konkret: Sowohl IP-Adresse als auch Emailadresse gelten als personenbezogene Daten. Da eine Identifikation des TS über seine Emailadresse bereits durchgeführt werden kann, reicht dieses Datum aus, die IP-Adresse müsste also gelöscht werden. Genauso Bilder des TS, Biometriedaten, etc.

Ob man von einer eindeutigen Identifikation des TS sprechen kann, bei Vorliegen einer Emailadresse, ist natürlich fraglich, andererseits habe ich bisher noch kein Forum gesehen, das wirklich eine eindeutige Identifikation durchführt. Hierzu sollten eindeutig weitere Recherchen gemacht werden!


Wie's gehen kann
Ich habe häufig die Erfahrung gemacht, dass es in den aller meisten Fällen nicht funktioniert, wenn man als Privatperson Auskunft über oder Löschung von personenbezogenen Daten fordert. Trotzdem sende ich in solchen Fällen immer zuerst persönlich ein Schreiben, indem ich mein Anliegen, etwa die Auskunft, welche Daten über mich erfasst wurden, woher die Daten stammen, ob und an wen sie weitergegeben wurden, wie sie genutzt werden, sowie die Forderung der Löschung der Daten darlege. Wichtig für ein solches Schreiben ist, dass der Empfänger den Auskunftssuchenden identifizieren kann und dass eine realistische Frist gesetzt wird. Beispielsweise reicht für NGB die aktuell mit dem Profil verknüpfte Emailadresse. Die Identifizierbarkeit des Auskunftssuchenden ist deswegen wichtig, weil der Dienstleister natürlich nur Berechtigen eine Auskunft geben darf. Wird also im Namen des Freundes oder der Freundin eine Auskunft gefordert, könnte das der Dienstleister verweigern. Bei Onlineshops können natürlich auch Kundennummern und Unterschriften als Identitätsnachweis dienen.
Eine angemessene Fristsetzung ist wichtig, um später rechtlich einwandfrei agieren zu können, sollte der Betreiber nicht reagieren. Wird eine zu knappe Frist gesetzt, etwa "in den nächsten 3 Minuten", ist diese natürlich ungültig. Wird überhaupt keine Frist gesetzt, kann der Betreiber sich im Zweifelsfall noch nach Jahren darauf berufen, dass er immer noch daran arbeitet. Generell wird eine Frist zwischen 7 und 14 Tagen als angemessen gesehen.

Um den Prozess nicht unnötig zu verkomplizieren sende ich solche Schreiben entweder:
  • per Email, wenn eine Adresse für einen Datenschutzbeauftragen/ Kundenbetreuung bekannt ist
  • per FAX, wenn eine Faxnummer für einen Datenschutzbeauftragen/ Kundenbetreuung bekannt ist


Wenn's doch nicht geht
Wie gesagt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass häufig gar nicht erst reagiert wird. Entweder aus Unwissen der Dienstanbieter oder aus Unlust. So oder so, wird die Frist verstreichen gelassen, übergebe ich die Sache meinem Anwalt, der eine Abmahnung an den Anbieter schickt. Um ehrlich zu sein, weiß ich nicht, was genau in einer solchen Abmahnung steht und welche Kosten auf den Dienstanbieter zukommen, aber spätestens in der darauf folgenden Woche habe ich in der Regel mein Auskunftsersuchen und/ oder meine Forderung zur Löschung durchgesetzt.
Natürlich besteht die Möglichkeit eine Abmahnung auch selbstständig auszusprechen. Dafür bedarf es natürlich keinen Anwalt. Wenn allerdings schon auf das nette Schreiben keine Reaktion erfolgt, liegt für mich die Annahme nahe, dass auch auf eine "private" Abmahnung keine Reaktion erfolgen wird. Daher gehe ich diesen Schritt stets über meinen Anwalt.


Forenbeiträge
Urheberrecht, Schöpfungshöhe
Die Beiträge des TS sind ggf. urheberrechtlich geschützt, wenn sie den Mindestanforderungen für urheberrechtlichen Schutz genügen, nämlich die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen. Hat ein Beitrag die Schöpfungshöhe erreicht, so kann der TS auch eine Löschung dieses Beitrags fordern. Kommt der Forenbetreiber dem nicht nach, so steht es dem TS offen wegen Urheberrechtsverletzung gegen den Betreiber vorzugehen. Das betrifft wie gesagt allerdings nur Beiträge, die die Schöpfungshöhe erreichen.
erstööööör!!!
tut das nicht und
ich hasse leute die unter jedes video erster schreiben müssen
auch nicht.

Ein Newsbeitrag, wie wir sie immer wieder mal von Ghandy lesen können, sollte in der Regel jedoch Schöpfungshöhe erreichen und damit Urheberrechtsschutz genießen.

Andere Schutzrechte
Erreicht ein Beitrag nicht die Schöpfungshöhe und genießt damit keinen urheberrechtlichen Schutz, so können trotzdem noch andere Schutzrechte geltend gemacht werden, sodass eine Löschung eines Beitrage erwirkt werden kann. Selbst wenn in den AGB der Plattform Nutzungsrechte für Werke eingeräumt werden, heißt das nicht unbedingt, dass nicht trotzdem eine Löschung der Werke möglich wäre. Allerdings kann ich dazu als Laie doch recht wenig sagen.


Hinweis
Noch ein Hinweis: Ich berufe mich auf Informationen, die ich selbst zusammengetragen habe. Diese können unvollständig, ungültig, veraltet oder schicht falsch sein.
Insbesondere bin ich ein Laie und kann nur meine Interpretation von Gesetzen, Urteilen und meine Sichtweise selbst erlebter Fälle wiedergeben. Eine Rechtsberatung kann ich nicht geben. Schon gar nicht kann ich dafür garantieren, dass Fälle bei euch genau so aussehen und ausgehen, wie ich es hier dargestellt habe.
Bevor hier jemand also wegen meinem Beitrag den Aufstand probt, sollten passende Gesetze (BDSG, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht/e etc) zu Rate gezogen werden. Wer sich nicht selbst auf Glatteis begeben will, sollte besser gleich den Gang zum Anwalt wagen.

Natürlich können Fragen gerne hier gestellt werden, wer selbst noch Informationen beitragen kann, gerne auch Musterschreiben.
 

BurnerR

Bot #0384479

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Re: Account Löschung wie durchsetzen

Dazu fällt mir noch ein: Du hast zum Thema Schöpfungshöhe ein paar Extrembeispiele genannt. Da sei noch angemerkt, dass afaik die meisten Beiträge in einem Forum nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen um Urheberrechtsschutz zu genießen, sondern nur längere Anleitungen, Artikel, etc..
 

bevoller

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Re: Account Löschung wie durchsetzen

Konkret: Sowohl IP-Adresse als auch Emailadresse gelten als personenbezogene Daten.
Das sieht das LG Berlin allerdings anders.
http://spielerecht.de/lg-berlin-dynamische-ip-adressen-sind-nicht-immer-personenbezogene-daten/

Tatsächlich habe ich auch leichte Schwierigkeiten, eine dynamische IP als personenbezogenes Datum anzusehen. Denn zumindest nach einer Frist wird die Zuordnung Anschlussinhaber <> IP ja gelöscht. Eine Mail-Account besteht dagegen i.d.R. längerfristig und ist dank Passwort auch noch tatsächlich einem bestimmten Benutzer zuzuordnen. Insofern halte ich eine Email-Adresse, insbesondere wenn sie mit Realdaten verknüpft ist, für stärker personenbezogen.
 

Kenobi van Gin

Brillenschlange

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Re: Account Löschung wie durchsetzen

@bevoller: Wobei es keinerlei Schwierigkeit darstellt, ne einigermaßen anonyme Mail-Adresse zu erstellen. Und dass ich die mit anderen gemeinsam nutze, kann mir auch keiner verbieten. Ganz abgesehen von der Möglichkeit, dass sich jemand ohne mein Wissen Zugang zur Adresse beschafft.

Also ich halte das für ziemlich waghalsig, jemanden über seine Mail-Adresse identifizieren zu wollen :unknown:
 

BurnerR

Bot #0384479

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Re: Account Löschung wie durchsetzen

Also ich halte das für ziemlich waghalsig, jemanden über seine Mail-Adresse identifizieren zu wollen
Das ist allerdings die Prämisse von Forensoftware: Email Adresse <--> User <--> Person, wobei man sich als User (= 1 Person) mit seiner EMail Adresse registriert.
Deswegen ist auch nur ein Benutzer pro E-Mail Adresse zugelassen und deswegen kann man über seinen emailaccount Änderungen am Foren Benutzeraccount vornehmen (passwort zurücksetzen o.ä.).

Das die Zuordnung "Person <--> Email" Adresse in der Praxis letztendlich nicht zwangsläufig gegeben sein muss ist dann noch eine andere Sache.
 

accC

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Re: Account Löschung wie durchsetzen

Dazu fällt mir noch ein: Du hast zum Thema Schöpfungshöhe ein paar Extrembeispiele genannt. Da sei noch angemerkt, dass afaik die meisten Beiträge in einem Forum nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreichen um Urheberrechtsschutz zu genießen, sondern nur längere Anleitungen, Artikel, etc..
Ja klar, die meisten Beiträge in Foren erreichen keine Schöpfungshöhe, wenn man mal von Expertenforen / Fachbeiträgen absieht. Wie gesagt, lassen sich dann aber u.U. immer noch andere Schutzrechte anwenden. Prinzipiell kann man immer wieder lesen, dass da eine Einzelfallklärung notwendig ist. Das heißt im Extremfall, dass für jeden Beitrag geklärt werden muss, ob und welche Schutzrechte in Frage kommen und ob der Autor nun eine Löschung fordern kann oder nicht.

Hast du das Urteil mal ausführlich gelesen?
Auf dr-bahr.com findet man eine schöne Erläuterung dazu, zusammengefasst:
1. Das Urteil bezieht sich ausdrücklich auf dynamische IP Adressen. Ob diese in einem konkreten Fall vorliegt, kann man nur mutmaßen.
2. Die dynamische IP-Adresse ist nur dann kein personenbezogenes Datum, wenn keine weiteren Informationen vorliegen. Konkret genannt wurde beispielsweise eine Emailadresse.

@bevoller: Wobei es keinerlei Schwierigkeit darstellt, ne einigermaßen anonyme Mail-Adresse zu erstellen. Und dass ich die mit anderen gemeinsam nutze, kann mir auch keiner verbieten. Ganz abgesehen von der Möglichkeit, dass sich jemand ohne mein Wissen Zugang zur Adresse beschafft.
Über technische Gegebenheiten reden wir zwar nicht, aber gut: Natürlich ist es möglich, bis zu einem gewissen Grad Emailadressen zu fälschen, insbesondere 'anonyme Emailadressen' zu nutzen. Dann solltest du der Vollständigkeit halber aber auch sagen, dass es möglich ist IP-Adressen zu fälschen/ zu verschleiern etc., etwa wenn ich das wlan-Netzwerk meines Nachbarn mitnutze oder ein/en Proxy/VPN nutze oder oder..
Allerdings ist betrachtest du die falsche Richtung.
Dein Ansatz ist: Ein Dritter (etwa ein Shopbetreiber) unterstellt, dass die Emailadresse max-der-taschendieb[at]kaesekuchen.com Max Müller gehört, Max Müller soll also eindeutig über seine Emailadresse identifiziert werden. Max will nun (glaubhaft) abstreiten, dass das der Fall ist.
Was aber hier vorliegt, ist ja eine ganz andere Situation: Ein Dritter, etwa ein Shopbetreiber, weiß ganz genau - Max musste es beweisen - dass es sich bei der Emailadresse max-mueller[at]mustermann.com um die von Max Müller handelt. Max fordert die Löschung dieser Emailadresse, weil er über diese identifiziert werden.

Also ich halte das für ziemlich waghalsig, jemanden über seine Mail-Adresse identifizieren zu wollen :unknown:
Das tue ich auch, trotzdem ist es ein im Netz gängiger Weg. Registriere dich doch mal bei einer der 203847928347 Shops, die du im Web findest.
Ein paar Daten von dir und ich kann auf deinen Namen einkaufen. Einziges Identifikationsmerkmal ist die Bestätigung der Emailadresse. Für Schabernack zu treiben, kann mir diese aber relativ egal sein. Theoretisch genügt ja bereits dein Name und deine Anschrift, um auf Rechnung, per Nachname etc. einzukaufen.
 
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