• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

Containern ist Diebstahl...

dexter

Cloogshicer®
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Wer hätte das gedacht.
Alles in allem eine sehr komische Geschichte.
Zwei Frauen waren verwarnt worden und mussten acht Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, weil sie sie sich Lebensmittel aus dem Abfallcontainer eines Supermarktes genommen hatten. Gegen die Verwarnung mit Strafvorbehalt erhoben die Betroffenen Verfassungsbeschwerde.
Logisch, wegen 8 Sozialstunden gehe ich zum Bundesverfassungsgericht und nicht zu irgendnem Verein, der mir für lau 'ne Unterschrift für diesen Quatsch hintut.
Soweit so blöd.

Vielmehr sei es durchaus nachvollziehbar, dass Märkte etwas gegen das Containern haben, schon weil sie ansonsten Haftungsrisiken befürchten müssen, wenn Dritte die abgelaufene und möglicherweise auch verdorbene Ware konsumieren.
Also; da "stiehlt" jemand weggeworfenen Müll und das Bundesverfg argumentiert, dass jemand die "gestohlenen" Dinge zu Schaden bringen könnten, deswegen ist das Diebstahl :m Mehr davon!
Allerdings weist das Gericht auch darauf hin, dass es im Straf- und Strafprozessrecht Möglichkeiten gibt, der „geringen Schuld“ des Täters Rechnung zu tragen – etwa mit einer Einstellung wegen Geringfügigkeit oder gegen eine Geldauflage.
vs:
Die vom Amtsgerichts ausgesprochene Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB) sei einzelfallbezogen nachvollziehbar und verstößt deshalb nicht gegen das Übermaßverbot.
Wie oben angedeutet, finde ich 8h nicht sonderlich übermässig, aber so eine Sache überhaupt vor Gericht zu verhandeln maximal überflüssig.
Erstens die Annahme des lächerlichen Verfahrens beim Amtsgericht, zweitens die lächerliche "Klage" beim Bverfg UND die Annahme dort.

Disklaimer: Ich stand auch schon vor Gericht wegen 'nem anderen konfusen Müll, den kein Gericht überhaupt hätte annehmen dürfen. Ende vom Lied: Verfahren eingestellt, Gerichtskosten zahlt der Staat, Anwalt zahl ich.
 

KaPiTN

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Die haben sicher nicht geklagt, weil ihnen 8 Stunden zu viel waren. Denen ging es ums Prinzip.

Das BVerfG hat nicht argumentiert, das etwas Diebstahl sei, weil jemand dadurch zu Schaden kommen könnte. Was Diebstahl ist, ist ja in § 242 StGB geregelt.

Die Lächerliche Annahme des Verfahrens beim Amtsgericht? Seit wann haben die eine Wahl? Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage bei einem Verbrechen und das wird dann verhandelt. Für Diebstahl kann es bis zu 5 Jahre geben.

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ist dann auch bei der Überprüfung zu berücksichtigen, ob gegen das Übermaßverbot verstoßen wurde bei Wegnehmen von unverkauften Lebensmitteln in geringem Umfang aus dem verschlossenen Müllcontainer eines Supermarkts. Dabei geht es nicht um den speziellen Fall sonder darum, ob hier nicht die Allgemeine Handlungsfreiheit, Art. 2 Abs. 1 GG in unrechtmäßiger Weise eingeschränkt wird.

Bei einer Verfassungsbeschwerde muß der Rechtsweg ausgeschöpft worden sein. Dies lag vor, weil der BayObLG eine Revision als unbegründet angesehen hat, weil keine Rechtsfehler bei der Verurteilung gesehen wurden.
Wieso hätte die Klage abgewiesen werden sollen?

Verkürzt: Die Klägerinnen vertreten die Meinung, etwas wäre legitim, wenn es moralisch korrekt erscheint und etwas bekämpft, was auch allgemein(im Sinn für viele) als widersinnig erscheint. Und sie wollen, wenn nicht bestätigt bekommen, daß es so sei, dann aber erreichen, daß dies auch legal sei.

Das BVerfG stellte fest, daß es nicht gegen das Grundgesetz verstößt, wenn ein Gericht auf Diebstahl erkennt, wenn jemand einbricht und fremde Sachen entwendet, auch wenn es sich um wirtschaftlich wertlose Dinge handeln mag.
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #3
Soweit so richtig.
Das ändert aber nichts daran, dass
- das Amtsgericht das auch direkt wegen Geringfügigkeit verwerfen kann (haben die nichts wichtigeres zu tun?)
- das BVerfg ein Haftungsrisiko bei geklautem Müll herbeifabuliert, wo es keins gibt.
Das BVerfG hat nicht argumentiert, das etwas Diebstahl sei, weil jemand dadurch zu Schaden kommen könnte.
Das war polemisch. Unpolemisch: da das angebliche Haftungsrisiko in der Begründung zugezogen wird, wird es auch *irgendwie* mit dem Diebstahl in Verbindung gesetzt.
- jemand vors BVerfg zieht um sich bestätigen zu lassen, dass Diebstahl kein Diebstahl ist
 

KaPiTN

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Das Haftungsrisiko wurde vom Eigentümer der Lebensmittel als Grund dafür angegeben, daß die Container abgeschlossen wurden und für das Gericht stellt das ein legitimes Verfügungs- und Ausschlußinteressen am Eigentum dar.

Das BVerfG hat weder zu prüfen noch zu entscheiden, wie groß das Haftungsrisiko ist.

Um das mal klar zu stellen, daß BVerfG ist keine Revisionsinstanz.
Da wurde nicht geprüft, ob da Diebstahl vorlag sondern ob das Gesetz gegen Diebstahl und seine Anwendung gegen die Verfassung verstößt, weil das die allgemeine Handlungsfreiheit in unzulässiger Art einschränkt.

Und Geringfügigkeit beim Amtsgericht: Da bestreite ich schon die Geringfügigkeit, wenn man sich Zugriff auf eine verschlossene Sache verschafft.
Vor allem aber liegt hier beim Eigentümer ein sich wiederholender Angriff auf sein Rechtsgut vor. Der Container wurde nicht zum ersten mal geöffnet.
Was wäre das für ein (Rechts)staat, der den Geschädigten erklärt, es gäbe zwar Gesetze, aber man habe wichtigeres zu tun?
 

dexter

Cloogshicer®
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  • #5
Einigen wir uns doch einfach drauf, dass ich das an welcher Stelle auch immer eingebrachte Haftungsrisiko für 'ne Lachnummer halte und Du und die Gerichte nicht.
Des weiteren das gleiche beim Müll klauen.
 

der

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Ich bin da ja auch deiner Meinung, womöglich haben die Experten vom BVG aber ja auch einen Grund den wir nicht kennen oder verstehen?
Womöglich gibt es das Haftungsrisiko wenn man den Diebstahl nicht verfolgt weil es dann eine stillschweigende Duldung wäre (für die man dann eben schon haftet müsste) und eben kein Diebstahl mehr?
Beim BVG geht es ja oft um Grundsätze die dann oft ein weites Spektrum abdecken müssen und oft auf den ersten Blick nicht nachvollziehbar sind weil sehr juristisch..
 

Ungesund

Feiner Herr

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Ab wann ist etwas denn nicht mehr mein Eigentum, wenn ich mich entschließe es zu entsorgen? Mit dem werfen in die Mülltonne offenbar nicht.
Könnte man jetzt schöne Dinge mit machen. Ich werfe etwas in meine Mülltonne und verklage dann die Müllabführ wegen Diebstahls...
 

KaPiTN

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one

Querulant

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Der Inhalt aber erst bei Übergabe. Das ist recht dämlich geregelt. Man gibt dem Entsorger aber das Recht, das Eigentum zu übernehmen.
 

BurnerR

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- das Amtsgericht das auch direkt wegen Geringfügigkeit verwerfen kann (haben die nichts wichtigeres zu tun?)
Die sind womöglich schon mehrfach erwischt worden und es wurde mehrfach verworfen? Man weiß es nicht. Klage vorm BVerfG fällt einem auch nicht unbedingt spontan ein, vermutlich hat man ein Urteil durchaus gewünscht um dann vor das BVerfG ziehen zu können.

Womöglich gibt es das Haftungsrisiko wenn man den Diebstahl nicht verfolgt weil es dann eine stillschweigende Duldung wäre (für die man dann eben schon haftet müsste) und eben kein Diebstahl mehr?
Das war auch mein erster Gedanke. Man verfolgt es nicht, Container ist letztendlich offen (weil immer aufgebrochen wird), Leute nehmen da regelmäßig Zeug mit, Magen-Darm oder schlimmeres geht um, einer verklagt den Supermarkt, weil die ja davon gewusst haben, dass Leute da reihenweise womöglich gesundheitsgefärdende Waren mitnehmen und - ironie - nichts unternommen haben ;).
 
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