Frage:
Angenommen ich als Arbeitnehmer werde von meiner Firma nach Wien geschickt zum Kunden.
Ich fahre als Beifahrer beim Kollegen mit.
Der Standpunkt der Firma ist nun: Für den Beifahrer ist dies Freizeit. Das scheint sich auf den ersten Blick auch mit der Rechtsprechung zu decken.
Nun frage ich mich aber folgendes: Ich fahre da also als Beifahrer die circa 4 Stunden Fahrt mit. Einen Tag hin, den nächsten zurück.
Und nach dieser dienstlich angeordneten Fahrt habe ich dann 8 Minusstunden, weil die Zeit als Beifahrer "Freizeit" war?
Ist das richtig so?
Angenommen ich als Arbeitnehmer werde von meiner Firma nach Wien geschickt zum Kunden.
Ich fahre als Beifahrer beim Kollegen mit.
Der Standpunkt der Firma ist nun: Für den Beifahrer ist dies Freizeit. Das scheint sich auf den ersten Blick auch mit der Rechtsprechung zu decken.
Nun frage ich mich aber folgendes: Ich fahre da also als Beifahrer die circa 4 Stunden Fahrt mit. Einen Tag hin, den nächsten zurück.
Und nach dieser dienstlich angeordneten Fahrt habe ich dann 8 Minusstunden, weil die Zeit als Beifahrer "Freizeit" war?
Ist das richtig so?