[Politik und Gesellschaft] Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig möglicherweise eine Straftat

fashion-731827_640.jpg Upskirting, also das heimliche Fotografieren von Frauen unter den Rock, ist derzeit in Deutschland kein Straftatbestand. Es handelt sich dabei bislang schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll sich künftig nach Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern.

Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.

Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer , die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.




Bild.
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Re: Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig eine Straftat

Zwischen "soll strafbar werden" und "begeht künftig eine Straftat" ist aber ein kleiner Unterschied. ;)

Davon abgesehen: Gut, dass das Thema endlich mal angegangen und hoffentlich auch umgesetzt wird.
 
Re: Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig eine Straftat

Würde ich gerne mal sehen. Geht dann da ein Jugendlicher mit seinem Selfie Stick knapp über den Boden durch die Stadt und wartet auf den passenden Moment = Upskirting? Oder verstecken die sich unter iwelchen Gullideckeln o. Bodengittern? Oder das gegenüber auf dem U-Bahn Sitz okay. Was es alles gibt :confused:
 
Re: Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig eine Straftat

Eine Anleitung, wie man solche Photos macht, wirst Du hier von uns nicht bekommen. :p
 
Re: Wer Frauen heimlich unter den Rock fotografiert, begeht künftig eine Straftat

wollte ich auch nicht, sicher nicht, ich wusste ja nur bis eben noch nicht das es sowas gibt, bzw. schon ein Englischer Begriff :p. Ich kenne nur die romantischen Rummelplatz Abende wo dem Madl das Röckchen hochgepustet wurde.

Klar im Ernst, bestrafen, Knast, Arbeitsstunden im sozialen Kaufhaus.
 
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  • #6
Habe im Titel mal "möglicherweise" ergänzt, will hier ja keine Clickbait-News ;)
 
Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten.

Das ist ziemlich ähm, falsch, formuliert.
 


Weil nicht derartige Bilder in beschriebener Umgebung nicht unbefugt gemacht werden dürfen sondern grundsätzlich alle.
Der § 201a StGB kennt weder derartige Bilder, noch Upskirting.
 
Also was ist daran falsch?

Was daran falsch ist? Ich darf derartige Bilder in meinen privaten Räumen machen, wie ich lustig bin. Ich kann mir mein Wohnzimmer damit tapezieren, wenn mir danach ist. Mal vorausgesetzt die abgebildeten Frauen hätten nichts dagegen.

So wie es da steht ist der Satz einfach humpelig.
 
Bin ich der einzige, der dachte was wäre bereits verboten? :unknown:
 


§ 183 StGB Absatz 1 scheint nur formal gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen. Inhalt ist vereinfacht , daß man in der Öffentlichkeit seinen Pimmel nicht zu präsentieren hat. Das gilt genau so auch für Frauen, wobei der Gesetzgeber sich gedacht hat, bzw. seinerzeit davon ausgegangen ist, daß man Frauen mit einem Pimmel auch als Mann betrachten kann. ;)
 
Transphobie!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!111111111111111111!!!!!
 
Siehe Abs. 4. Da ist plötzlich von exhibitionistischen Frauen die Rede, obwohl es die nach Abs. 1 gar nicht geben dürfte. Ein seltsamer Paragraph.

 
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