[Sonstiges] Bußgeld wegen offenem Mail-Verteiler

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Durch offene E-Mail-Verteiler kann der Schutz personenbezogener Daten auch bei Privatpersonen verletzt werden. Harald von Bose, der Landesdatenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt, hat aus diesem Grund mehrere Geldbußen gegen einen Mann aus Merseburg festgesetzt, der wiederholt Mails mit Hunderten personenbezogenen E-Mail-Adressen im offenen Verteiler verschickt hat.

Fast täglich hat der Mann Mails mit Teils bis zu 1.600 Empfängern verschickt, um Beschwerden, Stellungnahmen, Verunglimpfungen und Strafanzeigen gegen Vertreter aus Wirtschaft, Presse, Kommunal- und Landespolitik loszuwerden. Der Inhalt sei legitim, aber nicht der Umgang mit den Daten der Empfänger. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung findet nach Artikel 2 zwar keine Anwendung bei der Datenverarbeitung im privaten Umfeld, aber außerhalb dieses Bereichs gilt diese Ausnahme nicht.

Laut einer Umfrage des Handelsblatts unter den Datenschutzbeauftragten der Länder ergingen bundesweit in 41 Fällen Bußgeldbescheide auf Basis nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung. Allein beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht laufen derzeit 85 Bußgeldverfahren nach DSGVO. Beim Bayerischen Landesamt wurden knapp 300 Beschwerden und 2.500 Datenpannen gemeldet. Die große Klagewelle blieb bisher jedoch aus.

Quelle:
 
Hab das die Tage schon irgendwo anders gelesen und musste dauernd an die Leute denken, die immer - aber auch wirklich immer und ohne Ausnahme - auf "allen Antworten" klicken. Sicher lustig, wenn das einige der Empfänger machen. :D
 
Golem zitiert ja selbst aus der und diese enthält noch einige Zitate des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt. Nun sind solche Zitate natürlich mit Vorsicht zu genießen und haben keinesfalls das Gewicht eines Berichts, aber einen solchen gibt es von der Landesdatenschutzbehörde zu dem Fall nicht (für die Öffentlichkeit).


Ein paar davon:
(Unterstreichung von mir, In Anführungszeichen vom Landesdatenschutzbeauftragten, Rest MZ)
„Der Mann hat sich uns gegenüber immer wieder auf die Meinungsfreiheit berufen, aber diese gestattet keine solchen offenen Verteiler“*,
[...]
Die Mitteilung über die Geldbuße war am 5. Februar zugestellt worden. Am 6. Februar hatte der Betroffene bezahlt. [...]
Was passiert, wenn der Mann wieder gegen die Datenschutzrichtlinien verstößt? „Das hat er ja schon getan.“
[...]
„Es stellt sich jedoch die Frage, wie wirksam bei dem Herrn ein solches Bußgeld ist.“ Es müsste überprüft werden, ob es andere Handlungsmöglichkeiten gebe. „Das Ärgerliche an der Sache ist, dass dadurch Kräfte und Zeit gebunden wird, die dann für anderes nicht zur Verfügung stehen.“
*ohne Einwilligung der Adressinhaber.

Wenn es stimmt, dass es schon einiges an Kommunikation zwischen LDSB und "dem Mann aus Merseburg" gab und der aus Trotz auf die Barrikaden ging, dann wundert es mich nicht, wenn der auch beißt. Der Merseburger wartete vielleicht darauf, dass eine Behörde ihn wegen seinen Meinungen angeht ...
Das alles irgendwie unglücklich. Statistisch gesehen.


Ein Kollege kam zu mir, nachdem er diese Nachricht vernommen hatte. Er hatte an relativ große Personengruppen Mails versendet und dabei zum Teil Vor- und Nachnamen an die Empfänger verteilt (jedoch keine privaten Adressen). Nun fragte er mich, ob das falsch war und er Blindkopien hätte nutzen müssen. Ich konnte ihn beruhigen: die Leute kennen sich und arbeiten zusammen. Sensibilisierung ist gut, Blindkopien sind toll und der aus den Nachrichten ist ein Troll.

Als er ging sagte er noch etwas, dass mich irritiert: Man muss ja aufpassen bei dem Minenfeld heutzutage.

Nach über dreißig Jahren hat das legislative Beschaffungsamt dem Datenschutz endlich eine Peitsche zugeschrieben.
Es mangelt im Rechtswesen aber immer noch an Zuckerbrot. :unknown:
 
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