• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] P2P-Klage: Bloße Frage nach Täterschaft unzureichend

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Das Amtsgericht München verurteilte am 20.06.2018 unter dem Az. 142 C 3525/18 einen Anschlussinhaber im Rahmen einer P2P-Klage. Er hatte seinen Sohn nicht umfangreich genug nach einer möglichen Teilnahme an einem P2P-Transfer befragt. Über seinen Internetanschluss wurde ein urheberrechtlich geschützter Kinofilm verbreitet.

Der Abgemahnte hatte vor Beginn des Gerichtsverfahrens lediglich angegeben, dass er als Täter nicht infrage kommt. Der Internetanschluss werde auch von seiner Ehefrau und dem gemeinsamen Sohn genutzt. Beide waren zur Tatzeit daheim und hätten die Tat aufgrund ihres technischen Wissens begehen können, hieß es in der schriftlichen Klageerwiderung im Vorfeld der Verhandlungen. Der abgemahnte Familienvater bezeichnete die von ihm geführten Gespräche als „eindringlich“. Die beiden Familienmitglieder hätten bei den Gesprächen beteuert, nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich gewesen zu sein.




P2P-Klage: Die Frage „Warst Du das?“ gilt vor Gericht nicht als eindringliches Gespräch


In der mündlichen Verhandlung vor dem AG München äußerte der Beklagte die Vermutung, dass lediglich sein Sohn für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein könnte. Er halte sich häufig im Keller auf, wo sich sein Computer samt Internetanschluss befindet. Auf die Frage des Mannes: „Warst Du das?“, habe der Sohn lediglich „nein“ geantwortet. Das war für das Amtsgericht München bei weitem nicht eindringlich genug. Das Gericht führte an, der grundrechtliche Schutz von Ehe und Familie führe eben nicht dazu, dass man keine Nachforschungen in den eigenen vier Wänden durchführen müsse. Vor diesem Hintergrund kam das Gericht zu dem Urteil, dass der Abgemahnte Familienvater nicht der sekundären Darlegungsfrist nachgekommen ist. Er hätte die Befragung von Ehefrau und Sohn weitaus tiefgreifender durchführen müssen, um die P2P-Klage erfolgreich abzuwehren.

Demzufolge folgte das AG München dem Antrag der süddeutschen Medienkanzlei Waldorf Frommer, die den Vater Monate zuvor im Auftrag eines Filmstudios abgemahnt hatte. Wie Rechtsanwältin Linda Kirchhoff berichtet, wurde der Schadenersatz in Höhe von 1.000 Euro gebilligt. Der Unterlegene muss nun neben den Kosten des Rechtsstreits auch noch die der Abmahnung tragen.



Beitragsbild: Glenn Carstens-Peters, thx! (CC0 1.0 PD)



https://tarnkappe.info/p2p-klage-blosse-frage-nach-taeterschaft-unzureichend/Quelle
Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 

Novgorod

ngb-Nutte

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faules gericht - sie hätten wenigstens ein paar tipps geben können, wie so eine befragung "eindringlicher" wird:

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Cybercat

Board Kater

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War weiter unten nicht was davon zu lesen das die Störerhaftung abgeschafft wurde?
 

KaPiTN

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Es scheint, als würde das Amtsgericht München bei der Erfüllung der sekundären Darlegungslast an Limes und Konvergenz denken.
 
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